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   BGH, 28.02.1979 - 3 StR 24/79 (L)   

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https://dejure.org/1979,162
BGH, 28.02.1979 - 3 StR 24/79 (L) (https://dejure.org/1979,162)
BGH, Entscheidung vom 28.02.1979 - 3 StR 24/79 (L) (https://dejure.org/1979,162)
BGH, Entscheidung vom 28. Februar 1979 - 3 StR 24/79 (L) (https://dejure.org/1979,162)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit in einem besonders schweren Fall in Tateinheit mit Verletzung des Dienstgeheimnisses und mit Bestechlichkeit - Mißbrauch einer verantwortlichen Stellung bei der Mitteilung amtlich geheimgehaltener Erkenntnisse - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • spiegel.de (Pressebericht, 23.04.1979)

    Spionage: Leicht gemacht

Papierfundstellen

  • BGHSt 28, 318
  • NJW 1979, 1666
  • MDR 1979, 511
 
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Wird zitiert von ... (69)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 04.08.1965 - 2 StR 282/65

    Verminderte Zurechnungsfähigkeit des Angeklagten - Möglichkeit einer Nachreife -

    Auszug aus BGH, 28.02.1979 - 3 StR 24/79
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann innerhalb des Spielraums für die schuldangemessene Strafe auch der Strafzweck der Abschreckung anderer berücksichtigt werden (vgl. BGHSt 20, 264, 267; BGH bei Dallinger MDR 1971, 720 mit weiteren Hinweisen).
  • BGH, 22.01.1971 - 3 StR 3/70

    Verschließen der Tür zum Sitzungssaal während der Urteilsbegründung in einem

    Auszug aus BGH, 28.02.1979 - 3 StR 24/79
    Das Urteil läßt darüber hinaus eine zusammenfassende Bewertung der insgesamt verratenen Amtsgeheimnisse daraufhin vermissen, ob ihre Weitergabe an den Geheimdienst der DDR die Gefahr eines schweren Nachteils für die Bundesrepublik Deutschland mit sich brachte (vgl. BGHSt 24, 72, 76).
  • BGH, 21.04.1970 - 1 StR 45/70

    eingestecktes Geld - § 242 StGB, Sachherrschaft, für Gewahrsamswechsel genügt

    Auszug aus BGH, 28.02.1979 - 3 StR 24/79
    Diese Erwägungen des angefochtenen Urteil lassen die für die Prüfung des besonders schweren Falles erforderliche Gesamtwertung aller für die Strafzumessung wesentlichen tat- und täterbezogenen Umstände (vgl. BGHSt 23, 254, 257) vermissen.
  • BGH, 04.11.1988 - 1 StR 262/88

    Sexualverkehr des HIV-Infizierten

    Zwar darf der Tatrichter im Rahmen der schuldangemessenen Strafe auch den Strafzweck der Generalprävention berücksichtigen (vgl. BGHSt 28, 318, 326 [BGH 28.02.1979 - 3 StR 24/79 L] m.w.Nachw.).
  • BGH, 09.05.2017 - 1 StR 265/16

    Steuerhinterziehung durch Unterlassen (Garantenstellung aus Ingerenz: Begrenzung

    Ein Fall ist dann besonders schwer, wenn er sich bei einer im Rahmen einer Gesamtwürdigung vorgenommenen Abwägung aller Zumessungstatsachen nach dem Gewicht von Unrecht und Schuld vom Durchschnitt der vorkommenden Fälle so weit abhebt, dass die Anwendung des Ausnahmestrafrahmens geboten ist (st. Rspr.; vgl. nur Urteil vom 28. Februar 1979 - 3 StR 24/79 (L), BGHSt 28, 319).
  • BVerfG, 19.03.2013 - 2 BvR 2628/10

    Verständigungsgesetz

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist ein Fall besonders schwer, wenn er sich nach dem Gewicht von Unrecht und Schuld vom Durchschnitt vorkommender Fälle so abhebt, dass die Anwendung des Ausnahmestrafrahmens geboten ist (vgl. BGHSt 28, 318, ; BGH, Urteil vom 26. Juni 1991 - 3 StR 145/91 -, NStZ 1991, S. 529 ); für das Vorliegen eines minder schweren Falls ist zu prüfen, ob das gesamte Tatbild einschließlich aller subjektiven Momente und der Täterpersönlichkeit vom Durchschnitt der erfahrungsgemäß vorkommenden Fälle in einem so erheblichen Maß abweicht, dass die Anwendung des milderen Strafrahmens geboten erscheint (vgl. BGH, Beschluss vom 31. August 2000 - 5 StR 349/00 -, NJW 2000, S. 3580; Urteil vom 13. Februar 2003 - 3 StR 349/02 -, NJW 2003, S. 1679 ; Beschluss vom 26. August 2008 - 3 StR 316/08 -, NStZ 2009, S. 37).
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