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Rechtsprechung
   BGH, 30.08.1978 - 2 StR 323/78   

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BGH, 30.08.1978 - 2 StR 323/78 (https://dejure.org/1978,280)
BGH, Entscheidung vom 30.08.1978 - 2 StR 323/78 (https://dejure.org/1978,280)
BGH, Entscheidung vom 30. August 1978 - 2 StR 323/78 (https://dejure.org/1978,280)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Tragweite des Grundsatzes ne bis in idem - Bindung bei teilrechtskräftiger Verurteilung

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    1. Tragweite des Grundsatzes ne bis in idem. 2. Bindung bei teilrechtskräftiger Verurteilung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 103 Abs. 3; StPO § 264, § 343 Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 28, 119
  • NJW 1979, 54
  • MDR 1978, 1039
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 22.07.1971 - 4 StR 184/71

    Schuldhafte Herbeiführung des Unfalls und anschließende Unfallflucht -

    Auszug aus BGH, 30.08.1978 - 2 StR 323/78
    Der Senat hält es nicht für angängig, für den hier gegebenen Fall der Teilrechtskraft im Rahmen einer einheitlichen Tat im Sinne des Verfahrensrechts (§ 264 StPO), in dem nach den Feststellungen des ersten Tatrichters eine Begrenzung des Rechtsmittels auf eine von zwei selbständigen Taten und Verurteilungen im Sinne des § 52 StGB statthaft war (BGHSt 24, 185), etwas anderes gelten zu lassen.
  • BGH, 17.12.1971 - 2 StR 522/71

    Reichweite der Aufhebung eines Revisionsgerichtes - Neue und alte Feststellungen

    Auszug aus BGH, 30.08.1978 - 2 StR 323/78
    Im Falle einer teilrechtskräftigen Verurteilung darf sich der neuerlich mit der Sache befaßte Tatrichter nicht zu Feststellungen in Widerspruch setzen, welche dem in Teilrechtskraft erwachsenen Urteilsspruch zugrunde lagen (BGHSt 7, 283; 10, 71; 24, 274).
  • BGH, 31.03.1955 - 4 StR 68/55

    Wegnahme eines Fahrrades und Veräußerung desselben am darauf folgenden Morgen als

    Auszug aus BGH, 30.08.1978 - 2 StR 323/78
    Im Falle einer teilrechtskräftigen Verurteilung darf sich der neuerlich mit der Sache befaßte Tatrichter nicht zu Feststellungen in Widerspruch setzen, welche dem in Teilrechtskraft erwachsenen Urteilsspruch zugrunde lagen (BGHSt 7, 283; 10, 71; 24, 274).
  • BGH, 19.12.1956 - 4 StR 524/56
    Auszug aus BGH, 30.08.1978 - 2 StR 323/78
    Im Falle einer teilrechtskräftigen Verurteilung darf sich der neuerlich mit der Sache befaßte Tatrichter nicht zu Feststellungen in Widerspruch setzen, welche dem in Teilrechtskraft erwachsenen Urteilsspruch zugrunde lagen (BGHSt 7, 283; 10, 71; 24, 274).
  • BGH, 26.02.2013 - KRB 20/12

    Grauzementkartell

    Daran fehlt es, wenn über die Tat noch nicht abschließend entschieden worden und das Gericht seiner Kognitionspflicht noch nicht umfassend nachgekommen ist (vgl. BGH, Urteil vom 30. August 1978 - 2 StR 323/78, BGHSt 28, 119, 121).
  • OLG Düsseldorf, 26.06.2009 - 2a Kart 2/08

    Verhängung von Bußgeldern wegen unzulässiger Preisabsprachen auf dem Zementmarkt

    Das Verbot des Art. 103 Abs. 3 GG setzt ein vollständig abgeschlossenes Verfahren voraus und greift nicht ein, wenn über den Vorwurf noch nicht abschließend sachlich entschieden worden ist (BGHSt 28, 119 = NJW 1979, 54 unter I.).

    Soweit auch bei horizontal beschränkter oder - innerhalb derselben Tat im prozessualen Sinne - vertikal beschränkter Anfechtung von einer Teilrechtskraft die Rede ist, handelt es sich der Sache nach nicht um eine Rechtskraft im üblichen Sinne, sondern nur um eine Bindung an die unangefochten gebliebenen Feststellungen im nachfolgenden Verfahren (vgl. BGHSt 28, 119 = NJW 1979, 54; BGH NJW 1980, 1807; Gössel, a.a.O.; Brunner, a.a.O., Fischer, a.a.O.).

  • BGH, 11.06.1980 - 3 StR 9/80

    Das Verbot paralleler strafrechtlicher Ermittlungsverfahren bzw. die (zeitlich

    Die Vorschrift soll den Bürger davor schützen, daß er wegen einer bestimmten Tat, derentwegen er schon strafrechtlich zur Verantwortung gezogen worden ist, nochmals in einem neuen Verfahren verfolgt wird (BGHSt 28, 119, 121) [BGH 30.08.1978 - 2 StR 323/78].
  • BGH, 14.01.1982 - 4 StR 642/81

    Rechtsmittel - Beschränkung - Rechtskräftiger Schuldspruch - Beschreibung des

    Er darf diese zwar noch ergänzen, die ergänzenden Feststellungen dürfen den bindend gewordenen jedoch nicht widersprechen (BGHSt 7, 283, 287; 10, 71; 24, 274 f; 28, 119, 121; 29, 359, 366).

    Vielmehr unterliegen auch solche Abweichungen, durch die nur der Schuldumfang betroffen, die rechtliche Beurteilung aber nicht in Frage gestellt wird, dem Widerspruchsverbot (BGHSt 28, 119, 121).

    Zum anderen nehmen aber auch jene Teile der Sachverhaltsdarstellung als den Schuldspruch tragend an der Bindungswirkung teil, die das Tatgeschehen im Sinne eines geschichtlichen Vorgangs näher beschreiben (BGHSt 24, 274 f.; 28, 119, 121; Meyer LR RdNr. 29 zu § 353 StPO; vgl. auch Bruns, Teilrechtskraft und innerprozessuale Bindungswirkung des Strafurteils, 1961, S. 86 ff), zum Beispiel die Umstände schildern, die der Tatausführung das entscheidende Gepräge gegeben haben.

  • BGH, 18.04.1990 - 3 StR 252/88

    Nichteinhaltung einer Zusage durch die Staatsanwaltschaft; Strafzumessung bei

    Der Verbrauch der Strafklage mit der Sperrwirkung, daß eine neue Strafverfolgung gegen denselben Täter wegen derselben Tat unzulässig ist (Art. 103 Abs. 3 GG), kann nur durch eine richterliche, nicht jedoch durch eine staatsanwaltschaftliche Entscheidung oder eine wie auch immer geartete "Zusage" der Staatsanwaltschaft eintreten (vgl. BGHSt 28, 119, 121; 29, 288, 292).
  • BGH, 12.06.2014 - 3 StR 139/14

    Innerprozessuale Bindungswirkung nicht aufgehobener Feststellungen bei Aufhebung

    Vielmehr unterliegen auch solche Abweichungen, durch die nur der Schuldumfang betroffen, die rechtliche Beurteilung aber nicht in Frage gestellt wird, dem Widerspruchsverbot (vgl. BGH, Urteil vom 30. August 1978 - 2 StR 323/78, BGHSt 28, 119, 121).
  • OLG Köln, 08.08.2023 - 1 ORs 97/23

    Täterschaftliches Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Keine Relevanz von

    Die Bindungswirkung erstreckt sich darüber hinaus aber auch auf Tatsachen, die (nur) den Schuldumfang betreffen (BGHSt 28, 119 [121]; BGHSt 30, 340 [343] = NJW 1982, 1295; SenE v. 10.02.1989 - Ss 41-42/89 - = OLGSt § 318 StPO Nr. 7 = NStZ 1989, 339; SenE v. 28.12.2000 - Ss 536/00 - = VRS 100, 64 [66 f.]; SenE v. 16.07.2004 - Ss 301/04 -).

    Von ihm getroffene Feststellungen zum Schuldumfang dürfen zu den diesbezüglichen Feststellungen des Erstgerichts nicht in Widerspruch stehen (vgl. BGHSt 28, 119 = NJW 1979, 54; BGHSt 30, 340 = NJW 1982, 1295; BGH, NStZ-RR 1996, 203, 204; Senat, NStZ-RR 1996, 309, 310, jeweils m.w.N.).

  • BVerfG, 26.06.2007 - 1 BvR 1877/01

    Wird in strafprozessualer Revisionsentscheidung die Sache nur im Strafausspruch

    Der aufrechterhaltene Schuldspruch erwächst in Teilrechtskraft und kann im weiteren Verlauf des Strafverfahrens nicht mehr auf seine Rechtmäßigkeit hin überprüft werden (vgl. BGHSt 7, 283 ; 28, 119 ; 30, 340 ).
  • BGH, 06.05.1980 - 1 StR 89/80

    Hervorrufen einer Sperrwirkung im Sinne der Rechtskraft eines endgültigen Urteils

    Dieser Freispruch hat schon deshalb weder eine Sperrwirkung im Sinne der Rechtskraft eines endgültigen Urteils noch eine Bindungswirkung im Sinne der Teilrechtskraft (vgl. BGHSt 24, 185, 187 [BGH 22.07.1971 - 4 StR 184/71]/188; 28, 119, 121; Löwe/Rosenberg, StPO 23. Aufl. vor § 296 Rdn. 37 und § 318 Rdn. 25 bis 32) hervorrufen können, weil er nicht bestehen geblieben ist: Der Senat hat, wie dargelegt, in seiner Entscheidung vom 26. Juni 1979 das Urteil des Schwurgerichts vom 13. Dezember 1978 in vollem Umfange mit den zugrunde liegenden Feststellungen aufgehoben.

    Im Rahmen eines einheitlichen Verfahrens treten Rechtskraftwirkungen im Sinne des Strafklageverbrauchs nicht ein, wenn eine tatrichterliche Entscheidung, die eine Tat im Sinne des prozessualen Rechts (§ 264 StPO) zum Gegenstand hat, nur teilweise angefochten wird oder - wie bei Teilfreispruch - vom Angeklagten nur teilweise angefochten werden kann (BGHSt 24, 185, 187 [BGH 22.07.1971 - 4 StR 184/71]; 28, 119, 121; Löwe/Rosenberg a.a.O. § 318 Rdn. 41 und 42).

  • BGH, 28.03.2007 - 2 StR 62/07

    Aufhebung von Feststellungen durch das Revisionsgericht (Tenorierung); Bindung an

    Unter diesen Umständen besteht - anders wäre es bei einer einheitlichen prozessualen Tat (BGHSt 24, 185 = JR 1972, 203 m. Anm. Meyer; BGHSt 28, 119, 121 = JR 1979, 299 m. Anm. Grünwald) - für den neuen Tatrichter keine Bindung an die Tatsachenfeststellungen, die dem nicht aufgehobenen Urteilsteil zugrunde liegen (vgl. Hanack aaO § 344 Rdn. 22, § 353 Rdn. 27; Meyer-Goßner aaO § 353 Rdn. 19; Wohlers aaO § 353 Rdn. 25 f; Frisch in SK-StPO vor § 296 Rdn. 287 ff).
  • OLG Köln, 20.07.2021 - 1 RVs 123/21

    Strafklageverbrauch bei einheitlichem Lebenssachverhalt; Unfallflucht wegen

  • BGH, 24.06.1982 - 4 StR 163/82

    Rechtswirkungen der Aufhebung des Strafausspruchs und Auswirkungen auf die

  • OLG Hamburg, 09.02.2005 - II-10/05

    Wirksamkeit der Beschränkung der Berufung auf die Frage der Strafaussetzung zur

  • OLG Köln, 14.02.2017 - 1 RVs 294/16

    Prozessualer Tatbegriff bei Zusammentreffen von Fahren ohne Fahrerlaubnis und

  • OLG Rostock, 22.12.2015 - 21 Ss OWi 198/15

    Rechtsbeschwerde in Bußgeldsachen: Bindungswirkung von tatrichterlichen

  • OLG Frankfurt, 27.02.2002 - 2 Ss 21/02

    Ablehnung des Fahrerlaubnisentzuges; Berufungsbeschränkung; Urteilsrechtskraft;

  • BGH, 18.12.1985 - 2 StR 461/85

    Voraussetzungen der Wirksamkeit einer Rechtsmittelbeschränkung auf einzelne

  • OLG Köln, 06.07.2001 - Ss 270/01

    Anfechtung des Schuldspruchs durch auf das Fahrverbot beschränkte

  • BGH, 31.10.1995 - 1 StR 454/95

    Strafausspruch - Getroffene Feststellungen zum Schuldumfang - Widerspruch -

  • BGH, 12.11.1996 - 4 StR 495/96

    Vorliegen eines Verfahrenhindernisses wegen Verbindung von Verfahren die

  • OLG Frankfurt, 29.10.1996 - 3 Ss 310/96

    Einlegung einer Revision mit der Rüge einer Verletzung formellen und sachlichen

  • OLG Köln, 28.12.2000 - Ss 536/00

    Anrechnung einer erlittenen Untersuchungshaft aus erzieherischen Gründen;

  • KG, 04.04.2012 - 1 Ss 377/11

    Doppelrelevante Tatsachen

  • LG Heidelberg, 12.05.2009 - 9 Ns 22 Js 2024/09
  • OLG Düsseldorf, 29.11.1983 - 2 Ss 477/83
  • BGH, 31.07.1980 - 4 StR 340/80

    Unerlaubter Waffenbesitz - Beendigung eines Dauerdelikts - Einleitung eines neuen

  • OLG Zweibrücken, 23.01.1996 - 1 Ss 211/95
  • BGH, 19.06.1985 - 2 StR 1/85

    Verurteilung wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz - Antrag auf

  • BGH, 17.11.1978 - 2 StR 632/78

    Umfang der Bindungswirkung der Festellungen des Tatrichters zum Schuldspruch

  • OLG Köln, 19.08.1980 - 1 Ss 538/80
  • OLG Hamm, 18.07.2000 - 1 Ss 604/00

    Pflichtverteidigerbeiordnung wegen Schwierigkeit der Sachlage, Ausländer,

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Rechtsprechung
   BGH, 02.11.1978 - StB 160/78   

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https://dejure.org/1978,3632
BGH, 02.11.1978 - StB 160/78 (https://dejure.org/1978,3632)
BGH, Entscheidung vom 02.11.1978 - StB 160/78 (https://dejure.org/1978,3632)
BGH, Entscheidung vom 02. November 1978 - StB 160/78 (https://dejure.org/1978,3632)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 28, 169
  • NJW 1979, 54
  • MDR 1979, 67
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 05.07.1972 - 3 StR 4/71

    Aufhebung eines Urteils - Zurückverweisung einer Sache an ein Oberlandesgericht -

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  • BGH, 03.05.1994 - GSSt 2/93

    Grundlegende Einschränkung der Anwendung der Rechtsprechung zur fortgesetzten

    Diese sind allerdings nicht eindeutig abgegrenzt, erfassen teilweise auch in der Rechtsprechung als natürliche Handlungseinheit oder als Dauerstraftaten gewertete Sachverhalte (vgl. BGHSt 28, 169, 171 f. zu § 99 StGB) und werden begrifflich von der fortgesetzten Handlung unterschieden.
  • BGH, 07.01.1981 - 2 StR 618/80

    Betäubungsmittel - Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Güterumsatz - Teilakte

    Die innerhalb dieses Bezugsrahmens aufeinanderfolgenden Teilakte - wie Erwerb, Einfuhr, Veräußerung - sind nicht etwa mehrfache Verwirklichungen desselben Tatbestands, deren Verhältnis zueinander erst noch bestimmt werden müßte; vielmehr werden sie schon vom gesetzlichen Tatbestand selbst in dem pauschalierenden, verschiedenartige Tätigkeiten zusammenfassenden Begriff des Handeltreibens zu einer Bewertungseinheit verbunden (vgl Stree in Schönke/Schröder aaO Vorbem zu §§ 52ffRdn 15f; Vogler in LK StGB aaO vor § 52 Rdn 30, 35; Jescheck, Strafrecht AT 3. Aufl S 580f; zuletzt Werle NJW 1980, 2671 (2674) unter Hinweis auf BGH GA 1965, 373; vgl auch BGHSt 15, 259, 262; 28, 169, 171).
  • BGH, 07.08.1996 - 3 StR 318/96

    Ausüben einer geheimdienstlichen Tätigkeit kein Dauerdelikt

    Das Ausüben einer geheimdienstlichen Tätigkeit nach § 99 Abs. 1 Nr. 1 StGB ist kein Dauerdelikt (teilweise Aufgabe von BGH, 2. November 1978, 4 StE 2/77, StB 160/78, BGHSt 28, 169).

    Nunmehr ist in Fortentwicklung der Erwägungen des Senats in BGHSt 28, 169 unter Berücksichtigung der neueren Rechtsprechung (vgl. u.a. BGHSt 40, 138; 40, 195; BGH NStZ 1994, 494; 1995, 92; BGH, Beschluß vom 19. Dezember 1995 - KRB 33/95 - zum Abdruck in BGHSt 41, 385 bestimmt) und Literatur (vgl. Geppert NStZ 1996, 57) festzustellen, daß es sich bei den gegen § 99 Abs. 1 Nr. 1 StGB verstoßenden Verhaltensweisen nicht um ein Dauerdelikt handelt.

    In teilweiser Abkehr von der in BGHSt 28, 169 vertretenen Auffassung begründet also nicht allein der Umstand, daß die nach langjähriger Unterbrechung neu aufgenommene Agententätigkeit an die früher eingegangene Beziehung zu dem fremden Geheimdienst anknüpft, eine tatbestandliche Bewertungseinheit.

  • BGH, 21.04.1983 - 3 StR 80/83

    Strafbarkeit wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit - Anforderungen an die

    Die Senatsentscheidung vom 2. November 1978 (BGHSt 28, 169 [BGH 02.11.1978 - StB 160/78] = NJW 1979, 54), auf welche die Revision hinweist, besagt nichts anderes.

    Mit § 99 StGB wollte der Gesetzgeber einen bewußt weit gefaßten zentralen Spionagetatbestand als wirksames Instrument zur Abwehr fremder Agententätigkeit schaffen (BGHSt 24, 369, 377 [BGH 05.07.1972 - 3 StR 4/71]; 28, 169, 172 [BGH 02.11.1978 - StB 160/78]; 29, 325, 328) [BGH 22.09.1980 - StB 25/80].

  • BGH, 18.10.1995 - 3 StR 211/95

    Geheimdienstliche Agententätigkeit - Einzige Tat im Rechtssinne - Letztes

    Der Senat braucht sich nicht rechtsgrundsätzlich dazu zu äußern, inwieweit nach dem Beschluß des Großen Senats für Strafsachen zur fortgesetzten Handlung (BGHSt 40, 138) und sich daran anschließenden Entscheidungen des Bundesgerichtshofs die Erwägungen des Senats in BGHSt 28, 169 [BGH 02.11.1978 - StB 160/78] aufrechtzuerhalten sind.

    Den Rechtsbegriff der fortgesetzten Handlung hat der Senat zur Annahme, daß es sich bei der geheimdienstlichen Agententätigkeit nur um eine Tat handelt, nicht zugrundegelegt (BGHSt 28, 169, 171) [BGH 02.11.1978 - StB 160/78].

  • BGH, 14.08.1991 - StB 15/91

    Nur ein Haftbefehl gegen einen Beschuldigten bei einer Tat im prozessualen Sinne

    Der Umstand, daß dem Beschuldigten im vorliegenden Verfahren möglicherweise über die Abhörmaßnahmen hinaus noch weitere - weder im Haftbefehl noch im Haftbefehlsantrag näher konkretisierte - organisatorische oder leitende Maßnahmen gemäß § 99 StGB zur Last gelegt werden, steht dem nicht entgegen; wird die geheimdienstliche Agententätigkeit im Rahmen "derselben Beziehung" (vgl. BGHSt 28, 169, 171) [BGH 02.11.1978 - StB 160/78] zu demselben Nachrichtendienst über eine gewisse Zeit ausgeübt, so verbindet sie als Dauerdelikt die verschiedene Tätigkeitsakte zu einer Tat.
  • BayObLG, 24.08.1995 - 3 St 11/94
    Die Dauerstraftat (BGHSt 28, 169/173) der geheimdienstlichen Agententätigkeit im Sinn des § 99 StGB ist im Höchstmaß mit einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren bedroht und unterliegt somit der fünfjährigen Verjährungsfrist gemäß § 78 Abs. 1 Nr. 4 StGB .

    Die Beendigung der Tat bestimmt sich im Fall der geheimdienstlichen Agententätigkeit (§ 99 StGB ) nach dem endgültigen Abbruch der Beziehung zum fremden Geheimdienst (BGHSt 28, 169/173; BGH NStZ 1984, 309/310 = StV 1984, 188/189; Schmidt NStZ 1995, 262/263).

  • BGH, 07.03.1984 - 3 StR 21/84

    Verurteilung wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit - Preisgabe wichtiger

    Der Senat hat in BGHSt 28, 169, 173 [BGH 02.11.1978 - StB 160/78] dargelegt, daß die von einem Agenten im Rahmen eines Agentenverhältnisses für den fremden Geheimdienst vorgenommenen Handlungen auch dann, wenn die Voraussetzungen der natürlichen Handlungseinheit oder der fortgesetzten Tat nicht erfüllt sind, kraft der Eigenart des in § 99 StGB umschriebenen Verhaltens als eine Dauerstraftat zu werten sind, deren Verjährung erst mit dem endgültigen Abbruch der Beziehungen beginnt.
  • AG Halle/Saale, 02.04.2001 - 320 Ds 1203 Js 35156/97

    Abgrenzung zwischen Untreue und Bankrott; Tatbestand des vorsätzlichen Bankrotts;

    Nach dieser Theorie soll im Rahmen des § 283 Abs. 1 Nr. 1 StGB eine Zurechnung der Eigenschaften der GmbH an den Geschäftsführer gemäß § 14 StGB nur dann möglich sein, wenn der Geschäftsführer bei der Begehung der Tathandlung des § 283 Abs. 1 Nr. 1 StGB (Beiseiteschaffen, Verheimlichen etc.) im wirtschaftlichen Interesse der GmbH handelte, nicht jedoch, wenn der Geschäftsführer im eigenen Interesse handelte (BGHSt 6, 314 ff.; 28, 171 ff. [BGH 02.11.1978 - StB 160/78] ; 30, 127 ff. [BGH 20.05.1981 - 2 StR 666/80] ).
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