Weitere Entscheidung unten: BGH, 09.05.1978

Rechtsprechung
   BGH, 01.02.1978 - 2 StR 400/77   

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https://dejure.org/1978,1820
BGH, 01.02.1978 - 2 StR 400/77 (https://dejure.org/1978,1820)
BGH, Entscheidung vom 01.02.1978 - 2 StR 400/77 (https://dejure.org/1978,1820)
BGH, Entscheidung vom 01. Februar 1978 - 2 StR 400/77 (https://dejure.org/1978,1820)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Hehlerisches Verschaffen eines PKW durch Anbringen unechter Autokennzeichen - Annahme einer vollendeten Hehlerei bei Vorliegen einer von Absatzwillen getragenen vorbereitenden Tätigkeit - Annahme einer Handlung im Rechtssinne bei gleichzeitiger Verschaffung des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1978, 2042
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 04.11.1976 - 4 StR 255/76

    Ölgemälde - § 259 StGB, Absatz, kein Absatzerfolg

    Auszug aus BGH, 01.02.1978 - 2 StR 400/77
    Das steht aber der Annahme vollendeter Hehlerei auch bezüglich des Kraftwagens nicht entgegen (BGHSt 27, 45, 47 ff).
  • BGH, 24.01.1952 - 3 StR 927/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 01.02.1978 - 2 StR 400/77
    Der Bundesgerichtshof hatte bisher keinen Anlaß, zu der Frage Stellung zu nehmen, ob nach der Änderung der Vorschrift durch das EGStGB eine vollendete Hehlerei in Fällen der vorliegenden Art nur bei konkreten Verkaufsbemühungen des Täters gegeben ist oder dafür, wie nach der früheren Rechtsprechung (vgl. BGHSt 2, 135, 137), bereits eine von Absatzwillen getragene vorbereitende Tätigkeit, so zum Beispiel die Übernahme der gestohlenen Sachen durch einen Verkaufskommissionär, genügt.
  • BGH, 14.05.2013 - 3 StR 69/13

    Hehlerei; Merkmal des "Absetzens" (beabsichtige Aufgabe der Rechtsprechung zum

    Der beabsichtigten Entscheidung stehen solche anderer Strafsenate des Bundesgerichtshofs entgegen (u.a. 1. Strafsenat: Urteil vom 21. Juni 1990 - 1 StR 171/90; 2. Strafsenat: Urteil vom 1. Februar 1978 - 2 StR 400/77; 4. Strafsenat: Urteil vom 4. November 1976 - 4 StR 255/76; 5. Strafsenat: Urteil vom 15. April 1980 - 5 StR 135/80 zu § 374 AO).
  • BGH, 15.08.2013 - 2 ARs 299/13

    Hehlerei (Absetzen; einem Dritten Verschaffen)

    An der unter anderem in den Urteilen vom 1. Februar 1978 - 2 StR 400/77 und 5. Dezember 1990 - 2 StR 287/90 - geäußerten entgegenstehenden Rechtsauffassung wird nicht festgehalten.
  • BGH, 15.04.1980 - 5 StR 135/80

    Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz - Eigennützige, den Umsatz des

    Absatzhilfe ist jede vom Absatzwillen getragene, vorbereitende und die Absatzmöglichkeiten fördernde Tätigkeit; zu konkreten Verkaufsbemühungen des Täters braucht es nicht gekommen zu sein (BGH NJW 1978, 2042).
  • BGH, 21.06.1990 - 1 StR 171/90

    Hehlerei durch Übernahme des Transports von Diebesgut zum Umsatzort

    Das ist gefestigte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 26, 358; 27, 45 [BGH 04.11.1976 - 4 StR 255/76]; 29, 239; BGH NJW 1978, 2042; 1979, 2621; BGH NStZ 1983, 455; 1989, 319; in diesem Sinne auch Wessels, Strafrecht BT-2 9. Aufl. § 20 III 3 S. 183 bis 185; vgl. auch BGHSt 33, 44, 47) [BGH 03.10.1984 - 2 StR 166/84].

    Auch soweit in einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (NJW 1978, 2042) festgestellt wird, der Täter habe "eine die Absatzmöglichkeit fördernde Tätigkeit" entfaltet, ist dies nicht dahin zu verstehen, daß eine Förderung des Absatzes selbst eingetreten sein muß.

  • BGH, 16.12.1988 - 3 StR 509/88

    Lagerung im Kinderzimmer - § 259 StGB, Abgrenzung Absatz/Absatzhilfe, noch nicht

    Absetzen und Absetzenhelfen sind als (selbständige und unselbständige) Hilfe bei Absatzbemühungen des Vortäters zu verstehen; vollendete Hehlerei in diesen Tatbestandsformen setzt nicht notwendig voraus, daß der Absatz gelingt (BGHSt 26, 358, 359 f; 27, 45, 47, 50 f. [BGH 04.11.1976 - 4 StR 255/76]; 29, 239, 242; BGH NJW 1978, 2042; 1979, 2621; NStZ 1983, 455).

    Ferner ist ungewiß, ob die Stellung der Angeklagten oder jedenfalls die der Mitangeklagten der selbständigen Stellung eines Verkaufskommissionärs (vgl. BGHSt 27, 45, 51) [BGH 04.11.1976 - 4 StR 255/76] entsprach, für den das als Hehlerei strafbare selbständige Absetzen bereits mit der Übernahme und Verwahrung des Diebesgutes beginnt (BGHSt 2, 135, 137; BGH NJW 1978, 2042; NStZ 1983, 455).

  • BGH, 25.06.2008 - 5 StR 219/08

    Mittäterschaft und Beihilfe bei gewerbsmäßiger Bandenhehlerei (Beleg der

    Die Handlungen des Ag. und des Angeklagten waren nämlich nicht nur geeignet, die rechtswidrige Vermögenssituation aufrecht zu erhalten, sie führten sogar zu einem tatbestandlichen Erfolg des Absetzens (vgl. BGHSt aaO; BGH NJW 1978, 2042; BGH NStZ 1990, 539).
  • BayObLG, 19.03.1991 - RReg. 2 St 4/91
    Von einer unechten Urkunde kann auch dadurch Gebrauch gemacht werden, dass von ihr angefertigte Fotokopien vorgelegt werden; denn auch auf diese Weise wird dem zu Täuschenden die sinnliche Wahrnehmung der in allen Einzelheiten abgebildeten falschen Urkunde ermöglicht (RGSt 69, 228/231; BCHSt 5, 291/292; BGH NJW 1978, 2042/2043; LK-Tröndle aaO § 267 Rn. 169).
  • OLG Köln, 21.03.2000 - Ss 84/00

    "Besitz" einer "bemakelten" Sache als Sichverschaffen i.S.d. § 259 Abs. 1

    So ist offen geblieben, ob die Stellung der Angeklagten der selbständigen Stellung eines Verkaufskommissionärs entsprochen hat, für das als Hehlerei strafbare selbständige Absetzen bereits mit der Übernahme und Verwahrung des Diebesgutes beginnt (vgl. BGHSt 2, 135, 137; BGH NJW 1978, 2042; NStZ 1983, 455; BGHR § 259 StGB, Absatzhilfe 1).
  • BGH, 06.11.1978 - 2 StR 587/78

    Übernahme in Verkaufskommission als ein Absetzenhelfen - Vorliegen von einer

    Eine Erörterung dieser Frage im Urteil war notwendig, da schon die Übernahme in Verkaufskommission ein Absetzenhelfen darstellt (vgl. BGHSt 2, 135, 137; BGH, Urteil vom 1. Februar 1978 - 2 StR 400/77 -) und demgemäß im Falle der Entgegennahme mehrerer gestohlener Fahrzeuge bei ein und derselben Gelegenheit insoweit nur eine Hehlerei vorliegt.
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Rechtsprechung
   BGH, 09.05.1978 - 1 StR 104/78   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1978,5846
BGH, 09.05.1978 - 1 StR 104/78 (https://dejure.org/1978,5846)
BGH, Entscheidung vom 09.05.1978 - 1 StR 104/78 (https://dejure.org/1978,5846)
BGH, Entscheidung vom 09. Mai 1978 - 1 StR 104/78 (https://dejure.org/1978,5846)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung wegen tateinheitlich mit Urkundenfälschung begangenen Betruges - Rüge der Verletzung der Aufklärungspflicht des Gerichts - Täuschung über die Eignung für eine zu besetzende Vertrauensstellung - Verfälschung von Ablichtungen des polizeilichen ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1978, 2042
  • MDR 1978, 683
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 04.05.1962 - 4 StR 71/62

    Bauingenieur - § 263 StGB, Anstellungsbetrug, privater Dienstvertrag, Äquivalenz,

    Auszug aus BGH, 09.05.1978 - 1 StR 104/78
    Über die Voraussetzungen des Anstellungsbetrugs bei Erschleichung eines privatrechtlichen Anstellungsverhältnisses (Anschluß an BGHSt 17, 254, 259).

    So kann ein Vermögensschaden des Dienstberechtigten namentlich auch in der Gefährdung erblickt werden, die dadurch entsteht, daß ein in einem privaten Dienstverhältnis stehen der Angestellter, der wegen Vermögensstraftaten erlittene erhebliche Vorstrafen verschwiegen hat, in der für ihn vorgesehenen Stellung über Vermögen des Dienstberechtigten verfügen kann (BGHSt 17, 254).

    Unter diesen Umständen ist die für das Vorliegen eines Vermögensschadens wesentliche Annahme des Tatrichters, die Firma R. GmbH sei schon mit der Anstellung des für Vermögensstraftaten anfälligen Angeklagten der konkreten und ständigen Gefahr ausgesetzt gewesen, daß der Angeklagte bei günstiger Gelegenheit zu ihrem Nachteil verfügen werde (vgl. BGHSt 17, 254, 259), ausreichend durch Feststellungen belegt.

  • BGH, 30.11.1953 - 1 StR 318/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 09.05.1978 - 1 StR 104/78
    Bei dieser Sachlage stellt das Vorlegen der Ablichtungen jedenfalls eine Form des Gebrauchmachens von der verfälschten und gefälschten Originalurkunde dar (vgl. BGHSt 5, 291; BGH NJW 1965, 642, 643; BGH, Urteil vom 18. August 1970 - 1 StR 43/70).
  • BGH, 21.07.1961 - 4 StR 93/61
    Auszug aus BGH, 09.05.1978 - 1 StR 104/78
    Zwar ist in den Fällen des Erschleichens einer privatrechtlichen Anstellung für die Feststellung eines durch die Täuschungshandlung des Bewerbers bewirkten Vermögensschadens im allgemeinen nur Raum, wenn die vom Dienstherrn zu erbringenden geldlichen Leistungen wertmäßig die vom Verpflichteten zugesagten und geleisteten Dienste übersteigen (BGH NJW 1961, 2027 Nr. 18).
  • BGH, 12.01.1965 - 1 StR 480/64

    Berücksichtigung zusätzlicher Schäden bei der Strafzumessung - Nachträgliche

    Auszug aus BGH, 09.05.1978 - 1 StR 104/78
    Bei dieser Sachlage stellt das Vorlegen der Ablichtungen jedenfalls eine Form des Gebrauchmachens von der verfälschten und gefälschten Originalurkunde dar (vgl. BGHSt 5, 291; BGH NJW 1965, 642, 643; BGH, Urteil vom 18. August 1970 - 1 StR 43/70).
  • BGH, 11.05.1971 - 1 StR 387/70

    Fotokopie - § 267 StGB, Fotokopien sind grds. keine Urkunden, zu den Merkmalen

    Auszug aus BGH, 09.05.1978 - 1 StR 104/78
    Die vom Angeklagten bei der Bewerbung vorgelegten Fotokopien waren zwar als solche keine Urkunden im Sinne von § 267 StGB (BGHSt 24, 140).
  • BGH, 21.08.2019 - 3 StR 221/18

    Vermögensschaden beim Anstellungsbetrug (Eingehungsbetrug; Gefährdungsschaden;

    Darüber hinaus ist ein Gefährdungsschaden darin zu sehen, dass ein Angestellter erhebliche Vorstrafen wegen Vermögensdelikten verschwiegen hatte und in der neuen Stellung über Vermögen des Arbeitgebers verfügen konnte (BGH, Urteil vom 9. Mai 1978 - 1 StR 104/78, NJW 1978, 2042).
  • BGH, 23.09.2015 - 2 StR 434/14

    Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit (Voraussetzungen;

    Anders als die Beschwerdeführerin meint, hat die Strafkammer zudem erkennbar bedacht, dass der Tatbestand der Urkundenfälschung auch in der Variante des Gebrauchmachens gemäß § 267 Abs. 1, Var. 3 StGB verwirklicht werden kann, sofern die Kopie einer unechten oder verfälschten Urkunde zur Täuschung über beweiserhebliche Umstände im Rechtsverkehr verwendet, mithin von der Urschrift Gebrauch gemacht wird (vgl. BGH, Urteile vom 30. November 1953 - 1 StR 318/53, BGHSt 5, 291, 292; vom 12. Januar 1965 - 1 StR 480/64, NJW 1965, 642, 643; vom 9. Mai 1978 - 1 StR 104/78, NJW 1978, 2042, 2043; vgl. auch Senat, Beschluss vom 2. Mai 2001 - 2 StR 149/01, BGHR StGB § 267 Abs. 1 Gebrauchmachen 4, jeweils mwN).
  • OLG Düsseldorf, 18.11.2010 - 3 RVs 145/10

    Voraussetzung für die Verurteilung wegen Anstellungsbetrugs

    Nach § 263 StGB strafbar ist daher, wer eine Stellung erschleicht, die ihm ohne die fälschlich vorgespiegelte Ausbildung möglicherweise überhaupt nicht oder nur gegen eine geringere Bezahlung übertragen worden wäre (vgl. RGSt 64, 33, 36 f.; RGSt 65, 273, 275; BGHSt 17, 254, 257; BGH NJW 1961, 2027, 2028; BGH NJW 1978, 2042, 2043; Cramer/Perron in Schönke/Schröder , aaO).

    Zum Anderen hat der Bundesgerichtshof eine besondere Vertrauensstellung regelmäßig nur dann angenommen, wenn der Vermögensbereich des Arbeitgebers betroffen war, etwa bei der Anstellung als selbstständiger Einkäufer (vgl. BGH NJW 1978, 2042) oder bei der Anstellung als Bauingenieur mit der Möglichkeit, über Baustoffe und Baugeräte selbstständig zu verfügen (vgl. BGHSt 17, 254, 259 unter dem Gesichtspunkt der Vermögensgefährdung).

  • BGH, 26.04.2006 - 2 StR 515/05

    Verurteilung eines Landrats wegen Untreue rechtskräftig

    Eine Übertragung ist aber zulässig und geboten, wenn die von der betroffenen Person zu erfüllenden Aufgaben eine besondere Vertrauenswürdigkeit und Zuverlässigkeit voraussetzen (BVerfG aaO; BGHSt 17, 254, 256 f.; BGH NJW 1978, 2042, 2043; vgl. auch Tröndle/Fischer StGB 53. Aufl. § 263 Rdn. 92; § 266 Rdn. 59; Cramer/Perron in Schönke/Schröder StGB 27. Aufl. § 263 Rdn. 154; jeweils m. w. N.).
  • BGH, 17.10.1979 - 2 StR 79/79

    Zur Urkundseigenschaft einer Fotokopie eines Abschlusszeugnisses - Nutzung der

    Sie war aber nach den Feststellungen von einer ihrerseits verfälschten Urkunde abgenommen worden, so daß es nur eine besondere Form des Gebrauchmachens von der verfälschten Urkunde war, als der Angeklagte eine beglaubigte deutsche Übersetzung der Fotokopie anfertigen ließ und diese dann der Behörde vorlegte (vgl. BGHSt 5, 291; 24, 140, 142; BGH Urt. v. 9. Mai 1978 - 1 StR 104/78 -).
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