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   OLG Frankfurt, 22.05.1978 - 3 Ws 290/78   

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OLG Frankfurt, 22.05.1978 - 3 Ws 290/78 (https://dejure.org/1978,1479)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 22.05.1978 - 3 Ws 290/78 (https://dejure.org/1978,1479)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 22. Mai 1978 - 3 Ws 290/78 (https://dejure.org/1978,1479)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1978, 2347
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • OLG Frankfurt, 26.11.2001 - 3 Ws 1119/01

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Erledigterklärung bei

    Nach nahezu einhelliger Auffassung in Rechtsprechung und Literatur sowie nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist die Maßregel der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus für erledigt zu erklären, wenn mit Sicherheit feststeht, daß der Verurteilte nicht oder nicht mehr an einem Zustand leidet, der durch die in § 20 StGB genannten seelischen Störungen oder Abartigkeiten gekennzeichnet ist (vgl. BGHSt 42, 306 ff. = NJW 1997, 875 ff.; Stree in Schönke-Schröder, StGB, 26. Aufl., § 67 d Rn. 14; Tröndle/F., StGB, 50. Aufl., § 67 d Rn. 5; Senat in NJW 1978, 2347 sowie u.a. Senatsbeschlüsse vom 31. Mai 1999 ­ 3 Ws 149/99 ­ und vom 30. Juni 2000 ­ 3 Ws 670/00 - anderer Ansicht Radtke ZStW 110, 279 ff. und Wolf NJW 1997, 779).

    Hiernach kommt es nicht darauf an, ob die Voraussetzungen der Unterbringung von Anfang an nicht vorgelegen haben oder diese später weggefallen sind, weil sich etwa herausgestellt hat, daß der Verurteilte von seinem Leiden geheilt ist (vgl. Senat NJW 1978, 2347).

  • BGH, 27.11.1996 - 3 StR 317/96

    Nachträgliche Gesamtstrafenbildung; Absehen vom Aufrechterhalten einer früher

    Da eine gesetzliche Regelung für diese Fälle fehlt - die Erledigung einer Maßregel nach § 63 StGB wäre nach dem Gesetz nur über den Weg einer erfolgreichen Aussetzung der Vollstreckung nach Ablauf der anschließenden Führungsaufsicht möglich (§ 67 g Abs. 5 StGB) - haben die Strafvollstreckungsgerichte im Wege der Rechtsfortbildung und in analoger Anwendung des § 67 c Abs. 2 Satz 5 StGB den Rechtssatz entwickelt, daß sich bei Wegfall der gesetzlichen Voraussetzungen des § 63 StGB die Unterbringung erledigt hat und nicht weiter vollstreckt werden darf, so daß der Untergebrachte sofort zu entlassen ist, selbst wenn von ihm erneute Straftaten in der Freiheit zu erwarten sind (vgl. OLG Nürnberg MDR 1961, 342; OLG Frankfurt NJW 1978, 2347 und StV 1985, 117; OLG Hamm NStZ 1982, 300; OLG Karlsruhe MDR 1983, 151 und Die Justiz 1987, 463).
  • KG, 22.11.2011 - 2 Ws 377/11

    Maßregelvollzug: Voraussetzungen der Erledigterklärung einer Unterbringung

    bb) Indes überschreitet die von der Strafvollstreckungskammer im Streitfall vertretene - und im Einklang mit der überwiegenden Rechtsprechung und strafrechtlichen Literatur stehende (vgl. OLG Zweibrücken, Beschluss vom 28. Juli 2010 - 1 Ws 195/10 - bei juris, Rdn. 6; OLG Rostock, Beschluss vom 8. Februar 2007 - 1 Ws 438/06 - bei juris; OLG Stuttgart, a.a.O.; OLG Karlsruhe Justiz, 463 sowie MDR 1983, 151; OLG Frankfurt am Main NJW 1978, 2347; Landgericht Göttingen NStZ 1990, 299; Rissing-van Saan/Peglau in LK, StGB, 12. Aufl., § 67d Rdn. 50; Stree/Kinzig in Schönke/Schröder, StGB, 28. Aufl., § 67d Rdn. 16; Koller in R & P 2007, 57, 63 ff. mit weit.

    Diese wendete § 67c Abs. 2 Satz 5 StGB entsprechend an (mit Billigung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG NJW 1995, 2405, 2406 = StV 1995, 202)) und verlangte, daß der Verurteilte an keiner der in § 20 StGB beschriebenen Störungen leide (vgl. OLG Frankfurt am Main NJW 1978, 2347).

  • OLG Frankfurt, 26.10.2001 - 3 Ws 543/01

    Fortdauer der Sicherungsverwahrung

    Weitere Anordnungen diesbezüglich sind nicht zu treffen, insbesondere tritt auch keine Führungsaufsicht ein (Senat NJW 1978, 2347 und StV 1985, 117; OLG Hamm NStZ 1982, 300; OLG Karlsruhe MDR 1983, 151).
  • OLG Frankfurt, 21.05.2008 - 3 Ws 344/08

    Unterbringung: Erledigterklärung bei Fehleinweisung in ein psychiatrisches

    Die nach dem Willen des Gesetzgebers in der Norm des § 67 d 6 StGB festgeschriebene Rechtsprechung kann also über das Wiederaufnahmerecht nicht hinausgehen und der Korrektur von reinen Rechtsfehlern dienen, die nur mit der Revision angegriffen und bei deren Versäumung mit der Wiedereinsetzung geltend gemacht werden können ( vgl. Senat NJW 1978, 2347).
  • OLG Frankfurt, 22.10.2002 - 3 Ws 557/02

    Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus - "Beruhen" auf Fehldiagnose

    Diese Rechtsgrundsätze hat der Senat bereits in seinem Beschluss vom 22.5.1978 ( 3 Ws 290/78 in: NJW 1978, 2347 [OLG Frankfurt am Main 22.05.1978 - 3 Ws 290/78] ) zum Ausdruck gebracht, dem sich die übrige Rechtssprechung in der Folge - soweit ersichtlich - ausnahmslos angeschlossen hat ( vgl. hierzu Tröndle/Fischer, StGB, 50. Auflage, Rdnr. 5 zu § 67 d m.w.N. ).
  • OLG Frankfurt, 14.10.2010 - 3 Ws 970/10

    Unterbringung: Erledigterklärung einer aus Rechtsgründen erfolgten Fehleinweisung

    Die nach dem Willen des Gesetzgebers in der Norm des § 67 d Abs. 6 StGB festgeschriebene Rechtsprechung kann also über das Wiederaufnahmerecht nicht hinausgehen und der Korrektur von reinen Rechtsfehlern dienen, die nur mit der Revision angegriffen und bei deren Versäumung mit der Wiedereinsetzung geltend gemacht werden können ( vgl. Senat NJW 1978, 2347).
  • OLG Hamm, 22.07.2010 - 4 Ws 171/10

    Aussetzung der weiteren Vollstreckung der nachträglichen Sicherungsverwahrung

    Diese, mangels ausdrücklicher Regelung, im Wege der Rechtsfortbildung begründete richterliche Rechtsanwendung entsprach der allgemeinen Meinung(vgl. OLGe Nürnberg MDR 1961, 342; Karlsruhe MDR 1983, 151; Justiz 1987, 463; Hamm NStZ 1982, 300; OLG Schleswig SchlHA 1988, 106; und Frankfurt NJW 1978, 2347, LG Göttingen NStZ 1990, 299 ; Frisch ZStW 102 (1990), 707, 770 Rn 164; Loos Anm. zu OLG Frankfurt NStZ 1993, 252, 255, Volckart Maßregelvollzug, 3. Aufl., S. 166; Dreher/Tröndle 46. Aufl., § 67d Rn 5; LK-Horstkotte 10. Aufl., § 67c Rn 9 ; SKStGB-Horn 6. Aufl., 21. Lfg.
  • OLG Frankfurt, 26.03.1981 - 3 Ws 186/81
    d) Der vom OLG Düsseldorf (in NJW 1980, 1346) und vom Beschwerdeführer zitierte Beschluß des erkennenden Senats vom 22.5.1978 - 3 Ws 290/78 - (veröffentlicht in NJW 1978, 2347) steht der hier vertretenen Auffassung auch nicht entgegen (so auch OLG Stuttgart, MDR 1980, 685).
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