Weitere Entscheidung unten: BGH, 19.12.1977

Rechtsprechung
   BGH, 18.01.1978 - IV ZR 204/75   

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https://dejure.org/1978,700
BGH, 18.01.1978 - IV ZR 204/75 (https://dejure.org/1978,700)
BGH, Entscheidung vom 18.01.1978 - IV ZR 204/75 (https://dejure.org/1978,700)
BGH, Entscheidung vom 18. Januar 1978 - IV ZR 204/75 (https://dejure.org/1978,700)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Identität von Makler und Käufer bei Abschluss eines Maklervertrages - Formbedürftigkeit eines schuldrechtlichen Vertrages über die Veräußerung eines Schiffes - Beweislast bei Abschluss eines Vertrages durch kaufmännisches Bestätigungsschreiben - Unverzüglichkeit des ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Identität von Makler und Käufer bei Abschluss eines Maklervertrages; Formbedürftigkeit eines schuldrechtlichen Vertrages über die Veräußerung eines Schiffes; Beweislast bei Abschluss eines Vertrages durch kaufmännisches Bestätigungsschreiben; Unverzüglichkeit des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 70, 232
  • NJW 1978, 886
  • MDR 1978, 475
  • DB 1978, 537
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 29.09.1955 - II ZR 210/54

    Bestätigungsschreiben und Auftragsbestätigung

    Auszug aus BGH, 18.01.1978 - IV ZR 204/75
    Es ist zwar richtig, daß das kaufmännische Bestätigungsschreiben die vom Berufungsgericht dargelegte Wirkung entfaltet, wenn der Empfänger ihm nicht rechtzeitig, d.h. unverzüglich (§ 121 BGB; BGHZ 18, 212, 216) widerspricht.
  • BGH, 20.11.1961 - VIII ZR 126/60
    Auszug aus BGH, 18.01.1978 - IV ZR 204/75
    noch rechtzeitig gewesen sein; ob ein wenige Tage nach dem Zugang des Bestätigungsschreibens erhobener Widerspruch im Einzelfall noch als unverzüglich angesehen werden kann, ist weitgehend eine tatrichterliche Frage (BGH LM HGB § 346 [E a] Nr. 5 = NJW 1962, 246).
  • BGH, 07.10.1971 - VII ZR 177/69

    Voraussetzungen für die wirksame Anfechtung eines Werklieferungsvertrags -

    Auszug aus BGH, 18.01.1978 - IV ZR 204/75
    Denn gegenüber der dann eingetretenen rechtsbegründenden Wirkung des Bestätigungsschreibens wäre der Beweis, eine Einigung sei bei den bestätigten Verhandlungen nicht erzielt worden, grundsätzlich nicht zulässig (vgl. z.B. BGH NJW 1972, 45; 1974, 911 = LM HGB § 346 [E a] Nr. 17), auch nicht mittelbar unter dem von der Revision hervorgehobenen Gesichtspunkt der Beweiswürdigung.
  • BAG, 22.08.2019 - 2 AZR 111/19

    Zugang einer Kündigungserklärung - Einwurf in den Hausbriefkasten

    Hierzu bedarf es allerdings eines substanziierten Tatsachenvortrags der Beklagten, die für den ihr günstigen Umstand eines Zugangs des Kündigungsschreibens noch am 27. Januar 2017 die Darlegungs- und Beweislast trägt (vgl. BGH 18. Januar 1978 - IV ZR 204/75 - zu I 3 der Gründe, BGHZ 70, 232; Palandt/Ellenberger 78. Aufl. § 130 Rn. 21; Erman/Arnold BGB 15. Aufl. § 130 Rn. 34) .
  • BGH, 10.01.2007 - VIII ZR 380/04

    Zustandekommen eines Vertrages durch Schweigen auf ein kaufmännisches

    Die Beklagten haben zwar behauptet, der Beklagte zu 2 habe dies sofort nach Zugang des Schreibens telefonisch getan; sie haben dafür jedoch nicht den der Beklagten zu 1 obliegenden (vgl. Senatsurteil vom 11. Oktober 1961 - VIII ZR 109/60, WM 1962, 46 unter II A 5; BGHZ 70, 232, 234) Beweis angetreten.
  • BGH, 07.12.1994 - VIII ZR 153/93

    Beweiskraft des Sendeberichts bei Streit über den Zugang eines Telefaxschreibens

    Ebenso wie bei gewöhnlichen Briefen (vgl. z.B. BGH, Urteile vom 17. Februar 1964 - II ZR 87/61 = NJW 1964, 1176 f und vom 18. Januar 1978 - IV ZR 204/75 = NJW 1978, 886 unter I 3; Soergel/Hefermehl, BGB, 12. Aufl., § 130 Rdnr. 23) und selbst bei Einschreibesendungen (vgl. BGHZ 24, 308, 312 f) rechtfertigt auch bei Telefaxdokumenten die Absendung nicht einmal einen Anscheinsbeweis für ihren Zugang (ebenso z.B. Tschentscher CR 1991, 141, 148; Ebnet, NJW 1992, 2985, 2990 f) [BGH 17.10.1991 - 4 StR 465/91], dies jedenfalls solange nicht, wie nicht feststeht, daß die "Verlustquote" hier ins Gewicht fallend geringer ist als im Briefdienst.
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Rechtsprechung
   BGH, 19.12.1977 - II ZR 148/76   

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https://dejure.org/1977,1162
BGH, 19.12.1977 - II ZR 148/76 (https://dejure.org/1977,1162)
BGH, Entscheidung vom 19.12.1977 - II ZR 148/76 (https://dejure.org/1977,1162)
BGH, Entscheidung vom 19. Dezember 1977 - II ZR 148/76 (https://dejure.org/1977,1162)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • BGHZ 70, 127
  • NJW 1978, 886 (Ls.)
  • MDR 1978, 473
  • VersR 1978, 226
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 19.05.1958 - II ZR 83/57

    Reederhaftung

    Auszug aus BGH, 19.12.1977 - II ZR 148/76
    Zu den letzteren zählen die Beschäftigten des Schiffseigners, die zwar nicht in die Schiffsmannschaft eingegliedert, aber von ihm irgendwie für den Schiffsdienst, sei es auch nur vorübergehend, eingesetzt sind (vgl. BGHZ 3, 34, 39; 26, 152, 155).
  • BGH, 29.06.1951 - I ZR 27/51

    Haftung des Schiffseigners

    Auszug aus BGH, 19.12.1977 - II ZR 148/76
    Zu den letzteren zählen die Beschäftigten des Schiffseigners, die zwar nicht in die Schiffsmannschaft eingegliedert, aber von ihm irgendwie für den Schiffsdienst, sei es auch nur vorübergehend, eingesetzt sind (vgl. BGHZ 3, 34, 39; 26, 152, 155).
  • OLG Köln, 06.06.1974 - 12 U 226/73
    Auszug aus BGH, 19.12.1977 - II ZR 148/76
    Die Frage wird von einzelnen Rheinschiffahrtsgerichten bejaht, ebenso von der Berufungskammer der Zentralkommision für die Rheinschiffahrt (ZfBuW 1974, 275 = VersR 1974, 990) und einem Teil des Schrifttums (vgl. Wassermeyer, Die rechtlichen Probleme der Schubschiffahrt in Europäisches Transportrecht, Antwerpen 1972 sowie Bemm/Kortendick, Rheinschiffahrtspolizeiverordnung 1970 S. 76).
  • BGH, 20.09.1973 - II ZR 97/72

    Sorgfaltspflicht - Nebel - Schlechte Sicht - Radarfahrt - Kollisionskurs -

    Auszug aus BGH, 19.12.1977 - II ZR 148/76
    Entgegen der Ansicht der Revision überspannen sie nicht die Anforderungen, die an die Sorgfaltspflicht der Führung eines bei Nebel mit Radar zu Berg fahrenden Schubverbändes zu stellen sind, dessen Gegenkommer sich auf Kollisionskurs befindet und über Sprechfunk nicht antwortet (vgl. Senatsurt. v. 20.09.1973 - II ZR 92/72, LM RheinschiffahrtspolizeiVO v. 24.12.1954 Nr. 62 = VersR 1974, 136, 137).
  • OLG München, 01.12.2017 - 10 U 2627/17

    Verfahrensfehler bei nicht ausreichender Ermittlung und Feststellung

    Mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung unvereinbar ist dagegen die - vom Erstgericht verfolgte (EU 9/14 = Bl. 153/158 d. A.; Beschluss vom 03.05.2017, S. 2/4 = Bl. 130/132 d. A.) - Auffassung, dass deutsches Recht als Verfahrensrecht auch für alle Fragen der Darlegungs-, Beweisführungs- und Feststellungslast zu gelten habe; diese sind allein Fragen des sachlichen Rechts (Münchener Kommentar zur ZPO/Prütting, 5. Aufl. 2016, § 286, Rn. 138; BVerfG NJW 1979, 1925; BGH, Urt. v. 14.12.1951 - I ZR 84/51 [BeckRS 1951, 31385983]; NJW-RR 1988, 831; NJW 1983, 2032; NJW 1978, 886).
  • BGH, 18.04.2012 - IV ZR 283/11

    Flusskaskoversicherung: Anwendbarkeit der Schwesterschiffsklausel bei Führung der

    (2) Ein allgemeiner Rechtsgrundsatz, demzufolge Schub- oder Koppelungsverbände in jeder - auch haftungsrechtlicher - Hinsicht stets eine untrennbare Risikogemeinschaft oder Rechtseinheit bilden, besteht nicht (vgl. BGH, Urteil vom 19. Dezember 1977 - II ZR 148/76, BGHZ 70, 127, 129; RhSchOG Köln aaO).

    Auch wäre bei der Beschädigung des gesamten Schubverbandes durch ein anderes Schiff ein Mitverschulden der Besatzung des Schubbootes zugleich dem im Koppelungsverband mitgeführten Schubleichter zuzurechnen (vgl. BGH, Urteil vom 19. Dezember 1977 aaO BGHZ 70, 127, 129 f.; RhSchOG Köln aaO).

  • OLG Karlsruhe, 29.04.2005 - 22 U 4/05

    Verkehrssicherungspflicht; Bereichszuständigkeit; Schiffsgläubigerrecht

    v. 19. Dezember 1977 - II ZR 148/76 (BGHZ 70, 127 ff.) zugrunde liegenden, wonach bei einem Schubverband, bei dem das schiebende und das geschobene Fahrzeug demselben Eigner gehören, dieser für das nautische Verschulden des Schiffsführers des schiebenden Fahrzeugs gemäß § 3 Abs. 1 BinSchG auch (nach dem früheren Haftungsrecht) mit dem geschobenen Fahrzeug haftet.
  • BGH, 17.10.1983 - II ZR 97/83

    Haftung beim Schubverband

    Das unterscheidet den Streitfall von dem Sachverhalt des Senatsurt. v. 19. Dezember 1977 - II ZR 148/76 (BGHZ 70, 127 ff.), wonach bei einem Schubverband, bei dem das schiebende und das geschobene Fahrzeug demselben Eigner gehören, dieser für das nautische Verschulden des Schiffsführers des schiebenden Fahrzeugs gemäß § 3 Abs. 1, § 4 Abs. 1 Nr. 3 BinnSchG auch mit dem geschobenen Fahrzeug haftet.

    Gewiß will die Vorschrift des § 3 Abs. 1 BinnSchG Dritte vor den Gefahren, die der Schiffsbetrieb in besonderem Grade mit sich bringt, dadurch schützen, daß sie dem Geschädigten einen zusätzlichen, im allgemeinen wirtschaftlich besser als das schuldige Besatzungsmitglied stehenden Schuldner in der Person des Verwenders des Schiffes gibt und diesen ohne die Entlastungsmöglichkeit des § 831 BGB haften läßt (vgl. BGHZ 70, 127, 129 f.; Senatsurt. v. 21. März 1983 - II ZR 179/82, VersR 1983, 685).

  • OLG Köln, 03.04.1979 - 3 U 142/78
    Die zwischenzeitlich ergangene Entscheidung des Bundesgerichtshofes (VersR 1978, 226, 227) steht dem nicht entgegen.

    Es wäre wünschenswert, wenn der BGH zu dieser Frage alsbald klärend Stellung nehmen würde, da das Urteil des BGH vom 19.12.1977 - II ZR 148/76 - (s. ZfBuW 1978, S. 89 ff.) - einen Sonderfall betraf und keine endgültige Entscheidung des eigentlichen Problems darstellt.

  • Berufungskammer der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt, 10.02.1995 - 319 Z - 20/94
    4. Die dingliche Haftung der Beklagten zu 1. für Verschulden des Beklagten zu 2. schließt eine dingliche Haftung mit dem Schubleichter « M II» ein, da beide Fahrzeuge des Schubverbandes dem nämlichen Eigentümer gehörten (vgl. Urteil der Berufungskammer vom 14. Juni 1973 - 19 Z 1/73 -, ZfB 1974, 275 = VersR 1974, 991 ; Urteil des deutschen Bundesgerichtshofes vom 19.12.1977 - II ZR 148/76, ZfB 1978, 89 = VersR 1978, 226).
  • Berufungskammer der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt, 04.06.2018 - 514 Z - 2/18
    Zwar wollen die Vorschriften des § 92b, § 3 Abs. 1 BinSchG Dritte vor den Gefahren, die der Schiffsbetrieb in besonderem Grade mit sich bringt, dadurch schützen, dass sie dem Geschädigten einen zusätzlichen, im allgemeinen wirtschaftlich besser als das Besatzungsmitglied stehenden Schuldner in der Person des Verwenders des Schiffes geben und diesen ohne die Entlastungsmöglichkeit des § 831 BGB haften lassen (vgl. BGHZ 70, 127, 129 f. zu § 3 Abs. 1 BinSchG).
  • OLG Köln, 15.03.1983 - 3 U 153/82
    Wie der Bundesgerichtshof in seiner für die Haftung im Schubverband grundlegenden Entscheidung VersR 1978, 226 f. ausgeführt und wie auch der Senat in seiner Entscheidung VersR 1977, 276 f. dargelegt hat, stellt die Reise des Leichters gerade einen besonders gefährlichen Teil des Schiffsbetriebs dar: Für diesen wesentlichen und typischen Teilbereich trägt der Eigner der Leichter die Haftung nach §§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 Nr. 3 BSchG, sofern er auch Eigner des Schubbootes ist; dann läßt er diese eigene Aufgabe eben auch durch seine eigene Besatzung ausführen.
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