Rechtsprechung
   BGH, 04.10.1978 - 3 StR 232/78   

Volltextveröffentlichungen (2)

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 1979, 1259
  • MDR 1979, 71



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Wird zitiert von ... (49)  

  • BGH, 15.04.1980 - 5 StR 135/80  

    BetMG § 11 Abs. 1 Nr. 1, § 11 Abs. 4 Satz 2 Nr. 1, 2, 3, 4, 5, 6, § 11 Abs. 4

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs fällt unter den Begriff des Handeltreibens jede eigennützige, auf Umsatz gerichtete Tätigkeit, selbst wenn es sich nur um eine gelegentliche, einmalige oder auch nur vermittelnde Tätigkeit handelt (BGHSt 25, 290 [291]; BGH NJW 1979, 1259).

    Auch die eigennützige Förderung fremder Umsatzgeschäfte kann den Tatbestand des Handeltreibens erfüllen (BGH NJW 1979, 1259; BGH Urteil vom 9. Januar 1979 - 5 StR 755/78 -).

  • BGH, 24.11.1982 - 3 StR 384/82  

    BtMG § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 29 Abs. 3, § 30 Abs. 1, Abs.

    bb) Der Angeklagte hat im Sinne des § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG ohne Erlaubnis mit Betäubungsmitteln Handel getrieben (vgl. BGH NJW 1979, 1259 ; BGHSt 29, 239 ).
  • BGH, 24.06.1986 - 5 StR 153/86  

    Begriff des unerlaubten Handeltreibens

    Für die Willensrichtung kommt es darauf an, ob der Tatbeitrag als bloße Förderung fremden Tuns oder als eigene, vom Täterwillen getragene Tathandlung erscheint (BGH NJW 1979, 1259 ).
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