Rechtsprechung
BAG, 15.03.1979 - 3 AZR 859/77 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Erwerber eines Betriebes - Schuldner der Versorgungsansprüche - Übernommene Arbeitnehmer - Unterstützungskasse des Betriebsveräußerers - Versorgungsleistungen - Versorgungseinrichtung - Haftung
Verfahrensgang
- ArbG Ulm, 14.01.1977 - 5 Ca 119/76
- LAG Baden-Württemberg, 03.08.1977 - 3 (2) Sa 25/77
- BAG, 15.03.1979 - 3 AZR 859/77
Papierfundstellen
- NJW 1979, 2533
- VersR 1979, 971
- BB 1979, 1455
- DB 1979, 1462
Wird zitiert von ... (35) Neu Zitiert selbst (7)
- BAG, 22.06.1978 - 3 AZR 832/76
Veräußerung eines Betriebes - Versorgungsanwartschaften - Fortbestehen des …
Auszug aus BAG, 15.03.1979 - 3 AZR 859/77
Der Erwerber eines Betriebes wird gemäß § 613 a BGB Schuldner der VersorgungsanSprüche, die den übernommenen Arbeitnehmern vom Betriebsver äußerer zugesagt worden sind (Bestätigung des Urteils des Senats vom 22. Juni 1978 - 3 AZR 832/76 - [demnächst] AP Nr. 12 zu § 613 a BGB).Wenn die Versorgungszusage an die Voraussetzung gebunden war, daß der Arbeitnehmer den VersorgungE fall in den Diensten des Arbeitgebers erreichen müsse, so tritt im Falle eines Betriebsinhaberwechsels der Erwerber des Betriebes an die Stelle des Veräußerers (Urteil vom 22. Juni 1978 - 3 AZR 832/76 - [demnächst] AP Nr. 12 zu § 613 a BGB [zu 1 b der Gründe]).
Hingegen müssen die aktiven Arbeitnehmer, die an dem Betriebs inhaberwechsel teilgenommen haben, den neuen Arbeitgeber in Anspruch nehmen, wenn sie Versorgungsansprüche geltend machen wollen (BAG AP Nr. 6 zu § 613 a BGB [zu 1 der Gründe], auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt; Urteil vom 22. Juni 1978 - 3 AZR 832/76 - [demnächst] AP Nr. 12 zu § 613 a BGB [zu 2 der Gründe]).
Sie sind nur zunächst noch aufschiebend bedingt und nicht fällig (Urteil vom 22. Juni 1978 - 3 AZR 832/76 - [demnächst] AP Nr. 12 zu § 613 a BGB [zu 2 der Gründe]).
- BAG, 12.02.1971 - 3 AZR 83/70
Ruhegeld - Altersversorgung - Versorgungseinrichtung - Unterstützungskasse
Auszug aus BAG, 15.03.1979 - 3 AZR 859/77
Er kann verlangen, daß die Form respektiert wird, die er seinem Versorgungswerk gegeben hat (BAG AP Nr. 3 zu § 242 BGB Ruhegehalt-Unterstützungskassen [unter 3 der Gründe]). - BAG, 28.04.1977 - 3 AZR 300/76
Berechtigung der Unterstützungskasse zum Widerruf von Leistungen
Auszug aus BAG, 15.03.1979 - 3 AZR 859/77
Sorgt er nicht mehr dafür, daß die Unterstützungskasse die gewährten Versorgungsansprüche erfüllt, oder ist er dazu nicht mehr in der Lage, so können sich die begünstigten Arbeitnehmer an ihren Arbeitgeber unmittelbar wenden (AP Nr. 2 und 3zi § 242 BGB Ruhegehalt-Unterstützungskassen; AP Nr. 7 zu § 242 BGB Ruhegehalt-Unterstützungskassen [zu II 1 der Gründe]).
- BAG, 17.05.1973 - 3 AZR 381/72
Betriebliche Altersversorgung - Kürzung des Anspruchs
Auszug aus BAG, 15.03.1979 - 3 AZR 859/77
Der rechtliche und wirtschaftliche Zusammenhang zwischen der Unterstützungskasse und deren Trägeruntemehmen ist regelmäßig so eng, daß beide wirtschaftlich als Einheit betrachtet werden können und die Unterstützungskasse lediglich als Instrument ihres Trägeruntemehmens gilt (BAG 22, 189 [195] AP Nr. 1 zu § 242 BGB Ruhegehalt-Unterstützungskassen [zu 3 der Gründe]; BAG 25, 194 [201] AP Nr. 6 zu § 242 BGB Ruhegehalt-Unterstützungskassen [zu B II 3 a der Gründe]). - BAG, 05.05.1977 - 3 ABR 34/76
Ruhegehalt - Unterstützungskassen - Betriebsübergang - Betriebliche …
Auszug aus BAG, 15.03.1979 - 3 AZR 859/77
Der Erwerber eines Betriebes erwirbt nämlich nicht kraft Gesetzes auch die Rechte an einer Unterstützungskasse, mit deren Hilfe der Betriebsveräußerer Versorgungsleistungen erbringt (Beschluß des erkennenden Senats vom 5- Mai 1977 - 3 ABR 34/76 - [demnächst] AP Nr. 7 zu § 613 a BGB » EzA § 613 a Nr. 13). - BAG, 31.10.1969 - 3 AZR 119/69
Unterstützungskasse - Alterssicherung - Ruhegehalt
Auszug aus BAG, 15.03.1979 - 3 AZR 859/77
Der rechtliche und wirtschaftliche Zusammenhang zwischen der Unterstützungskasse und deren Trägeruntemehmen ist regelmäßig so eng, daß beide wirtschaftlich als Einheit betrachtet werden können und die Unterstützungskasse lediglich als Instrument ihres Trägeruntemehmens gilt (BAG 22, 189 [195] AP Nr. 1 zu § 242 BGB Ruhegehalt-Unterstützungskassen [zu 3 der Gründe]; BAG 25, 194 [201] AP Nr. 6 zu § 242 BGB Ruhegehalt-Unterstützungskassen [zu B II 3 a der Gründe]). - BAG, 13.07.1978 - 3 AZR 278/77
Versorgungsordnung - Zusage - Leistungen - Mindestalter - Wartezeit - …
Auszug aus BAG, 15.03.1979 - 3 AZR 859/77
Das hat der Senat bereits entschieden und daran ist festzuhalten (Urteil vom 13. Juli 1978 - 3 AZR 278/77 - [demnächst] AP Nr. 4 zu § 1 BetrAVG Wartezeit).
- BFH, 16.12.2002 - VIII R 14/01
Die Bindung von Rückstellungen nach § 6a EStG für die Einstandspflicht des …
Geht aber ein Betrieb, dessen Arbeitnehmer durch eine Unterstützungskasse begünstigt sind, auf einen anderen Inhaber über und werden die Arbeitsverhältnisse mit diesem gemäß § 613a Abs. 1 BGB fortgesetzt, ohne dass auch die Unterstützungskasse auf den neuen Inhaber übertragen wird, so gehen auch die Versorgungsverpflichtungen für die aktiven Arbeitnehmer auf den Erwerber über; Betriebsübergeber und Unterstützungskasse werden hingegen --mit der Einschränkung der einjährigen Nachhaftung gemäß § 613a Abs. 2 BGB-- von der Haftung frei (Bundesarbeitsgericht --BAG--, Urteil vom 15. März 1979 3 AZR 859/77, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1979, 2533, m.w.N.).bb) Der Eintritt der Klägerin in die übernommenen Arbeitsverhältnisse bedeutet allerdings nach der Rechtsprechung des BAG nicht, dass sie nur unter den gleichen Voraussetzungen und in der gleichen Form wie der frühere Arbeitgeber vor dem Wechsel des Betriebsinhabers haftet (BAG-Urteil in NJW 1979, 2533, unter 2. b und c der Gründe); die Arbeitnehmer erwerben einen selbständigen, unmittelbar gegen den Betriebsübernehmer gerichteten Anspruch.
Das führt aber entgegen der Ansicht der Klägerin nicht zu einer völligen Loslösung dieses Anspruchs von seinem Entstehensgrund im Unternehmen des bisherigen Arbeitgebers; der Betriebsübernehmer kann seine versorgungsberechtigten Arbeitnehmer hinsichtlich der Versorgungsleistungen nur nicht, wie sein Rechtsvorgänger, an die Unterstützungskasse verweisen (BAG-Urteil in NJW 1979, 2533, unter 2. c der Gründe).
Insbesondere kann es sowohl nach Arbeitsrecht als auch nach Handelsbilanzrecht (vgl. Art. 28 Abs. 1 EGHGB) von wesentlicher Bedeutung sein, ob die Pensionsverpflichtung (auch) auf einer eigenen unmittelbaren Zusage des früheren Arbeitgebers beruht, die nach § 613a BGB auch gegenüber dem Betriebserwerber wirkt und bei der die Unterstützungskasse wie bisher lediglich als "Zahlstelle" dient, oder ob sie ihre Rechtsgrundlage ausschließlich in einer Zusage der Unterstützungskasse hat, soweit diese nicht zusammen mit dem Betrieb durch Rechtsgeschäft auf den Betriebserwerber übertragen wird (zur rechtlichen und wirtschaftlichen Bedeutung dieser mittelbaren Verpflichtung aus einer Versorgungszusage BAG-Urteil in NJW 1979, 2533, unter 2. c der Gründe; zur Übernahme der Unterscheidung zwischen unmittelbaren und mittelbaren Verpflichtungen in Art. 28 EGHGB vgl. Beul, DB 1987, 2603, 2606 f.).
- BAG, 30.09.2014 - 3 AZR 998/12
Betriebliche Altersversorgung - Ablösung von Versorgungsregelungen - Anhebung der …
Er haftet daher auf Erfüllung der Versorgungszusage mit seinem eigenen Vermögen (vgl. BAG 8. November 1988 - 3 AZR 85/87 - zu II 2 a der Gründe, BAGE 60, 118; 15. März 1979 - 3 AZR 859/77 - zu 2 c der Gründe) . - LAG Nürnberg, 07.07.1998 - 2 (4) Sa 778/96
Arbeitgeberseitiges Versprechen auf Leistungen der betrieblichen …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BAG, 28.04.1987 - 3 AZR 75/86
Veräußerung von notleidendem Betrieb
Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Senats, daß der Betriebserwerber bei der Betriebsnachfolge in die bestehenden Versorgungsanwartschaften eintritt (BAGE 29, 94, 98 [BAG 24.03.1977 - 3 AZR 649/76] ; AP Nr. 6 zu § 613 a BGB, zu 1 der Gründe;… Beschluß vom 5. Mai 1977 - 3 ABR 34/76 - AP Nr. 7, aaO, zu II 2 b der Gründe;… Urteil vom 22. Juni 1978 - 3 AZR 832/76 - AP Nr. 12, aaO, zu 2 der Gründe; Urteil vom 15. März 1979 - 3 AZR 859/77 - AP Nr. 15, aaO, zu 2 a der Gründe;… BAGE 32, 326, 330 [BAG 17.01.1980 - 3 AZR 160/79] : AP Nr. 18, aaO, zu II der Gründe;… Urteil vom 14. Juli 1981 - 3 AZR 517/80 - AP Nr. 27, aaO). - BAG, 16.02.1993 - 3 AZR 347/92
Zeitpunkt des Betriebsübergangs
Zu den Rechten und Pflichten aus einem Arbeitsverhältnis gehören auch Anwartschaften auf eine betriebliche Altersversorgung (BAG Beschluß vom 5. Mai 1977 - 3 ABR 34/76 - AP Nr. 7 zu § 613 a BGB; Urteil vom 15. März 1979 - 3 AZR 859/77 - AP Nr. 15 zu § 613 a BGB; BAGE 50, 62 = AP Nr. 4 zu § 1 BetrAVG Betriebsveräußerung; BAGE 60, 118 = AP Nr. 6 zu § 1 BetrAVG Betriebsveräußerung; Urteil des Senats vom 23. Juli 1991 - 3 AZR 366/90 - DB 1992, 96 [BAG 23.07.1991 - 3 AZR 366/90]). - BAG, 08.11.1988 - 3 AZR 85/87
Betriebsteil - Betriebsübergabe - Konkurs - Versorgungszusage - Direktversorgung …
Er haftet alsdann auf Erfüllung der Versorgungszusage mit seinem eigenen Vermögen (BAG Urteil vom 15. März 1979 - 3 AZR 859/77 - AP Nr. 15 zu § 613 a BGB, zu 2 c der Gründe).Damit muß sie auch als Schuldnerin für die Versorgungsanwartschaften der noch aktiven Arbeitnehmer einstehen (BAGE 29, 94 [BAG 24.03.1977 - 3 AZR 649/76] = AP Nr. 6 zu § 613 a BGB, zu 1 der Gründe; Urteil vom 15. März 1979 - 3 AZR 859/77 - AP Nr. 15, aaO, zu 2 a der Gründe; seither ständig).
- BAG, 23.07.1991 - 3 AZR 366/90
Zeitpunkt des Betriebsübergangs
Zu den Rechten und Pflichten aus einem Arbeitsverhältnis gehören auch Anwartschaften auf eine betriebliche Altersversorgung gegen eine rechtlich selbständige Unterstützungskasse eines Arbeitgebers (BAG Beschluß vom 5. Mai 1977 - 3 ABR 34/76 - AP Nr. 7 zu § 613 a BGB; Urteil vom 15. März 1979 - 3 AZR 859/77 - AP Nr. 15 zu § 613 a BGB; BAGE 50, 62 = AP Nr. 4 zu § 1 BetrAVG Betriebsveräußerung; BAGE 60, 118 = AP Nr. 6 zu § 1 BetrAVG Betriebsveräußerung). - BAG, 11.02.1992 - 3 AZR 117/91
Haftungsbeschränkung eines Betriebserwerbers im Konkurs
Das gilt auch, wenn der Arbeitgeber die Altersversorgung über eine rechtlich selbständige Unterstützungskasse erbringen will (BAG Beschluß vom 5. Mai 1977 -3 ABR 34/76 - AP Nr. 7 zu § 613 a BGB; Urteil vom 15. März 1979 - 3 AZR 859/77 - AP Nr. 15 zu § 613 a BGB; BAGE 50, 62 = AP Nr. 4 zu § 1 BetrAVG Betriebsveräußerung; BAGE 60, 118, 125 = AP Nr. 6 zu § 1 BetrAVG Betriebsveräußerung, zu II 2 a der Gründe; Urteil vom 23. Juli 1991 - 3 AZR 366/90 - zur Veröffentlichung vorgesehen). - BAG, 03.02.1987 - 3 AZR 208/85
Arbeitgeber verläßt Gruppenunterstützungskasse
Der Arbeitgeber kann jetzt nicht mehr verlangen, daß die Form eingehalten wird, die er seinem Versorgungswerk gegeben hatte und die seine unmittelbare Inanspruchnahme beschränkte (BAG Urteil vom 15. März 1979 - 3 AZR 859/77 - AP Nr. 15 zu § 613 a BGB, zu 2 c der Gründe). - BAG, 28.02.1989 - 3 AZR 29/88
Voraussetzung für die Gewährung von Insolvenzschutz für Versorgungsempfänger - …
Der Senat hat in ständiger Rechtsprechung angenommen, daß der Arbeitgeber für die Leistungen seiner Unterstützungskasse einstehen muß, wenn diese die Ansprüche aus finanziellen Gründen nicht befriedigen kann (BAGE 22, 189, 195 = AP Nr. 1 zu § 242 BGB Ruhegehalt - Unterstützungskassen, zu 3 der Gründe; BAGE 25, 194, 201 = AP Nr. 6 zu § 242 BGB Ruhegehalt - Unterstützungskassen, zu B II 3 a der Gründe; BAG Urteil vom 15. März 1979 - 3 AZR 859/77 - AP Nr. 15 zu § 613 a BGB, zu 2 c der Gründe). - BAG, 20.11.1984 - 3 AZR 584/83
Anspruch auf Zahlung einer Betriebsrente aus abgetretenem Recht
- FG Hamburg, 13.02.2001 - VI 81/99
Pensionsrückstellung für Zusagen, die der Arbeitgeber für übernommene …
- ArbG Solingen, 19.12.2017 - 3 BV 1/17
Fortgeltung Konzernbetriebsvereinbarung
- LAG Hamm, 02.04.1991 - 6 Sa 1184/90
Erlaßvertrag; Betriebliche Altersversorgung; Leistungszusage; Betriebsübergang
- BAG, 08.11.1988 - 3 AZR 165/87
Betriebsnachfolge vor Konkurseröffnung - Einstehen für Versorgungsanwartschaft …
- BAG, 16.06.1992 - 3 AZR 358/91
Zur Problematik der Übernahme der Versorgungsverbindlichkeiten bei …
- BAG, 28.04.1987 - 3 AZR 586/86
Anspruch auf Betriebsrente aus Versorgungszusage - Eintritt in das …
- LAG Rheinland-Pfalz, 12.02.2010 - 6 Sa 596/09
Verpflichtung zur Zahlung einer Betriebsrente nach Betriebsübergang
- BAG, 08.11.1988 - 3 AZR 159/87
Einstandspflicht für eine Versorgungsanwartschaft - Übergang eines Betriebsteils …
- BAG, 08.11.1988 - 3 AZR 163/87
Einstandspflicht für eine betriebliche Versorgungsanwartschaft - Übergang eines …
- ArbG Limburg, 15.02.2006 - 1 Ca 699/04
Verbindliche Zusage von Leistungen der betrieblichen Altersversorgung
- BAG, 14.05.1991 - 3 AZR 212/90
Einordnung der Erfolgsbeteiligung als Gratifikation oder als leistungsbezogener …
- LAG Hamm, 16.01.1990 - 6 Sa 2384/87
Betriebsübergang; Ruhegeld; Ausfallhaftung; Schuldübernahme
- BAG, 08.11.1988 - 3 AZR 168/87
- BAG, 28.04.1987 - 3 AZR 76/86
Betriebsübergang durch Veräußerung von notleidender GmbH & Co. KG - Eintritt in …
- BAG, 20.11.1990 - 3 AZR 362/89
Haftung des Betriebserwerbers für Versorgungszusagen - Voraussetzungen für …
- BAG, 08.11.1988 - 3 AZR 158/87
Anspruch auf Feststellung der Einstandspflicht für eine Versorgungsanwartschaft - …
- BAG, 08.11.1988 - 3 AZR 162/87
Anspruch auf Feststellung der Einstandspflicht für eine Versorgungsanwartschaft - …
- BAG, 08.11.1988 - 3 AZR 157/87
Anspruch auf Feststellung der Einstandspflicht für eine Versorgungsanwartschaft - …
- BAG, 08.11.1988 - 3 AZR 88/87
Einstehenmüssen der Betriebsnachfolgerin für Versorgungsanwartschaften bei …
- FG Köln, 17.01.2001 - 11 K 793/98
Ausgleichszahlungen an die Arbeitnehmer nach Betriebsübergang
- BAG, 08.11.1988 - 3 AZR 160/87
- BAG, 08.11.1988 - 3 AZR 161/87
- BAG, 08.11.1988 - 3 AZR 167/87
- BAG, 08.11.1988 - 3 AZR 166/87