Rechtsprechung
OLG Celle, 31.08.1977 - 9 U 256/76 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 823 Abs. 1 BGB; § 847 BGB; § 852 BGB
Einfangen eines reiterlosen Pferdes und Sturz vom Pferd; Kausalzusammenhang zwischen reiterlicher Ungeschicklichkeit und der Verursachung eines komplizierten Armbruchs; Problem der Unterbrechung des Kausalzusammenhangs ; Gefährlichkeit wild gemachter Pferde - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Einfangen eines reiterlosen Pferdes und Sturz vom Pferd; Kausalzusammenhang zwischen reiterlicher Ungeschicklichkeit und der Verursachung eines komplizierten Armbruchs; Problem der Unterbrechung des Kausalzusammenhangs ; Gefährlichkeit wild gemachter Pferde
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 823
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hildesheim, 13.10.1976 - 6 O 174/76
- OLG Celle, 31.08.1977 - 9 U 256/76
Papierfundstellen
- NJW 1979, 723
- VersR 1978, 947
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 13.07.1971 - VI ZR 125/70
Bahnhofstreppe - § 823 BGB, Herausforderung, gesteigertes Verfolgungsrisiko, …
Auszug aus OLG Celle, 31.08.1977 - 9 U 256/76
Die Tatsache, daß ein bisher Unbeteiligter aufgrund eines eigenen Entschlusses tätig wird, damit eine Schadensursache setzt und auch ein Risiko eingeht, hat nicht notwendigerweise die Unterbrechung des Kausalzusammenhangs zur Folge (BGHZ 57, 25; BGHZ 63, 189).Für Rechtsgutsverletzungen im Rahmen derartig gesteigerter Risiken haftet beim herausgeforderten bzw. auf derselben Linie liegenden Eingreifen aber der Schädiger (vgl. BGHZ 57, 32 [BGH 13.07.1971 - VI ZR 125/70] ).
- BGH, 29.10.1974 - VI ZR 168/73
Zur Haftung für Schäden bei einer durch den Täter veranlassten Verfolgung durch …
Auszug aus OLG Celle, 31.08.1977 - 9 U 256/76
Die Tatsache, daß ein bisher Unbeteiligter aufgrund eines eigenen Entschlusses tätig wird, damit eine Schadensursache setzt und auch ein Risiko eingeht, hat nicht notwendigerweise die Unterbrechung des Kausalzusammenhangs zur Folge (BGHZ 57, 25; BGHZ 63, 189).Erst wenn feststeht, daß das Dazwischentreten des Dritten weder herausgefordert noch nahegelegt worden ist, entfällt die Haftung des Erstverursachers (BGH NJW 76, 568 (569); BGH NJW 75, 168 m.w.N.).
- BGH, 15.05.1952 - IV ZR 157/51
Erfüllung durch Banküberweisung
Auszug aus OLG Celle, 31.08.1977 - 9 U 256/76
Tierhalters eingeschränkt (vgl. BGHZ 6, 319; 12; 124 (129) [BGH 15.05.1952 - IV ZR 157/51] ).
- BGH, 13.01.1976 - VI ZR 41/75
Haftung des fliehenden Rechtsbrechers für die aus seiner Verfolgung entstandenen …
Auszug aus OLG Celle, 31.08.1977 - 9 U 256/76
Erst wenn feststeht, daß das Dazwischentreten des Dritten weder herausgefordert noch nahegelegt worden ist, entfällt die Haftung des Erstverursachers (BGH NJW 76, 568 (569); BGH NJW 75, 168 m.w.N.). - BGH, 11.06.1974 - VI ZR 37/73
Beweisführung bei Schädigung durch Steinschlag; Pflichten eines Kraftfahrers in …
Auszug aus OLG Celle, 31.08.1977 - 9 U 256/76
Ein Schädiger haftet auch dann, wenn durch Verletzung eines gesundheitlich Geschwächten ein ungewöhnlich großer Schaden eintritt (st. Rspr.; RGZ 169, 120, - BGB NJW 74, 1510 m.w.N.). - BGH, 23.06.1952 - III ZR 297/51
Ausgleichungspflicht zwischen Kraftfahrern
Auszug aus OLG Celle, 31.08.1977 - 9 U 256/76
Tierhalters eingeschränkt (vgl. BGHZ 6, 319; 12; 124 (129) [BGH 15.05.1952 - IV ZR 157/51] ).
- BGH, 27.11.1984 - VI ZR 49/83
Streupflicht von Wohnungseigentümern
Ähnlich wie bei einem Retter, der einen Rettungsversuch macht und sich dabei verletzt (vgl. dazu Senatsurteil vom 2. Dezember 1980 VI ZR 265/78 = VersR 1981, 260, 261 m.w.N.; OLG Stuttgart, NJW 1965, 112; OLG Celle, NJW 1979, 723), kann ihrem Ersatzbegehren nicht entgegenstehen, daß sie sich aufgrund eigenen Entschlusses der Glättegefahr ausgesetzt hat. - OLG Oldenburg, 26.03.1986 - 3 U 299/85
Nichteheliche Lebensgemeinschaft; Haftung der Partner; Eigenübliche Sorgfalt
Von der Rechtsprechung ist auch anerkannt, daß der Nothelfer, der einem Verletzten oder Gefährdeten zu Hilfe kommt, und sich dabei selbst verletzt, gegen den Schädiger einen Schmerzensgeldanspruch hat (vgl. OLG Stuttgart NJW 1965, 112; OLG Celle NJW 1979, 723). - AG Frankfurt/Main, 05.01.1990 - 31 C 4029/89
Vereitelung einer gewillkürten Nutzungsmöglichkeit als Eigentumsverletzung; Zweck …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Hamm, 28.11.1986 - 9 U 263/81
Vorliegen eines Herausforderungsfalls beim Bestreuen eines vereisten Gehwegs …
Entscheidend ist nur, ob aus der damaligen Sicht, also ex-ante betrachtet (vgl. dazu BGH NJW 1971, 1981 = BGHZ 57, 25, 32 und auch BGH NJW 1981, 571) der Dritte zu seinem Eingreifen berechtigt ist, ob also eine Verhältnismäßigkeit zwischen Zweck und erkennbarem Risiko seiner Aktion vorliegt (s. BGH NJW 1971, 1981; vgl. auch OLG Celle NJW 1979, 723 m.w.N.). - LG Aurich, 27.05.1987 - 1 S 516/86 Denn insoweit handelt es sich lediglich um die Situation der psychisch vermittelten Kausalität, bei der der Zusammenhang zwischen Handlung und Erfolg über eine andere Person hergestellt wird (vgl.: OLG Celle, NJW 1979, 723, unter Hinw. auf Deutsch, HaftungsR I, S. 139 f.).