Rechtsprechung
BGH, 03.11.1978 - I ZR 150/76 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Prozessführungsbefugnis bei Abtretung der Klageforderung nach Rechtshängigkeit - Auswirkungen des Schlussssaldos eines Kontokorrentkredites auf die einzelnenen in das Kontokorrent eingestellten Einzelforderungen - Abtretbarkeit des Schlusssaldos - Voraussetzungen einer ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1979, 924
- MDR 1979, 288
- DB 1979, 444
Wird zitiert von ... (17) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 07.12.1977 - VIII ZR 164/76
Buchgroßhändler Sammelrechnung I - § 455 BGB <Fassung bis 31.12.01> …
Auszug aus BGH, 03.11.1978 - I ZR 150/76
Dies muß jedenfalls dann gelten, wenn es, wie hier, an einem Saldoanerkenntnis fehlt (vgl. BGHZ 49, 24, 27; 70, 86, 95).Der sogenannte kausale - nicht anerkannte - Schlußsaldo wird sofort fällig und ist abtretbar (BGHZ 70, 86, 93).
- BGH, 02.11.1967 - II ZR 46/65
Verjährung beim Kontokorrent
Auszug aus BGH, 03.11.1978 - I ZR 150/76
Dies muß jedenfalls dann gelten, wenn es, wie hier, an einem Saldoanerkenntnis fehlt (vgl. BGHZ 49, 24, 27; 70, 86, 95). - BGH, 30.09.1955 - V ZR 140/54
Rechtsfolgen der Veräußerung der streitbefangenen Sache
Auszug aus BGH, 03.11.1978 - I ZR 150/76
Bei der Anwendung des § 265 ZPO in einem wie hier gelagerten Fall nicht auf die Selbständigkeit der Kontokorrentverhältnisse, sondern auf die in das Kontokorrent eingestellten Forderungen abzustellen, wenn es an einem abstrakten Schuldanerkenntnis fehlt, entspricht dem Sinn und Zweck der Vorschrift, die Parteien an dem einmal anhängig gewordenen Rechtsstreit trotz Veräußerung der Streitsache oder Abtretung des mit der Klage geltend gemachten Anspruchs nach Möglichkeit festzuhalten und formale Klagabweisungen wegen weggefallener Sachlegitimation, die zu neuen Prozessen führen, zu verhindern (vgl. BGHZ 18, 223, 226 = LM Nr. 3 zu § 265 ZPO; BGHZ 28, 153, 156 = LM Nr. 4 zu § 265 ZPO m. Anm. Rothe). - BGH, 24.09.1958 - V ZR 59/57
Streitbefangenheit (§ 265 ZPO)
Auszug aus BGH, 03.11.1978 - I ZR 150/76
Bei der Anwendung des § 265 ZPO in einem wie hier gelagerten Fall nicht auf die Selbständigkeit der Kontokorrentverhältnisse, sondern auf die in das Kontokorrent eingestellten Forderungen abzustellen, wenn es an einem abstrakten Schuldanerkenntnis fehlt, entspricht dem Sinn und Zweck der Vorschrift, die Parteien an dem einmal anhängig gewordenen Rechtsstreit trotz Veräußerung der Streitsache oder Abtretung des mit der Klage geltend gemachten Anspruchs nach Möglichkeit festzuhalten und formale Klagabweisungen wegen weggefallener Sachlegitimation, die zu neuen Prozessen führen, zu verhindern (vgl. BGHZ 18, 223, 226 = LM Nr. 3 zu § 265 ZPO; BGHZ 28, 153, 156 = LM Nr. 4 zu § 265 ZPO m. Anm. Rothe).
- BGH, 24.08.2016 - VIII ZR 182/15
"Abbruchjäger" bei eBay: Klage scheitert bereits an Prozessführungsbefugnis
Zwar kann auch der Verkäufer einer Forderung ein eigenes berechtigtes Interesse daran haben, die abgetretene Forderung gerichtlich geltend zu machen (vgl. BGH, Urteile vom 3. November 1978 - I ZR 150/76, NJW 1979, 924 unter II 2; vom 23. September 1993 - III ZR 54/92, NVwZ 1994, 405 unter I;… Zöller/Vollkommer, ZPO, 31. Aufl., Vor § 50 Rn. 49). - OLG Frankfurt, 24.02.2015 - 16 U 135/14
Bauvertrag: Keine Klageänderung bei Umstellung eines Antrags auf Abschlagszahlung …
Die gewillkürte Prozesstandschaft setzt voraus, dass der Kläger ermächtig ist, den einem Dritten zustehenden Anspruch gerichtlich geltend zu machen, und dass er hieran ein eigenes rechtliches Interesse hat (BGH, Urteil vom 3.11.1978, I ZR 150/76 = NJW 79, 924).Die Erteilung der Ermächtigung ist stillschweigend möglich und kann sich durch Auslegung ergeben, z.B. bei einer Prozessführung im offenkundigen Einverständnis mit dem Rechtsinhaber (…Zöller/Vollkommer, aaO., Vor § 50 ZPO Rn. 45; BGH, Urteil vom 3.11.1978, aaO.).
Dann aber hat sie ein eigenes rechtliches Interesse an der gerichtlichen Geltendmachung der Forderungen (vgl. BGH, Urteil vom 3.11.1978, aaO.).
- BGH, 23.09.1993 - III ZR 54/92
Verletzung der Pflicht eines Beamten zur Entscheidung in angemessener …
Als Zedent der Schadensersatzforderung besitzt er das zur Prozeßführung für den Käufer erforderliche eigene schutzwürdige Interesse (BGH, Urteil vom 3. November 1978 - I ZR 150/76 - NJW 1979, 924, 925; vgl. Senat BGHZ 100, 217, 218 m.w.N.).
- BGH, 22.12.1988 - VII ZR 129/88
Zahlungsunfähigkeit des gewillkürten Prozeßstandschafters
Das schutzwürdige Eigeninteresse ist z.B. bejaht worden, wenn der Verkäufer einer abgetretenen Forderung diese wegen der ihn treffenden Gewährleistung aus § 437 BGB einklagt (BGH NJW 1979, 924, 925). - BGH, 21.12.1989 - VII ZR 49/89
Prozeßführungsbefugnis des Zedenten einer Forderung
Das schutzwürdige Eigeninteresse ist beispielsweise angenommen worden, wenn der Verkäufer einer abgetretenen Forderung diese wegen der ihn treffenden Gewährleistung aus § 437 BGB einklagt (BGH NJW 1979, 924, 925). - BFH, 09.04.1986 - I R 62/81
Abtretung - Erstattungszahlungsanspruch - Verwaltungsakt - Verletzung eigener …
b) Zwar mag die Klägerin ein Interesse an der Durchsetzung des abgetretenen Erstattungsanspruchs haben, weil sie möglicherweise gegenüber dem Abtretungsempfänger für den Bestand der abgetretenen Forderung einzustehen hat (vgl. z. B. §§ 365, 437 BGB; BGH-Urteil vom 3. November 1978 I ZR 150/76, Neue Juristische Wochenschrift - NJW - 1979, 924). - KG, 06.11.1987 - 16 WF 6026/87
Prozeßstandschaft; Unterhalt; Unterhaltsklage; Übergang; Anspruch; …
Mehrheitlich wird ein eigenes rechtliches Interesse des Ermächtigten an der Prozeßführung gefordert, welches nur dann vorliege, wenn die Entscheidung die eigene Rechtslage des Ermächtigten beeinflußt (RGZ 91, 390, 395, 396; 166, 218, 238; BGHZ 4, 153, 165; BGH NJW 1978, 1375, 1376; 1979, 924, 925; 1981, 2640; Baumbach/Hartmann, aaO Grundz.Ein eigenes rechtliches Interesse des Ermächtigten an der gerichtlichen Geltendmachung einer fremden Forderung wird beispielsweise dann bejaht, wenn er für den Bestand der Forderung einstehen muß (BGH NJW 1979, 924, 925).
- OLG Köln, 13.06.2007 - 13 U 173/06
Bank als gewillkürte Prozessstandschafterin
Dass ein berechtigtes Eigeninteresse des Forderungsverkäufers anzuerkennen ist, die an den Käufer abgetretene Forderung gerichtlich geltend zu machen, ist seit langem höchstrichterlich anerkannt (BGH, NJW 1979, 924, 925; NJW 1989, 1932, 1933) und folgt schon aus der gesetzlichen Verpflichtung des Verkäufers, für den Bestand der Forderung einzustehen. - OLG Düsseldorf, 12.02.2009 - 5 U 121/07
Rückabwicklung der Leistung eines Dritten; Voraussetzungen der gewillkürten …
Ebenso wird ein schutzwürdiges Interesse angenommen, wenn der Käufer einer abgetretenen Forderung diese wegen der ihn treffenden Gewährleistung aus § 437 BGB a.F. einklagt (vgl. BGH, Urteil vom 3.11.1978 - I ZR 150/76, NJW 1979, 924, 925). - BGH, 06.05.1981 - I ZR 70/79
Schadensersatzanspruch wegen Beschädigung des Frachtgutes - Befugnis zur …
Die gewillkürte Prozeßstandschaft setzt nach dem hier maßgebenden deutschen Prozeßrecht voraus, daß der Kläger ermächtigt ist, den einem Dritten zustehenden Anspruch im eigenen Namen gerichtlich geltend zu machen, und daß er hieran ein eigenes rechtliches Interesse hat (BGHZ 25, 250, 259 f; BGH NJW 1979, 924, 925). - OLG Brandenburg, 12.06.2019 - 7 U 16/17
Widerspruchsklage auf vorrangige Befriedigung aus einem Versteigerungserlös
- OLG Dresden, 26.07.1999 - 2 U 1390/99
Stille Abtretung: Vormerkung für Bauhandwerkersicherungshypothek für den …
- LG Düsseldorf, 20.03.2008 - 15 O 415/06
- FG Thüringen, 12.09.2007 - IV 413/03
Steuerpflicht der Zinsen aus einer zur Kreditsicherung abgetretenen …
- OLG Celle, 08.03.1989 - 11 U 46/88
Führen einer Klage in gewillkürter Prozessstandschaft; Prozessfähigkeit eines …
- BGH, 16.03.1979 - I ZR 141/77
Abtretung der Rechte des Empfängers an einen Dritten - Einreichung einer …
- LG Düsseldorf, 13.06.2014 - 33 O 1/14
Einfluss auf die eigene Rechtslage als Voraussetzung für ein rechtsschutzwürdiges …