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   OLG Frankfurt, 23.01.1979 - 3 Ws (B) 177/78 OWiG   

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OLG Frankfurt, 23.01.1979 - 3 Ws (B) 177/78 OWiG (https://dejure.org/1979,2458)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 23.01.1979 - 3 Ws (B) 177/78 OWiG (https://dejure.org/1979,2458)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 23. Januar 1979 - 3 Ws (B) 177/78 OWiG (https://dejure.org/1979,2458)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1979, 2161
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • OLG Köln, 21.08.1998 - Ss 378/98
    Die Rücknahme des früheren Bußgeldbescheides hat dessen verjährungsunterbrechende Wirkung nicht beseitigt, weil der Betroffenen durch den zweiten Bußgeldbescheid derselbe Sachverhalt weiterhin zur Last gelegt worden ist (vgl. BayOblG NJW 1970, 1697 = VRS39,361; OLG Frankfurt NJW 1979, 2161 = VRS 57, 204; OLH Hamm OLGSt § 33 OWiG Nr. 1; OLG Schleswig bei Ernesti/ Jürgensen, SchlHA 1976, 176 ; OLG Stuttgart MDR 1985, 521 = VRS 68, 128, 129; SenE vom 3.6.1998 - Ss 260/98 B; Göhler, OWiG, 12. Aufl., § 33 Rn.5b).

    Die abermalige Unterbrechung der Verjährung nach § 33 Abs. 1 Nr. 9 OWiG durch Erlaß eines neuen Bußgeldbescheides ist möglich, wenn die Rücknahme des ersten Bußgeldbescheides nicht willkürlich, etwa nur zum Zwecke der Verjährungsunterbrechung, sondern aus sachlichen Gründen erfolgt (vgl. OLG Frankfurt NJW 1979, 2161; OLG Hamm NJW 1972, 1725 und OLGSt § 33 OWiG Nr. 1; SenE vom 3.6.1998 - Ss 260/98 B - Göhler, OWiG, 12. Aufl., § 33 Rn.35 m.w.N).

  • OLG Karlsruhe, 21.11.2017 - 2 Rb 4 Ss 699/17

    Bußgeldverfahren wegen Verkehrsordnungswidrigkeit: Verfahrenshindernis nach

    Die nach form- und fristgerechter Einspruchseinlegung (§ 67 Abs. 1 OWiG) zulässigerweise erfolgte Rücknahme der Verfallsanordnung vom 14.07.2016 hat - worauf bereits die Generalstaatsanwaltschaft zutreffend hingewiesen hat - die verjährungsunterbrechende Wirkung unberührt gelassen (BayOblG NJW 1970, 1697 = VRS 39, 361; OLG Frankfurt NJW 1979, 2161 = VRS 57, 204; OLG Stuttgart MDR 1985, 521 = VRS 68, 128; OLG Köln, Beschluss vom 21.08.1998 - Ss 378/98 (B) - juris; KK-OWiG/Jürgen Peter Graf, 4. Aufl. 2014, § 33 OWiG Rn. 78; Göhler, OWiG, 17. Aufl. 2017, § 33 Rn. 35).
  • OLG Stuttgart, 08.08.2002 - 4 Ss 329/02

    Bußgeldverfahren wegen Verkehrsordnungswidrigkeit: Unterbrechung der

    Eine erneute Unterbrechung der Verjährung nach § 33 Abs. 1 Nr. 9 OWiG ist durch einen weiteren Bescheid zwar grundsätzlich möglich, jedoch nur dann, wenn ein sachlicher Grund für den Erlass eines neuen Bußgeldbescheides besteht und dieser nicht - allein - der Verjährungsunterbrechung dient (OLG Stuttgart MDR 1985, 521 und Beschluss vom 23.1.1989 -1 Ss 19/89-; OLG Frankfurt NJW 1979, 2161; Bay-ObLG VRS 39, 361; KK-Bohnert a.a.O. § 69 Rdnr. 19 a; Göhler a.a.O. § 33 Rdnr. 35; Rebmann/Roth/Herrmann OWiG, § 33 Rdnr. 37).
  • OLG Hamm, 21.05.1999 - 2 Ss OWi 468/99

    Bußgeldbescheid, Wirksamkeit, fehlerhafte Angabe des Tatzeitpunktes, Tatzeit,

    Dies führt dazu, daß durch den (berichtigenden) Bußgeldbescheid vom 10.09.1998 eine weitere Unterbrechung der Verfolgungsverjährung (vgl. dazu OLG Frankfurt NJW 1979, 2161 f.) mit der Folge, daß aufgrund der dann nachfolgenden Unterbrechungshandlungen im Sinne des § 33 Abs. 1 Nr. 10, 11 OWiG bei Erlaß des angefochtenen Urteils die Verfolgung nicht verjährt gewesen wäre, nicht eintreten konnte.
  • OLG Hamm, 07.09.1987 - 2 Ss OWi 1048/87

    Unterbrechung der Verfolgungsverjährung; Anordnung der Übersendung eines

    Maßgeblich ist daher auch hier, daß trotz der Mängel bei der Bezeichnung des Erklärungsadressaten zweifelsfrei erkennbar ist, wer als Betroff. des Ermittlungsverfahrens gemeint ist (vgl. insoweit für die Wirksamkeit eines mangelhaften Bußgeldbescheides z. B. OLG Düsseldorf, JMBl NRW 1974, 107; OLG Frankfurt, NJW 1979, 2161; OLG Karlsruhe, VRS 62, 289, 290; OLG Koblenz, VRS 68, 216, 217; BayObLG, bei Rüth in DAR 1982, 261 und DAR 1984, 247 sowie in VRS 57, 295; OLG Hamm, VRS 40, 460 sowie VRS 51, 217 ).
  • OLG Düsseldorf, 16.02.1999 - 2 Ss OWi 455/98

    Zur Verjährungsunterbrechung durch unsachliche Umterminierung

    Dies gilt aber nur dann, soweit eine Verfügung nicht nur zum Schein, d. h. nur zum Zwecke der Unterbrechung der Verjährung ohne sachlichen Grund bzw. Anlass, oder willkürlich erlassen wird, sondern ernst gemeint ist und der Förderung des Verfahrens dienen soll und auch dienen kann (BayObLG a.a.O; OLG Koblenz a.a.O.; OLG Hamm NStZ 1982, 166; OLG Frankfurt NJW 1979, 2161, 2162; offengelassen OLG Köln VRs 69, 451, 452).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 23.01.1979 - 1 Ss 10/79   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1979,3459
OLG Köln, 23.01.1979 - 1 Ss 10/79 (https://dejure.org/1979,3459)
OLG Köln, Entscheidung vom 23.01.1979 - 1 Ss 10/79 (https://dejure.org/1979,3459)
OLG Köln, Entscheidung vom 23. Januar 1979 - 1 Ss 10/79 (https://dejure.org/1979,3459)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit einer polizeilichen Anordnung betreffend das Passieren einer mit Glassplittern übersäten Unfallstelle; Mißachtung einer polizeilichen Anordnung zum Schutze der nachfolgenden Verkehrsteilnehmer als Ordnungswidrigkeit

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1979, 2161
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 05.07.1966 - 5 StR 155/66

    Nichtigkeit eines Einberufungsbescheids des Bundesministers für Arbeit und

    Auszug aus OLG Köln, 23.01.1979 - 1 Ss 10/79
    Nichtig sind Verwaltungsakte ausnahmsweise, wenn ihre Ungültigkeit für jedermann derart augenscheinlich ist, daß sie gleichsam "den Stempel der Nichtigkeit auf der Stirn tragen" (BGH in NJW 1966, 1668; vgl. auch Forsthoff, Lehrbuch des Verwaltungsrechts, All. Teil, Band 1, 10. Aufl., § 12 S. 220 ff.).
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