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   OLG Düsseldorf, 22.03.1979 - 5 Ss 621/78 I   

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OLG Düsseldorf, 22.03.1979 - 5 Ss 621/78 I (https://dejure.org/1979,1742)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 22.03.1979 - 5 Ss 621/78 I (https://dejure.org/1979,1742)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 22. März 1979 - 5 Ss 621/78 I (https://dejure.org/1979,1742)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1979, 2320
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 15.05.1952 - 4 StR 953/51
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.03.1979 - 5 Ss 621/78
    Der BGH hat diese Rechtsprechung richtigerweise aufgegeben (BGHSt 2, 362 = NJW 1952, 832; BGHSt 4, 122 = NJW 1953, 995; BGH, NJW 1971, 62).

    Mit dem von vorneherein erstrebten Verkauf begibt er sich nicht seiner Beute, er eignet sich hierdurch vielmehr endgültig ihren wirtschaftlichen Wert zu (BGHSt 2, 362 = NJW 1952, 832).

    Der "Verkauf" des Ringes war mithin geeignet und geboten, den J vor einer Wiederentziehung des Ringes zu bewahren und ihm den wirtschaftlichen Wert des Ringes zu erhalten (BGHSt 2, 362 = NJW 1952, 832).

    Der Täter kann mit seinem Tun ebenso mehrere einander nachgeordnete - Zwischenziel und Endziel (vgl. BGH, NJW 1953, 835) - oder voneinander unabhängige und gleichwertig oder ungleichwertig nebeneinanderstehende Ziele verfolgen (BGH, NJW 1952, 832 [833]; BGH, LM §,257 StGB Nr. 14).

    Der Angekl. handelte folglich nur dann in Begünstigungsabsicht, wenn er sich bewußt war, daß sein Tun geeignet war, die Wiederherstellung des gesetzmäßigen Zustandes zu erschweren und den Schaden des Goldschmiedes zu vertiefen, und wenn er diese Folge auch bezweckte (BGH, NJW 1952, 832 [833]; BGH, LM § 257 StGB Nr. 14).

  • BGH, 02.12.1970 - 2 StR 455/70

    eidesstattliche Versicherung im Strafverfahren - § 156 StGB, "zuständige

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.03.1979 - 5 Ss 621/78
    Das Bemühen des Angekl. und der Verlobten des J, den Ring gegen Zahlung von 1300 DM an den Geschädigten zurückzugeben, war schließlich auch objektiv geeignet, dem J den aus dem Diebstahl erlangten Vorteil zu sichern (BGH, NJW 1953, 1194; 1971, 525 [526]).
  • BGH, 16.06.1971 - 2 StR 191/71

    Nochvorhandensein eines durch eine Straftat erlangten Vorteils als Voraussetzung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.03.1979 - 5 Ss 621/78
    Er hatte den aus der Tat erlangten Vorteil noch inne (BGH, NJW 1971, 1572 [1573), denn seine Verlobte bewahrte den Ring für ihn auf.
  • BGH, 30.04.1953 - 3 StR 364/52

    Betriebsleiter - § 257 StGB, Vorstellung von der Vortat

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.03.1979 - 5 Ss 621/78
    Das Bemühen des Angekl. und der Verlobten des J, den Ring gegen Zahlung von 1300 DM an den Geschädigten zurückzugeben, war schließlich auch objektiv geeignet, dem J den aus dem Diebstahl erlangten Vorteil zu sichern (BGH, NJW 1953, 1194; 1971, 525 [526]).
  • BGH, 12.02.1953 - 3 StR 718/52

    Begünstigungsabsicht bei Handeln in Absicht der Erlangung des Fahrlohns -

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.03.1979 - 5 Ss 621/78
    Der Täter kann mit seinem Tun ebenso mehrere einander nachgeordnete - Zwischenziel und Endziel (vgl. BGH, NJW 1953, 835) - oder voneinander unabhängige und gleichwertig oder ungleichwertig nebeneinanderstehende Ziele verfolgen (BGH, NJW 1952, 832 [833]; BGH, LM §,257 StGB Nr. 14).
  • BGH, 01.04.1953 - 3 StR 584/52
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.03.1979 - 5 Ss 621/78
    Der BGH hat diese Rechtsprechung richtigerweise aufgegeben (BGHSt 2, 362 = NJW 1952, 832; BGHSt 4, 122 = NJW 1953, 995; BGH, NJW 1971, 62).
  • BGH, 21.10.1970 - 2 StR 316/70

    Zulässigkeit einer Wahlfeststellung zwischen Diebstahl und sachlicher

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.03.1979 - 5 Ss 621/78
    Der BGH hat diese Rechtsprechung richtigerweise aufgegeben (BGHSt 2, 362 = NJW 1952, 832; BGHSt 4, 122 = NJW 1953, 995; BGH, NJW 1971, 62).
  • RG, 27.03.1924 - II 240/24

    Kann dem Diebe durch Mitwirken zum Absatz der gestohlenen Sachen Beistand zur

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.03.1979 - 5 Ss 621/78
    Das RG hat zunächst angenommen, in einer den Absatz der Diebesbeute fördernden Handlung könne keine sachliche Begünstigung liegen, weil sich der Vortäter durch das Weiterverschieben der erbeuteten Sache des aus der Tat erlangten Vorteils begebe (RGSt 58, 129; RG, HRR 1934, Nr. 1725; RG, DR 43, 581 Nr. 15).
  • OLG Hamm, 21.05.2013 - 3 RVs 20/13

    Staatsanwaltschaft kann mit vorenthaltenen Beweismitteln nicht erpresst werden

    Die Mithilfe beim "Verkauf" der Tatbeute an den Geschädigten oder eine in dessen Lager stehende Person oder Einrichtung ist eine Hilfeleistung für den Vortäter im Sinne des § 257 Abs. 1 StGB (Anschluss an OLG Düsseldorf, NJW 1979, 2320).

    Als Hilfeleistung für den Vortäter im Sinne des § 257 Abs. 1 StGB ist grundsätzlich auch die Mithilfe beim Verkauf der Tatbeute anzusehen (OLG Düsseldorf, NJW 1979, 2320 m.w.N.).

  • OLG Frankfurt, 28.11.2019 - 3 U 225/18
    Darunter ist jede Handlung zu verstehen, die objektiv geeignet ist, den Vortäter im Hinblick auf die Vorteilssicherung unmittelbar besser zu stellen, und die subjektiv mit dieser Tendenz vorgenommen wird (BGH NJW 1953, 1194; BGH NJW 2000, 3010; OLG Düsseldorf NJW 1979, 2320; OLG Frankfurt a. M. NJW 2005, 1727).

    Hierunter ist der zielgerichtete Wille zu verstehen (BGH NJW 1953, 835; StV 1985, 505; 1993, 27; NStZ 2000, 31; 2008, 516; OLG Düsseldorf NJW 1979, 2320).

  • OLG Frankfurt, 29.10.2020 - 3 U 72/20
    Darunter ist jede Handlung zu verstehen, die objektiv geeignet ist, den Vortäter im Hinblick auf die Vorteilssicherung unmittelbar besser zu stellen, und die subjektiv mit dieser Tendenz vorgenommen wird (BGH NJW 1953, 1194; BGH NJW 2000, 3010; OLG Düsseldorf NJW 1979, 2320; OLG Frankfurt a. M. NJW 2005, 1727).

    Hierfür bedarf es eines zielgerichteten Willens (BGH NJW 1953, 835; StV 1985, 505; 1993, 27; NStZ 2000, 31; 2008, 516; OLG Düsseldorf NJW 1979, 2320).

  • LG Hamburg, 30.06.2006 - 303 O 377/04

    Aufwendungsersatz: Anspruch auf Grund der Rückführung eines gestohlenen Gemäldes

    Eine Strafbarkeit nach § 257 StGB wegen Begünstigung kommt zwar dann in Betracht, wenn der Vermittler zumindest auch im Interesse des Täters bzw. des Begünstigten gehandelt hat (vgl. OLG Düsseldorf, NJW 1979, 2320, 2321).
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