Weitere Entscheidung unten: BGH, 20.03.1979

Rechtsprechung
   BGH, 23.01.1979 - 1 StR 642/78   

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BGH, 23.01.1979 - 1 StR 642/78 (https://dejure.org/1979,1099)
BGH, Entscheidung vom 23.01.1979 - 1 StR 642/78 (https://dejure.org/1979,1099)
BGH, Entscheidung vom 23. Januar 1979 - 1 StR 642/78 (https://dejure.org/1979,1099)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln - Anordnung einer Telefonüberwachung - Unterlassen des Abspielens von Tonbändern - Verwertbarkeit von Beweisen durch Tonbandaufnahmen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1979, 1370
  • MDR 1979, 415
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 30.08.1978 - 3 StR 255/78

    Verwertbarkeit tatsächlicher Erkenntnisse, die bei Überwachung des

    Auszug aus BGH, 23.01.1979 - 1 StR 642/78
    Denn das (in der Urteilsberatung sich ergebende) Verhandlungsergebnis könne nicht dazu führen, eine im Zeitpunkt der Erhebung zulässige und gebotene Beweisaufnahme nachträglich unter Negierung ihrer auch auf den Nachweis der Katalogtat gerichteten Intention für unzulässig und unverwertbar anzusehen (vgl. BGHSt 28, 122, 126).

    Der 3. Strafsenat hat diese Frage nunmehr in seinem Urteil vom 30. August 1978 - 3 StR 255/78 - (BGHSt 28, 122 = MDR 1978, 1035) wie folgt beantwortet: Es liege in der von ihm gebilligten Konsequenz der Entscheidung vom 5. März 1974, daß es nicht darauf ankommen kann, ob der Schluß, daß eine Katalogtat nicht vorliege, bereits von der Anklagebehörde oder erst vom Gericht gezogen werde (MDR a.a.O. S. 1037; in BGHSt insoweit noch nicht veröffentlicht).

    Das Revisionsgericht hat infolgedessen keinen Anlaß, sich mit der Frage der Zulässigkeit dieser Anordnungen zu befassen (BGHSt 28, 122, 124 = MDR a.a.O. S. 1035), die eindeutig wegen einer Katalogtat (vgl. § 100 a Satz 1 Nr. 4 StPO) ergangen sind.

  • BGH, 15.03.1976 - AnwSt (R) 4/75

    Zufallsfunde bei der Überwachung des Fernmeldeverkehrs

    Auszug aus BGH, 23.01.1979 - 1 StR 642/78
    Ausschlaggebend sei, daß die Telefonüberwachung auf Grund sachlicher Erwägungen wegen einer Katalogtat angeordnet werde, und daß die gewonnenen Erkenntnisse im "Zusammenhang mit dem Anlaß der Anordnung" stehen (BGHSt a.a.O. S. 124, 125 und 127 = MDR a.a.O. S. 1035 und 1036; vgl. auch BGHSt 26, 298, 302).

    Vielmehr dürften die gewonnenen Erkenntnisse auch im Verfahren gegen Dritte verwertet werden (MDR a.a.O. S. 1037; ebenso BGHSt 26, 298, 302).

  • BGH, 05.03.1974 - 1 StR 365/73

    Wegfall der Einziehungsanordnung durch Revision - Zulässigkeit der Verwertung

    Auszug aus BGH, 23.01.1979 - 1 StR 642/78
    Der Senat hat in seinem Urteil vom 5. März 1974 - 1 StR 365/73 - ausgeführt, daß es darauf, ob das Tatgericht wegen der in der Überwachungsanordnung angenommenen Katalogtat (§ 100 a Satz 1 Nr. 1 bis 4 StPO) verurteile, jedenfalls dann nicht ankomme, wenn im Zeitpunkt der Beweiserhebung durch Verwertung der mit Hilfe der Aufnahme des überwachten Fernmeldeverkehrs auf Tonbänder gewonnenen Beweismittel die Nichtverurteilung wegen dieser Tat keineswegs feststehe, und die Beweisaufnahme auch auf den Nachweis von deren Merkmalen abziele.

    In Fortentwicklung seines im Urteil vom 5. März 1974 - 1 StR 365/73 - eingenommenen Standpunkts hält der Senat einen solchen Bezug für ausreichend.

  • BGH, 26.10.1962 - 4 StR 318/62

    Blutschande - §§ 252, 52 StPO, Beweisverwertungsverbot auch für Angaben des

    Auszug aus BGH, 23.01.1979 - 1 StR 642/78
    Sie konnten infolgedessen über das Sachverständigengutachten in die Hauptverhandlung eingeführt werden (vgl. BGHSt 9, 292, 293; 18, 107, 108; 22, 269, 271) [BGH 30.10.1968 - 4 StR 281/68].
  • BGH, 30.10.1968 - 4 StR 281/68

    Verwertbarkeit eines an eine Zusatzuntersuchung eines anderen Sachverständigen

    Auszug aus BGH, 23.01.1979 - 1 StR 642/78
    Sie konnten infolgedessen über das Sachverständigengutachten in die Hauptverhandlung eingeführt werden (vgl. BGHSt 9, 292, 293; 18, 107, 108; 22, 269, 271) [BGH 30.10.1968 - 4 StR 281/68].
  • BGH, 07.06.1956 - 3 StR 136/56

    Verwertbarkeit von in einem ärztlichen Gutachten festgestellten Tatsachen ohne

    Auszug aus BGH, 23.01.1979 - 1 StR 642/78
    Sie konnten infolgedessen über das Sachverständigengutachten in die Hauptverhandlung eingeführt werden (vgl. BGHSt 9, 292, 293; 18, 107, 108; 22, 269, 271) [BGH 30.10.1968 - 4 StR 281/68].
  • BGH, 17.03.1983 - 4 StR 640/82

    Unbefugte Aufnahme des nicht öffentlich gesprochenen Wortes durch die Polizei -

    Der Fall ist nicht anders zu beurteilen als das Fehlen einer wesentlichen sachlichen Voraussetzung für die Anordnung der Maßnahme nach § 100 a StPO, beispielsweise das Nichtvorliegen einer Katalogtat oder eines erlaubten Ermittlungsziels; in diesen Fällen ist die rechtswidrig erlangte Information bereits bisher allgemein als unverwertbar angesehen worden (vgl. Kleinknecht, 35. Aufl., § 100 a StPO Rdn. 11; Müller in KMR, 7. Aufl., § 100 a StPO Rdn. 14; Laufhütte in KK § 100 a StPO Rdn. 17; Welp a.a.O. S. 210 ff; vgl. auch BGHSt 28, 122, 124 und BGH NJW 1979, 1370, 1371).
  • BGH, 16.03.1983 - 2 StR 775/82

    Telefonüberwachung und Beweisverwertung

    Ebensowenig wäre die Meinung vertretbar, die Verwertbarkeit der Aufzeichnung des "Raumgesprächs" sei eine konsequente Folgerung aus der Rechtsprechung zu jenen Zufallserkenntnissen (BGHSt 26, 298 ff; 28, 122 ff; BGH NJW 1979, 1370 f).
  • BGH, 15.08.2000 - 5 StR 223/00

    Verwertung von Zufallserkenntnissen aus einer in einem anderen Verfahren

    Allein der Verdacht einer Katalogtat, der versuchten schweren räuberischen Erpressung, zum Zeitpunkt der Überwachung dürfte jedenfalls dann nicht ausreichen, wenn er, wie hier anders als in dem von BGH NJW 1979, 1370, 1371 entschiedenen Fall, auf den der Generalbundesanwalt verweist -, in keinem Zusammenhang mit der Tat stand, die Anlaß für die verwertete, gegen einen Dritten angeordnete Telefonüberwachung war.
  • OLG Koblenz, 07.05.2014 - 2 SsBs 22/14

    Zur Annahme von Vorsatz bei einer qualifizierten Geschwindigkeitsüberschreitung

    Grundsätzlich können Befundtatsachen - solche, die der Sachverständige aufgrund seiner besonderen Sachkunde erkennen oder in ihrer Bedeutung gerade für die von ihm durchzuführende Untersuchung einschätzen kann - jedoch durch das mündliche Gutachten des Sachverständigen in die Hauptverhandlung eingeführt werden, was bei darüber hinausgehenden Zusatztatsachen nicht möglich ist (BGH 1 StR 639/84 v. 20.11.1984 - NStZ 1985, 182, zit. n. juris Rn. 7 mwN; 1 StR 642/78 v. 23.1.1979 - NJW 1979, 1370, zit. n. juris Rn. 5).
  • BayObLG, 06.04.1982 - RReg. 4 St 24/82

    Strafprozeßrecht: Verwertung der Ergebnisse einer Telfonüberwachung im Verfahren

    Immerhin können die durch Überwachung des Fernmeldeverkehrs gewonnenen Erkenntnisse auch im Verfahren gegen die Angeklagte verwertet werden, wenn der gegen sie erhobene Vorwurf im Zusammenhang mit der Katalogtat steht (BGHSt 26, 298 ; 28, 122; BGH NJW 1979, 1370).

    Denn einer Beweiserhebung fehlt im vorliegenden Fall der objektive Bezug auf den Nachweis einer solchen Katalogtat (vgl. BGH NJW 1979, 1370).

  • BGH, 11.12.1990 - 1 StR 571/90

    Definition der Abgabe - Abgabe von Betäubungsmitteln - Verfügungsgewalt -

    Ist eine Überwachung des Fernmeldeverkehrs gegen einen Rauschgifthändler angeordnet worden, so können die aus der Telefonüberwachung gewonnenen Erkenntnisse nicht schon deswegen gegen einen Dritten verwertet werden, weil er von dem Händler Betäubungsmittel erworben hat (vgl. BayObLG JR 1983, 124 m.Anm. von Rieß; zu dem Fall eines Drogenlieferanten des Händlers, gegen den die Telefonüberwachung angeordnet worden war, vgl. BGH NJW 1979, 1370; vgl. auch Laufhütte in KK 2. Aufl. § 100 a Rdn. 23 m.w.Nachw.).
  • BVerfG, 18.08.1987 - 2 BvR 400/86

    Verwertbarkeit eines Zufallsfundes bei zulässiger Telefonüberwachung

    Auch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu der im Grundsatz vergleichbaren strafprozessualen Überwachung des Fernmeldeverkehrs nach § 100a StPO geht nicht davon aus, daß die Erkenntnisse aus einer zulässigen Fernmeldeüberwachung ausschließlich zum Nachweis einer Katalogtat verwendet werden dürften (vgl. BGHSt 28, 122 [124 f]; BGH, NJW 1979, S. 1370 [1371]).
  • BGH, 22.12.1981 - 5 StR 540/81

    Meineid durch vorsätzlich falsches Aussagen als Zeuge in einem Strafverfahren -

    Außerdem besteht zwischen dem Zweck und der Tätigkeit der Vereinigung und der in jenem Verfahren abgeurteilten Straftat möglicherweise ein Zusammenhang (vgl. hierzu BGHSt 26, 298; 28, 122; 29, 23; BGH NJW 1979, 1370 = MDR 1979, 415).
  • BGH, 19.03.1991 - 1 StR 99/91

    Täterschaft - Teilnahme - Rauschgifthandel - Telefonüberwachung - Einbringung in

    Voraussetzung dafür ist allerdings - wozu die Revision nichts vorgetragen hat - die ordnungsgemäße Anordnung der Telefonüberwachung (zur Verwertbarkeit gegen den Angeklagten vgl. auch BGHSt 26, 298 (302); BGH NJW 1979, 1370 (1371); Laufhütte in KK 2. Aufl. § 100 a Rdn. 23).
  • KG, 11.09.2002 - 2 HEs 18/02

    Leitsatz

    Es ist anerkannt, daß auch Erkenntnisse über Delikte, die nicht Katalogtaten sind, verwertet werden dürfen, wenn ein enger Bezug in Form von Tateinheit oder prozessualer Tatidentität (§ 264 StPO) zu der in der Überwachungsanordnung bezeichneten Katalogtat besteht (BGHR § 100a StPO Verwertungsverbot 10; BGH NJW 1979, 1370).
  • KG, 11.09.2002 - 2 HEs 113/02

    Fortdauer der Untersuchungshaft; Beruhen des dringenden Tatverdachts auf

  • BGH, Ermittlungsrichter, 08.02.1994 - 1 BGs 88/94

    Zufallserkenntnisse - Katalogtat - Ermittlungsverfahren - Telefonüberwachung -

  • KG, 11.09.2002 - 2 HEs 114/02

    Erwerb größere Mengen unversteuerter und unverzollter Zigaretten zur

  • KG, 11.09.2002 - 2 HEs 115/02

    Fortdauer der Untersuchungshaft; Beruhen des dringenden Tatverdachts auf

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Rechtsprechung
   BGH, 20.03.1979 - 5 StR 34/79   

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https://dejure.org/1979,2168
BGH, 20.03.1979 - 5 StR 34/79 (https://dejure.org/1979,2168)
BGH, Entscheidung vom 20.03.1979 - 5 StR 34/79 (https://dejure.org/1979,2168)
BGH, Entscheidung vom 20. März 1979 - 5 StR 34/79 (https://dejure.org/1979,2168)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Strafbarkeit wegen vorsätzlichen Vollrausches - Voraussetzungen für eine Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht - Anforderungen an die Schuldunfähigkeit infolge eines Alkoholrausches

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zum Eintritt der Schuldunfähigkeit beim Vollrausch

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1979, 1370
  • MDR 1979, 595
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 16.09.1966 - 4 StR 280/66

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

    Auszug aus BGH, 20.03.1979 - 5 StR 34/79
    Das hat der Bundesgerichtshof gerade in Fällen, in denen der Täter infolge Alkoholgenusses, in Verbindung mit der Erregung, in die er durch eine Schlägerei mit seinem (späteren) Opfer geraten war, schuldunfähig wurde, schon häufig ausgesprochen (BGH NJW 1967, 298; BGH Urteil vom 9. September 1975 - 5 StR 335/75 - mit weiteren Nachweisen).

    Regel erforderlich, daß der Täter beim Trinken erkannt hat (Vorsatz) oder nach seinen persönlichen Kenntnissen und Fähigkeiten hätte erkennen können (Fahrlässigkeit), daß er in einen Erregungszustand geraten werde, der die bereits vorhandene Wirkung des Alkohols bis zur Schuldunfähigkeit steigern würde (BGH GA 1966, 375; BGH NJW 1967, 298; BGH NJW 1975, 2250 = MDR 1976, 58; BGH Urteil vom 9. September 1975 - 5 StR 335/75 - BGHSt 26, 363, 366).

  • BGH, 09.09.1975 - 5 StR 335/75

    Vorsätzlicher Vollrausch - Versetzen in den Zustand der Zurechnungsunfähigkeit

    Auszug aus BGH, 20.03.1979 - 5 StR 34/79
    Das hat der Bundesgerichtshof gerade in Fällen, in denen der Täter infolge Alkoholgenusses, in Verbindung mit der Erregung, in die er durch eine Schlägerei mit seinem (späteren) Opfer geraten war, schuldunfähig wurde, schon häufig ausgesprochen (BGH NJW 1967, 298; BGH Urteil vom 9. September 1975 - 5 StR 335/75 - mit weiteren Nachweisen).

    Regel erforderlich, daß der Täter beim Trinken erkannt hat (Vorsatz) oder nach seinen persönlichen Kenntnissen und Fähigkeiten hätte erkennen können (Fahrlässigkeit), daß er in einen Erregungszustand geraten werde, der die bereits vorhandene Wirkung des Alkohols bis zur Schuldunfähigkeit steigern würde (BGH GA 1966, 375; BGH NJW 1967, 298; BGH NJW 1975, 2250 = MDR 1976, 58; BGH Urteil vom 9. September 1975 - 5 StR 335/75 - BGHSt 26, 363, 366).

  • BGH, 16.06.1976 - 3 StR 155/76

    Freispruch vom Vorwurf des Mordes wegen eines vorliegenden Zustands der

    Auszug aus BGH, 20.03.1979 - 5 StR 34/79
    Es ist für den äußeren Tatbestand der Vorschrift unerheblich, ob der Rausch schon allein durch die Menge des genossenen Alkohols entstanden ist oder ob der Alkohol nur deshalb zur - zumindest nicht ausschließbaren - Schuldunfähigkeit des Täters geführt hat, weil andere Ursachen, mögen sie in der Person des Täters angelegt sein oder von außen hinzutreten, dabei mitgewirkt haben (BGHSt 26, 363, 365).

    Regel erforderlich, daß der Täter beim Trinken erkannt hat (Vorsatz) oder nach seinen persönlichen Kenntnissen und Fähigkeiten hätte erkennen können (Fahrlässigkeit), daß er in einen Erregungszustand geraten werde, der die bereits vorhandene Wirkung des Alkohols bis zur Schuldunfähigkeit steigern würde (BGH GA 1966, 375; BGH NJW 1967, 298; BGH NJW 1975, 2250 = MDR 1976, 58; BGH Urteil vom 9. September 1975 - 5 StR 335/75 - BGHSt 26, 363, 366).

  • BGH, 21.04.1955 - 4 StR 552/54

    Blutrausch - § 15 StGB, Vorsatz: (hier unwesentliche) Abweichung vom

    Auszug aus BGH, 20.03.1979 - 5 StR 34/79
    Diese unwesentliche Abweichung vom vorgestellten Geschehensablauf schließt den Vorsatz nicht aus (BGHSt 7, 325, 329; 23, 133, 135).
  • BGH, 09.10.1969 - 2 StR 376/69

    Vorsätzliche Tötung bei Entwicklung der bei Beginn des tödlichen Zustechens

    Auszug aus BGH, 20.03.1979 - 5 StR 34/79
    Diese unwesentliche Abweichung vom vorgestellten Geschehensablauf schließt den Vorsatz nicht aus (BGHSt 7, 325, 329; 23, 133, 135).
  • BGH, 29.02.1952 - 2 StR 112/50

    Anforderungen an eine Rüge der Verletzung der Amtsaufklärungspflicht -

    Auszug aus BGH, 20.03.1979 - 5 StR 34/79
    Die Rüge der Verletzung der Aufklärungspflicht ist nicht ordnungsmäßig erhoben, da der Beschwerdeführer nicht angegeben hat, welche weiteren Beweismittel das Schwurgericht hätte benutzen sollen (BGHSt 2, 168).
  • BGH, 28.06.1961 - 2 StR 102/61
    Auszug aus BGH, 20.03.1979 - 5 StR 34/79
    Die Überzeugung des Tatrichters, daß der Angeklagte bei Begehung der Tat den sicheren Bereich des § 21 StGB überschritten hatte (BGHSt 16, 187; BGH VRS 50, 358), ergibt sich aus dem Zusammenhang der Urteilsgründe.
  • BGH, 11.09.1975 - 4 StR 364/75

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, Trunkenheit im Verkehr, fahrlässige

    Auszug aus BGH, 20.03.1979 - 5 StR 34/79
    Regel erforderlich, daß der Täter beim Trinken erkannt hat (Vorsatz) oder nach seinen persönlichen Kenntnissen und Fähigkeiten hätte erkennen können (Fahrlässigkeit), daß er in einen Erregungszustand geraten werde, der die bereits vorhandene Wirkung des Alkohols bis zur Schuldunfähigkeit steigern würde (BGH GA 1966, 375; BGH NJW 1967, 298; BGH NJW 1975, 2250 = MDR 1976, 58; BGH Urteil vom 9. September 1975 - 5 StR 335/75 - BGHSt 26, 363, 366).
  • BGH, 22.04.1976 - 2 StR 105/76

    Voraussetzungen der Einziehung hinsichtlich der hierbei relevanten Straftat

    Auszug aus BGH, 20.03.1979 - 5 StR 34/79
    Hierfür ist das Messer nicht gebraucht worden (BGH Beschluß vom 22. April 1976 - 2 StR 105/76 - bei Holtz in MDR 1976, 812).
  • BGH, 19.09.1978 - 5 StR 153/78

    Hinzutreten eines affektiven Erregungszustandes zur Blutalkoholkonzentration

    Auszug aus BGH, 20.03.1979 - 5 StR 34/79
    Allerdings muß sich der Schuldvorwurf in solchen Fällen auch auf das Hinzutreten des affektiven Erregungszustandes erstrecken (BGH Urteil vom 19. September 1978 - 5 StR 153/78-).
  • BGH, 20.11.1975 - 4 StR 497/75

    Voraussetzungen eines Vollrausches - Vorliegen einer Rauschtat - Rechtfertigung

  • RG, 14.03.1939 - 1 D 76/39

    1. Kann auch ein "pathologischer" Rausch die Grundlage für eine Bestrafung nach

  • BGH, 20.05.1999 - 4 StR 188/99

    Vorsätzlicher Vollrausch; Vorhersehbarkeit; Sich Berauschen

    Ist dieser Zustand nicht allein durch den Alkoholgenuß, sondern auch durch das Hinzutreten anderer in der Person des Täters liegender oder äußerer Mitursachen herbeigeführt worden, so steht das der Anwendung des § 323 a StGB zwar nicht entgegen (BGHSt 26, 363, 365; BGH NJW 1997, 3101, 3102; Tröndle/Fischer StGB 49. Aufl. § 323 a Rdn. 6 m.w.N.); eine Verurteilung wegen vorsätzlicher Begehung setzt dann aber voraus, daß der Täter beim Alkoholgenuß vor Eintritt der Schuldunfähigkeit mit solchen Umständen gerechnet und sie billigend in Kauf genommen hat (BGHSt 26, 363, 366; BGH NJW 1975, 2250; 1979, 1370; 1980, 1806; NStZ 1982, 116; 199.7, 232, 233; StV 1987, 246 mit Anm. Neumann; BGHR StGB § 323 a Abs. 1 Fahrlässigkeit 1; Cramer in Schönke/Schröder StGB 25. Aufl. § 323 a Rdn. 10; Tröndle/Fischer aa0 § 323 a Rdn. 7; vgl. auch Spendel in LK/StGB 11. Aufl. § 323 a Rdn. 232).

    Dies versteht sich nach Lage des Falles - frühere vergleichbare Auffälligkeiten des Angeklagten sind nicht festgestellt - keineswegs von selbst; da der Affektzustand hier zudem nicht als typische Folge des vorangegangenen erheblichen Alkoholkonsums gewertet werden kann, kommt auch eine nur unwesentliche Abweichung des zum (möglichen) Ausschluß der Schuldfähigkeit führenden Kausalverlaufs von dem vorgestellten Geschehensablauf nicht in Betracht (vgl. hierzu BGH NJW 1979, 1370; BGHR StGB § 323 a Abs. 1 Vorsatz 1 = NStE Nr. 2 zu § 323 a StGB).

    Kommt ein vorsätzlicher Vollrausch nicht in Betracht, wird der neue Tatrichter außerdem zu prüfen haben, ob dem Angeklagten nach seinen persönlichen Kenntnissen und Fähigkeiten vorgeworfen werden kann, daß er das Hinzutreten der affektiven Erregung und ihre nachteiligen Auswirkungen auf seine geistig-seelische Verfassung in vorwerfbarer Weise nicht bedacht hat; in diesem Fall wäre er wegen fahrlässigen Vollrausches zu bestrafen (vgl. BGHSt 26, 363, 366; BGH NJW 1967, 298; NJW 1979, 1370; StV 1987, 246; NStZ 1997, 232, 233; BGHR StGB § 323a Abs. 1 Fahrlässigkeit 1, Vorsatz 1 NStE Nr. 2 zu § 323a StGB; Lackner/Kühl StGB 22. Aufl. § 323a Rdn. 13).

    b) Mit sachverständiger Hilfe wird außerdem zu klären sein, ob nicht die Alkoholintoxikation des Angeklagten schon ohne die affektive Erregung zur - nicht ausschließbaren - Schuldunfähigkeit geführt hat (vgl. BGH NJW 1979, 1370; StV 1987, 246, 247).

  • BGH, 18.08.1983 - 4 StR 142/82

    leichte Linkskurve - § 323a, § 21 StGB - § 20 StGB, mehrere mögliche BAK

    Die Bestrafung sei ebensowenig möglich, wenn die Frage der alkoholischen Beeinflussung so wenig aufgeklärt werden kann, daß ebenso wie ein voller Ausschluß oder eine erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit auch ein bloßes den Grad der erheblichen Verminderung der Schuldfähigkeit nicht erreichendes Angetrunkensein nicht auszuschließen ist; denn in diesem Fall sei "der sichere Bereich des § 21 StGB nicht überschritten" (vgl. ferner für die Zeit nach dem 1.1.1975: BGHSt 26, 363, 364; BGH NJW 1979, 1370; BGH JR 1980, 32).
  • BGH, 02.06.1982 - 2 StR 758/81

    Einziehung der Tatwaffe - Rauschtat - Vollrausch - StGB - Verurteilung -

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  • BGH, 05.03.1986 - 2 StR 28/86

    Anforderungen an die Verurteilung wegen Totschlags - Voraussetzungen für eine

    Anders verhält es sich aber, wenn sich die affektive Erregung als Auswirkung des Rauschs - zumindest im Sinne einer durch den Rausch mitbedingten Folge - darstellt (BGH NJW 1979, 1370; Spendel in LK StGB 10. Aufl. § 323 a Rdn. 232).
  • BGH, 27.07.1983 - 3 StR 239/83

    Verurteilung wegen Vollrausches - Anforderungen an Feststellungen zur

    Die Rechtsprechung hat an diesem Erfordernis auch nach der Neufassung des § 323 a (damals § 330 a) StGB im Jahre 1975 festgehalten (BGH VRS 50, 45 und 358; 56, 447; BGH NJW 1979, 1370; BayOblG …
  • BGH, 24.08.1982 - 5 StR 450/82

    Voraussetzung der Einziehung einer zur Rauschtat benutzten Tatwaffe bei

    Wie der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs durch Urteil vom 2. Juni 1982 - 2 StR 758/81 -, zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt, in Ergänzung der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH NJW 1979, 1370; BGH, Beschluß vom 22. April 1976 - 2 StR 105/76 - bei Holtz MDR 1976, 812) entschieden hat, ist bei einer Verurteilung wegen Vollrausches die Einziehung der zur Rauschtat benutzten Tatwaffe zulässig, wenn die Voraussetzungen des § 74 Abs. 3 StGB gegeben sind.
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