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   BayObLG, 17.05.1979 - BReg. 1 Z 12/79   

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https://dejure.org/1979,4128
BayObLG, 17.05.1979 - BReg. 1 Z 12/79 (https://dejure.org/1979,4128)
BayObLG, Entscheidung vom 17.05.1979 - BReg. 1 Z 12/79 (https://dejure.org/1979,4128)
BayObLG, Entscheidung vom 17. Mai 1979 - BReg. 1 Z 12/79 (https://dejure.org/1979,4128)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1979, 1712
  • BayObLGZ 1979, 164
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BFH, 19.10.1999 - IX R 39/99

    Mietverträge mit unterhaltsberechtigten Kindern

    Sie können ihr Bestimmungsrecht auch in der Weise ausüben, daß sie neben einer Teilrente in Geld eine Wohnung außerhalb des Elternhauses bereitstellen (vgl. z.B. Beschluß des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 17. Mai 1979 BReg. 1 Z 12/79, Neue Juristische Wochenschrift 1979, 1712).
  • BayObLG, 20.07.1989 - BReg. 1a Z 3/89

    Antrag; Kind; Änderung; Elterliche Bestimmung; Naturalunterhalt;

    Der Senat hat wiederholt entschieden, daß nur eine wirksame Bestimmung abgeändert werden könne (BayObLGZ 1977, 22/23 f.; 1979, 164/167; 1988, 422/423) und daß unter einer solchen eine "an sich zulässige" Bestimmung zu verstehen sei (BayObLGZ 1979, 164/167; BayObLG FamRZ 1987, 1298/1301; vgl. auch Palandt/Diederichsen BGB 48. Aufl. Anm. 3 und BGB-RGRK/Mutschler 12. Aufl. Rn. 16, jeweils zu § 1612).

    Er hat eine Bestimmung dann als unwirksam angesehen, wenn diese den Unterhalt des Berechtigten nur mittelbar sichert (BayObLGZ 1979, 164/167) oder wenn sie eine für das Kind unerreichbare Art der Unterhaltsgewährung anordnet (BayObLG a.a.O. m.w.Nachw.), insbesondere wenn diese rechtlich oder tatsächlich undurchführbar ist (vgl. dazu auch BGH FamRZ 1985, 584/585 und 917/918 sowie 1988, 366; OLG Hamburg FamRZ 1986, 833; OLG Bremen Rpfleger 1989, 439 f.; MünchKomm/Köhler Rn. 24, BGB-RGRK/Mutschler Rn. 10, Soergel/Häberle BGB 12. Aufl. Rn. 8, jeweils zu § 1612; Schwab/Borth Rn. 142; Thierschmann a.a.O.; Knorn in FamRZ 1966, 392/394).

    Berücksichtigt wurde schließlich, daß es sich bei der Bestimmung gemäß § 1612 Abs. 2 Satz 1 BGB um eine empfangsbedürftige Willenserklärung handelt (BayObLGZ 1979, 164/170; MünchKomm/Köhler Rn. 16, BGB-RGRK/Mutschler Rn. 7, jeweils zu § 1612), so daß deren Wirksamkeit auch davon abhängen kann, ob sie dem Berechtigten zugegangen ist (BayObLGZ 1988, 422/424).

  • BFH, 23.02.1988 - IX R 157/84

    Vermietung einer Eigentumswohnung an unterhaltsberechtigtes volljähriges Kind als

    Diese kann auch dahin getroffen werden, daß neben einer Teilrente in Geld eine Wohnung außerhalb des Elternhauses bereitgestellt wird (vgl. z.B. Beschluß des Bayerischen Obersten Landesgerichts - BayObLG - vom 17. Mai 1979 BReg. 1 Z 12/79, Neue Juristische Wochenschrift - NJW - 1979, 1.712, m.w. N.).
  • KG, 10.01.1989 - 1 W 3253/88

    Zulässigkeit der weiteren Beschwerde des Antragsgegners gegen einen Beschluss der

    Im Rahmen eines solchen Änderungsverfahrens wird von den Vormundschaftsgerichten zwar regelmäßig auch geprüft, ob überhaupt eine Unterhaltsbestimmung vorliegt und ob diese Bestimmung wirksam ist (vgl. Senat FamRZ 1970, 415; BayObLGZ 1958, 13/15; 1979, 164/167; BayObLG Rpfleger 1988, 527/528; OLG Celle Rpfleger 1989, 60; Palandt/Diederichsen, BGB, 48. Aufl., § 1612 Anm. 3; Köhler in MünchKomm., BGB, 2. Aufl., § 1612 Rdn. 30; Soergel/Lange, BGB, 11. Aufl., § 1612 Rdn. 12).

    Soweit der Senat das Rechtsschutzbedürfnis für den Antrag auf Änderung der Unterhaltsbestimmung nach § 1612 Abs. 2 Satz 2 BGB im vorliegenden Fall ohne endgültige Prüfung der Frage ihrer Wirksamkeit bejaht, weicht er schon deswegen nicht von den Entscheidungen anderer Oberlandesgerichte (vgl. BayObLGZ 1958, 13; 1977, 22; 1979, 164) ab, weil nicht hinreichend deutlich ist, da!3 nach jenen Entscheidungen auch in Fällen, in denen die Unwirksamkeit der Unterhaltsbestimmung eines Elternteils allenfalls wegen fehlender Rücksichtnahme auf die Belange des anderen Elternteils in Frage steht und eine solche Unwirksamkeit Keinesfalls klar zutage tritt, eine abschließende Prüfung im vormundschaftsgerichtlichen Verfahren gefordert wird.

  • BayObLG, 11.09.1987 - BReg. 1 Z 39/87

    Rechtsmittel gegen Entscheidungen des Nachlassgerichts im Verfahren auf Erteilung

    Gemäß § 12 FGG können Urkunden und Gutachten, die sich in beigezogenen Akten befinden, im Wege des Freibeweises verwertet werden (BayObLGZ 1979, 164/169; Keidel/Kuntze/Winkler RdNr. 180, Jansen RdNr. 42, je zu § 12 ).
  • FG München, 10.07.2002 - 9 K 1578/01

    Kindergeld für ein nicht in den Haushalt eines Berechtigten aufgenommenes Kind;

    Denn die Verschaffung eines Versicherungsschutzes ist einem Barunterhalt nicht gleichzustellen, sondern stellt zivilrechtlich eine Naturalleistung dar (Landgericht Bonn, Urteil vom 5. Oktober 1970 6 S 238/70, Neue Juristische Wochenschrift - NJW - 1971, 247; Bayerisches Oberstes Landgericht, Urteil vom 17. Mai 1979, BReG 1 Z 12/79, NJW 1979, 1712).
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