Rechtsprechung
KG, 27.10.1978 - 200 S 13/78 - 4 Ws 356/78 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1978,7150) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1979, 175
Wird zitiert von ...
- OLG Frankfurt, 10.11.1982 - 3 Ws 793/82 Das Buch ist wegen dieser eindeutigen Tendenz nicht geeignet, in die Anstalt zu gelangen (…vgl. OLG Hamburg, a.a.O.; KG NJW 1979, 175).
Rechtsprechung
KG, 27.10.1978 - 2 OJs 13/78 - 4 Ws 356/78 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1978,7593) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderungen an die Durchführung des Beschwerdeverfahrens; Grundlagen der Darlegung von Beschwerdegründen im Strafprozess; Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Volksverhetzung
Verfahrensgang
- KG, 30.08.1978 - ER 198/78
- KG, 27.10.1978 - 2 OJs 13/78 - 4 Ws 356/78
Papierfundstellen
- NJW 1979, 175
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 03.10.1969 - 1 BvR 46/65
Leipziger Volkszeitung
Auszug aus KG, 27.10.1978 - 2 OJs 13/78
Eine allgemein zugängliche Quelle verliert diese Eigenschaft zwar nicht dadurch, daß sie den Inhalt einer Postsendung bildet (BVerfGE 27, 71, 85). - BVerfG, 14.03.1973 - 2 BvR 621/72
Verfassungsrechtliche Prüfung der Beschränkung des Besuchs- und Briefverkehrs von …
Auszug aus KG, 27.10.1978 - 2 OJs 13/78
Denn in dem Beschluß dieses Gerichts vom 14. März 1973 - 2 BvR 621, 635 und 912/72, JZ 1974, 95, 98 r. Sp., den die Entscheidung unberücksichtigt läßt, wird ausgeführt: "Soweit die generelle Beschränkung des eingehenden Postverkehrs die Zusendung von Druckschriften betrifft, die weder als "Zeitungen" oder "Zeitschriften" ... durch Vermittlung der Anstalt ... bezogen werden können, die aber gleichwohl als allgemein zugängliche Informationsquellen im Sinne von Artikel 5 Abs. 1 GG zu werten sind, ist eine Grundrechtsverletzung ebenfalls zu verneinen.