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   BVerfG, 26.10.1978 - 2 BvR 684/78   

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https://dejure.org/1978,563
BVerfG, 26.10.1978 - 2 BvR 684/78 (https://dejure.org/1978,563)
BVerfG, Entscheidung vom 26.10.1978 - 2 BvR 684/78 (https://dejure.org/1978,563)
BVerfG, Entscheidung vom 26. Oktober 1978 - 2 BvR 684/78 (https://dejure.org/1978,563)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Darlegungs- und Substantiierungspflicht des Antragsteller im Klageerzwingungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Rechtsanwalt - Klageerzwingungsantrag - Argumente der Staatsanwaltschaft - Auseinandersetzung - Oberlandesgericht - Anlaß zur Erhebung der öffentlichen Klage

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1979, 364 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 17.02.1970 - 2 BvR 608/69

    Substantiierungspflicht

    Auszug aus BVerfG, 26.10.1978 - 2 BvR 684/78
    Nur dann kann geprüft und entschieden werden, ob die angegriffene Entscheidung auf dem Verfassungsverstoß beruht (vgl. BVerfGE 28, 17 [20]).
  • BVerfG, 03.07.1962 - 2 BvR 628/60

    Assessorenstrafkammern

    Auszug aus BVerfG, 26.10.1978 - 2 BvR 684/78
    Das Bundesverfassungsgericht hat bereits entschieden, daß die Mitwirkung eines Hilfsrichters in einem Spruchkörper im Regelfall nicht zu beanstanden ist (vgl. BVerfGE 14, 156 [183 f.]).
  • BVerfG, 28.11.1999 - 2 BvR 1339/98

    Verletzung von GG Art 19 Abs 4 S 1 iVm dem Rechtsstaatsprinzip durch Überdehnung

    Diese formalen Anforderungen sind verfassungsrechtlich unbedenklich (vgl. BVerfG [Vorprüfungsausschuß], Beschluß vom 26. Oktober 1978 - 2 BvR 684/78 -, NJW 1979, S. 364; BVerfG [Beschluß der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 16. April 1992 - 2 BvR 877/89 -], NJW 1993, S. 382).
  • OLG Karlsruhe, 10.11.2000 - 3 Ws 220/99

    Klageerzwingungsantrag ; Verletzteneigenschaft; Rechtsbeugung; Sperrwirkung;

    Die Sachdarstellung der Antragsteller versetzt den Senat nicht in die Lage, ohne Rückgriff auf die Ermittlungsakten einschließlich der Beiakten die gebotene Schlüssigkeitsprüfung vorzunehmen (OLG Düsseldorf StV 1983, 498; VRS 82, 352; OLG Koblenz MDR 1977, 950; vgl. auch BVerfG NJW 1979, 364).
  • BVerfG, 16.04.1992 - 2 BvR 877/89

    Verfassungsrechtlich Prüfung der inhaltlichen Anforderungen an einen

    Der Vorprüfungsausschuß hat es in dem auszugsweise veröffentlichten Beschluß vom 26. Oktober 1978 (NJW 1979, 364 ) für vertretbar und im Lichte von Art. 19 Abs. 4 GG auch nicht für unzumutbar angesehen, "wenn von dem Rechtsanwalt erwartet und verlangt wird, daß er sich mit den Argumenten der Staatsanwaltschaft eingehend auseinandersetzt".
  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 25.01.2006 - VGH B 16/05

    Verfassungsrecht, Strafprozessrecht

    Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung diesen Prüfungsmaßstab - auch im Hinblick auf das Erfordernis, den Inhalt der angegriffenen Bescheide wiederzugeben und sich mit den Argumenten der Staatsanwaltschaft eingehend auseinanderzusetzen - trotz teilweiser Kritik des Schrifttums (Graalmann-Scheerer, in: Löwe/Rosenberg, StPO, 25. Aufl. 2004, § 172 Rn. 146 sowie Fn. 398 m.w.N.) gebilligt ([Vorprüfungsausschuss], NJW 1979, 364; [2. Kammer des 2. Senats], NJW 1993, 382; [3. Kammer des 2. Senats], NJW 2000, 1027; [1. Kammer des 2. Senats] NJW 2004, 1585; [2. Kammer des 2. Senats], NStZ-RR 2005, 176).
  • OLG Hamm, 14.01.1993 - 1 Ws 727/92

    Einstellungsbeschluss; Sperrwirkung für neue Anklage; Verbrechen;

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  • OLG Hamm, 03.12.1991 - 1 Ws 619/91

    Zulässigkeitsanforderungen an den Inhalt eines Klageerzwingungsantrags;

    Diese Bestimmung ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung durchweg dahingehend ausgelegt worden, daß das Vorbringen in der Antragsschrift so vollständig sein muß, daß der Senat in die Lage versetzt ist, ohne Rückgriff auf die Akten der Staatsanwaltschaft eine Schlüssigkeitsprüfung hinsichtlich der Erfolgsaussicht des Antrags auf Erhebung der öffentlichen Klage in formeller und materieller Hinsicht vorzunehmen(Löwe-Rosenberg-Rieß , StPO, 24.Auflage, § 172 Rdn.143; Kleinknecht/Meyer/Goßner, StPO, 40. Auflage, § 172 Rdn. 27, OLG Karlsruhe MDR 1982, 953 m. w. N.; vgl. auch BVerfG, Vorprüfungsausschuß, Beschluß vom 26.10.1978 - 2 BvR 684/78, NJW.
  • VerfGH Berlin, 30.04.2004 - VerfGH 128/03

    Kammergerichtliche Auslegung von StPO § 172 Abs 3 S 1, wonach zur Zulässigkeit

    Damit soll das Antragsvorbringen im Interesse der Verfahrensbeschleunigung das Gericht in die Lage versetzen, ohne Rückgriff auf die Ermittlungsakten eine Schlüssigkeitsprüfung vorzunehmen (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 26. Oktober 1978 - 2 BvR 684/78-NJW 1979, S. 364, vom 14. März 1988- 2 BvR 1511/87 - NJW 1988, S. 1773, vom 16. April 1992 - 2 BvR 877/89 - NJW 1993, S. 382 f. und vom 28. November 1999 - 2 BvR 1339/98 - NJW 2000, S 1027).
  • OLG Hamm, 05.05.2020 - 5 Ws 465/19

    Strenge Anforderungen an den Antrag auf gerichtliche Entscheidung; Pflicht zur

    Sie sind verfassungsrechtlich unbedenklich (vgl. nur BVerfG, NJW 2000, 1027; 1993, 382; 1979, 364).
  • OLG Düsseldorf, 28.02.2011 - 4 RBs 33/11

    Anforderungen an einen Klageerzwingungsantrag

    Diese Zulässigkeitsanforderungen verstoßen weder gegen das Willkürverbot noch gegen Art. 19 Abs. 4 GG (BVerfG NJW 1979, 364; 1988, 1773 und 1993, 382).
  • BVerfG, 14.03.1988 - 2 BvR 1511/87

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Zulässigkeit eines

    Da das Vorbringen im Antrag auf gerichtliche Entscheidung das Gericht in die Lage versetzen soll, ohne Rückgriff auf die Akten der Staatsanwaltschaft eine Schlüssigkeitsprüfung hinsichtlich der Erfolgsaussicht des Antrags in formeller und materieller Hinsicht vorzunehmen (BVerfG >Vorprüfungsausschuß<, Beschluß vom 26. Oktober 1978 - 2 BvR 684/78 -, auszugsweise veröffentlich in NJW 1979, S. 364 ), ist es nur folgerichtig, jedenfalls aber gut vertretbar und ersichtlich frei von Willkür, die Vorschrift des § 172 Abs. 3 Satz 1 StPO so auszulegen, daß der Antragsteller auch die Einhaltung der Frist des § 172 Abs. 1 StPO darzulegen hat.
  • OLG Frankfurt, 01.03.2006 - 2 Ws 170/05

    Klageerzwingungsverfahren: Anforderungen an den Antrag auf gerichtliche

  • AGH Nordrhein-Westfalen, 05.04.2019 - 2 AGH 21/18

    Einleitung des anwaltsgerichtlichen Verfahrens wegen Parteiverrats und des

  • OLG Nürnberg, 13.09.2001 - Ws 902/01

    Einstellung durch die Staatsanwaltschaft; Klageerzwingungsverfahren; Antrag auf

  • OLG Celle, 16.08.1988 - 1 Ws 210/88

    Anforderungen an ein Klageerzwingungsverfahren; Begründung eines Antrages im

  • OLG Saarbrücken, 23.09.1994 - 1 Ws 86/94

    Einstellung eines Ermittlungsverfahrens; Inhaltliche Anforderungen an einen

  • OLG Hamm, 24.04.1990 - 3 Ws 701/89

    Anforderungen an die inhaltlichen Voraussetzungen eines Klageerzwingungsantrags

  • OLG Celle, 13.11.1986 - 2 Ws 208/86

    Strafanzeige gegen einen Notar wegen versuchten Prozessbetrugs;

  • VerfGH Bayern, 27.02.1998 - 24-VI-97
  • OLG Düsseldorf, 13.07.1998 - 1 Ws 350/98
  • OLG Stuttgart, 20.03.1979 - 3 Ws 76/79
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