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   BGH, 17.09.1979 - VIII ZR 339/78   

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BGH, 17.09.1979 - VIII ZR 339/78 (https://dejure.org/1979,2411)
BGH, Entscheidung vom 17.09.1979 - VIII ZR 339/78 (https://dejure.org/1979,2411)
BGH, Entscheidung vom 17. September 1979 - VIII ZR 339/78 (https://dejure.org/1979,2411)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Begriff des Zubehörs zu einem Betriebsgrundstück - Ausdehnung der Haftung für Grundpfandrechte auf Zubehör von Betriebsgrundstücken - Voraussetzunge für die Enthaftung des Zubehörs zu einem Grundstück - Enthaftung einer vor Beginn der Zwangsversteigerung übereigneten ...

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur Haftung von unter Eigentumsvorbehalt geliefertem Zubehör

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1979, 2514
  • MDR 1980, 137
  • DNotZ 1980, 47
  • DB 1979, 2224
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • RG, 03.10.1929 - V 258/28

    1. Können die gesetzlichen Grenzen der Haftung des Grundstückszubehörs für eine

    Auszug aus BGH, 17.09.1979 - VIII ZR 339/78
    Diese Haftung galt auch für die Eigentümergrundschulden, die damals noch der Firma B... zustanden (RGZ 125, 362, 364 f).

    Eine Übereignung der Maschine vom Grundstückseigentümer an die Klägerin nach § 930 BGB mittels Ersetzung der Übergabe durch ein Besitzkonstitut reicht zur Enthaftung nach § 1121 BGB nicht aus (RGZ 125, 362, 365; Soergel/Baur aaO).

    Diese Leistung konnte sie nach § 812 BGB von der Klägerin zurückverlangen (BGHZ 24, 106, 109; 12, 100, 105; RGZ 146, 355, 360) mit der Folge, daß diese die Mobiliarvollstreckung in die Maschine dulden mußte (vgl. RGZ 125, 362, 369), ohne sich auf die Freigabeerklärung berufen zu können.

    Daß die Klägerin trotz des Erlöschens der Grundpfandrechte der Beklagten durch den Zuschlag in der Zwangsversteigerung (§ 52 ZVG) weiterhin auch die Verwertung der Maschine zugunsten der Beklagten dulden mußte, ist in der Rechtsprechung anerkannt (RGZ 125, 362, 369; Soergel/Baur aaO § 1147 Rdn. 10; Palandt/ Bassenge, BGB, 38. Aufl. § 1147 Anm. 3 c).

  • RG, 24.01.1903 - V 362/02

    Hypothek.; Zubehör.; Konkurs.

    Auszug aus BGH, 17.09.1979 - VIII ZR 339/78
    Zubehör eines Betriebsgrundstücks sind demnach regelmäßig Maschinen, die auf dem Grundstück für die dort betriebene Produktion zum Einsatz kommen (vgl. BGHZ 62, 49, 51; RGZ 53, 350, 351; 51, 272, 274; RG LZ 1923, 342).

    Die bloße Veräußerung ohne Entfernung beendete die Zubehöreigenschaft nicht und führte deshalb auch nicht zur Enthaftung (Soergel/ Baur aaO § 1122 Rdn. 4; vgl. auch BGHZ 58, 298, 299); denn auch fremde, nach § 930 BGB einem anderen übereignete Sachen, können Zubehör sein (vgl. RGZ 53, 350, 352; Soergel/Baur aaO § 97 Rdn. 14).

  • BGH, 05.04.1972 - VIII ZR 31/71

    Pfändung der Eigentümergrundschuld in der Zwangsversteigerung

    Auszug aus BGH, 17.09.1979 - VIII ZR 339/78
    Die bloße Veräußerung ohne Entfernung beendete die Zubehöreigenschaft nicht und führte deshalb auch nicht zur Enthaftung (Soergel/ Baur aaO § 1122 Rdn. 4; vgl. auch BGHZ 58, 298, 299); denn auch fremde, nach § 930 BGB einem anderen übereignete Sachen, können Zubehör sein (vgl. RGZ 53, 350, 352; Soergel/Baur aaO § 97 Rdn. 14).
  • RG, 03.05.1902 - V 59/02

    Zubehör

    Auszug aus BGH, 17.09.1979 - VIII ZR 339/78
    Zubehör eines Betriebsgrundstücks sind demnach regelmäßig Maschinen, die auf dem Grundstück für die dort betriebene Produktion zum Einsatz kommen (vgl. BGHZ 62, 49, 51; RGZ 53, 350, 351; 51, 272, 274; RG LZ 1923, 342).
  • BGH, 14.12.1973 - V ZR 44/72

    Grundstückszubehör

    Auszug aus BGH, 17.09.1979 - VIII ZR 339/78
    Zubehör eines Betriebsgrundstücks sind demnach regelmäßig Maschinen, die auf dem Grundstück für die dort betriebene Produktion zum Einsatz kommen (vgl. BGHZ 62, 49, 51; RGZ 53, 350, 351; 51, 272, 274; RG LZ 1923, 342).
  • BGH, 11.04.1957 - II ZR 182/55

    Testamentsvollstreckung und Kommanditgesellschaft

    Auszug aus BGH, 17.09.1979 - VIII ZR 339/78
    Diese Leistung konnte sie nach § 812 BGB von der Klägerin zurückverlangen (BGHZ 24, 106, 109; 12, 100, 105; RGZ 146, 355, 360) mit der Folge, daß diese die Mobiliarvollstreckung in die Maschine dulden mußte (vgl. RGZ 125, 362, 369), ohne sich auf die Freigabeerklärung berufen zu können.
  • BGH, 18.01.1954 - IV ZR 130/53

    Fortführung eines zum Nachlaß gehörenden Handelsgeschäfts durch den

    Auszug aus BGH, 17.09.1979 - VIII ZR 339/78
    Diese Leistung konnte sie nach § 812 BGB von der Klägerin zurückverlangen (BGHZ 24, 106, 109; 12, 100, 105; RGZ 146, 355, 360) mit der Folge, daß diese die Mobiliarvollstreckung in die Maschine dulden mußte (vgl. RGZ 125, 362, 369), ohne sich auf die Freigabeerklärung berufen zu können.
  • RG, 22.01.1935 - VII 254/34

    Unter welchen Voraussetzungen kann der Inhaber eines durch Auflassungsvormerkung

    Auszug aus BGH, 17.09.1979 - VIII ZR 339/78
    Diese Leistung konnte sie nach § 812 BGB von der Klägerin zurückverlangen (BGHZ 24, 106, 109; 12, 100, 105; RGZ 146, 355, 360) mit der Folge, daß diese die Mobiliarvollstreckung in die Maschine dulden mußte (vgl. RGZ 125, 362, 369), ohne sich auf die Freigabeerklärung berufen zu können.
  • BGH, 14.12.2005 - IV ZR 45/05

    Umfang des Hypothekenhaftungsverbandes; Begriff des für einen gewerblichen

    Es muss vielmehr auch geprüft werden, ob zwischen Inventar und Betriebsgrundstück ein enger Bezugszusammenhang im dargestellten Sinne besteht (vgl. BGHZ 85, 234, 238; BGH, Urteil vom 17. September 1979 - VIII ZR 339/78 - NJW 1979, 2514 unter III 2).
  • BGH, 15.11.1984 - IX ZR 157/83

    Erstreckung der Zwangsverwaltung auf schuldnerfremde Zubehörstücke; Verletzung

    Dazu gehörte die Platte, sofern sie Grundstückszubehör war, gemäß §§ 146 Abs. 1, 20 Abs. 2 ZVG, §§ 1120, 1121 Abs. 1 BGB auch dann, wenn der Kläger sie als Eigentümer nach Eintragung der Grundschuld, aus der die Zwangsvollstreckung betrieben wurde, seiner jetzigen Ehefrau geschenkt hatte, ohne daß sie vom Grundstück entfernt worden war (vgl. BGH, Urt. v. 17. September 1979 - VIII ZR 339/78 = NJW 1979, 2514).
  • BGH, 06.11.1986 - IX ZR 125/85

    Aufklärungspflicht des Notars über den Tatsachenkern des zu beurkundenden

    Ebensowenig wie der Erwerb von Inventar unter Eigentumsvorbehalt das Entstehen einer Zubehöreigenschaft hindert (vgl. BGHZ 35, 85, 87; Urt. v. 17. September 1979 - VIII ZR 339/78, LM BGB § 1120 Nr. 3 = NJW 1979, 2514), vermag die Sicherungsübereignung von Zubehör dessen Unterwerfung unter die Hauptsache zu beenden.
  • OLG Rostock, 26.02.2007 - 3 U 141/06
    Dies gilt jedenfalls für Maschinen auf einem Fabrikgrundstück ( BGH NJW 1979, 2514 [BGH 17.09.1979 - VIII ZR 339/78] ).

    Die Klägerin hatte Gelegenheit, sich dazu vor dem Termin schriftsätzlich zu äußern und ihr Prozessbevollmächtigter hat im Übrigen, durch die Lektüre des in dem gerichtlichen Hinweis zitierten BGH-Urteils vom 17.09.1979 ( NJW 1979, 2514 [BGH 17.09.1979 - VIII ZR 339/78] ) vorbereitet, in der Verhandlung mündlich Stellung genommen.

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