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   BGH, 30.01.1979 - VI ZR 163/77   

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https://dejure.org/1979,186
BGH, 30.01.1979 - VI ZR 163/77 (https://dejure.org/1979,186)
BGH, Entscheidung vom 30.01.1979 - VI ZR 163/77 (https://dejure.org/1979,186)
BGH, Entscheidung vom 30. Januar 1979 - VI ZR 163/77 (https://dejure.org/1979,186)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Umfang der Sorgfaltspflichten der Presse i.R.e. Gerichtsberichterstattung - Bemessung der Entschädigung für eine Persönlichkeitsverletzung durch eine unrichtige Presseveröffentlichung

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Exdirektor / Ex-Direktor / Ex - Direktor

    Art. 5 Abs. 1 GG

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 823

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schmerzensgeld für Verletzung des Persönlichkeitsrechts bei Mithaftung des Geschädigten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1979, 1041
  • MDR 1979, 659
  • GRUR 1979, 421
  • VersR 1979, 520
  • afp 1979, 304
  • afp 1979, 307
 
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Wird zitiert von ... (40)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 19.09.1961 - VI ZR 259/60

    Ginseng - Geldentschädigung für Persönlichkeitsrechtsverletzung

    Auszug aus BGH, 30.01.1979 - VI ZR 163/77
    Dem Zweck der Geldentschädigung, eine Lücke im Schutz der Persönlichkeit zu schließen (BGHZ 35, 363, 367; 39, 124, 131), entspricht es, auch bei ihrer Bemessung allen Möglichkeiten nachzugehen, die den Betroffenen sonst zur Wahrung seiner Interessen eröffnet sind.

    Allerdings kann sie dem Bedürfnis nach Genugtuung, das bei der Geldentschädigung für Persönlichkeitsverletzungen in aller Regel im Vordergrund steht (BGHZ 35, 363, 369), nicht nachkommen; insoweit ist ihre Eignung zum Schutz des Betroffenen, wo es wie hier um immaterielle Nachteile einer Persönlichkeitsverletzung geht, anders zu beurteilen als die Abwehr von Vermögenseinbußen, die dem Betroffenen aus einer unrichtigen Pressedarstellung drohen.

  • BGH, 06.04.1976 - VI ZR 246/74

    Ersatz der Aufwendungen für eine Anzeigenaktion bei Verletzung des

    Auszug aus BGH, 30.01.1979 - VI ZR 163/77
    Daß hierbei nicht nur negatorische Ansprüche, insbesondere ein Widerruf, sondern auch eine presserechtliche Gegendarstellung je nach Sachlage jedenfalls dann ins Gewicht fallen kann, wenn sie ihm alsbald und ohne abschwächende Zusätze des beklagten Presseunternehmens bewilligt wird, hat der Senat schon wiederholt ausgesprochen (Senatsurt. v. 8. Dezember 1964 - VI ZR 201/63 = NJW 1965, 685, 686 und v. 6. April 1976 - VI ZR 246/74, insoweit nicht in BGHZ 66, 182 abgedruckt).

    Kann in solchen Fällen der Betroffene nach dem Rechtsgedanken des § 254 BGB unter Umständen gehalten sein, drohenden Schaden mit einer Gegendarstellung abzuwehren (BGHZ 66, 182, 194 ff), so trifft ihn solche Obliegenheit deshalb nicht ohne weiteres auch zur Abwehr immaterieller Einbußen.

  • BGH, 03.05.1977 - VI ZR 36/74

    Abgeordnetenbestechung

    Auszug aus BGH, 30.01.1979 - VI ZR 163/77
    Die Erwägungen, aus denen der Senat die Presse für befugt angesehen hat, u.U. über einen bloßen Verdacht zu berichten (Senatsurteil vom 3. März 1977 - VI ZR 36/74 = NJW 1977, 1288, 1289 [BGH 03.05.1977 - VI ZR 36/74]; insoweit in BGHZ 68, 371 nicht abgedruckt), betreffen einen nicht vergleichbaren Sachverhalt.
  • BGH, 08.12.1964 - VI ZR 201/63

    Verbreitung eines erdichteten Interview über private Angelegenheiten in der

    Auszug aus BGH, 30.01.1979 - VI ZR 163/77
    Daß hierbei nicht nur negatorische Ansprüche, insbesondere ein Widerruf, sondern auch eine presserechtliche Gegendarstellung je nach Sachlage jedenfalls dann ins Gewicht fallen kann, wenn sie ihm alsbald und ohne abschwächende Zusätze des beklagten Presseunternehmens bewilligt wird, hat der Senat schon wiederholt ausgesprochen (Senatsurt. v. 8. Dezember 1964 - VI ZR 201/63 = NJW 1965, 685, 686 und v. 6. April 1976 - VI ZR 246/74, insoweit nicht in BGHZ 66, 182 abgedruckt).
  • BGH, 05.03.1963 - VI ZR 55/62

    Fernsehansagerin - 'ausgemolkene Ziege' - §§ 823 Abs. 1, 847, 31 BGB, § 253 BGB,

    Auszug aus BGH, 30.01.1979 - VI ZR 163/77
    Dem Zweck der Geldentschädigung, eine Lücke im Schutz der Persönlichkeit zu schließen (BGHZ 35, 363, 367; 39, 124, 131), entspricht es, auch bei ihrer Bemessung allen Möglichkeiten nachzugehen, die den Betroffenen sonst zur Wahrung seiner Interessen eröffnet sind.
  • BGH, 05.03.1963 - VI ZR 61/62

    Drahtzieher

    Auszug aus BGH, 30.01.1979 - VI ZR 163/77
    Die Pflicht der Presse zur Rücksicht auf die schutzwürdigen Belange der betroffenen Persönlichkeit ist bei einer Gerichtsberichterstattung über einen Prozeß, in dem wie hier Fähigkeiten und Charakter des Betroffenen zur Erörterung stehen, besonders groß (vgl. Senatsurteil vom 5. März 1963 - VI ZR 61/62 = NJW 1963, 904 - Gerichtsberichterstatter).
  • BVerfG, 15.12.1976 - 2 BvR 841/73

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Fürsorgepflicht des Dienstherrn

    Auszug aus BGH, 30.01.1979 - VI ZR 163/77
    Ob der Kläger die Vorwürfe verdiente - die Entscheidung des Verwaltungsgerichts ist später vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt und aufgehoben worden (NJW 1977, 1189) -, ist im Ehrschutzverfahren nicht zu untersuchen.
  • BGH, 22.11.2005 - VI ZR 204/04

    Zur Behandlung einer bewusst unvollständigen Berichterstattung

    Wenn nämlich - wie die Revision geltend macht - dem Leser Tatsachen mitgeteilt worden sind, aus denen er erkennbar eigene Schlussfolgerungen ziehen soll, so durften hierbei keine wesentlichen Tatsachen verschwiegen werden, die dem Vorgang ein anderes Gewicht geben könnten (vgl. BVerfGE 12, 113, 130; Senatsurteile BGHZ 31, 308, 318; vom 26. Oktober 1999 - VI ZR 322/98 - VersR 2000, 193) und deren Kenntnis für den Leser unerlässlich ist, der sich im Kernpunkt ein zutreffendes Urteil bilden will (vgl. Senatsurteile vom 20. Juni 1961 - VI ZR 222/60 - VersR 1961, 980, 982; vom 9. November 1965 - VI ZR 276/64 - VersR 1966, 85, 87; vom 30. Januar 1979 - VI ZR 163/77 - VersR 1979, 520, 521; vom 26. Oktober 1999 - VI ZR 322/98 - VersR 2000, 193; ebenso Soehring, Presserecht, 3. A., Rn. 16.44b; Wenzel, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 5. A., Kap. 5 Rn. 81).
  • OLG Köln, 12.07.2016 - 15 U 175/15

    395.000 Euro Geldentschädigung für Jörg Kachelmann wegen Berichterstattung in den

    Nur in diesem Fall schließt nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung ein erwirkter Unterlassungstitel - ebenso wie eine Richtigstellung oder ein Widerruf - eine Geldentschädigung aber aus (vgl. BGHZ 128, 1; BGH, Urt. v. 30.01.1979 - VI ZR 163/77 -, NJW 1979, 1041; BGH, Urt. v. 21.04.2015 - VI ZR 245/14 -, NJW 2015, 2500).

    Allerdings lässt der Umstand, dass der Betroffene auf eigene Schritte gegen eine Presseveröffentlichung zunächst verzichtet hat, Rückschlüsse auf das Gewicht seines Genugtuungsbedürfnisses zu (vgl. BGH, Urt. v. 30.01.1979 - VI ZR 163/77 -, NJW 1979, 1041); mithin ist im Zweifelfall davon auszugehen, dass der Kläger selbst eine nicht angegriffene Persönlichkeitsrechtsverletzung für nicht schwerwiegend hielt und seinerseits kein unabweisbares Bedürfnis für eine Geldentschädigung bestand, weil er andernfalls Anlass jedenfalls für eine Abmahnung.

  • LG Köln, 30.09.2015 - 28 O 2/14

    Kachelmann gegen Springer

    Vorliegend wäre in Betracht gekommen, die Beklagte zumindest zur Unterlassung aufzufordern, da der jeweils Betroffene grundsätzlich gehalten ist, sich um einen solchen anderweitigen Ausgleich - notfalls mit gerichtlicher Hilfe - zu bemühen, bevor er eine Geldentschädigung verlangen kann (BGH, NJW 1979, 1041; OLG Hamm, Urteil vom 6.4.2001 - 9 U 130/00; LG Berlin, a.a.O.).
  • BGH, 26.10.1999 - VI ZR 322/98

    Unwahre Tatsachenbehauptung durch bewußt unvollständige (Presse-)

    Läßt sich aus mitgeteilten wahren Tatsachen eine bestimmte (ehrverletzende) Schlußfolgerung ziehen, so ist jedenfalls eine bewußt unvollständige (Presse-) Berichterstattung rechtlich wie eine unwahre Tatsachenbehauptung zu behandeln, wenn die Schlußfolgerung bei Mitteilung der verschwiegenen Tatsache weniger naheliegend erscheint und deshalb durch das Verschweigen dieser Tatsache beim unbefangenen Durchschnittsleser ein falscher Anschein entstehen kann (Anschluß an BGH, Urteile v. 30. Januar 1979 - VI ZR 163/77 - NJW 1979, 1041 und vom 9. November 1965 - VI ZR 276/64 - NJW 1966, 245, 246).

    Wenn nämlich dem Leser Tatsachen mitgeteilt werden, aus denen er erkennbar eigene Schlußfolgerungen ziehen soll, so dürfen hierbei keine wesentlichen Tatsachen verschwiegen werden, die dem Vorgang ein anderes Gewicht geben könnten (vgl. BVerfGE 12, 113, 130; Senatsurteil BGHZ 31, 308, 318) und deren Kenntnis für den Leser unerläßlich ist, der sich im Kernpunkt ein zutreffendes Urteil bilden will (vgl. Senatsurteile vom 30. Januar 1979 - VI ZR 163/77 - NJW 1979, 1041; vom 9. November 1965 - VI ZR 276/64 - NJW 1966, 245, 246; vom 20. Juni 1961 - VI ZR 222/60 - NJW 1961, 1913, 1914).

  • OLG Köln, 12.07.2016 - 15 U 176/15

    395.000 Euro Geldentschädigung für Jörg Kachelmann wegen Berichterstattung in den

    Nur in diesem Fall schließt nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung ein erwirkter Unterlassungstitel - ebenso wie eine Richtigstellung oder ein Widerruf - eine Geldentschädigung aber aus (vgl. BGHZ 128, 1; BGH, Urt. v. 30.1.1979 - VI ZR 163/77, NJW 1979, 1041; BGH, Urt. v. 21.4.2015 - VI ZR 245/14, NJW 2015, 2500).

    Allerdings lässt der Umstand, dass der Betroffene auf eigene Schritte gegen eine Presseveröffentlichung zunächst verzichtet hat, Rückschlüsse auf das Gewicht seines Genugtuungsbedürfnisses zu (vgl. BGH, Urt. v. 30.1.1979 - VI ZR 163/77, NJW 1979, 1041).

  • BGH, 31.05.2022 - VI ZR 95/21

    Persönlichkeitsrechtsverletzung: Voraussetzungen einer zulässigen

    dd) Die Berichterstattung der Beklagten enthält keine Vorverurteilung des Klägers zu 1. Sie beschränkt sich auf die Darstellung, welcher Anklagevorwurf gegen ihn erhoben wurde und welche Strafe dafür verhängt werden kann (siehe weiter Senat, Urteile vom 5. März 1963 - VI ZR 61/62, NJW 1963, 904 [juris Rn. 18 f.]; vom 30. Januar 1979 - VI ZR 163/77, VersR 1979, 520, 521 [juris Rn. 19]; Burkhardt/Pfeifer, in: Wenzel Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 6. Aufl., Kap. 10, Rn. 195).
  • LG Köln, 30.09.2015 - 28 O 7/14

    Kachelmann gegen Springer

    Vorliegend wäre in Betracht gekommen, die Beklagte zumindest zur Unterlassung aufzufordern, da der jeweils Betroffene grundsätzlich gehalten ist, sich um einen solchen anderweitigen Ausgleich - notfalls mit gerichtlicher Hilfe - zu bemühen, bevor er eine Geldentschädigung verlangen kann (BGH, NJW 1979, 1041; OLG Hamm, Urteil vom 6.4.2001 - 9 U 130/00; LG Berlin, a.a.O.).
  • OLG Karlsruhe, 16.06.1988 - 14 U 288/86

    Allgemeines; Persönlichkeitsrecht; Schmerzensgeld; Verletzung; Presse; Bericht;

    Besondere Überzeugungskraft gewinnt der Artikel durch die Authentizität vorspiegelnden wörtlichen Zitate und den der Schilderung der Hauptverhandlung vorangestellten Satz, woran man die nachfolgende Story "den übereinstimmenden Aussagen der Zeugen und der beiden Angeklagten entnehmen konnte"; keineswegs nur beim unkritischen Durchschnittsleser, von dessen Verständnis auszugehen ist (vgl. BGH, NJW 1979, 1041 ; s.a. Wenzel, aaO., Rdn. 4.2 S. 69), wird damit der Eindruck erweckt, als könne es keinen Zweifel an der zentralen Rolle des Klägers bei Planung und Durchführung des Komplotts zum Nachteil der Strafrechtspflege geben.

    Wäre hiernach durchaus die Mitteilung eines Verdachts vom Kläger hinzunehmen gewesen, durfte der Beklagte den Verdacht nicht ausschmücken und mit dem Mittel falscher Zitate zur Gewissheit verdichten (zu den Anforderungen an Objektivität und Sachlichkeit der Gerichtsberichterstattung vgl. die Nachweise aus der Rechtsprechung bei Wenzel, aaO., Rdn. 10.158, namentlich BGH, NJW 1979, 1041 = VersR 1979, 520 ) und vom Fragezeichen der Überschrift des Artikels gewissermaßen zu einem Ausrufezeichen übergehen; hierin liegt eine schwere Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Klägers.

    b) Bereits oben (u. 2 a) wurde allerdings unter Bezugnahme auf BGH, VersR 1979, 520, 522 auch ausgeführt, dass bei der Bemessung des Anspruchs (mindernd) auch die Frage geprüft werden muss, in welchem Maße das Ansehen des Klägers auch Schaden hätte nehmen müssen, hätte der Beklagte kritisch, aber wahrheitsgetreu über den Verlauf der Hauptverhandlung und die hierbei zu gewinnenden Einblicke in das Ausgangsverfahren und die dortigen Leistungen des Klägers als Verteidiger berichtet.

    In seiner Funktion als Chefredakteur war der Beklagte zwar nicht verpflichtet, jeden Artikel auf seinen Wahrheitsgehalt zu überprüfen (BGH, VersR 1979, 520, 522 - insoweit in NJW 1979, 1041 nicht abgedruckt).

    Geht man weiter mit dem BGH (NJW 1979, 1041, 1042) davon aus, dass eine Entschädigung von DM 2.500 an der Untergrenze dessen liegt, was für einen entschädigungswürdigen Obergriff in das Persönlichkeitsrecht als angemessen angesehen werden kann, erscheint die vom Landgericht zuerkannte Entschädigungssumme angesichts der Schwere der Persönlichkeitsverletzung angemessen und zutreffend, auch wenn dem Kläger durch den Artikel "Rechtsanwalt vom Verdacht der Strafvereitelung befreit" (II 435) eine gewisse Genugtuung widerfahren ist (vgl. Wenzel, aaO., Rdn. 14.106); Berufung und Anschluss-Berufung sind daher nicht begründet.

  • AG Nettetal, 29.12.1994 - 4 C 979/94

    Schmerzensgeldbegehren wegen falscher Berichterstattung; Verletzung des Rechts

    Grundsätzlich besteht ein Schmerzensgeldanspruch bei einer Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts nur, wenn es sich um eine schwere Verletzung  handelt und sich die erlittene Beeinträchtigung nicht auf andere  Weise befriedigend ausgleichen läßt, mithin eine Lücke im Rechtsschutz besteht (BVerfG NJW 1973 S. 1221, ff; BGH NJW 1970 S. 1077; NJW 1971 S. 698, 699;NJW 1979 S. 1041; OLG Stuttgart NJW 1981 S. 2817, 2818; Palandt-Thomas 51. Auflage § 823 Rdn. 200; Wenzel "Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung" 4. Auflage 1994 Rdn. 14.113 ff).

    Bei Persönlichkeitsverletzungen kommt dabei dem Schmerzensgeld vor allem eine Genugtuungsfunktion zu (BGH NJW 1979, S. 1041; OLG Stuttgart NJW 1981, S. 2817, 2818; Wenzel a.a.O. Rdn. 14.134).

    b)Der Kläger hat auch ein bislang unbefriedigtes Interesse an einer Genugtuung.  Die Genugtuung kann durch eine Gegendarstellung oder einen Widerruf regelmäßig nicht erreicht werden (BGH NJW 1979 S. 1041; Wenzel Rdn. 14.116, 14.137).

    Die Rechtsprechung gesteht vielmehr einen Geldanspruch im Grundsatz auch zu, wenn der Kläger keine solchen Abwehransprüche verlangt, und macht einen Anspruch davon abhängig, ob er "sich nach Art und Ausmaß der Beeinträchtigung überhaupt eine nennenswerte Verbesserung seiner Lage versprechen konnte" (BGH NJW 1979, S. 1041) und die Empfänger der Falschdarstellung überhaupt und in angemessener Weise erreicht werden können ( BGH GRUR 1980 S. 1099, 1104;Wenzel a.a.O. Rdn. 14.117; vergl. weiter zur Eignung eines Widerrufs OLG Düsseldorf NJW 1980 S. 599, 601 und Löffler/Ricker "Handbuch des Presserechts" 3. Auflage 1994 Kap. 44 Rdn.47).

  • OLG Köln, 27.08.2020 - 15 U 185/19

    Unterlassung der Veröffentlichung eines Lichtbildes in Presseberichterstattungen

    Der Senat hat im Urt. v. 28.05.2019 - 15 U 39/18, n.v. ausgeführt, dass ein Bedürfnis für eine Geldentschädigung bzw. ihre "Gebotenheit" zum Ausgleich der erlittenen Beeinträchtigung fehlen bzw. ein Anspruch zumindest zu mindern sein kann, wenn mit der gebotenen und angesichts der geschilderten Betroffenheit zu erwartenden Rechtsverfolgung von Abwehransprüchen, aber eben auch (nur) des an eine Verletzung als Ausgleichsinstrument anknüpfenden Geldentschädigungsanspruchs zu lange zugewartet wird (vgl. allg. BGH v. 30.01.1979 - VI ZR 163/77, NJW 1979, 1041, 1042).
  • BGH, 11.07.1989 - VI ZR 255/88

    Anspruch auf Unterlassung kritisierender Äußerungen

  • OLG Karlsruhe, 18.08.1989 - 14 U 105/88

    Schmerzensgeldanspruch wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts

  • LG München I, 21.07.2005 - 7 O 4742/05

    Schmerzensgeldanspruch wegen schwerwiegender Verletzung des

  • OLG München, 08.07.2008 - 18 U 2280/08

    Allgemeines Persönlichkeitsrecht und Kunstfreiheit: Voraussetzungen eines

  • OLG Köln, 16.11.2017 - 15 U 187/16

    Verletzung des Unternehmenspersönlichkeitsrechts durch Veröffentlichung heimlich

  • BVerfG, 13.03.2007 - 1 BvR 1377/04

    Verfassungsmäßigkeit der Versagung einer Geldentschädigung bei Verletzung des

  • BGH, 13.11.1979 - KZR 1/79

    Denkzettel-Aktion

  • LG Hannover, 11.01.2006 - 6 O 73/05

    Geldentschädigung bei Beleidigung durch Fernsehmoderator

  • OLG Brandenburg, 02.09.1998 - 1 U 4/98

    Verletzung des Eigentum- oder Persönlichkeitsrechts durch Fotografien; Abgrenzung

  • OLG Frankfurt, 06.02.2007 - 11 U 51/06

    Mehrfachverfolgung: Einwand wegen Verletzung des allgemeinen

  • OLG München, 20.08.1999 - 21 U 2876/99

    Geldentschädigung für Bericht in einer Zeitung, ein Anwalt habe "Verträge wie im

  • LG Bonn, 04.06.1992 - 15 O 440/91

    Sexueller Missbrauch einer Kölner Gymnasialschülerin; Anspruch auf

  • LG München I, 11.06.2008 - 9 O 15086/06

    "Münchnerin heiratete ... eiskalten Killer" - Die reißerische Berichterstattung

  • OLG Karlsruhe, 11.12.2002 - 6 U 135/02

    Geldentschädigung für Persönlichkeitsrechtsverletzung: Ausstrahlung der

  • LG Köln, 04.11.2009 - 28 O 251/09

    Zusammenstellung von Informationen aus verschiedenen Quellen für einen

  • LG Berlin, 18.03.2008 - 27 O 884/07

    Persönlichkeitsschutz in der Presse: Ausschluss eines Geldentschädigungsanspruchs

  • OLG Stuttgart, 22.04.1981 - 4 U 12/81

    Schmerzensgeld wegen Verletzung der Ehre; Schmerzensgeld wegen Verletzung des

  • LG Köln, 05.03.2008 - 28 O 10/08

    Zur Zulässigkeit von ungenauen Zitaten in der Presse

  • OLG Celle, 17.07.1996 - 13 U 34/96

    Schmerzensgeldansprüche wegen einer schwer wiegenden Persönlichkeitsverletzung ;

  • OLG Köln, 23.03.1982 - 15 U 113/81

    Anspruch auf Schmerzensgeld wegen falscher Berichterstattung einer

  • OLG Frankfurt, 06.05.2003 - 11 U 34/02

    Persönlichkeitsrechtsverletzung und Verletzung des Rechts am eigenen Bild durch

  • OLG Köln, 05.10.1999 - 15 U 98/99

    Grenzen des Anspruchs auf Widerruf einer Äußerung

  • KG, 28.08.1998 - 25 U 7198/97

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Weitergabe eines Fotos

  • LG Oldenburg, 27.10.1994 - 5 O 932/94

    Zahlung eines Schmerzensgeldes wegen einer Persönlichkeitsrechtsverletzung durch

  • LG Köln, 22.08.2007 - 28 O 152/07

    Pflicht zur Erwähnung aller im Stadtrat der Stadt Köln vertretenen Parteien i.R.

  • KG, 11.11.2002 - 10 U 251/01

    Klage auf Zahlung einer Geldentschädigung wegen Verletzung des allgemeinen

  • OLG Köln, 19.04.2001 - 15 U 163/00

    Medienrecht; Unzulängliche Anonymisierung in Veröffentlichung über eine Straftat

  • LG Hamburg, 29.08.2006 - 324 O 342/06

    Die Parteien streiten über den Bestand der einstweiligen Verfügung der Kammer vom

  • LG Trier, 26.10.1995 - 6 O 57/95

    Anspruch auf Geldentschädigung wegen Eingriffs in Persönlichkeitsrecht; Abbildung

  • LG Hamburg, 08.12.2006 - 324 O 327/06

    Der Kläger begehrt von der Beklagten, es zu unterlassen, die aus dem Klagantrag

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