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   OLG München, 27.07.1977 - 1 Ws 852/77   

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OLG München, 27.07.1977 - 1 Ws 852/77 (https://dejure.org/1977,1702)
OLG München, Entscheidung vom 27.07.1977 - 1 Ws 852/77 (https://dejure.org/1977,1702)
OLG München, Entscheidung vom 27. Juli 1977 - 1 Ws 852/77 (https://dejure.org/1977,1702)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1978, 771
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • BVerfG, 01.02.2006 - 2 BvR 2056/05

    Freiheit der Person; Widerruf der Aussetzung eines Haftbefehls (neue Umstände;

    Demgemäß ist ohne Bedeutung, dass sich der dem Haftbefehl oder der Anklage zugrundegelegte dringende Tatverdacht auf Grund der Beweisaufnahme in der Hauptverhandlung bestätigt hat und damit noch "dringender" geworden ist (vgl. OLG München, Beschluss vom 27. Juli 1977 - 1 Ws 852/77 -, NJW 1978, S. 771 ; OLG Frankfurt, Beschluss vom 6. November 2000 - 1 Ws 139/00 -, StraFo 2001, S. 144).
  • BVerfG, 15.08.2007 - 2 BvR 1485/07

    Aufhebung eines Haftverschonungsbeschlusses wegen neu hervorgetretener Umstände

    Demgemäß ist ohne Bedeutung, dass sich der dem Haftbefehl oder der Anklage zugrunde gelegte dringende Tatverdacht aufgrund der Beweisaufnahme in der Hauptverhandlung bestätigt hat und damit noch "dringender" geworden ist (vgl. OLG München, Beschluss vom 27. Juli 1977 - 1 Ws 852/77 -, NJW 1978, S. 771 ; OLG Frankfurt, Beschluss vom 6. November 2000 - 1 Ws 139/00 -, StraFo 2001, S. 144).

    Demgemäß ist ohne Bedeutung, dass sich der dem Haftbefehl oder der Anklage zugrunde gelegte dringende Tatverdacht aufgrund der Beweisaufnahme in der Hauptverhandlung bestätigt hat und damit noch "dringender" geworden ist (vgl. OLG München, Beschluss vom 27. Juli 1977 - 1 Ws 852/77 -, NJW 1978, S. 771 ; OLG Frankfurt, Beschluss vom 6. November 2000 - 1 Ws 139/00 -, StraFo 2001, S. 144).

  • BVerfG, 29.11.2006 - 2 BvR 2342/06

    Freiheit der Person; Untersuchungshaft; Haftverschonungsbeschlusses (mittelbarer

    Demgemäß ist ohne Bedeutung, dass sich der dem Haftbefehl oder der Anklage zugrunde gelegte dringende Tatverdacht auf Grund der Beweisaufnahme in der Hauptverhandlung bestätigt hat und damit noch "dringender" geworden ist (vgl. OLG München, Beschluss vom 27. Juli 1977 - 1 Ws 852/77 -, NJW 1978, S. 771 ; OLG Frankfurt, Beschluss vom 6. November 2000 - 1 Ws 139/00 -, StraFo 2001, S. 144).
  • OLG Karlsruhe, 11.04.2005 - 3 Ws 114/05

    Strafrechtliches Ermittlungsverfahren: Widerruf der Haftverschonung wegen

    Voraussetzung für die Versagung von Haftverschonung bzw. die damit konkludent bewirkte Wiederinvollzugsetzung des ursprünglichen Haftbefehls könnte daher nur ein neu hervorgetretener Umstand i. S. d. § 116 Abs. 4 Nr. 3 StPO sein, der die Verhaftung erforderlich machen und rechtfertigen würde (Senat B. v. 06.06.2000 - 3 Ws 122/00 - OLG München NJW 1978, 771; OLG Düsseldorf StraFo 2002, 142; Meyer-Goßner a.a.O. § 116 Rdnr. 28).
  • OLG Karlsruhe, 08.04.2005 - 3 Ws 113/05

    Unlautere Gewinnmitteilungen sind strafbar

    Voraussetzung für die Versagung von Haftverschonung bzw. die damit konkludent bewirkte Wiederinvollzugsetzung des ursprünglichen Haftbefehls könnte daher nur ein neu hervorgetretener Umstand i. S. d § 116 Abs. 4 Nr. 3 StPO sein, der die Verhaftung erforderlich machen und rechtfertigen würde (Senat B. v. 06.06.2000 - 3 Ws 122/00 - OLG München NJW 1978, 771; OLG Düsseldorf StraFo 2002, 142; Meyer-Goßner a.a.O. § 116 Rdnr. 28).
  • KG, 22.02.2019 - 4 HEs 4/19

    Haftverschonung; Aufhebung eines Haftverschonungsbeschlusses;

    Das maßgebliche Kriterium für den Widerruf besteht in einem Wegfall der Vertrauensgrundlage der Aussetzungsentscheidung, wobei das Gericht an die Beurteilung der Umstände gebunden ist, auf denen die Vollzugsaussetzung beruhte (vgl. BVerfGK 7, 239 = StV 2006, 139 = StraFo 2006, 108; OLG München NJW 1978, 771; OLG Düsseldorf StV 1988, 207; OLG Frankfurt StraFo 2001, 144; std.
  • OLG Karlsruhe, 08.04.2005 - 3 Ws 96/05

    Zulässigkeit des Erlasses eines zu vollziehenden Haftbefehls bei zeitgleicher

    Voraussetzung für die Versagung von Haftverschonung bzw. die damit konkludent bewirkte Wiederinvollzugsetzung des ursprünglichen Haftbefehls könnte daher nur ein neu hervorgetretener Umstand i. S. d. § 116 Abs. 4 Nr. 3 StPO sein, der die Verhaftung des Beschuldigten erforderlich machen und rechtfertigen würde (Senat B. v. 06.06.2000 - 3 Ws 122/00 - OLG München NJW 1978, 771; OLG Düsseldorf StraFo 2002, 142; Meyer-Goßner a.a.O. § 116 Rdnr. 28).
  • OLG Köln, 07.09.2000 - 2 Ws 430/00

    Möglichkeit der Verschärfung von Auflagen und Weisungen zu jeder Zeit

    Veränderte Umstände im Sinne des § 116 Abs. 4 Nr. 3 StPO liegen nur vor, wenn sie die Gründe des Haftverschonungsbeschlusses in einem wesentlichen Punkte erschüttern und den Richter bewogen hätten, keine Aussetzung zu bewilligen, wenn er sie bei seiner Entscheidung schon gekannt hätte (vgl. OLG München NJW 78, 771; OLG Frankfurt StV 98, 31; Kleinknecht/ Meyer-Goßner, StPO, 44. Aufl., § 116 Rn. 28; Boujong in Karlsruher Kommentar, StPO, 4. Aufl., § 116 Rn. 32; ständige Rechtsprechung auch des Senats).
  • OLG Hamm, 17.11.1998 - 3 Ws 491/98

    Aufhebung der Haftverschonung, Fluchtgefahr, Haftbefehl, neue Umstände

    Bei unveränderter Sachlage darf die Aussetzung des Haftvollzuges nicht widerrufen werden; vielmehr ist das Gericht an die Beurteilung der Umstände, auf denen die Vollzugsaussetzung beruht, gebunden (OLG München NJW 1978/771 f; Schlesw.-Holst. OLG SchlHA - Lorenzen - 1996/91).
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