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Rechtsprechung
   BGH, 18.07.1978 - 1 StR 209/78   

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BGH, 18.07.1978 - 1 StR 209/78 (https://dejure.org/1978,1795)
BGH, Entscheidung vom 18.07.1978 - 1 StR 209/78 (https://dejure.org/1978,1795)
BGH, Entscheidung vom 18. Juli 1978 - 1 StR 209/78 (https://dejure.org/1978,1795)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Zurechenbarkeit der selbstgesetzen tödlichen Injektionen zweier Patienten dem Arzt trotz vollen Bewusstseins des Abweichens von den Einnahmevorschriften - Strafbarkeit desjenigen, der fahrlässig den Tod eines Selbstmörders mitverursacht - Garantenstellung des ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 222, § 230

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1979, 1943
  • JR 1979, 429
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 16.05.1972 - 5 StR 56/72

    Dienstpistole auf Armaturenbrett - § 222 StGB, Straflosigkeit der fahrlässigen

    Auszug aus BGH, 18.07.1978 - 1 StR 209/78
    Für den Fall des Selbstmordes hat der Bundesgerichtshof bereits entschieden, daß derjenige, der fahrlässig den Tod eines Selbstmörders mitverursacht, nicht strafbar ist (BGHSt 24, 342).

    Die Garantenstellung des Arztes, der die Behandlung eines Patienten übernommen hat, unterscheidet den Fall grundlegend von dem Sachverhalt der Entscheidung BGHSt 24, 342, deren Leitsatz insofern zu weit gefaßt ist; sie gebietet es, daß der Arzt den Patienten im Rahmen der von ihm gewählten Therapie keinen vermeidbaren Risiken aussetzt, vor allem wenn es sich, wie hier, um die erstmalige Anwendung einer neuartigen Entziehungstherapie mit einem gefährlichen Medikament handelt, das in größerer als der für die einmalige Anwendung notwendigen Dosis in die Hand von rauschgiftabhängigen und damit erfahrungsgemäß besonders unberechenbaren Patienten gegeben wird.

  • BGH, 10.01.1955 - 3 StR 576/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 18.07.1978 - 1 StR 209/78
    Von der Beobachtung dieser ärztlichen Sorgfaltspflicht ist aber der Arzt bei der Ausübung seiner Berufstätigkeit niemals befreit, auch dort nicht, wo sich bei einer ärztlichen Behandlung Risiken ergeben, die ohne weiteres erkennbar sind (BGH, Urteil vom 10. Januar 1955 - 3 StR 576/54 - bei Dallinger MDR 1955, 269, 270).
  • BGH, 14.02.1984 - 1 StR 808/83

    Heroinspritzen - § 222 StGB, eigenverantwortliche Selbstgefährdung

    Wer das zur Selbsttötung oder Selbstverletzung führende eigenverantwortliche Handeln des Selbstschädigers fahrlässig veranlaßt, ermöglicht oder fördert, kann nicht strafbar sein, wenn er sich im Falle vorsätzlicher Veranlassung, Ermöglichung oder Förderung nicht strafbar machen würde (BGHSt 24, 342; Eser aaO Rdn. 35 vor § 211 m.w.Nachw.; Hirsch JR 1979, 429, 430; Jähnke aaO Rdn. 23 vor § 211 m.w.Nachw.; Schünemann NStZ 1982, 60, 62; Wessels aaO S. 12).

    Der Sachverhalt erübrigt ein Eingehen auf die Frage, was gilt, wenn den, der sich an der Selbstschädigung eines eigenverantwortlich Handelnden (vorsätzlich oder fahrlässig) aktiv beteiligt, Garantenpflichten für Leib oder Leben des Selbstschädigers treffen (vgl. dazu BGH JR 1979, 429; Hirsch aaO S. 432; Lackner aaO Anm. 3 b vor § 211 m.w.Nachw.).

    Wer lediglich den Akt der eigenverantwortlich gewollten und bewirkten Selbstgefährdung (vorsätzlich oder fahrlässig) veranlaßt, ermöglicht oder fördert, nimmt an einem Geschehen teil, das - soweit es um die Strafbarkeit wegen Tötung oder Körperverletzung geht - kein tatbestandsmäßiger und damit kein strafbarer Vorgang ist (RG DJZ 1898, 62; RGSt 57, 172, 173 f.; BGH JR 1979, 429; Jähnke aaO § 222 Rdn. 21 m.w.Nachw.; Hirsch aaO S. 430, 432; Roxin in Gallas-Festschrift S. 241, 246; Rudolphi in SK StGB 3. Aufl. Rdn. 79 vor § 1 m.w.Nachw.; Schroeder in LK 10. Aufl. § 16 Rdn. 181; Schünemann aaO).

    Sie muß deshalb zugunsten des Angeklagten bejaht werden (vgl. Jähnke aaO Rdn. 31 vor § 211), gleichgültig, wie man die Kriterien des eigenverantwortlichen Handelns bestimmt (vgl. dazu Herzberg, Täterschaft und Teilnahme S. 38; Hirsch JR 1979, 429, 432; Jähnke aaO Rdn. 25 und 26 vor § 211 und § 222 Rdn. 21; Lackner aaO; Roxin NStZ 1984, 71; Wessels aaO S. 9).

  • LG Hamburg, 08.11.2017 - 619 KLs 7/16

    Strafbarkeit eines Arztes bei Sterbebegleitung eines freiverantwortlichen

    Der 1. Strafsenat machte in seinem Urteil vom 28. Januar 2014 (1 StR 494/13, NStZ 2014, 709) deutlich, dass seinem Urteil vom 18. Juli 1978 (1 StR 209/78) nicht der Grundsatz entnommen werden könne, die aus der Behandlung eines opiatabhängigen Patienten resultierende Garantenpflicht des behandelnden Substitutionsarztes begründe stets eine "besondere Sorgfaltspflicht" des Arztes, Schaden von seinem Patienten abzuwenden, und führe - unabhängig von der Freiverantwortlichkeit des Patienten - stets zu einer täterschaftsbegründenden Herrschaft des Arztes.
  • BGH, 16.01.2014 - 1 StR 389/13

    Körperverletzung mit Todesfolge (Abgrenzung von eigenverantwortlicher

    Ihre - für sich genommen rechtsfehlerfrei getroffene - Feststellung der Opiatabhängigkeit des Geschädigten führt nicht automatisch zum Ausschluss der Eigenverantwortlichkeit (vgl. auch BGH, Beschluss vom 9. November 2011 - 2 StR 427/11, NStZ-RR 2012, 71; Urteile vom 17. Juni 2010 - 4 StR 47/10, 27 28 29 30 31 und vom 14. Februar 1984 - 1 StR 808/83, NStZ 1984, 410, 411 m. Anm. Roxin; sehr weitgehend demgegenüber noch BGH, Urteil vom 18. Juli 1978 - 1 StR 209/78, JR 1979, 429; Fischer, StGB, 61. Aufl., § 21 Rn. 13 mwN; ebenso für "Erfahrungen im Umgang mit Drogen" BGH, Beschluss vom 11. Januar 2011 - 5 StR 491/10; Urteil vom 11. April 2000 - 1 StR 638/99, BGHR StGB § 222 Zurechenbarkeit 2).

    d) Soweit dem Urteil des Senats vom 18. Juli 1978 (1 StR 209/78, JR 1979, 429) über die Besonderheiten des dortigen konkreten Falles hinaus allgemein die Rechtsauffassung entnommen werden könnte, die aus der Behandlung eines opiatabhängigen Patienten resultierende Garantenpflicht des behandelnden Substitutionsarztes begründe eine "besondere Sorgfaltspflicht" des Arztes, Schaden von seinem Patienten abzuwenden, und führe - unabhängig von der Freiverantwortlichkeit des Patienten - stets zu einer Täterschaft begründenden Herrschaft des Arztes über das selbstschädigende Verhalten des Patienten, wäre daran nicht festzuhalten.

  • BGH, 11.01.2011 - 5 StR 491/10

    Urteil gegen Berliner "Drogenarzt" aufgehoben

    b) Auch der von der Strafkammer angeführte Gesichtspunkt, der Angeklagte als Arzt und ehemaliger Suchtberater habe das Risiko besser erfasst als seine Gruppenmitglieder, die ihm vertraut hätten, begründet noch keine strafrechtlich relevante Handlungsherrschaft (vgl. Roxin, Strafrecht AT Bd. 1, 4. Aufl., § 11 Rdn. 111; vgl. sehr weitgehend BGH, Urteil vom 18. Juli 1978 - 1 StR 209/78, JR 1979, 429).
  • BGH, 28.01.2014 - 1 StR 494/13

    Fahrlässige Tötung und Totschlag (objektive Zurechnung: eigenverantwortliche

    Soweit dem Urteil des Senats vom 18. Juli 1978 (1 StR 209/78, JR 1979, 429) über die Besonderheiten des dortigen konkreten Falles hinaus allgemein die Rechtsauffassung entnommen werden könnte, die aus der Behandlung eines opiatabhängigen Patienten resultierende Garantenpflicht des behandelnden Substitutionsarztes begründe eine "besondere Sorgfaltspflicht" des Arztes, Schaden von seinem Patienten abzuwenden, und führe - unabhängig von der Freiverantwortlichkeit des Patienten - stets zu einer Täterschaft begründenden Herrschaft des Arztes über das selbstschädigende Verhalten des Patienten, wäre daran nicht festzuhalten.
  • BGH, 27.06.1984 - 3 StR 144/84

    Garantenpflicht und Handlungspflicht nach Selbstgefährdung; Zumutbarkeit der

    Im Zeitpunkt des Überlassens des Betäubungsmittels hatte der Angeklagte auch keine besondere Sorgfaltspflicht und keine Garantenstellung für Michael P. (vgl. BGH JR 1979, 429).
  • BGH, 27.11.1985 - 3 StR 426/85

    Körperverletzung mit Todesfolge - Tod durch Herz-Kreislaufversagen infolge der

    Dabei kann der Grund für den Ausschluß der Selbstverantwortlichkeit des Opfers in einem Irrtum liegen oder darin, daß es infolge Trunkenheit zu einer Abwägung der Risiken nicht mehr hinreichend in der Lage ist (vgl. BGH JR 1979, 429 m. Anm. Hirsch).
  • OLG Zweibrücken, 24.10.1994 - 1 Ss 110/94

    Medikamentenabhängigkeit - § 223 StGB, straflose Beihilfe des Arztes zur bewußten

    »Ein Arzt, der einem eigenverantwortlich handelnden Patienten Medikamente verordnet, die dessen Medikamentenabhängigkeit aufrechterhalten, ist nicht deshalb wegen Körperverletzung strafbar, weil er als Arzt eine "Garantenstellung" hat (gegen BGH JR 1979, 429 ); es handelt sich dabei vielmehr um straflose Beihilfe zur bewußten Selbstgefährdung.«.

    Diese Auffassung, die sich auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs (in JR 1979, 429 ) stützen kann, begegnet Bedenken.

    Die strafrechtliche Relevanz einer Garantenstellung hat gerade zur Voraussetzung, daß das positive Tun für jedermann oder jedenfalls - bei ausdrücklicher gesetzlicher Regelung (z. B. § 203 StGB ) - für bestimmte Pflichtenträger pönalisiert ist (Hirsch in JR 1979, 429 [432]).

    Das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 18. Juli 1978 - 1 StR 209/78 - (in JR 1979, 429 ) gebietet derzeit jedoch nicht eine Vorlage gemäß § 121 Abs. 2 GVG , da eine Verurteilung des Angeklagten unabhängig von der dort vertretenen Rechtsauffassung jedenfalls dann in Betracht kommt, wenn die zumindest teilweise (zur kumulativen Kausalität siehe BGHSt 37, 106 ff [131 m.w.N.]), suchterhaltende Einnahme der vom Angeklagten verordneten Benzodiazepinpräparate durch die Zeugin nachzuweisen und deren Verantwortlichkeit im Zeitpunkt der Einnahme auszuschließen ist.

  • OLG Naumburg, 25.03.1996 - 2 Ss 27/96

    Straftaten gegen das Leben: Fahrlässige Tötung durch Unterlassen bei einem

    So soll sich etwa ein Arzt der fahrlässigen Tötung oder Körperverletzung schuldig machen, wenn er seinem drogenabhängigen Patienten bei einer Entziehungstherapie ein Suchtmittel verordnet und dieser dadurch zu Tode kommt oder an der Gesundheit geschädigt wird, daß er es sich im Bewußtsein der Selbstgefährdung im Zustand des Entzuges entgegen der ausdrücklichen Anordnung des Arztes intravenös und in einer Überdosis injiziert (BGH JR 1979, 429 m.abl. Anm. Roxin).

    Ob der Bundesgerichtshof bei dem der Entscheidung JR 1979, 429 zugrundeliegenden Sachverhalt zutreffend von einer derartigen Einschränkung des Selbstverantwortungsprinzips ausgegangen ist, bedarf hier keiner Erörterung.

  • LG Gießen, 28.06.2012 - 7 Qs 63/12

    Tötung durch Unterlassen: Strafbarkeit eines Arztes einer psychiatrischen Klinik

    Die besondere Garantenstellung des Arztes gebietet es unter anderem, den Patienten im Rahmen der von ihm gewählten Therapie keinen vermeidbaren Risiken auszusetzen, wie sie etwa mit der erstmaligen Anwendung einer neuartigen Entziehungstherapie verbunden sind (BGH, Urt. vom 18.07.1978, Az. 1 StR 209/78, juris Rn. 9).
  • BayObLG, 30.12.1992 - 4St RR 170/92

    Erkennen; Erfolg; Inkaufnahme; Verschreiben; Suchtmittel; Suchtkranke;

  • BGH, 28.10.1982 - 1 StR 501/82

    Begründung einer Ingerenz durch das Handeln mit Betäubungsmitteln - Voraussetzung

  • OLG München, 12.11.2014 - 15 W 1625/14

    Antragsgegner, Schadensersatzansprüche, Pflichtverletzung, Hauptverhandlung,

  • BGH, 20.09.1983 - 1 StR 338/83

    Strafbarkeit eines Ehemannes, der den Selbstmord der Ehefrau nicht verhindert -

  • BayObLG, 18.09.1981 - RReg. 4 St 189/81

    Fahrlässige; Tötung; Vorhersehbarkeit; Fahrlässigkeit; Heroin; Alkohol;

  • OLG München, 11.12.2001 - 5St RR 298/01

    Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu

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Rechtsprechung
   BGH, 08.05.1979 - 1 StR 118/79   

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https://dejure.org/1979,459
BGH, 08.05.1979 - 1 StR 118/79 (https://dejure.org/1979,459)
BGH, Entscheidung vom 08.05.1979 - 1 StR 118/79 (https://dejure.org/1979,459)
BGH, Entscheidung vom 08. Mai 1979 - 1 StR 118/79 (https://dejure.org/1979,459)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung wegen fortgesetzten unerlaubten Verschreibens von Betäubungsmitteln - Behandlung von Heroinsüchtigen durch einen Arzt - Voraussetzungen für die Begründetheit einer Betäubungsmittelverschreibung - Heilung eines Opiatsüchtigen durch Anwendung eines ...

  • rechtsportal.de

    BtMG § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6a

  • juris (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 29, 6
  • NJW 1979, 1943
  • NJW 1979, 2357 (Ls.)
  • MDR 1979, 773
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 29.04.1976 - 4 StR 137/76

    Verstoß gegen die Grundsätze des § 56 Strafgesetzbuch (StGB) - Strafaussetzung

    Auszug aus BGH, 08.05.1979 - 1 StR 118/79
    Sie ermöglicht daher eine Strafaussetzung auch bei Taten, die nicht in ganz besonderer Konfliktslage oder in Situationen begangen worden sind, die nahe an Rechtfertigungs- oder Schuldausschließungsgründe heranreichen (BGH NJW 1976, 1413; 1977, 639; GA 1978, 78; 1978, 79).

    Vielmehr müssen Milderungsgründe von besonderem Gewicht gegeben sein (BGHSt 25, 142, 144; BGH GA 1972, 208; NJW 1976, 1413; 1977, 639).

    Da insoweit eine klare Trennung häufig nicht möglich ist, kommt es auf eine Gesamtwertung an (BGH DRiZ 1974, 62; NJW 1976, 1413; Urteil vom 30. Mai 1978 - 1 StR 124/78).

    Seine Entscheidung kann das Revisionsgericht daher nur darauf prüfen, ob sie noch im Rahmen dessen liegt, was nach den Feststellungen über Tat und Täter vertretbar ist (BGH NJW 1976, 1413; 1977, 639; Urteile vom 14. Juni 1977 - 5 StR 270/77 -, vom 25. Juni 1978 - 1 StR 263/78 - und vom 6. Februar 1979 - 1 StR 699/78).

  • BGH, 13.01.1977 - 1 StR 691/76

    Verurteilung wegen versuchter schwerer räuberischer Erpressung - Aussetzung der

    Auszug aus BGH, 08.05.1979 - 1 StR 118/79
    Sie ermöglicht daher eine Strafaussetzung auch bei Taten, die nicht in ganz besonderer Konfliktslage oder in Situationen begangen worden sind, die nahe an Rechtfertigungs- oder Schuldausschließungsgründe heranreichen (BGH NJW 1976, 1413; 1977, 639; GA 1978, 78; 1978, 79).

    Vielmehr müssen Milderungsgründe von besonderem Gewicht gegeben sein (BGHSt 25, 142, 144; BGH GA 1972, 208; NJW 1976, 1413; 1977, 639).

    Seine Entscheidung kann das Revisionsgericht daher nur darauf prüfen, ob sie noch im Rahmen dessen liegt, was nach den Feststellungen über Tat und Täter vertretbar ist (BGH NJW 1976, 1413; 1977, 639; Urteile vom 14. Juni 1977 - 5 StR 270/77 -, vom 25. Juni 1978 - 1 StR 263/78 - und vom 6. Februar 1979 - 1 StR 699/78).

  • BGH, 25.07.1978 - 1 StR 263/78

    Bewilligung der Strafaussetzung bei sexueller Nötigung mit vorsätzlicher

    Auszug aus BGH, 08.05.1979 - 1 StR 118/79
    Seine Entscheidung kann das Revisionsgericht daher nur darauf prüfen, ob sie noch im Rahmen dessen liegt, was nach den Feststellungen über Tat und Täter vertretbar ist (BGH NJW 1976, 1413; 1977, 639; Urteile vom 14. Juni 1977 - 5 StR 270/77 -, vom 25. Juni 1978 - 1 StR 263/78 - und vom 6. Februar 1979 - 1 StR 699/78).
  • BGH, 14.06.1977 - 5 StR 270/77

    Beschränkung der Strafaussetzung nach § 21 Abs. 2 Jugendgerichtsgesetz (JGG) -

    Auszug aus BGH, 08.05.1979 - 1 StR 118/79
    Seine Entscheidung kann das Revisionsgericht daher nur darauf prüfen, ob sie noch im Rahmen dessen liegt, was nach den Feststellungen über Tat und Täter vertretbar ist (BGH NJW 1976, 1413; 1977, 639; Urteile vom 14. Juni 1977 - 5 StR 270/77 -, vom 25. Juni 1978 - 1 StR 263/78 - und vom 6. Februar 1979 - 1 StR 699/78).
  • BGH, 13.03.1973 - 1 StR 51/73

    Überprüfung der besonderen Umstände in der Tat bei Bildung einer Gesamtstrafe -

    Auszug aus BGH, 08.05.1979 - 1 StR 118/79
    Vielmehr müssen Milderungsgründe von besonderem Gewicht gegeben sein (BGHSt 25, 142, 144; BGH GA 1972, 208; NJW 1976, 1413; 1977, 639).
  • BGH, 20.12.1973 - 4 StR 565/73

    Angabe der Gründe für die Zubilligung mildernder Umstände in einem Urteil -

    Auszug aus BGH, 08.05.1979 - 1 StR 118/79
    Da insoweit eine klare Trennung häufig nicht möglich ist, kommt es auf eine Gesamtwertung an (BGH DRiZ 1974, 62; NJW 1976, 1413; Urteil vom 30. Mai 1978 - 1 StR 124/78).
  • BGH, 25.09.1951 - 2 StR 287/51
    Auszug aus BGH, 08.05.1979 - 1 StR 118/79
    Voraussetzung der ärztlichen Begründetheit einer Betäubungsmittelverschreibung ist daher zunächst einmal, daß nach den allgemein oder weitaus überwiegend anerkannten Regeln der ärztlichen Wissenschaft das Mittel für das Leiden des Patienten als Heilmittel geeignet ist (so BGHSt 1, 318, 322 [BGH 25.09.1951 - 2 StR 287/51] zu § 6 der auf Grund des Opiumgesetzes von 1929 erlassenen Verschreibungsverordnung vom 19. Dezember 1930).
  • BGH, 30.05.1978 - 1 StR 124/78

    Zulässigkeit der Aussetzung der Vollstreckung einer Gesamtfreiheitsstrafe von

    Auszug aus BGH, 08.05.1979 - 1 StR 118/79
    Da insoweit eine klare Trennung häufig nicht möglich ist, kommt es auf eine Gesamtwertung an (BGH DRiZ 1974, 62; NJW 1976, 1413; Urteil vom 30. Mai 1978 - 1 StR 124/78).
  • BGH, 06.02.1979 - 1 StR 699/78

    Fahrlässiger Vollrausch - Strafaussetzung zur Bewährung bei Jugendlichen und

    Auszug aus BGH, 08.05.1979 - 1 StR 118/79
    Seine Entscheidung kann das Revisionsgericht daher nur darauf prüfen, ob sie noch im Rahmen dessen liegt, was nach den Feststellungen über Tat und Täter vertretbar ist (BGH NJW 1976, 1413; 1977, 639; Urteile vom 14. Juni 1977 - 5 StR 270/77 -, vom 25. Juni 1978 - 1 StR 263/78 - und vom 6. Februar 1979 - 1 StR 699/78).
  • BGH, 03.11.1954 - 6 StR 236/54
    Auszug aus BGH, 08.05.1979 - 1 StR 118/79
    Sie spricht auch dann nicht gegen eine Strafaussetzung, wenn der Angeklagte an ihr festhält, da es für die Entscheidung nach § 56 Abs. 2 StGB auf die Motivation des erwarteten künftigen Wohlverhaltens nicht ankommt (BGHSt 7, 6, 9) [BGH 03.11.1954 - 6 StR 236/54].
  • BVerwG, 02.03.2017 - 3 C 19.15

    Zugang zu einem Betäubungsmittel, das eine schmerzlose Selbsttötung ermöglicht,

    Das ist der Fall, wenn nach anerkannten Regeln der ärztlichen Wissenschaft eine Indikation für die Anwendung des Betäubungsmittels besteht, also das Mittel im Rahmen einer medizinischen Behandlung zu therapeutischen Zwecken eingesetzt werden soll (vgl. BGH, Urteile vom 8. Mai 1979 - 1 StR 118/79 - BGHSt 29, 6 [zur Vorgängerregelung des § 11 Abs. 1 Nr. 9a BetMG 1972] und vom 28. Januar 2014 - 1 StR 494/13 - BGHSt 59, 150 Rn. 39; Beschluss vom 17. Mai 1991 - 3 StR 8/91 - BGHSt 37, 383; OLG Hamburg, Beschluss vom 8. Juni 2016 - 1 Ws 13/16 - NStZ 2016, 530 ; Patzak, in: Körner/Patzak/Volkmer, BtMG, 8. Aufl. 2016, § 13 Rn. 1, Rn. 2 a.E., Rn. 20 ff.; Weber, BtMG, 4. Aufl. 2013, § 13 Rn. 21 f.).
  • OLG Hamburg, 08.06.2016 - 1 Ws 13/16

    Tätigkeit des Vereins Sterbehilfe Deutschland: Teilweise Verfahrenseröffnung

    Sie dürfen nur zum Zweck der Heilung oder Schmerzlinderung zum unmittelbaren Verbrauch überlassen werden (BGH, Urteile vom 8. Mai 1979 - 1 StR 118/79, BGHSt 29, 6, 9 und vom 28. Januar 2014 - 1 StR 494/13, BGHSt 59, 150, 156, Rn. 39; VG München, Urteil vom 16. Februar 2011 - M 18 K 10.6287, juris Rn. 40; vgl. Weber, BtMG, 4. Aufl., § 13 BtMG, Rn. 22; Gavela, a.a.O., S. 56 f.).
  • VG Köln, 19.11.2019 - 7 K 8461/18

    Recht auf Selbsttötung in Fällen schwerer Krankheit: Bundesverfassungsgericht

    Das ist der Fall, wenn das Mittel nach den allgemeinen oder weitaus überwiegend anerkannten Regeln der ärztlichen Wissenschaft als Heilmittel für das Leiden des Patienten geeignet ist, vgl. BGH, Urteil vom 28.01.2014 - 1 StR 494/13 -, juris, Rn. 39; BGH, Urteil vom 08.05.1979 - 1 StR 118/79 -, BGHSt 29, 6, 9.
  • BSG, 10.11.2022 - B 1 KR 28/21 R

    Anspruch auf Übernahme der Kosten für die Versorgung mit medizinischen

    Das setzt die Geeignetheit des Mittels als Heilmittel für das Leiden des Patienten voraus (vgl BGH vom 8.5.1979 - 1 StR 118/79 - BGHSt 29, 6, 9; BGH vom 17.5.1991 - 3 StR 8/91 - BGHSt 37, 383, 384) .

    Mit § 13 Abs. 1 Satz 2 BtMG wird die Anwendung von Betäubungsmitteln bei Vorhandensein anderer Möglichkeiten der Zweckerreichung im Sinne einer ultima ratio ausgeschlossen, wenn auch andere, den Patienten weniger gefährdende Heilmaßnahmen in Betracht kommen (vgl BGH vom 8.5.1979, aaO - zu einer früheren Fassung des BtMG und der BtMVV; BGH vom 2.2.2012 - 3 StR 321/11 - NStZ 2012, 337, 338; BGH vom 28.1.2014, aaO; näher Patzak in Patzak/Volkmer/Fabricius, BtMG, 10. Aufl 2022, § 13 RdNr 22 f) .

    Die Vorschriften des BtMG sollen im Sinne des Gesundheitsschutzes sicherstellen, dass Betäubungsmittel nur bei unumgänglicher medizinischer Notwendigkeit eingesetzt werden, um der Entstehung und Aufrechterhaltung einer Sucht entgegenzuwirken (vgl § 5 Abs. 1 Nr. 6 BtMG; BGH vom 8.5.1979, aaO, S 10) .

  • BGH, 03.12.1991 - 1 StR 120/90

    Abbruch der Schwangerschaft, Straflosigkeit, Begriff der ärztlichen Erkenntnis

    Der Hinweis der Revision auf die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs zum weiten Risikobereich des Arztes bei der Behandlung mit Ersatzdrogen (BGHSt 37, 383; 29, 6) geht fehl.
  • BGH, 28.01.2014 - 1 StR 494/13

    Fahrlässige Tötung und Totschlag (objektive Zurechnung: eigenverantwortliche

    Verfassungsrechtliche Bedenken gegen § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 Buchst. a i.V.m. § 13 Abs. 1 BtMG im Hinblick auf die Anforderungen des Bestimmtheitsgrundsatzes des Art. 103 Abs. 2 GG bestehen nicht (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Mai 1991 - 3 StR 8/91, BGHSt 37, 383, 384 f.; Urteil vom 2. Februar 2012 - 3 StR 321/11, NStZ 2012, 337, 338; siehe auch Nestler MedR 2009, 211, 215 sowie BGH, Urteil vom 8. Mai 1979 - 1 StR 118/79, BGHSt 29, 6, 8 hinsichtlich der Vorgängerregelung § 11 Abs. 1 Nr. 9 Buchst. a BtMG aF).

    Der Bundesgerichtshof hat in der Sache damit weitgehend übereinstimmend auch bereits die frühere Regelung in § 11 Abs. 1 Nr. 9 Buchst. a BtMG 1972 dahingehend ausgelegt, dass eine begründete Verschreibung von Betäubungsmitteln durch einen Arzt vorliegt, wenn das Mittel nach den allgemeinen oder weitaus überwiegend anerkannten Regeln der ärztlichen Wissenschaft als Heilmittel für das Leiden des Patienten geeignet ist (BGH, Urteil vom 8. Mai 1979 - 1 StR 118/79, BGHSt 29, 6, 9 mwN; siehe auch BGH, Beschluss vom 17. Mai 1991 - 3 StR 8/91, BGHSt 37, 383, 384).

    Allerdings ist bei der Anwendung von § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 Buchst. a BtMG ungeachtet der Konkretisierungen der Bedingungen von Suchttherapien vor allem durch § 5 BtMVV dem Arzt eine gewisse Therapiefreiheit zu belassen (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Mai 1991 - 3 StR 8/91, BGHSt 37, 383, 385; siehe auch bereits BGH, Urteil vom 8. Mai 1979 - 1 StR 118/79, BGHSt 29, 6, 11 f.; Patzak in Körner/Patzak/Volkmer, aaO, § 29 Teil 15 Rn. 9).

  • VG Köln, 19.11.2019 - 7 K 13803/17

    Recht auf Selbsttötung in Fällen schwerer Krankheit: Bundesverfassungsgericht

    Das ist der Fall, wenn das Mittel nach den allgemeinen oder weitaus überwiegend anerkannten Regeln der ärztlichen Wissenschaft als Heilmittel für das Leiden des Patienten geeignet ist, vgl. BGH, Urteil vom 28.01.2014 - 1 StR 494/13 -, juris, Rn. 39; BGH, Urteil vom 08.05.1979 - 1 StR 118/79 -, BGHSt 29, 6, 9.
  • VG Köln, 19.11.2019 - 7 K 583/19

    Recht auf Selbsttötung in Fällen schwerer Krankheit: Bundesverfassungsgericht

    Das ist der Fall, wenn das Mittel nach den allgemeinen oder weitaus überwiegend anerkannten Regeln der ärztlichen Wissenschaft als Heilmittel für das Leiden des Patienten geeignet ist, vgl. BGH, Urteil vom 28.01.2014 - 1 StR 494/13 -, juris, Rn. 39; BGH, Urteil vom 08.05.1979 - 1 StR 118/79 -, BGHSt 29, 6, 9.
  • BGH, 17.05.1991 - 3 StR 8/91

    Unerlaubtes Verschreiben einer Ersatzdroge

    Der Bundesgerichtshof hat in früheren, an die Rechtsprechung des Reichsgerichts anknüpfenden Entscheidungen die ärztliche Begründetheit einer Betäubungsmittel-Verschreibung dann angenommen, wenn das Mittel nach den allgemein oder weitaus überwiegend anerkannten Regeln der ärztlichen Wissenschaft als Heilmittel für das Leiden des Patienten geeignet ist (BGHSt 29, 6 (9) [BGH 08.05.1979 - 1 StR 118/79]; 1, 318 (322); RGSt 62, 369 (385)).

    Erst wenn die dem Arzt zuzubilligende Risikogrenze eindeutig überschritten ist (vgl. BGHSt 29, 6 (11) [BGH 08.05.1979 - 1 StR 118/79]), greift die Strafnorm des § 29 Abs. 1 Nr. 6 Buchst. a BtMG ein, und zwar unabhängig davon, ob für die berufsrechtliche oder verwaltungsrechtliche Beurteilung ein strengerer Maßstab anzulegen ist.

    Ausnahmen sind jedoch denkbar, etwa wenn der Arzt auch bei ambulanter Behandlung die erforderliche strenge Kontrolle gewährleisten kann (vgl. Körner aaO. § 29 Rdn. 656 a.E.; BGHSt 29, 6 [BGH 08.05.1979 - 1 StR 118/79]: ausreichende Vorsorge dafür, daß der Patient das Mittel verschreibungsgemäß gebraucht).

    In Fällen der vorliegenden Art ist nicht nur zu prüfen, ob der von der ärztlichen Begründetheit seiner Medikation überzeugte Angeklagte (vgl. UA S. 11/12) einem Verbotsirrtum unterlegen ist (BGH NJW 1979, 1943 (1944), insoweit in BGHSt 29, 6 ff. [BGH 08.05.1979 - 1 StR 118/79] nicht abgedruckt), sondern auch, ob er sich in einem den Vorsatz ausschließenden Tatbestandsirrtum befunden hat.

  • BGH, 22.10.1980 - 3 StR 376/80

    Strafbarkeit wegen Beihilfe zum Betrug - Vorliegen besonderer Umstände in der Tat

    Maßgebend ist, ob Umstände von besonderem Gewicht vorliegen, die eine Strafaussetzung trotz des erheblichen Unrechts- und Schuldgehalts, der sich in der Strafhöhe widerspiegelt, als nicht unangebracht und als den allgemeinen, vom Strafrecht geschützten Interessen nicht zuwiderlaufend erscheinen lassen (vgl. BGH NJW 1977, 639; BGH, Urteil vom 8. Mai 1979 - 1 StR 118/79, jeweils mit weiteren Hinweisen).
  • VG Köln, 19.11.2019 - 7 K 8560/18

    Recht auf Selbsttötung in Fällen schwerer Krankheit: Bundesverfassungsgericht

  • VG Köln, 19.11.2019 - 7 K 1410/18

    Recht auf Selbsttötung in Fällen schwerer Krankheit: Bundesverfassungsgericht

  • VGH Bayern, 03.03.1992 - 21 B 91.1336

    Berufsrecht Ärzte: Widerruf der Approbation bei Verstoß gegen

  • VG Köln, 19.11.2019 - 7 K 14642/17

    Recht auf Selbsttötung in Fällen schwerer Krankheit: Bundesverfassungsgericht

  • OVG Niedersachsen, 11.05.2015 - 8 LC 123/14

    Approbation; Betäubungsmittel; strafrechtliches Ermittlungsverfahren;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.06.1988 - 5 B 309/88
  • OLG Celle, 09.11.2018 - 1 Ss 63/17

    Bemessung der Höchstmengen bei kontinuierlichem Bezug von

  • BGH, 15.01.1981 - 4 StR 663/80

    Totschlag in einem minder schweren Fall (Reizung zum Zorn) - Strafaussetzung zur

  • VG München, 05.03.1991 - M 16 K 89.3451

    Berufsrecht Ärzte: Unzuverlässigkeit eines Arztes im Zusammenhang mit

  • BGH, 03.06.1982 - 1 StR 176/82

    Strafzumessung aufgrund des persönlichen Eindrucks allein Aufgabe des Tatrichters

  • BGH, 04.07.1979 - 3 StR 180/79

    Willkürliche Gewährung einer Strafaussetzung zur Bewährung

  • BGH, 15.10.1980 - 3 StR 551/80

    Aussetzung einer Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr bis zu zwei Jahren zur

  • BGH, 24.10.1980 - 3 StR 213/80

    Gesetzliche Voraussetzungen der Aussetzung längerer Freiheitsstrafen

  • BGH, 06.05.1980 - 4 StR 175/80

    Erhebliche Beeinträchtigung des Gesundheitszustandes eines Angeklagten als

  • BGH, 26.07.1979 - 4 StR 688/78

    Aussetzung einer Strafe wegen gemeinschaftlicher Vergewaltigung zur Bewährung

  • AG Coburg, 30.06.1980 - Ls 2 Js 2474/79

    Betäubungsmittelstrafrecht: Verschreiben von Polamidon, Berufsverbot

  • OLG Zweibrücken, 13.05.1982 - 1 Ss 337/79
  • BGH, 30.01.1980 - 2 StR 781/79

    Anforderungen an besondere Umstände im Rahmen einer Strafaussetzung zur Bewährung

  • BGH, 03.10.1979 - 2 StR 240/79

    Anzuwendende Maßstäbe für die Annahme "besonderer Umstände" i.S.d § 56 Abs. 2

  • BayObLG, 30.01.1990 - RReg. 4 St 172/89

    Betäubungsmittelstrafrecht: Feststellung des Mindestschuldumfangs,

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Rechtsprechung
   BGH, 29.05.1979 - 5 StR 220/79   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1979,1149
BGH, 29.05.1979 - 5 StR 220/79 (https://dejure.org/1979,1149)
BGH, Entscheidung vom 29.05.1979 - 5 StR 220/79 (https://dejure.org/1979,1149)
BGH, Entscheidung vom 29. Mai 1979 - 5 StR 220/79 (https://dejure.org/1979,1149)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Strafbarkeit sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen - Strafbarkeit wegen sexuellen Missbrauchs von Kranken in Anstalten - Anforderungen an die Beweiswürdigung

  • rechtsportal.de

    StGB § 174 a Abs. 2

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 29, 16
  • NJW 1979, 1943
  • MDR 1979, 769
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 29.10.1963 - 1 StR 385/63
    Auszug aus BGH, 29.05.1979 - 5 StR 220/79
    Dieser hat seinen Grund in den besonderen Verhältnissen, die mit dem stationären Aufenthalt in einer Anstalt verbunden sind: Der Betroffene ist seinem gewohnten Lebenskreis entrissen (BGHSt 19, 131, 133); der Kontakt mit den Menschen, mit denen er sonst umzugehen pflegt, ist eingeschränkt oder unterbrochen; die Verhältnisse in der Anstalt führen regelmäßig zu einer Einschränkung seiner Bewegungsfreiheit.
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