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   BGH, 24.11.1978 - V ZB 6/76   

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https://dejure.org/1978,972
BGH, 24.11.1978 - V ZB 6/76 (https://dejure.org/1978,972)
BGH, Entscheidung vom 24.11.1978 - V ZB 6/76 (https://dejure.org/1978,972)
BGH, Entscheidung vom 24. November 1978 - V ZB 6/76 (https://dejure.org/1978,972)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Deutsches Notarinstitut

    Notwendigkeit der Angabe des Gemeinschaftsverhältnisses in der Eintragungsbewilligung bei Mehrpersonen- Altenteil

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Eintragung einer Eigentumsänderung sowie eines Altenteils in das Grundbuch - Voraussetzungen für die Vorlegung der weiteren Beschwerde an den Bundesgerichtshof - Bestellung eines Altenteils als eines einheitlichen Rechts für mehrere Berechtigte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 73, 211
  • NJW 1979, 421
  • MDR 1979, 300
  • DNotZ 1979, 499
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 21.12.1966 - V ZB 24/66

    Wohnungsberechtigte als Gesamtgläubiger

    Auszug aus BGH, 24.11.1978 - V ZB 6/76
    Zutreffend hat das Oberlandesgericht diese Vereinbarung dahin gewürdigt, daß nicht etwa mehrere selbständige Altenteilsrechte geschaffen werden sollten, sondern ein einheitliches Recht (jedenfalls im Sinn einer rechtlichen Verbindung, BGHZ 46, 253; siehe auch KG HRR 1930, 739 a.E.), wobei aber jeder Hinweis auf die Art des Gemeinschaftsverhältnisses fehle.

    Denn auch zwischen Ehegatten kann etwa eine Gesamtberechtigung im Sinn des § 428 BGB oder eine Mitberechtigung im Sinn des § 432 BGB in Betracht kommen (s. im übrigen hierzu BGHZ 46, 253), je nach dem Güterstand zudem auch ein Gesamthandsverhältnis.

    Je nach der Art der gemeinschaftlichen Berechtigung (wie Bruchteilsgemeinschaft nach §§ 741 ff BGB, Gesamtberechtigung nach § 428 BGB, Mitberechtigung nach § 432 BGB oder Gesamthandsgemeinschaft nach näherer Maßgabe der vom Gesetz zugelassenen Formen; s. dazu auch BGHZ 46, 253; BayObLGZ 1967, 480) ist die Verfügungsbefugnis des einzelnen Beteiligten unterschiedlich.

    Im Übrigen bestand inzwischen für die Rechtsprechung schon wiederholt Anlaß, im Rahmen von Eintragungsanträgen dazu Stellung zu nehmen, welche Gemeinschaftsverhältnisse in Betracht kommen (und daher eintragungsfähig sind) für Rechte, die üblicherweise als Teil eines Leibgedings vereinbart werden (BGHZ 46, 253; OLG Köln, DNotZ 1965, 686; OLG Frankfurt a. Main, Rpfleger 1973, 394; vgl. auch BayObLG DNotZ 1975, 619).

  • BGH, 12.01.1972 - V ZB 24/71

    Eintragung eines Altenteils

    Auszug aus BGH, 24.11.1978 - V ZB 6/76
    Zweck dieser Vorschrift ist es, einer Überfüllung des Grundbuchs durch weiteste Zulassung der Bezugnahme auf die Eintragungsbewilligung vorzubeugen (BGHZ 58, 57, 59 m.w. Nachw.; BayObLG DNotZ 1975, 622).

    Die Vorschrift des § 49 GBO enthält ihrem Wortlaut nach indes lediglich eine Erweiterung des § 874 BGB: Während danach die Bezugnahme auf die Eintragungsbewilligung nur zur näheren Bezeichnung des Inhalts eines Rechts möglich ist, wird sie hier unter bestimmten Voraussetzungen zur Bezeichnung der Rechte selbst zugelassen (BGHZ 58, 57, 58).

  • BGH, 02.05.1975 - V ZR 131/73

    Bestimmtheit der Eintragung des Höchstzinssatzes einer Grundschuld ohne

    Auszug aus BGH, 24.11.1978 - V ZB 6/76
    Desgleichen gilt auch in diesem Zusammenhang die allgemeine Überlegung, daß die an die Eintragung geknüpften Gutglaubenswirkungen nach §§ 892, 893 BGB und die vielfältigen, häufig gegenläufigen Interessen der Beteiligten - zumal im Fall einer Zwangsversteigerung - einen klaren und unmißverständlichen Inhalt des Grundbuchs erfordern (vgl. Senatsurteil vom 2. Mai 1975, V ZR 131/73, WM 1975, 596, 597).
  • BGH, 28.04.2011 - V ZB 194/10

    Erwerb von Grundstückseigentum durch eine GbR: Voraussetzungen für die Eintragung

    Hierbei handelt es sich um eine Folge des Bestimmtheitsgrundsatzes, der das gesamte Grundbuchrecht beherrscht (Senat, Beschluss vom 24. November 1978 - V ZB 6/76, BGHZ 73, 211, 214).
  • BFH, 07.05.2014 - II B 117/13

    Nachlassinsolvenzverfahren bei Erbengemeinschaft; Fehlen einer Prozessvollmacht

    Die Eintragung in das Grundbuch hat dabei gemäß § 47 Abs. 1 GBO unter genauer Angabe der den Miteigentümern gehörenden Bruchteile zu erfolgen (BGH-Beschlüsse vom 24. November 1978 V ZB 6/76, BGHZ 73, 211, unter III.3.a, und vom 9. Juli 1980 V ZB 5/80, NJW 1981, 176, unter III.1.; Böhringer in Meikel, Grundbuchordnung, 10. Aufl., § 47 Rz 154; Demharter, Grundbuchordnung, 29. Aufl., § 47 Rz 16; Wegmann in Bauer/von Oefele, Grundbuchordnung, 2. Aufl., § 47 Rz 167).

    § 47 Abs. 1 GBO ist eine Folgerung aus dem das Grundbuchrecht beherrschenden Bestimmtheitsgrundsatz und berücksichtigt u.a., dass die an die Eintragung im Grundbuch geknüpften Gutglaubenswirkungen nach §§ 892, 893 BGB einen klaren und unmissverständlichen Inhalt des Grundbuchs erfordern (BGH-Beschluss in BGHZ 73, 211, unter III.3.a).

  • BGH, 09.07.1980 - V ZB 5/80

    Eintragung eines Nießbrauchs für Gesamtberechtigte

    Der das Grundbuch beherrschende Bestimmtheitsgrundsatz - wie er in § 47 GBO konkretisiert worden ist - erfordert es daher schon unter diesem Gesichtspunkt, Art und Inhalt der Gemeinschaft einzutragen, um Art und Umfang der Rechtsposition (wie z.B. Verfügungsmacht) der einzelnen Beteiligten ersichtlich zu machen (vgl. BGHZ 73, 211, 214).
  • BayObLG, 31.07.1980 - BReg. 2 Z 54/79

    Zur Frage, welche Anforderungen an die Bauzeichnung zu stellen sind

    4 vor § 13; vgl. ferner BGHZ 73, 211/214 f.; RGZ 145, 343/354).
  • KG, 25.01.1985 - 1 W 5041/83

    Notwendigkeit der Bezeichnung des für die Gemeinschaft maßgebenden

    Trotz dieser im Schrifttum geäußerten Kritik ist der Bundesgerichtshof, obwohl hierzu wiederholt Gelegenheit bestand, in nach dem Jahre 1963 veröffentlichten Entscheidungen nicht ausdrücklich von seiner Auffassung abgerückt, wenn er auch in jüngerer Zeit gelegentlich die Mitberechtigung nach § 432 BGB und die Gesamthandsgemeinschaften nebeneinander aufgeführt hat (so in BGHZ 73, 211/214; Rechtspfleger 1980, 464).

    Aus den dort und von Meyer-Stolte aaO. zitierten Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGHZ 46, 253 = Rpfleger 1967, 143 und Rpfleger 1980, 464) laßt sich ebenso wie aus den Entscheidungen BGHZ 73, 211 (= Rpfleger 1979, 56) und OLG Hamm, Rpfleger 1980, 21 für die vorliegende Fallgestaltung kein brauchbarer Hinweis gewinnen, weil die Frage, wie die eine Mitberechtigung nach § 432 BGB bewirkenden Rechtsverhältnisse nach § 47 GBO im Grundbuch zu bezeichnen sind, dort auch nicht andeutungsweise erörtert wird.

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 01.04.2009 - 1 L 110/06

    Abgabenschuldner; Gesellschaft bürgerlichen Rechts

    Sie haben allein die Bedeutung gehabt, im Grundbuchverkehr Art und Umfang der Verfügungsmacht der einzelnen Beteiligten ersichtlich zu machen (vgl. BGH, 24.11.1978 - V ZB 6/76 -, juris).
  • BFH, 20.02.1980 - II R 65/76

    Zum Zeitpunkt der Ausführung eines Schenkungsversprechens

    Nachdem der Zuwendungsempfänger den Eintragungsantrag gestellt hat, steht diesem überdies ein Vermögensrecht zu, das übertragen, verpfändet und gepfändet werden kann (Beschluß des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 18. Dezember 1967 V ZB 6/76, BGHZ 49, 197, 200).
  • BGH, 17.02.1989 - V ZR 160/87

    Übergang einer schuldrechtlich vereinbarten, durch die Reallast gesicherte

    Dafür würde genügen, wenn Art und Gegenstand sowie (was hier in Betracht kommt) der Umfang der - höheren - Leistung aufgrund von Umständen bestimmbar ist, die auch außerhalb des Grundbuchs liegen können, sofern sie nachprüfbar und mindestens von der Eintragungsbewilligung angedeutet sind (BayObLG DNotZ 54, 98, 100; BGHZ 73, 211, 213; Horber/Demharter, GBO 17. Aufl. § 49 Anm. 3 b; BGB-RGRK/Rothe, 12. Aufl. § 1105 Rdn. 2).
  • OLG Rostock, 15.06.2011 - 3 W 54/11

    Grundbucheintragungsverfahren: Anforderungen an die Eintragung einer GbR

    Zwar verlangt der das gesamte Grundbuchrecht beherrschende Bestimmtheitsgrundsatz im Hinblick auf die durch das Grundbuch bezweckte Sicherheit des Rechtsverkehrs, dass nicht nur das betroffene Grundstück selbst sowie der Inhalt des dinglichen Rechts, sondern auch die Person des Berechtigten klar und eindeutig feststehen müssen (vgl. BGH, Beschluss vom 04.12.2008, V ZB 74/08, NJW 2009, 594; Beschluss vom 24.11.1978, V ZB 6/76, NJW 1979, 421).
  • BayObLG, 30.06.1980 - BReg. 2 Z 36/80

    Anlegung eines Grundbuchblatts für in der BRD gelegenes Grundstück

    C 7; vgl. ferner BGHZ 73, 211 /214 f.; RGZ 145, 343/254).
  • BayObLG, 11.10.1979 - BReg. 2 Z 39/79

    Eine zur Sicherung einer unter dem Vorbehalt des § 323 ZPO vereinbarten Leibrente

  • BayObLG, 12.08.1980 - BReg. 2 Z 59/79

    Zur Bezeichnung eines Grundstücks in der Eintragungsbewilligung

  • OLG Bamberg, 15.05.2023 - 10 Wx 8/23

    Aufschiebende Bedingung, Kostenentscheidung, Auflösende Bedingung,

  • BayObLG, 23.08.1979 - BReg. 2 Z 30/79

    Zur Eintragungsfähigkeit der Benutzungsregelung für eine als Grunddienstbarkeit

  • OLG Hamm, 02.08.1979 - 15 W 121/79

    Eintragung eines Nießbrauchs für Gesamtberechtigte nach § 428 BGB

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