Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 08.03.1979 - 5 Ss 5/79 I |
Volltextveröffentlichungen (2)
- debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
§ 77 Abs. 1 StGB
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1979, 2525
Wird zitiert von ...
- KG, 09.11.2015 - 3 Ws 554/15
Klageerzwingungsverfahren: Formerfordernisse an Antragsschrift bei Betreiben des …
Zwar ist anerkannt, dass privatrechtliche Vereinigungen und Verbände verletzt sein können, wenn sich die Straftat gegen die ihnen zugeordneten Rechtsgüter (Hausrecht, Eigentum, Vermögen) richtet (vgl. OLG Düsseldorf NJW 1979, 2525).
Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 24.01.1978 - 3 Ws 653/77 (StVollz) |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1979, 2525
Wird zitiert von ... (9)
- BVerfG, 22.10.2003 - 2 BvR 345/03
Zum zulässigen Umfang der Überwachung des Schriftwechsels eines …
Entgegen der Auffassung des Beschwerdeführers gebietet der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit jedoch nicht, eine Überwachung des Schriftwechsels davon abhängig zu machen, dass besondere Gründe für eine Gefährdung der Sicherheit und Ordnung der Anstalt gerade in der Person des jeweils betroffenen Gefangenen oder Sicherungsverwahrten festgestellt werden (…vgl. Beschluss des Vorprüfungsausschusses des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 2. Juni 1981 - 2 BvR 1102/80 - im Ergebnis ebenso: OLG Hamburg, ZfStrVO 1991, S. 185;… OLG Hamm, NStZ 1981, S. 368; OLG Frankfurt/Main, NStZ 1994, S. 377 Nr. 14 und NJW 1979, S. 2525 mit Anmerkung von Haß;… OLG Zweibrücken, NStZ 1985, S. 236;… KG Berlin, NStZ 1981, S. 368; Schwind, in: Schwind/Böhm , StVollzG, 3. Aufl. 1999, § 29, Rn. 6; a. A. Calliess/Müller-Dietz, StVollzG, 9. Aufl. 2002, § 29, Rn. 3; Joester/Wegner, in: Feest , AK-StVollzG, 4. Aufl. 2000, § 29, Rn. 2).Wie die Gerichte detailliert und nachvollziehbar darlegen, eignen sich gerade auch vermeintliche Schreiben von und an Behörden, um einen solchen Missbrauch zu tarnen (…siehe im Einzelnen OLG Hamburg, ZfStrVO 1991, S. 185; OLG Hamm, NStZ 1981, S. 368; OLG Frankfurt/Main, NStZ 1994, S. 377 Nr. 14; vgl. außerdem OLG Frankfurt/Main, NJW 1979, S. 2525, mit Anmerkung von Haß).
- OLG Frankfurt, 26.07.2006 - 3 Ws 223/06
Strafvollzug: Körperliche Durchsuchung des Gefangenen nach einem Besuch und …
Der Senat hat entschieden, daß die "normale (optische) Besuchsüberwachung" auch ausschließlich auf anstaltsbezogene Gefährdungen gestützt werden kann (Senat, NJW 1979, 2525, 2526). - OLG Hamm, 26.07.2006 - 1 Vollz (Ws) 481/06
Anordnung der allgemeinen Briefkontrolle ausgehender Behördenpost in …
Zum anderen besteht bei den vielfältigen Kommunikationsmöglichkeiten in der Justizvollzugsanstalt die Gefahr, dass in Anstalten, in denen viele besonders gefährliche Gefangene untergebracht sind, im Falle einer nur für einzelne Gefangene angeordneten Überwachung des Schriftwechsels gefährliche Gefangene nicht überwachte Mitgefangene unter Druck setzen könnten, um mit Hilfe von deren ein- und ausgehender Post sicherheitsgefährdende Kontakte nach außen herzustellen (BVerfG NStZ 2004, 226; OLG Hamm NStZ 1981, 368; OLG Frankfurt NJW 1979, 2525).
- OLG Frankfurt, 26.07.2006 - 3 Ws 513/06
Gefangener; Besuchsüberwachung; Überwachung; Besuch; Trennscheibentisch; …
Der Senat hat entschieden, daß die "normale (optische) Besuchsüberwachung" auch ausschließlich auf anstaltsbezogene Gefährdungen gestützt werden kann (Senat, NJW 1979, 2525, 2526). - OLG Zweibrücken, 08.01.1985 - 1 Vollz (Ws) 32/84
Sicherheit und Ordnung; Anstalt; Anstaltsleiter; Briefe; Kontrolle; Empfänger; …
Der Anstaltsleiter darf aus Gründen der Sicherheit und Ordnung der Anstalt derartige Kontrollen der eingehenden Briefe anordnen und durchführen lassen, ohne daß es darauf ankommt, ob gerade in der Person des Empfängers Gefahren für die Sicherheit und Ordnung der Anstalt begründet sind, also beispielsweise, ob der Empfänger selbst ausbruchsverdächtig ist oder ob die Gefahr besteht, daß er mit Drogen handelt (vgl. OLG Frankfurt NJW 1979, 2525: OLG Hamm NStZ 1981, 368 ). - OLG Stuttgart, 22.03.1983 - 17 UF 151/81
Einordnung von Kapitallebensversicherungen unter Versorgungsausgleich; …
Entgegen der Auffassung von Gitter/Hoffmann (…a.a.O. S. 949; vgl. Friederici NJW 1979, 2552 [VG Karlsruhe 13.03.1978 - V - 135/77]) kommt eine Ausnahme von dem nur wiederkehrende Leistungen umfassenden Versorgungsbegriff für von der gesetzlichen Rentenversicherung befreiende Lebensversicherungen nicht in Betracht. - OLG Frankfurt, 20.08.1991 - 3 Ws 427/91 Zwar hält das BVerfG in Übereinstimmung mit der obergerichtlichen Rechtsprechung eine auf besondere Sicherheits- und Ordnungsbedürfnisse gestützte allgemeine Briefüberwachung für gesetzlich zulässig und auch für verfassungskonform (vgl. BVerfG ZfStrVO 1982, 126; OLG Frankfurt ZfStrVO SH 1978, 28; NJW 1979, 2525 mit zust. Anm. von Heß; KG NStZ 1981, 368; OLG Hamm NStZ 1981, 368; OLG Zweibrücken NStZ 1985, 236;… für Einzelfallprüfung: Calliess/Müller-Dietz, StVollzG, 5. Aufl., § 29 Rdn. 3;… Joester in AK- StVollzG, 3. Aufl.., § 29 Rdn. 2).
- LG Saarbrücken, 05.12.1983 - 1 StVK 1162/83 Wenn in einer Anstalt gefährliche und andere Gefangene aus vollzugsorganisatorischen Gründen nicht strikt voneinander getrennt werden können, muß immer damit gerechnet werden, daß auch eine indirekte Kontaktaufnahme möglich ist, wobei der "harmlose" Gefangene sich als Korrespondent des Helfers für den gefährlichen Gefangenen betätigt (vgl. OLG Frankfurt ZfStrVo 1978SH, 1978, 31; OLG Frankfurt NJW 1979, 2525 m. zust. Anm. Haß;… Böhm, Strafvollzug, 1979, S. 110;… Solbach/Hofmann, Einführung in das Strafvollzugsrecht, 1982, S. 154).
- OLG Frankfurt, 30.12.1985 - 3 Ws 659/85 Auch wenn unter dem vorgenannten Gesichtspunkt der Gefahrenabwehr die Vollzugsbehörde zur generellen Überwachung des Schriftwechsels aller Gefangenen in der JVA Butzbach ermächtigt ist (vgl. Senatsbeschluß vom 24. Januar 1978 - 3 Ws 653/77 (StVollz) - = ZfStrVo SH 1978, 28 ff), so weist doch die Strafvollstreckungskammer in diesem Zusammenhang mit Recht darauf hin, daß diese Briefkontrolle stets vorn Anstaltsleiter wahrzunehmen ist, der allerdings gemäß § 156 Abs. 2 Satz 2 StVollzG diese Pflicht an ihm nachgeordnete Bedienstete übertragen kann.