Weitere Entscheidung unten: BGH, 07.08.1979

Rechtsprechung
   BGH, 23.08.1979 - 4 StR 316/79   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1979,3466
BGH, 23.08.1979 - 4 StR 316/79 (https://dejure.org/1979,3466)
BGH, Entscheidung vom 23.08.1979 - 4 StR 316/79 (https://dejure.org/1979,3466)
BGH, Entscheidung vom 23. August 1979 - 4 StR 316/79 (https://dejure.org/1979,3466)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Überprüfung von Strafzumessungserwägungen des Tatrichters durch das Revisionsgericht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • spiegel.de (Pressemeldung, 27.08.1979)

    Werner Weinhold

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1979, 2621
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 30.09.1952 - 2 StR 675/51
    Auszug aus BGH, 23.08.1979 - 4 StR 316/79
    Grundlage der Strafzumessung waren ersichtlich die Bedeutung der Tat für die verletzte Rechtsordnung und der Grad der in ihr zutage getretenen persönlichen Schuld des Angeklagten (BGHSt 3, 179 [BGH 30.09.1952 - 2 StR 675/51]).
  • BGH, 09.01.1962 - 1 StR 346/61

    Vertrieb eines nicht nachweisbar wirksamen Haarwuchsmittels - Eignung

    Auszug aus BGH, 23.08.1979 - 4 StR 316/79
    Das Revisionsgericht darf nur eingreifen, wenn die Strafzumessungserwägungen des Tatrichters in sich rechtsfehlerhaft sind oder wenn der Tatrichter die ihm nach § 46 StGB obliegende Pflicht zur Abwägung der für und gegen den Angeklagten sprechenden Umstände verletzt, insbesondere rechtlich anerkannte Straf zwecke überhaupt nicht in den Kreis seiner Erwägungen einbezogen hat (BGHSt 17, 35, 36; 27, 2; BGH, Urteile vom 23. August 1977 - 1 StR 124/77 - und vom 10. April 1979 - 1 StR 58/79 -).
  • BGH, 13.09.1976 - 3 StR 313/76

    Anforderungen an den im Strafrahmen enthaltenen Bereich zwischen der gesetzlichen

    Auszug aus BGH, 23.08.1979 - 4 StR 316/79
    Das Revisionsgericht darf nur eingreifen, wenn die Strafzumessungserwägungen des Tatrichters in sich rechtsfehlerhaft sind oder wenn der Tatrichter die ihm nach § 46 StGB obliegende Pflicht zur Abwägung der für und gegen den Angeklagten sprechenden Umstände verletzt, insbesondere rechtlich anerkannte Straf zwecke überhaupt nicht in den Kreis seiner Erwägungen einbezogen hat (BGHSt 17, 35, 36; 27, 2; BGH, Urteile vom 23. August 1977 - 1 StR 124/77 - und vom 10. April 1979 - 1 StR 58/79 -).
  • BGH, 23.08.1977 - 1 StR 124/77

    Vorliegen eines offenkundig groben Missverhältnisses zwischen Schuld und Strafe -

    Auszug aus BGH, 23.08.1979 - 4 StR 316/79
    Das Revisionsgericht darf nur eingreifen, wenn die Strafzumessungserwägungen des Tatrichters in sich rechtsfehlerhaft sind oder wenn der Tatrichter die ihm nach § 46 StGB obliegende Pflicht zur Abwägung der für und gegen den Angeklagten sprechenden Umstände verletzt, insbesondere rechtlich anerkannte Straf zwecke überhaupt nicht in den Kreis seiner Erwägungen einbezogen hat (BGHSt 17, 35, 36; 27, 2; BGH, Urteile vom 23. August 1977 - 1 StR 124/77 - und vom 10. April 1979 - 1 StR 58/79 -).
  • BGH, 10.04.1979 - 1 StR 58/79

    Strafbemessung: Prüfungsumfang durch das Revisionsgericht

    Auszug aus BGH, 23.08.1979 - 4 StR 316/79
    Das Revisionsgericht darf nur eingreifen, wenn die Strafzumessungserwägungen des Tatrichters in sich rechtsfehlerhaft sind oder wenn der Tatrichter die ihm nach § 46 StGB obliegende Pflicht zur Abwägung der für und gegen den Angeklagten sprechenden Umstände verletzt, insbesondere rechtlich anerkannte Straf zwecke überhaupt nicht in den Kreis seiner Erwägungen einbezogen hat (BGHSt 17, 35, 36; 27, 2; BGH, Urteile vom 23. August 1977 - 1 StR 124/77 - und vom 10. April 1979 - 1 StR 58/79 -).
  • OLG Brandenburg, 18.01.2018 - 53 Ss 144/17

    Diebstahl geringwertiger Sachen - Verhängung einer Freiheitsstrafe

    Allerdings brauchen nur die bestimmenden (§ 267 Abs. 3 Satz 1 StPO) Zumessungserwägungen dargelegt zu werden (vgl. BGHSt 24, 268; NStZ 1990, 334), eine erschöpfende Darstellung aller im Katalog des § 46 Abs. 2 Satz 2 StGB genannten Umstände ist weder erforderlich noch möglich (vgl. BGH NJW 1976, 2220; 1979, 2621; StV 1993, 72, ständige Rechtsprechung); deren Nichtberücksichtigung begründet die Revision nur, wenn die Nachprüfung nach dem Sachverhalt nahe lag (vgl. BGH MDR 1970, 899; OLG Hamburg NJW 1972, 265).
  • OLG Brandenburg, 04.04.2011 - 53 Ss 25/11

    Revision gegen den Rechtsfolgenausspruch; Strafzumessung bei Bagatelldelikten

    Allerdings brauchen nur die bestimmenden (§ 267 Abs. 3 Satz 1 StPO) Zumessungserwägungen dargelegt zu werden (vgl. BGHSt 24, 268; NStZ 1990, 334), eine erschöpfende Darstellung aller im Katalog des § 46 Abs. 2 Satz 2 StGB genannten Umstände ist weder erforderlich noch möglich (vgl. BGH NJW 1976, 2220; 1979, 2621; StV 1993, 72, ständige Rechtsprechung); deren Nichtberücksichtigung begründet die Revision nur, wenn die Nachprüfung nach dem Sachverhalt nahe lag (vgl. BGH MDR 1970, 899; OLG Hamburg NJW 1972, 265).
  • OLG Brandenburg, 24.01.2011 - 53 Ss 187/10

    Revisionsverfahren § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO- Fehlen des notwendigen Verteidigers

    Allerdings brauchen nur die bestimmenden (§ 267 Abs. 3 Satz 1 StPO) Zumessungserwägungen dargelegt zu werden (BGHSt 24, 268; NStZ 1990, 334), eine erschöpfende Darstellung aller im Katalog des § 46 Abs. 2 Satz 2 StGB genannten Umstände ist weder erforderlich noch möglich (BGH NJW 1976, 2220; 1979, 2621; StV 1993, 72, ständige Rechtsprechung); deren Nichtberücksichtigung begründet die Revision nur, wenn die Nachprüfung nach dem Sachverhalt nahe lag (BGH MDR 1970, 899; OLG Hamburg NJW 1972, 265).
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Rechtsprechung
   BGH, 07.08.1979 - 1 StR 176/79   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1979,1462
BGH, 07.08.1979 - 1 StR 176/79 (https://dejure.org/1979,1462)
BGH, Entscheidung vom 07.08.1979 - 1 StR 176/79 (https://dejure.org/1979,1462)
BGH, Entscheidung vom 07. August 1979 - 1 StR 176/79 (https://dejure.org/1979,1462)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Hehlerei in der Form der Absatzhilfe - Unterstützen der Absatzbemühungen eines Zwischenhehlers - Rechtswidrigkeit des Erwerbs von gestohlenen Passformularen und einer gestohlenen Passschreibmaschine für den Betrieb eines gewerblichen Fluchthilfeunternehmens - Erneute ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1979, 2621
  • MDR 1979, 1039
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 16.06.1976 - 3 StR 62/76

    gescheiterter Absatz - § 259 StGB, Absatzhilfe, kein Absatzerfolg

    Auszug aus BGH, 07.08.1979 - 1 StR 176/79
    Die Absatzhilfe besteht in der Unterstützung des Vortäters in dessen Bemühen, die bemakelte Sache weiterzuschieben (BGHSt 26, 358, 362/363).

    Sie ist auch dann vollendet, wenn es nicht zu einem Absatzerfolg kommt (BGHSt 26, 358).

  • BGH, 04.11.1976 - 4 StR 255/76

    Ölgemälde - § 259 StGB, Absatz, kein Absatzerfolg

    Auszug aus BGH, 07.08.1979 - 1 StR 176/79
    Daran hat sich durch die Neufassung des § 259 StGB nichts geändert (BGHSt 27, 45, 46) [BGH 04.11.1976 - 4 StR 255/76].

    Vortäter in diesem Sinne kann auch der Hehler sein, der die Sache in Kenntnis der strafbaren Herkunft erworben hat und sie nun weiterveräußern will (Zwischenhehler); vgl. BGHSt 27, 45 [BGH 04.11.1976 - 4 StR 255/76].

  • BGH, 20.12.1954 - GSSt 1/54

    Hehlerei durch Diebstahlsgehilfen - §§ 242, 26, 27, 259 StGB

    Auszug aus BGH, 07.08.1979 - 1 StR 176/79
    In diesem Zusammenwirken von Vortäter und Hehler besteht der innere Zusammenhang mit der Vortat, der für die Hehlerei in allen ihren Begehungsformen erforderlich ist (BGHSt 7, 134, 137; 10, 152).
  • BGH, 11.11.1976 - 2 StR 131/76

    Tatbestandsvoraussetzungen der gewerbsmäßigen Hehlerei - Nachprüfung des

    Auszug aus BGH, 07.08.1979 - 1 StR 176/79
    Dabei ist es für die Strafbarkeit des Absatzhelfers ohne Belang, daß der Vortäter auch selbst aktiv beim Absatz des Hehlguts mitwirkt (BGH, Urteil vom 11. November 1976 - 2 StR 131/76 -).
  • BGH, 03.06.1975 - 1 StR 228/75

    Anforderungen an die Rüge der Verletzung sachlichen Rechts - Strafbarkeit wegen

    Auszug aus BGH, 07.08.1979 - 1 StR 176/79
    Ohne rechtliche Bedeutung für die Annahme einer Absatzhilfe ist es, ob das Absetzen des Zwischenhehlers als straflose Nachtat (vgl. BGH NJW 1975, 2109) oder als nicht tatbestandsmäßige Handlung (vgl. Hübner NJW 1975, 2110 [BGH 03.06.1975 - 1 StR 228/75]) anzusehen ist.
  • BGH, 13.02.1968 - 1 StR 659/67

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Mordes in Tateinheit mit Notzucht -

    Auszug aus BGH, 07.08.1979 - 1 StR 176/79
    Der Tatrichter war nicht verpflichtet, aus den als wahr unterstellten Tatsachen die gleichen Schlüsse wie die Verteidigung zu ziehen, nämlich daß die Lage des Wissenschaftlers so ernst gewesen sei, daß zur Ermöglichung seiner Flucht der Ankauf von 90 gestohlenen Reisepaßformularen und einer gestohlenen Reisepaßschreibmaschine gerechtfertigt werden könnte (vgl. BGH, Urteile vom 13. Februar 1968 - 1 StR 659/67 - und vom 14. Januar 1974 - 1 StR 625/74 -).
  • BGH, 14.01.1975 - 1 StR 625/74

    Strafbarkeit wegen Notzucht und Vergewaltigung - Anforderungen an die Rüge der

    Auszug aus BGH, 07.08.1979 - 1 StR 176/79
    Der Tatrichter war nicht verpflichtet, aus den als wahr unterstellten Tatsachen die gleichen Schlüsse wie die Verteidigung zu ziehen, nämlich daß die Lage des Wissenschaftlers so ernst gewesen sei, daß zur Ermöglichung seiner Flucht der Ankauf von 90 gestohlenen Reisepaßformularen und einer gestohlenen Reisepaßschreibmaschine gerechtfertigt werden könnte (vgl. BGH, Urteile vom 13. Februar 1968 - 1 StR 659/67 - und vom 14. Januar 1974 - 1 StR 625/74 -).
  • AG Flensburg, 07.11.2022 - 440 Cs 107 Js 7252/22

    Klimaproteste: Strafbarkeit eines Baumbesetzers unter Berücksichtigung eines

    Der Angeklagte handelte, wie von dieser Vorschrift vorausgesetzt (BGH, Urt. v. 7.8.1979 - 1 StR 176/79, NJW 1979, 2621, 2622; Fischer, 69. Aufl. 2022, § 34, Rn. 27; LK-StGB/Zieschang, 13. Aufl. 2019, § 34, Rn. 80 ff. m.w.N.), um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden.
  • BGH, 18.05.1995 - 4 StR 41/95

    Garage des Bruders - § 259 StGB, zur (vom Senat verneinten) Frage, ob 'Dritter'

    Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat dies in einer Entscheidungvom 7. August 1979 - 1 StR 176/79 - für den von ihm zu beurteilenden Sachverhalt bejaht (= NJW 1979, 2621, 2622; zustimmend Stree in Schönke/Schröder StGB 24. Aufl. § 259 Rdn. 50; Wessels Strafrecht, Besonderer Teil, Band 2, 16. Aufl. S. 194).

    d) Mit dieser Auffassung weicht der Senat nicht von dem genannten Urteil des 1. Strafsenats (NJW 1979, 2621, 2622) ab.

  • BGH, 15.04.1980 - 5 StR 135/80

    Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz - Eigennützige, den Umsatz des

    Unter dieses Tatbestandsmerkmal fällt nach der Neufassung des Tatbestandes durch Art. 161 des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch (EGStGB) vom 9. März 1974 (BGBl. I 469, 582), die durch § 374 AO 1977 übernommen worden ist, jede unselbständige vorbereitende, ausführende oder helfende Tätigkeit zum Zwecke des Absatzes, ohne daß es darauf ankommt, ob der Absatz tatsächlich gelungen ist (BGHSt 22, 206, 207; 26, 358, 359; 27, 45, 48, 49 [BGH 04.11.1976 - 4 StR 255/76]; BGH NJW 1979, 2621).
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