Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 07.07.1978

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   BVerwG, 24.02.1978 - IV C 12.76   

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BVerwG, 24.02.1978 - IV C 12.76 (https://dejure.org/1978,86)
BVerwG, Entscheidung vom 24.02.1978 - IV C 12.76 (https://dejure.org/1978,86)
BVerwG, Entscheidung vom 24. Februar 1978 - IV C 12.76 (https://dejure.org/1978,86)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Zulässige Bebauung - Entschädigungsloser Ausschluss - Landesgesetzliches Uferbauverbot - Öffentlicher Belang - Unbeplanter Innenbereich - Enteignungsrecht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sperrwirkung der §§ 30 ff. BBauG 1960/1976 hinsichtlich landesrechtlicher Einschränkung des Bodenrechts; Uferbauverbot als Enteignungsrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 55, 272
  • NJW 1979, 327
  • MDR 1978, 783
  • DVBl 1978, 610
  • DÖV 1978, 733
  • BauR 1978, 378
 
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Wird zitiert von ... (58)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 12.06.1970 - IV C 77.68

    Bauvorhaben im unbeplanten Innenbereich; Nichtberücksichtung des

    Auszug aus BVerwG, 24.02.1978 - 4 C 12.76
    Eine nach BBauG 1976 § 34 zulässige Bebauung kann nicht durch Vorschriften des Landschaftsschutzes entschädigungslos ausgeschlossen werden (Anschluß BVerwG, 12.06.1970, IV C 77.68, BVerwGE 35, 256).

    Auf dem Boden dieser Würdigung hat das Berufungsgericht gefolgert, daß § 17 a Abs. 1 LWG zwar in seiner im engeren Sinne landschaftsschutzrechtlichen Zielsetzung unfähig sei, innerhalb von unbeplanten Innenbereichen eine Bebauung schlechthin zu verhindern (Urteil vom 12. Juni 1970 - BVerwG IV C 77.68 - BVerwGE 35, 256 [258 ff.]).

    Das hat der erkennende Senat in seinem bereits erwähnten Urteil vom 12. Juni 1970 a.a.O. S. 260 f. für das Verhältnis zwischen § 34 BBauG 1960 und einer Landschaftsschutzverordnung ausgesprochen und näher begründet.

    Für die Ebene des Bodenrechts jedoch nehmen sie, was Ergänzungen durch Landesrecht angeht, in Anspruch, eine erschöpfende Regelung zu sein (ebenso Ernst/Zinkahn/Bielenberg, Bundesbaugesetz, § 29 Rdnrn. 42 f., sowie der Sache nach auch das Urteil vom 12. Juni 1970 a.a.O. S. 260).

  • BVerwG, 10.05.1968 - IV C 101.66

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

    Auszug aus BVerwG, 24.02.1978 - 4 C 12.76
    Dann durfte jedoch mit Rücksicht auf das Uferbauverbot auch die Teilungsgenehmigung nicht versagt werden (vgl. insoweit zum fernstraßenrechtlichen Anbauverbot das Urteil vom 10. Mai 1968 - BVerwG IV C 101.66 - Buchholz 406.11 § 19 BBauG Nr. 16 S. 30 [32 f.]).
  • BVerwG, 06.11.1968 - IV C 31.66

    Bebauungszusammenhang i.S. von §§ 34, 19 Abs. 1 BBauG; Fehlende Bindungswirkung

    Auszug aus BVerwG, 24.02.1978 - 4 C 12.76
    Das läßt notwendig auch den Eintritt einer sich auf dieses Verbot erstreckenden Bindungswirkung ausscheiden (vgl. Urteil vom 6. November 1968 - BVerwG IV C 31.66 - BVerwGE 31, 22 [25]).
  • BVerwG, 14.11.1975 - IV C 84.73

    Wohnhaus im Wald - Art. 20 Abs. 3 GG, öffentlich-rechtlicher Vertrag, mit dem

    Auszug aus BVerwG, 24.02.1978 - 4 C 12.76
    Anders müßte der vorliegende Fall allerdings beurteilt werden, wenn das sich aus § 17 a Abs. 1 LWG ergebende Erfüllungshindernis - wie der Kläger geltend macht - deshalb unbeachtlich wäre, weil gerade auch dieses Hindernis von dem Vergleich erfaßt würde: Vergleichsverträge sind in der Reichweite, in der sie nach § 122 LVwG (§ 55 VwVfG) zugelassen sind, fähig, auch solche Leistungspflichten zu begründen, die mit der Gesetzeslage nicht voll übereinstimmen (vgl. Urteil vom 14. November 1975 - BVerwG IV C 84.73 - Buchholz 315.4 Öffentlich-rechtlicher Vertrag Nr. 2 S. 9 [13]).
  • BVerfG, 16.06.1954 - 1 PBvV 2/52

    Baugutachten

    Auszug aus BVerwG, 24.02.1978 - 4 C 12.76
    Der "funktionelle" Landschaftsschutz dagegen fällt auch und bei näherer Betrachtung sogar in erster Linie unter den Begriff des Bodenrechts im Sinne des Art. 74 Nr. 18 GG; bei Vorschriften des "funktionellen" Landschaftsschutzes handelt es sich - im Unterschied zum "optischen" Landschaftsschutz - um solche, "die den Grund und Boden unmittelbar zum Gegenstand rechtlicher Ordnung haben, also die rechtlichen Beziehungen des Menschen zum Grund und Boden regeln" (BVerfG, Rechtsgutachten vom 16. Juni 1954 - 1 PBvV 2/52 - BVerfGE 3, 407 [424]).
  • BVerwG, 27.01.1967 - IV C 33.65

    Erweiterung bzw. Verfestigung einer Splittersiedlung als öffentlicher Belang;

    Auszug aus BVerwG, 24.02.1978 - 4 C 12.76
    Daß von diesem Grundsatz eine Ausnahme dann gemacht werden muß, wenn im Sinne des Urteils vom 27. Januar 1967 - BVerwG IV C 33.65 - BVerwGE 26, 111 [115 ff.] eine sogenannte eigentumskräftig verfestigte Anspruchsposition gegeben ist, bedarf aus Anlaß des vorliegenden Falles keiner Vertiefung.
  • BVerwG, 01.12.1972 - IV C 6.71

    Beachtlichkeit eines während des Revisionsverfahrens zustandekommenden

    Auszug aus BVerwG, 24.02.1978 - 4 C 12.76
    Im Revisionsverfahren ist als Rechtslage maßgebend, was auch das Berufungsgericht als Rechtslage zugrunde zu legen hätte, wenn es zu dieser Zeit entschiede (Urteil vom 1. Dezember 1972 - BVerwG IV C 6.71 - BVerwGE 41, 227 [230]).
  • BVerwG, 29.04.1968 - IV B 77.67

    Zulässigkeit eines Bienenhauses im Außenbereich

    Auszug aus BVerwG, 24.02.1978 - 4 C 12.76
    Das Berufungsgericht hat in den Senat bindender Weise (vgl. §§ 173 VwGO, 562 ZPO) entschieden, daß die nach ihrer Stellung im Landeswassergesetz formell wasserrechtliche Vorschrift des § 17 a Abs. 1 LWG materiell nicht dem Schutz des Wassers, sondern dem Schutz der Landschaft dient, und zwar dies in zweifacher Richtung, nämlich einmal im Streben nach Landschaftsschutz in der landläufigen Bedeutung dieses Wortes, also als "Schutz einer im Einzelfall schutzwürdigen Landschaft vor ästhetischer Beeinträchtigung" (Beschluß vom 29. April 1968 - BVerwG IV B 77.67 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 66 S. 226 [227]), und zum anderen im Streben nach Erholungsschutz, d.h. nach der Erhaltung oder Schaffung von Erholungsmöglichkeiten für die Allgemeinheit.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.12.1970 - 2 A 93/69
    Auszug aus BVerwG, 24.02.1978 - 4 C 12.76
    Dieses Verfahren endete am 29. September 1970 mit dem Abschluß eines Vergleichs - 2 A 93/69 -, in dem sich der Beklagte mit Zustimmung der auch damals beigeladenen Gemeinde Bosau verpflichtete, dem Beigeladenen zu 3) "die Bebauungsgenehmigung zur Errichtung von vier Einfamilienhäusern mit einer Bauplatzgröße von je etwa 1.000 qm ... zu erteilen".
  • BVerwG, 25.10.1967 - IV C 86.66

    Fehlende Aussagekraft von Flächennutzungsplänen für die Feststellung von

    Auszug aus BVerwG, 24.02.1978 - 4 C 12.76
    Wesentlich ist vielmehr, daß es nach der geänderten Fassung nunmehr auch bei § 34 Abs. 1 BBauG 1976 "jeweils einer Abwägung zwischen dem beabsichtigten Vorhaben und den von ihm berührten öffentlichen Belangen bedarf" (Urteil vom 25. Oktober 1967 - BVerwG IV C 86.66 - BVerwGE 28, 148 [151] zu § 35 Abs. 1 BBauG 1960).
  • BVerwG, 16.12.1966 - IV B 114.66

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 26.05.1978 - 4 C 9.77

    Bekanntmachung der Entwürfe und der Genehmigung von Bebauungsplänen; Verhältnis

    Allerdings ist, was die Würdigung nach § 34 BBauG anlangt, nunmehr auf die durch das Gesetz vom 18. August 1976 (BGBl. I S. 2221) geschaffene neue Fassung dieser Vorschrift abzustellen (BGBl. I S. 2256 - BBauG 1976 - vgl. Urteil vom 24. Februar 1978 - BVerwG 4 C 12.76 - S. 9).
  • BVerwG, 20.05.2010 - 4 C 7.09

    Windenergieanlagen; Flächennutzungsplan; ~ mit den Wirkungen des § 35 Abs. 3 Satz

    a) Die Beschränkung, die sich der Verwaltungsgerichtshof auferlegt hat, mag der Grund dafür sein, dass im Berufungsverfahren nicht geprüft worden ist, ob den Vorhaben der Klägerin zum maßgeblichen Zeitpunkt das artenschutzrechtliche Störungsverbot des § 42 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG in der seinerzeit geltenden Fassung entgegenstand, das sich zugleich als ein nach § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 BauGB beachtlicher Belang des Naturschutzes darstellt (vgl. Urteil vom 24. Februar 1978 - BVerwG 4 C 12.76 - Buchholz 406.11 § 34 BauGB Nr. 61 S. 29).
  • BVerfG, 27.09.2022 - 1 BvR 2661/21

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen das ausnahmslose Verbot von

    Vielmehr kann es sich eben wegen dieser funktionalen Erholungszielsetzung um eine Regelung des Bodenrechts handeln (vgl. BVerwGE 55, 272 ), das insbesondere mit den bauplanungsrechtlichen Regelungen zum Schutz des Außenbereichs in § 35 BauGB Flächen gerade auch als Erholungslandschaft für die Allgemeinheit freihält (vgl. Jeromin, in: Kröninger/Aschke/Jeromin, BauGB, 4. Aufl. 2018, § 35 Rn. 34; Rieger, in: Schrödter, BauGB, 9. Aufl. 2019, § 35 Rn. 139; Söfker, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, § 35 Rn. 96 m.w.N.).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 07.07.1978 - 2 Ss (OWi) 550/78 I   

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https://dejure.org/1978,2271
OLG Düsseldorf, 07.07.1978 - 2 Ss (OWi) 550/78 I (https://dejure.org/1978,2271)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 07.07.1978 - 2 Ss (OWi) 550/78 I (https://dejure.org/1978,2271)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 07. Juli 1978 - 2 Ss (OWi) 550/78 I (https://dejure.org/1978,2271)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1979, 1218 (Ls.)
  • NJW 1979, 327
 
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Wird zitiert von ...

  • BGH, 29.01.1980 - 1 StR 348/79

    Erforderlichkeit einer Reisegewerbekarte bei tätig werden für einen gewerbsmäßig

    Mit seiner Auffassung zu Punkt 1 müßte das Oberlandesgericht abweichen von den Entscheidungen der Oberlandesgerichte Stuttgart vom 15. Januar 1975 (Die Justiz 1975, 317), Bremen vom 12. Februar 1976 (NJW 1976, 1359, 1360 = GewArch 1976, 331) und Köln vom 30. September 1976 (GewArch 1976, 383); im Punkte 2 würde sich das vorlegende Gericht mit den Entscheidungen der Oberlandesgerichte Hamm vom 22. Oktober 1976 (NJW 1977, 399) und Düsseldorf vom 7. Juli 1978 (NJW 1979, 327) in Widerspruch setzen.
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