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   BGH, 05.10.1978 - GSZ 1/78   

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BGH, 05.10.1978 - GSZ 1/78 (https://dejure.org/1978,1274)
BGH, Entscheidung vom 05.10.1978 - GSZ 1/78 (https://dejure.org/1978,1274)
BGH, Entscheidung vom 05. Oktober 1978 - GSZ 1/78 (https://dejure.org/1978,1274)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Bestimmung des Wertes des Streitgegenstandes bei wechselseitig eingelegten Rechtsmitteln - Zulässigkeit der Anrechnung des Wertes einer eingelegten Anschlussrevision zu dem Wert einer abgelehnten Revision - Relevanz des Merkmals des "Sichbefassens" mit dem ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 72, 339
  • NJW 1979, 878
  • MDR 1979, 287
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 16.05.1972 - GSZ 1/72

    Kostenstreitwert bei Aufrechnung

    Auszug aus BGH, 05.10.1978 - GSZ 1/78
    Es ist ein kostenrechtliches Grundprinzip, daß der Streitwert sich nach den das Verfahren einleitenden und den Streitgegenstand bestimmenden Anträgen richtet (siehe vor allem §§ 11 Abs. 2 GKG, 12 Abs. 1 GKG in Verbindung mit § 4 Abs. 1 ZPO; § 14 Abs. 1 GKG; BGHZ 59, 17, 18).

    Denn es ging dort gerade um eine an sich regelwidrige Erhöhung des Streitwerts: Weil die Prozeßaufrechnung für den Streitgegenstand, nach dem der Streitwert sich an sich richtet, ohne Bedeutung ist, wäre sie, wenn die Regelung des § 19 Abs. 3 GKG unterblieben wäre, wertmäßig nicht zu berücksichtigen (zum früheren Rechtszustand BGHZ 59, 17).

  • BGH, 09.11.1976 - III ZR 168/75

    Kosten und Streitwert der Anschlußrevision

    Auszug aus BGH, 05.10.1978 - GSZ 1/78
    Er möchte den Streitwert für den Revisionsrechtszug unter Zusammenrechnung der Werte von Revision und Anschlußrevision festsetzen, sieht sich hieran jedoch durch den Beschluß des III. Zivilsenats vom 9. November 1976 (III ZR 168/75 = BGHZ 67, 305, Leitsatz b) gehindert, wonach der Wert der Anschließung dem der Revision nicht hinzuzurechnen ist, wenn die Anschlußrevision infolge der Ablehnung der Annahme der Revision ihre Wirkung verliert (§ 556 Abs. 2 Satz 4 in Verbindung mit § 554 b ZPO).

    Das gilt grundsätzlich auch für den Fall einer unselbständigen Anschlußrevision; wenn diese auch ihrem Wesen nach kein Rechtsmittel im eigentlichen Sinn ist, sondern lediglich einen Antrag innerhalb des von dem Revisionskläger eingelegten Rechtsmittels darstellt (BGHZ 4, 229, 233; 67, 305, 306), so bestehen doch keine Bedenken, sie hinsichtlich der Streitwertberechnung wie ein Rechtsmittel zu behandeln.

  • BGH, 17.12.1951 - GSZ 2/51

    Unselbständige Anschlußrevision. Kosten

    Auszug aus BGH, 05.10.1978 - GSZ 1/78
    Das gilt grundsätzlich auch für den Fall einer unselbständigen Anschlußrevision; wenn diese auch ihrem Wesen nach kein Rechtsmittel im eigentlichen Sinn ist, sondern lediglich einen Antrag innerhalb des von dem Revisionskläger eingelegten Rechtsmittels darstellt (BGHZ 4, 229, 233; 67, 305, 306), so bestehen doch keine Bedenken, sie hinsichtlich der Streitwertberechnung wie ein Rechtsmittel zu behandeln.
  • BGH, 12.07.1972 - VIII ZR 259/69

    Festsetzung des Streitwertes; Anforderungen an die Streitwertbemessung;

    Auszug aus BGH, 05.10.1978 - GSZ 1/78
    Durch die Regelung des § 19 Abs. 4 GKG wollte der Gesetzgeber "der Hilfsnatur des Antrags am besten gerecht (werden)" (BT-Drucks. 7/2016 zu Art. 1 Nr. 16, S. 72), d.h. im Grunde nur dem prozessualen Umstand Rechnung tragen, daß ein Hilfsanspruch zwar sofort rechtshängig wird - was dafür sprechen könnte, ihn sofort kostenstreitwertmäßig mit zu berücksichtigen -, die Rechtshängigkeit jedoch rückwirkend wieder entfällt, wenn der Eventualfall, für den er geltend gemacht wird, nicht eintritt (vgl. - zur Hilfswiderklage - BGH Beschluß vom 12. Juli 1972 - VIII ZR 259/69 = NJW 1973, 98).
  • BGH, 19.04.1978 - VIII ZR 10/77

    Festsetzung des Streitwertes für den Revisionsrechtszug unter Berücksichtigung

    Auszug aus BGH, 05.10.1978 - GSZ 1/78
    Der VIII. Zivilsenat hat mit Beschluß vom 29. September 1977 (VIII ZR 10/77) die Annahme der Revision abgelehnt und den Beklagten die Kosten des Revisionsverfahrens einschließlich der durch die Anschlußrevision etwa entstandenen Mehrkosten auferlegt.
  • VGH Baden-Württemberg, 30.07.2014 - 1 S 1352/13

    Anspruch auf Löschung von kopierten Daten aus dienstlicher Kennung;

    Das gilt auch für den Fall eines unselbständigen Anschlussrechtsmittels (vgl. BGH -GrS-, Beschl. v. 05.10.1978 - GSZ 1/78 - BGHZ 72, 339; BayVGH, Urt. v. 22.07.2010 - 6 B 09.584 - juris Rn. 50).
  • OLG Nürnberg, 10.05.2021 - 8 U 3174/20

    Schadensersatzanspruch des Wohnungseigentümers gegen den Wohngebäudeversicherer

    Die Werte von Berufung und Anschlussberufung sind auch dann zu addieren, wenn die Anschlussberufung gemäß § 524 Abs. 4 ZPO ihre Wirkung verliert (vgl. BGH, Beschluss vom 05.10.1978 - GSZ 1/78, NJW 1979, 878).
  • BGH, 08.05.2012 - XI ZR 261/10

    Revision im Schadensersatzprozess gegen eine Bank wegen fehlerhafter

    Beide Werte sind gemäß § 45 Abs. 2 i.V.m. Abs. 1 Sätze 1 und 3 GKG zusammenzurechnen (BGH, Beschlüsse vom 5. Oktober 1978 - GSZ 1/78, BGHZ 72, 339, 340 ff. und vom 23. Februar 2005 - II ZR 147/03, NJW-RR 2005, 651).
  • BGH, 26.10.1993 - VI ZR 155/92

    Vornahme der Beweisaufnahme durch den Einzelrichter im Berufungsverfahren;

    Denn unbeschadet des Umstands, daß die Anschlußrevision ihrem Wesen nach nicht als Rechtsmittel im eigentlichen Sinne, sondern lediglich als Antrag innerhalb des vom Revisionskläger eingelegten Rechtsmittels angesehen wird (GSZ BGHZ 4, 229, 233; 72, 339, 340; 80, 146, 148), gilt für sie nach der ausdrücklichen Regelung des § 556 Abs. 2 Satz 3 ZPO in gleicher Weise wie für die Revision die Vorschrift des § 554 Abs. 3 ZPO mit der hiernach gebotenen Angabe der Revisionsgründe.
  • BGH, 11.05.2022 - I ZR 186/20

    Geltendmachung der Unrichtigkeit tatbestandlicher Feststellungen im

    Der Streitwert einer unselbständigen Anschlussrevision (hier: 60.000 EUR) ist dem Wert der Revision (hier: 1.500.000 EUR) hinzuzurechnen, wenn die Revision gemäß § 552a Satz 1 ZPO zurückgewiesen wird und dadurch die Anschlussrevision ihre Wirkung verliert (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Oktober 1978 - GSZ 1/78, BGHZ 72, 339 [juris Rn. 4]; Beschluss vom 8. Mai 2012 - XI ZR 261/10, NJW 2012, 2446 Rn. 13).
  • BGH, 11.03.1981 - GSZ 1/80

    Kosten der Anschlußrevision bei Nichtannahme

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  • BGH, 11.04.2019 - I ZR 205/18

    Bestimmung des Streitwerts im Rechtsmittelverfahren

    Zwar sind die Gegenstände von Klage und Widerklage im Falle einer Sachentscheidung nur zusammenzurechnen, wenn der Eventualfall eintritt (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Juli 1972 - VIII ZR 259/69, NJW 1973, 98 [juris Rn. 5]; Beschluss vom 5. Oktober 1978 - GSZ 1/78, BGHZ 72, 339, 341 [juris Rn. 8]).
  • BGH, 08.07.1980 - VI ZR 31/79

    Unselbständige "Rechtsmittel" (Anschlussberufung, Anschlussrevision) -

    Inzwischen hat aber der Große Senat für Zivilsachen in seinem Beschluß vom 5. Oktober 1978 (BGHZ 72, 339) entschieden, daß die Werte von Revision und Anschlußrevision zu addieren seien.

    Der VI. Zivilsenat sieht sich an einer solchen Entscheidung jedoch durch den Beschluß des III. Zivilsenats (BGHZ 67, 305 [BGH 09.11.1976 - III ZR 168/75]), übrigens u.a. auch durch die aus BGHZ 72, 339 ersichtliche Kostenrechtsprechung des VIII. Zivilsenats, gehindert und hat daher seit BGHZ 72, 339 in allen derartigen Fällen (es handelt sich um 12) bisher die Kostenentscheidung vorbehalten.

    Wenn der III. Zivilsenat in BGHZ 67, 305 [BGH 09.11.1976 - III ZR 168/75] diese schwere Unbilligkeit für den Revisionskläger hingenommen hat, obwohl die Begründung kaum tragfähig war, dann wird das allenfalls verständlich, weil die gleichzeitige regelwidrige Streitwertfestsetzung, die der Große Senat für Zivilsachen BGHZ 72, 339 wohl zu recht mißbilligt hat, die dem Revisionskläger davon drohende Unbilligkeit praktisch wieder vollkommen aufhob, so daß der besondere kostenrechtliche Grundsatz eigentlich nur theoretische Bedeutung hatte.

  • BGH, 23.02.2005 - II ZR 147/03

    Statthaftigkeit einer nicht zugelassenen Anschlußrevision

    Da Revision und Anschlußrevision unterschiedliche Streitgegenstände betreffen, ist ihr Wert zusammenzurechnen (BGH, Großer Senat für Zivilsachen, Beschl. v. 5. Oktober 1978 - GSZ 1/78, NJW 1979, 878; BGH, Beschl. v. 17. Mai 1984 - X ZR 82/83, MDR 1985, 52).
  • BGH, 27.10.1983 - III ZR 100/82

    Zulassung der Revision - Amtshaftung für unrichtige behördliche Auskünfte über

    Streitwert (BGHZ 72, 339):.

    Streitwertbeschluss: Streitwert (BGHZ 72, 339):.

  • BGH, 27.10.1983 - III ZR 101/82

    Zulassung der Revision - Amtshaftung für unrichtige behördliche Auskünfte über

  • OLG Nürnberg, 03.09.2012 - 6 U 844/12

    Kosten der Anschlussberufung bei Zurückweisung der Hauptberufung durch Beschluss

  • VGH Bayern, 22.07.2010 - 6 B 09.584

    Erschließungsbeitragsrecht; vorhandene Erschließungsanlage; historische Straße;

  • BGH, 08.05.2012 - XI ZR 424/10

    Zulässigkeit einer Anschlussrevision des Klägers nach Rücknahme der Revision

  • BGH, 08.05.2012 - XI ZR 423/10

    Zulässigkeit der Fortführung eines Verfahrens als Anschlussrevision nach

  • BGH, 08.05.2012 - XI ZR 102/11

    Fortführung als Anschlussrevision nach Rücknahme der Revision

  • BSG, 17.02.1998 - B 13 RJ 79/95 R

    Heilung von Mängeln bei der Zustellung der Revisionsbegründung - Beginn der

  • OLG Rostock, 21.12.2018 - 1 U 25/17

    Anschlussberufung: Kostentragung bei unverzüglicher Zurückweisung der Berufung

  • BGH, 30.06.1988 - III ZR 13/87

    Bemessung des Wertes einer anwaltlichen Tätigkeit

  • BGH, 17.05.1984 - X ZR 82/83

    Kostenentscheidung nach Ablehnung der Annahme der Revision in bezug auf eine

  • OLG Düsseldorf, 12.12.2022 - 26 U 2/22

    Voraussetzungen der Kündigung eines Dampflieferungsvertrags mit einer Laufzeit

  • BGH, 29.09.1983 - III ZR 173/82

    Beurteilung des "Beweismaßstabs" nach ausländischem oder nach deutschem Recht bei

  • BGH, 23.03.1983 - VIII ZR 229/82

    Wirkungsverlust der Anschlußrevision - Unstatthaftigkeit oder Nichtannahme der

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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 29.11.1978 - 7 U 76/78   

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https://dejure.org/1978,2072
OLG Frankfurt, 29.11.1978 - 7 U 76/78 (https://dejure.org/1978,2072)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 29.11.1978 - 7 U 76/78 (https://dejure.org/1978,2072)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 29. November 1978 - 7 U 76/78 (https://dejure.org/1978,2072)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltendmachung einer Maklerprovision ; Nichtigkeit des Maklervertrages bei Nichteinhaltung der Schriftform; Erfordernis des Nachweises der Gelegenheit zum Abschluss des Kaufvertrages beim Maklervertrag; Kausalität des Nachweises durch den Makler und Vertragsabschluss; ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1979, 878
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 21.05.1971 - IV ZR 52/70

    Voraussetzungen für den Anspruch auf Maklerprovision - Anforderungen an das

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.11.1978 - 7 U 76/78
    Verbleibende Unklarheiten gehen zu Lasten des Maklers (vgl. etwa Urteil des BGH vom 21.5.1971 in WM 1971, 1098).
  • OLG Karlsruhe, 09.04.1976 - 2 U 149/75
    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.11.1978 - 7 U 76/78
    Es ist jedoch anerkannt, daß ein solcher Verstoß des Maklers nur zu einer Geldbuße und nicht zur Nichtigkeit des Maklervertrages nach § 134 BGB führt (vgl. Palandt-Thomas a.a.O. am Ende und OLG Karlsruhe vom 9.4.1976 in NJW 1976, 1408 mit eingehender Begründung aus den Gesetzesmaterialien und weiterer Rechtsprechung).
  • OLG Bremen, 26.01.1977 - 3 U 77/76

    Erfolgsaussichten einer Berufung wegen vermeintlicher positiver

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.11.1978 - 7 U 76/78
    Für eine andere Baubetreuerklausel (Sicherheitsleistungsgestellung) hat dies auch OLG Bremen in NJW 1977, 638 [OLG Bremen 26.01.1977 - 3 U 77/76] so entschieden, d.h. im Sinne der Nichtanwendung des § 134 BGB .
  • BGH, 25.07.2002 - III ZR 113/02

    Wirksamkeit eines mit einem Wohnungsvermittler abgeschlossenen Maklervertrages

    Diese Voraussetzung ist bei § 6 Abs. 1 WoVermG nicht erfüllt (h.M.: OLG Karlsruhe aaO; Staudinger/Reuter, BGB 13. Bearb. 1995 § 652 Rn. 43 und 47; Dehner in BGB-RGRK 12. Aufl. 1978 vor § 652 Rn. 13; Palandt/Sprau, BGB 61. Aufl. 2002 § 652 Rn. 8; Roth in MünchKomm/BGB 3. Aufl. 1997 § 652 Rn. 67 und 70; Erman/O. Werner, BGB 10. Aufl. 2000 § 652 Rn. 35; Soergel/Lorentz, BGB 12. Aufl. 1999 § 652 Rn. 22; Baader/Gehle aaO Rn. 26 ff; Weimar BlGBW 1974, 92, 93; vgl. auch OLG Frankfurt NJW 1979, 878, 879; a.A. LG Hannover NJW-RR 1991, 1295 f; Dehner, Das Maklerrecht - Leitfaden für die Praxis 2001 Rn. 346; Tonner, Verbraucherschutz im Recht des Immobilienmaklers 1981 S. 91 f; Schwerdtner, Maklerrecht 4. Aufl. 1999 Rn. 254 f; Benöhr NJW 1973, 1286 f; Windisch aaO).
  • OLG Jena, 09.08.2006 - 2 U 1153/05

    Rechtsmängelhaftung und Rücktrittsrecht

    Abgesehen davon erfüllen Verstöße gegen die Informationspflicht allenfalls den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit, sie führen nicht zur Unwirksamkeit des Vertrages (vgl. Griwotz MABV § 11 Rn. 10; OLG Frankfurt NJW 1979, 878).
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