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   BFH, 01.04.1977 - VI R 153/76   

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https://dejure.org/1977,374
BFH, 01.04.1977 - VI R 153/76 (https://dejure.org/1977,374)
BFH, Entscheidung vom 01.04.1977 - VI R 153/76 (https://dejure.org/1977,374)
BFH, Entscheidung vom 01. April 1977 - VI R 153/76 (https://dejure.org/1977,374)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Berichtigung eines Einkommensteuerbescheides - Offenbare Unrichtigkeit - Eingabewertbogen - Falsches Ausfüllen - Versehen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 92 Abs. 2

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 123, 1
  • NJW 1978, 392 (Ls.)
  • DB 1977, 1980
  • BStBl II 1977, 853
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 31.07.1975 - V R 121/73

    Auslegung - Umsatzsteuerveranlagung - Elektronische Datenverarbeitung -

    Auszug aus BFH, 01.04.1977 - VI R 153/76
    Ob ein mechanischer (technischer) Fehler in der Erklärung von dem wirklich Gewollten erkennbar abweicht oder ob ein die Berichtigung nach § 92 Abs. 2 AO ausschließender, in den Bereich der Willensbildung fallender Tatsachen- oder Rechtsirrtum vorliegt, kann nur nach den Verhältnissen des Einzelfalls beurteilt werden (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 31. Juli 1975 V R 121/73, BFHE 116, 462, BStBl II 1975, 868).
  • BFH, 18.04.1986 - VI R 4/83

    Berlinpräferenz - Berlinzulage - Berichtigung - Kontrollmitteilung - Fehler eines

    Denn eine Unrichtigkeit, die auf der Nichtberücksichtigung von Tatsachen beruhe, die dem FA beim Erlaß des Verwaltungsakts bekanntgewesen seien oder hätten bekannt sein müssen, gehöre nicht in den Regelungsbereich des § 129 AO 1977 (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 1. April 1977 VI R 153/76, BFHE 123, 1, BStBl II 1977, 853; Urteil des FG Berlin vom 16. September 1981 VI 25/81, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1982, 332).

    Fehler bei der Auslegung oder Nichtanwendung einer Rechtsnorm, unrichtige Tatsachenwürdigung, unzutreffende Annahme eines in Wirklichkeit nicht vorliegenden Sachverhalts oder Fehler, die auf mangelnder Sachaufklärung bzw. Nichtbeachtung feststehender Tatsachen bei der Findung einer Entscheidung beruhen, schließen die Anwendung der Vorschrift dagegen aus (BFH-Urteile vom 8. Dezember 1967 VI R 85/67, BFHE 90, 468, BStBl II 1968, 191; vom 13. Februar 1979 VIII R 53/77, BFHE 127, 302, BStBl II 1979, 458, und in BFHE 122, 393, BStBl II 1977, 853).

    Einschlägig in dieser Hinsicht könnte ohnehin nicht das vom FG erwähnte Urteil in BFHE 123, 1, BStBl II 1977, 853, sondern allenfalls das auf derselben Seite des BStBl abgedruckte BFH-Urteil vom 24. Mai 1977 IV R 44/74 (BFHE 122, 393, BStBl II 1977, 853) sein, in dem der BFH das Vorliegen eines mechanischen Fehlers i. S. des § 129 AO 1977 verneint hatte.

    Ein solcher Fehler wäre nur dann keine offenbare Unrichtigkeit mehr, wenn die Überprüfung in diesem Punkte zu einer neuen Willensbildung der zuständigen Beamten im Rahmen dieses Tatsachen- oder Rechtsbereichs geführt hätte (vgl. Urteil des Senats in BFHE 123, 1, BStBl II 1977, 853, betreffend einen derartigen Prüfungshinweisfall wegen einer Steuerminderung von 11.794 DM; s. auch Urteil des Senats vom 29. März 1985 VI R 140/81, BFHE 144, 118, BStBl II 1985, 569, betreffend die Übernahme einer Unrichtigkeit des Erstbescheides in einen aufgrund eines Einspruchs ergangenen Änderungsbescheid).

  • BFH, 24.07.1984 - VIII R 304/81

    Übernimmt das Finanzamt einen Fehler des Steuerpflichtigen, der nicht aus der

    "Ähnliche offenbare Unrichtigkeiten" müssen einem Schreib- oder Rechenfehler ähnlich sein, d. h. es muß sich um mechanische Fehler handeln, die ebenso "mechanisch", d. h. ohne weitere Prüfung erkannt und berichtigt werden können (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 14. August 1975 IV R 150/71, BFHE 119, 201, BStBl II 1976, 764; vom 1. April 1977 VI R 153/76, BFHE 123, 1, BStBl II 1977, 853, und vom 24. Mai 1977 IV R 44/74, BFHE 122, 393, BStBl II 1977, 853).

    Wenn eine solche Nachfrage auch aufgrund der eingereichten Unterlagen geboten war, so genügt dies nicht für die Annahme, die Einbeziehung der steuerfreien Einkünfte in den steuerpflichtigen Gewinn aus Gewerbebetrieb beruhe auf einer offenbaren Unrichtigkeit im Sinne eines mechanischen Versehens (vgl. BFHE 122, 393, BStBl II 1977, 853).

  • BFH, 08.12.2011 - VI R 45/10

    Anwendung des § 129 AO bei versehentlicher Nichterfassung von

    Eine offenbare Unrichtigkeit kann daher auch vorliegen, wenn der Veranlagungsbeamte den Eingabewertbogen falsch ausfüllt (vgl. BFH-Urteile vom 1. April 1977 VI R 153/76, BFHE 123, 1, BStBl II 1977, 853; vom 9. Oktober 1979 VIII R 226/77, BFHE 129, 5, BStBl II 1980, 62) oder Daten versehentlich nicht in ein Computerprogramm eingibt (BFH-Beschluss vom 6. Februar 2008 VII B 23/07, BFH/NV 2008, 814).
  • BFH, 09.10.1979 - VIII R 226/77

    Überlegungsfehler - Veranlagungsbeamte - Maschinelles Veranlagungsverfahren -

    Nach der Rechtsprechung des BFH sei eine offenbare Unrichtigkeit auch dann gegeben, wenn der Eingabewertbogen versehentlich falsch ausgefüllt werde (vgl. Urteil vom 1. April 1977 VI R 153/76, BFHE 123, 1, BStBl II 1977, 853).

    Eine offenbare Unrichtigkeit kann aber auch dann vorliegen, wenn der Veranlagungsbeamte den Eingabewertbogen versehentlich falsch ausgefüllt (vgl. BFH-Urteil VI R 153/76) oder sich über den tatsächlichen Ablauf des maschinellen Veranlagungsverfahrens geirrt hat (vgl. BFH-Urteile vom 5. Oktober 1967 IV R 84/67, BFHE 90, 106, BStBl III 1967, 793, und VI R 153/76).

    Ob ein mechanisches Versehen, ein Irrtum über den Programmablauf oder ein die Berichtigung nach § 129 AO 1977 ausschließender Tatsachen- oder Rechtsirrtum vorliegt, muß nach den Verhältnissen des Einzelfalles beurteilt werden (vgl. BFH-Urteile vom 31. Juli 1975 V R 121/73, BFHE 116, 462, BStBl II 1975, 868, und VI R 153/76).

  • BFH, 29.03.1985 - VI R 140/81

    Änderungsbescheid - Berichtigung - Offenbare Unrichtigkeit des Erstbescheids -

    Ob ein mechanisches Versehen oder ein die Berichtigung nach § 129 AO 1977 ausschließender Tatsachen- oder Rechtsirrtum vorliegt, ist nach den Verhältnissen des Einzelfalles zu beurteilen (BFH-Urteil vom 1. April 1977 VI R 153/76, BFHE 123, 1, BStBl II 1977, 853).
  • BFH, 04.06.1986 - IX R 52/82

    Einkommensteuererklärung - Erkennbar berechtigtes Interesse - Veranlagung -

    Unabhängig davon, ob - entgegen der Auffassung des FG - die unterlassene Eintragung einer "1" bei der Kennziffer 23/49 nach den genannten Grundsätzen als eine offenbare Unrichtigkeit zu werten ist, wofür spricht, daß bei einem Bruttoarbeitslohn von 51.973 DM eine Veranlagung der Kläger nach § 46 Abs. 1 Nr. 1 EStG offensichtlich nicht in Betracht kam (vgl. auch BFH-Urteile vom 1. April 1977 VI R 153/76, BFHE 123, 1, BStBl II 1977, 853, und in BFHE 146, 350, BStBl II 1986, 541), liegen die Voraussetzungen für eine Berichtigung nach § 129 AO 1977 deshalb nicht vor, weil nach den tatsächlichen Gegebenheiten davon auszugehen ist, daß das FA aufgrund der Hinweismitteilung vom 6. November 1978 den Streitfall überprüft hat, und im Rahmen dieser Überprüfung die Möglichkeit eines Rechtsirrtums nicht auszuschließen ist.
  • BFH, 26.04.1989 - VI R 39/85

    Möglichkeit zur Berichtigung offenbarer Unrichtigkeiten eines Verwaltungsaktes

    Ob ein mechanisches Versehen oder ein die Berichtigung nach § 129 AO 1977 ausschließender Tatsachen- oder Rechtsirrtum vorliegt, ist nach den Verhältnissen des Einzelfalles zu prüfen (BFH-Urteil vom 1. April 1977 VI R 153/76, BFHE 123, 1, BStBl II 1977, 853, zur früheren Vorschrift des § 92 Abs. 2 der Reichsabgabenordnung - AO -).
  • BFH, 06.05.2004 - XI B 61/02

    Offenbare Unrichtigkeit; grundsätzliche Bedeutung

    Wie der BFH bereits mehrfach ausgeführt hat, bleibt es auch dann bei einer offenbaren Unrichtigkeit, wenn ein Versehen den zuständigen Beamten bei der Einkommensteuerveranlagung mehrmals unterlaufen ist (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 18. April 1986 VI R 4/83, BFHE 146, 350, BStBl II 1986, 541; vom 1. April 1977 VI R 153/76, BFHE 123, 1, BStBl II 1977, 853).
  • BFH, 26.07.1979 - V R 108/76

    Rechenfehler in der Umsatzsteuererklärung - Nachprüfung der

    Diese Berichtigungsmöglichkeit erfaßt nur sogenannte mechanische Versehen, die der Behörde beim Erlaß des Verwaltungsakts unterlaufen sind (vgl. zuletzt Urteile vom 31. Juli 1975 V R 121/73, BFHE 116, 462, BStBl II 1975, 868, und vom 1. April 1977 VI R 153/76, BFHE 123, 1, BStBl II 1977, 853).
  • BFH, 25.10.1978 - II R 70/78

    Rechenfehler - Veranlagungsbeamte - Kraftfahrzeugsteuer - Vermeidung

    Das Finanzgericht hat die Revision zugelassen "im Hinblick auf die unterschiedliche Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zu § 92" AO a. F. (Urteile vom 1. April 1977 VI R 153/76, BFHE 123, 1, BStBl II 1977, 853, und vom 24. Mai 1977 IV R 44/74, BFHE 122, 393, BStBl II 1977, 853).
  • FG Hamburg, 05.07.2001 - III 140/01

    Offenbare Unrichtigkeit bei einem Grunderwerbsteuerbescheid / Vorliegen eines

  • FG Niedersachsen, 02.07.2014 - 2 K 301/13

    Berichtigung nach § 129 AO; Anwendbarkeit des § 181 Abs. 5 AO im Rahmen der

  • BFH, 30.11.1989 - IV R 76/88

    Ansetzung einer Absetzung für Abnutzung (AfA) auf ein Nießbrauchsrecht -

  • BFH, 29.06.1994 - I B 118/93

    Möglichkeit einer Berichtigung eines Steuerbescheids wegen offenbarer

  • FG München, 23.11.2005 - 1 K 2019/05

    Zahlung aus einer Vertragserfüllungsbürgschaft; Offenbare Unrichtigkeit im sog.

  • BFH, 25.06.1992 - VII R 83/91

    Auslegung von § 4 a Abs. 3 S. 3 Milch-Mitverantwortungsabgabe-Verordnung

  • FG Niedersachsen, 29.10.2002 - 3 K 161/02

    Offenbare Unrichtigkeit bei bloßerÜbernahme der Angaben des Steuerpflichtigen

  • FG Nürnberg, 09.02.2010 - 1 K 507/08

    Anwendung des § 129 AO bei fehlerhafter Direkteingabe eines Verlustes durch den

  • FG Niedersachsen, 15.04.1997 - VII 473/96

    Änderung eines bestandskräftigen Steuerbescheids wegen offenbarer Unrichtigkeit;

  • FG Niedersachsen, 24.01.1997 - VI 148/93

    Berichtigung nach § 129 Abgabenordnung (AO 1977); Fehlende Angabe über den

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Rechtsprechung
   BFH, 09.03.1977 - I R 165/76   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1977,877
BFH, 09.03.1977 - I R 165/76 (https://dejure.org/1977,877)
BFH, Entscheidung vom 09.03.1977 - I R 165/76 (https://dejure.org/1977,877)
BFH, Entscheidung vom 09. März 1977 - I R 165/76 (https://dejure.org/1977,877)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Verfahren über die Aussetzung der Vollziehung eines Verwaltungsaktes - Ablehnende Beschwerdeentscheidung - Oberfinanzdirektion - Klage - Schwebendes Verfahren - Unzulässigkeit eines Antrages auf Aussetzung der Vollziehung

  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 122, 222
  • NJW 1978, 392 (Ls.)
  • BStBl II 1977, 647
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 04.12.1967 - GrS 4/67

    Aussetzung der Vollziehung - Ablehnende Beschwerdeentscheidung - Klage -

    Auszug aus BFH, 09.03.1977 - I R 165/76
    Der erkennende Senat verbleibt bei der vom Großen Senat des Bundesfinanzhofs im Beschluß vom 4. Dezember 1967 GrS 4/67 (BFHE 90, 461, BStBl II 1968, 199) vertretenen Rechtsauffassung.

    Mit dem Beschluß des BFH vom 4. Dezember 1967 GrS 4/67 (BFHE 90, 461, BStBl II 1968, 199) war das FG der Auffassung, daß eine nach Ablehnung der Aussetzung der Vollziehung durch die Finanzbehörden beim FG erhobene Verpflichtungsklage neben einem Antrag nach § 69 Abs. 3 FGO nicht zulässig sei.

    Diese Rechtsauffassung stimmt überein mit der Ansicht des Großen Senats des BFH im Beschluß GrS 4/67.

  • BFH, 22.01.1976 - V B 91/75

    Nichtzulassung der Beschwerde - Entscheidungen der FG - Beschwerde an BFH

    Auszug aus BFH, 09.03.1977 - I R 165/76
    Die Beschwerde wegen Nichtzulassung der Beschwerde ist nicht statthaft (BFH-Beschlüsse vom 22. Januar 1976 V B 91/75, BFHE 117, 531, BStBl II 1976, 241, und vom 23. Januar 1976 VI B 144/75, BFHE 117, 440, BStBl II 1976, 120).
  • BFH, 23.01.1976 - VI B 144/75

    Aussetzungssache - Beschwerde - Zulässigkeit - Zulassung in Beschluß

    Auszug aus BFH, 09.03.1977 - I R 165/76
    Die Beschwerde wegen Nichtzulassung der Beschwerde ist nicht statthaft (BFH-Beschlüsse vom 22. Januar 1976 V B 91/75, BFHE 117, 531, BStBl II 1976, 241, und vom 23. Januar 1976 VI B 144/75, BFHE 117, 440, BStBl II 1976, 120).
  • OLG Karlsruhe, 20.07.2006 - 14 Wx 19/06

    Kostenfestsetzungsverfahren in der freiwilligen Gerichtsbarkeit: Vorlage an den

    Die Vorlagepflicht nach § 28 Abs. 2 FGG besteht auch bei unterschiedlichen Auffassungen zur Auslegung dem Verfahrensrecht angehörender Vorschriften und damit auch zur Frage, welches Gericht zur Entscheidung über eine Rechtsbeschwerde berufen ist (vgl. BGH, NJW 1978, S. 1260 f.; BayObLG, NJW 1978, S. 392; Jansen, FGG, 2. Aufl. 1969 Rdn. 6 zu § 28; Meyer-Holz, in: Keidel/Kuntze/Winkler, FGG, 15. Aufl.2003, Rdn. 11 zu § 28; Bassenge/Herbst, FGG, 10. Aufl. 2004, Rdn. 6 zu § 28; Bumiller/Winkler, FGG, 8. Aufl. 2005, Rdn. 6 zu § 28).
  • BFH, 28.03.1984 - I R 77/83

    Aussetzung der Vollziehung - Verhältnis der FGO zu allgemeinen Vorschriften -

    Die Entscheidung des erkennenden Senats (Urteil vom 9. März 1977 I R 165/76 , BFHE 122, 222, BStBl II 1977, 647 ) erläutert die unterschiedliche Ausgestaltung des Antrags- und Klageverfahrens.

    Der erkennende Senat war in seiner Entscheidung in BFHE 122, 222, BStBl II 1977, 647 (unter 3.) der Auffassung, daß durch die Entscheidung des FG im Verfahren nach § 69 Abs. 3 FGO das Rechtsschutzbedürfnis für das Klageverfahren nicht ohne weiteres entfalle.

  • FG Münster, 10.04.2003 - 8 K 2752/02

    Verfolgung eigener wirtschaftlicher Interessen durch den Benennungsberechtigten -

    Gemeinsamer Zweck dieser Regelungen ist, den Grundstückshandel zu erfassen, der der Grunderwerbsteuer für die Veräußerung dadurch ausweicht, dass er nicht mit Grundstücken als solchen, sondern mit Angeboten zu deren Verkauf handelt (BFH-Urteile vom 22. Januar 1997, II R 97/94, BFHE 122, 222, BStBl. II 1997, 411).

    Hiermit werden Angebote bezeichnet, die vom Angebotsempfänger selbst oder von einem vom Angebotsempfänger benannten Dritten angenommen werden können (BFH-Urteile vom 15. März 2000, II R 30/98, BFHE 191, 419, BStBl. II 2000, 359, vom 22. Januar 1997, II R 97/94, BFHE 122, 222, BStBl. II 1997, 411, vom 3. März 1993, II R 89/89, BFHE 170, 468, BStBl. II 1993, 453 und vom 6. März 1989, II R 135/86, BFHE 158, 135, BStBl. II 1989, 984, jeweils m. w. N.).

  • BFH, 09.02.1978 - IV R 85/77

    Vergütung - Mitunternehmer - Personengesellschaft - Gewerbebetrieb -

    Sinn und Zweck des Gesetzes zur Entlastung des Bundesfinanzhofs können eine analoge Anwendung nicht rechtfertigen, da das Gesetz zur Entlastung des Bundesfinanzhofs die Entlastungsmaßnahmen abschließend regelt, also keine Lücke enthält (vgl. auch Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 9. März 1977 I R 165/76, BFHE 122, 222, BStBl II 1977, 647).

    Lehnt das FA die Aussetzung der Vollziehung ab, so kann der Steuerpflichtige entweder nach erfolgloser Beschwerde eine Verpflichtungsklage beim FG nach § 40 FGO erheben und damit ein Urteilsverfahren einleiten oder beim FG einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung nach § 69 Abs. 3 FGO stellen und damit den Weg des Beschlußverfahrens beschreiten (s. BFH-Beschluß vom 4. Dezember 1967 GrS 4/67, BFHE 90, 461, BStBl II 1968, 199; BFH-Urteil I R 165/76).

  • FG Münster, 20.02.2007 - 8 K 3415/05

    Grunderwerbsteuerliche Einordnung von Handlungen des Inhabers eines

    Mit dieser Regelung soll der Grundstückshandel erfasst werden, der der Grunderwerbsteuer für die Veräußerung dadurch ausweicht, dass er nicht mit Grundstücken als solchen, sondern mit Angeboten zu deren Verkauf handelt (BFH-Urteil vom 22. Januar 1997, II R 97/94, BFHE 122, 222, BStBl. II 1997, 417).
  • FG Münster, 22.02.2007 - 8 K 3415/05

    Grunderwerbsteuer, Tatbestand

    Mit dieser Regelung soll der Grundstückshandel erfasst werden, der der Grunderwerbsteuer für die Veräußerung dadurch ausweicht, dass er nicht mit Grundstücken als solchen, sondern mit Angeboten zu deren Verkauf handelt (BFH-Urteil vom 22. Januar 1997, II R 97/94, BFHE 122, 222 , BStBl. II 1997, 417).
  • BFH, 16.10.1984 - VIII R 299/81
    Für ein Klageverfahren über die Aussetzung der Vollziehung besteht auch ein Rechtsschutzbedürfnis (Festhaltung an dem BFH-Beschluß vom 4.12.1967 GrS 4/67 und an dem BFH-Urteil vom 9.3.1977 I R 165/76; entgegen dem Vorlagebeschluß vom 28.3.1984 I R 77/83).2.
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Rechtsprechung
   BAG, 24.11.1977 - 5 AZB 48/77   

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https://dejure.org/1977,1737
BAG, 24.11.1977 - 5 AZB 48/77 (https://dejure.org/1977,1737)
BAG, Entscheidung vom 24.11.1977 - 5 AZB 48/77 (https://dejure.org/1977,1737)
BAG, Entscheidung vom 24. November 1977 - 5 AZB 48/77 (https://dejure.org/1977,1737)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Berufung - Zulässigkeit - Berufungsschrift - Ladungsfähige Anschrift - Fehlende Bezeichnung des Nebenintervenienten der ersten Instanz - Nebenintervenient

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1978, 392 (Ls.)
  • DB 1978, 452
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 05.08.1976 - 3 AZR 340/75

    Berufungsschrift - Ladungsfähige Anschrift - Berufung - Zulässigkeit

    Auszug aus BAG, 24.11.1977 - 5 AZB 48/77
    Zwar sollte der Berufungskläger im arbeitsgerichtlichen Verfahren in der Berufungsschrift den auf Seiten des Rechtsmittelbeklagten in der ersten Instanz beigetretenen Nebenintervenienten angeben und in gleicher Weise wie den Berufungsbeklagten selbst mit ladungsfähiger Anschrift bezeichnen (vgl. hierzu die ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts; zuletzt Urteil vom 4. Dezember 1975 - 2 AZR 462/7 - AP Nr. 33 zu § 518 ZPO - auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt - und AP Nr. 37 zu § 518 ZPO).

    Die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts schützt allein den Rechtsmittelbeklagten; er hat danach ein besonderes und schutzwürdiges Interesse, möglichst umgehend zu er fahren, ob das von ihm erstrittene Urteil des Arbeitsgerichts rechtskräftig geworden ist oder ob er sich auf eine weitere Auseinandersetzung in der Rechtsmittelinstanz einrichten muß (AP Nr. 37 zu § 518 ZPO [zu 1 b der Grün de]).

  • BAG, 04.12.1975 - 2 AZR 462/74

    Abreitsgerichtsverfahren: Voraussetzungen für die Statthaftigkeit der Berufung

    Auszug aus BAG, 24.11.1977 - 5 AZB 48/77
    Zwar sollte der Berufungskläger im arbeitsgerichtlichen Verfahren in der Berufungsschrift den auf Seiten des Rechtsmittelbeklagten in der ersten Instanz beigetretenen Nebenintervenienten angeben und in gleicher Weise wie den Berufungsbeklagten selbst mit ladungsfähiger Anschrift bezeichnen (vgl. hierzu die ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts; zuletzt Urteil vom 4. Dezember 1975 - 2 AZR 462/7 - AP Nr. 33 zu § 518 ZPO - auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt - und AP Nr. 37 zu § 518 ZPO).
  • BAG, 10.04.1986 - 2 AZR 409/85

    Zulässigkeit der Revision bei Nichterkennbarkeit des Revisionsbeklagten im

    Diese Anforderungen an die Rechtsmittelschrift sollen im Interesse des Rechtsmittelgerichts und der Parteien einem geeigneten Ablauf des Verfahrens, der Rechtssicherheit und den schutzwürdigen Belangen des Rechtsmittelbeklagten an alsbaldiger Zustellung der Rechtsmittelschrift dienen (vgl. BAG Urteil vom 5. August 1976 - 3 AZR 370/75 - AP Nr. 37 zu § 518 ZPO, zu 1 b der Gründe; BAG Beschluß vom 24. November 1977 - 5 AZB 48/77 - AP Nr. 40 zu § 518 ZPO; BAG Urteil vom 9. März 1978 - 3 AZR 421/77 - AP Nr. 41 zu § 518 ZPO, zu 2 der Gründe und BGHZ 21, 168, 172 sowie BGH vom 6. Februar 1985, aaO).
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Rechtsprechung
   BFH, 15.06.1977 - II R 119/71   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1977,956
BFH, 15.06.1977 - II R 119/71 (https://dejure.org/1977,956)
BFH, Entscheidung vom 15.06.1977 - II R 119/71 (https://dejure.org/1977,956)
BFH, Entscheidung vom 15. Juni 1977 - II R 119/71 (https://dejure.org/1977,956)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Einziehung von Grunderwerbsteuer - Sachliche Unbilligkeit - Erfüllung von Erwartungen - Anlaß zum Erwerb des Grundstücks - Verwirklichung des steuerbaren Rechtsvorgangs

  • rechtsportal.de

    AO (a.F.) § 131

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 122, 428
  • NJW 1978, 392 (Ls.)
  • DB 1977, 2077
  • BStBl II 1977, 807
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 05.02.1969 - II R 29/66

    Meistgebot - Meistbietender - Im Namen des Auftraggebers - Besteuerungstatbestand

    Auszug aus BFH, 15.06.1977 - II R 119/71
    § 131 AO ist, wie der Senat schon in seinem Urteil vom 5. Februar 1969 II R 29/66 (BFHE 95, 287, BStBl II 1969, 400) ausgeführt hat, gerade dazu bestimmt, ungewollte Überhänge des gesetzlichen Tatbestandes über die Wertungen des Gesetzgebers auszugleichen.
  • GemSOGB, 19.10.1971 - GmS-OGB 3/70

    Voraussetzungen für den Erlass der Gewerbesteuer; Rechte des Generalvertreters

    Auszug aus BFH, 15.06.1977 - II R 119/71
    Es hat dabei - ebenfalls zutreffend - nach dem Maßstab der Billigkeit (vgl. Beschluß des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 19. Oktober 1971 GmS - OGB 3/70, BFHE 105, 101, BStBl II 1972, 603) eine Ermessensüberschreitung und einen Ermessensfehlgebrauch durch die Finanzbehörden verneint und dargelegt, daß diese den Erlaßantrag des Klägers ohne Rechtsverletzung abgelehnt haben.
  • BFH, 04.02.2008 - II B 38/07

    Kein Billigkeitserlass von Grunderwerbsteuer, wenn sich wirtschaftliche

    In der Beschwerdebegründung fehlt jede Auseinandersetzung mit der vom Finanzgericht (FG) zutreffend herangezogenen Rechtsprechung des BFH, nach der die Besteuerung grunderwerbsteuerrechtlich relevanter Vorgänge nicht deshalb sachlich unbillig ist, weil sich die mit einem Grundstückserwerb verbundenen wirtschaftlichen Erwartungen des Erwerbers nicht erfüllt haben (BFH-Urteil vom 15. Juni 1977 II R 119/71, BFHE 122, 428, BStBl II 1977, 807).
  • BFH, 27.02.1985 - II R 83/83

    Voraussetzungen der Unbilligkeit der Einziehung einer entstandenen und richtig

    Daher können Härten, die in dem gesetzlichen Besteuerungstatbestand liegen und in allen unter diesen Tatbestand zu subsumierenden Fällen gleichermaßen auftreten oder auftreten können, grundsätzlich nicht durch Billigkeitsmaßnahmen ausgeglichen werden (Urteil des BFH vom 15. Juni 1977 II R 119/71, BFHE 122, 428, BStBl II 1977, 807).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 10.11.1977 - BReg. 1 Z 115/77   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1977,3539
BayObLG, 10.11.1977 - BReg. 1 Z 115/77 (https://dejure.org/1977,3539)
BayObLG, Entscheidung vom 10.11.1977 - BReg. 1 Z 115/77 (https://dejure.org/1977,3539)
BayObLG, Entscheidung vom 10. November 1977 - BReg. 1 Z 115/77 (https://dejure.org/1977,3539)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1978, 1280 (Ls.)
  • NJW 1978, 392 (Ls.)
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Rechtsprechung
   BayObLG, 30.11.1977 - RReg. 2 St 204/77   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1977,3630
BayObLG, 30.11.1977 - RReg. 2 St 204/77 (https://dejure.org/1977,3630)
BayObLG, Entscheidung vom 30.11.1977 - RReg. 2 St 204/77 (https://dejure.org/1977,3630)
BayObLG, Entscheidung vom 30. November 1977 - RReg. 2 St 204/77 (https://dejure.org/1977,3630)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1978, 392 (Ls.)
  • NJW 1979, 448 (Ls.)
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