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   BGH, 06.12.1978 - 3 StR 437/78   

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https://dejure.org/1978,1521
BGH, 06.12.1978 - 3 StR 437/78 (https://dejure.org/1978,1521)
BGH, Entscheidung vom 06.12.1978 - 3 StR 437/78 (https://dejure.org/1978,1521)
BGH, Entscheidung vom 06. Dezember 1978 - 3 StR 437/78 (https://dejure.org/1978,1521)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Revision wegen Verletzung sachlichen Rechts - Festsetzung der Tagessatzhöhe bei Einbeziehung der Einzelgeldstrafe in eine Gesamtfreiheitsstrafe - Voraussetzungen der Entscheidung des Bundesgerichtshofes über eine ihm vorgelegte Rechtsfrage

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur Frage der nachträglichen Bestimmung der Tagessatzhöhe einer Geldstrafe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1979, 936
  • MDR 1979, 330
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Hamm, 14.12.1977 - 4 Ss 762/77
    Auszug aus BGH, 06.12.1978 - 3 StR 437/78
    Es sieht sich daran jedoch durch das Urteil des Oberlandesgerichts Hamm vom 14. Dezember 1977 - 4 Ss 762/77 (MDR 1978, 420) gehindert Das Oberlandesgericht Hamm hat dort ausgesprochen: Die Tagessatzhöhe sei in den Urteilsgründen auch dann festzusetzen, wenn die Einzelgeldstrafe nach § 53 Abs. 2 Satz 1 StGB in eine Gesamtfreiheitsstrafe einbezogen werde.

    Der Vorlegung steht nicht - wie der Generalbundesanwalt weiter meint - entgegen, daß die Rechtsfrage, über die das Oberlandesgericht Hamm im Urteil vom 14. Dezember 1977 (MDR 1978, 420) befunden habe, nicht mit der im Vorlagebeschluß erörterten identisch sei.

    Der angebliche Fehler, der nach Ansicht des Oberlandesgerichts Hamm (MDR 1978, 420) in der (nach sachlichem Recht einwandfreien) Ergänzung des unvollständigen Einzelstrafausspruchs durch das Landgericht liegt, würde die teilweise Aufhebung des Berufungsurteils im Revisionsrechtszug hier also nur zur Folge haben können, wenn er auf die allein erhobene Sachrüge überhaupt berücksichtigt werden dürfte.

    Das Oberlandesgericht Hamm (MDR 1978, 420) hat das ersichtlich angenommen; denn es hat hervorgehoben, es habe die Tatsache, daß in erster Instanz die Tagessatzhöhe nicht bestimmt worden sei, von Amts wegen zu berücksichtigen.

    Die Erwägung des Oberlandesgerichts Hamm (MDR 1978, 420), dem Angeklagten solle hinsichtlich der vom Amtsgericht nicht entschiedenen sachlich-rechtlichen Teilfrage keine Tatsacheninstanz genommen werden mag für die Ausübung des dem Berufungsgericht zustehenden Ermessens von Bedeutung sein, ob es angebracht ist, die Sache - abweichend von der Regel des § 328 Abs. 1 StPO - wegen eines Verfahrensfehlers an das Amtsgericht zurückzuverweisen (§ 328 Abs. 2 StPO).

  • BGH, 21.02.1968 - 2 StR 360/67

    Vorlage an das Bundesverfassungsgericht wegen der Frage der Zulässigkeit einer

    Auszug aus BGH, 06.12.1978 - 3 StR 437/78
    Der Senat gibt die Sache zur eigenen Entscheidung an das Oberlandesgericht zurück, weil er dessen Auffassung zu einer revisionsrechtlichen Vortrage für unvertretbar hält (vgl. BGHSt 22, 94, 100 mit weiteren Hinweisen).
  • BGH, 22.09.1953 - 1 StR 726/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 06.12.1978 - 3 StR 437/78
    Der Sachverhalt ist insoweit rechtlich nicht anders zu beurteilen, als wenn es der Tatrichter unterlassen hat, die einer Gesamtstrafe zugrundeliegenden Einzelstrafen zu bestimmen (vgl. RGSt 65, 296; BGHSt 4, 345; OLG Karlsruhe Justiz 1974, 386; Gollwitzer in Löwe/Rosenberg, StPO 23. Aufl. § 318 Rdn 85) oder für eine Geldstrafe oder die Einzelstrafen einer Gesamtgeldstrafe auf Ersatzfreiheitsstrafen zu erkennen, wie es nach früherem Recht erforderlich war (vgl. BGH bei Dallinger MDR 1957, 526; BayObLG …
  • RG, 11.05.1931 - III 151/31

    Zur Frage der Beschränkbarkeit der Rechtsmittel.

    Auszug aus BGH, 06.12.1978 - 3 StR 437/78
    Der Sachverhalt ist insoweit rechtlich nicht anders zu beurteilen, als wenn es der Tatrichter unterlassen hat, die einer Gesamtstrafe zugrundeliegenden Einzelstrafen zu bestimmen (vgl. RGSt 65, 296; BGHSt 4, 345; OLG Karlsruhe Justiz 1974, 386; Gollwitzer in Löwe/Rosenberg, StPO 23. Aufl. § 318 Rdn 85) oder für eine Geldstrafe oder die Einzelstrafen einer Gesamtgeldstrafe auf Ersatzfreiheitsstrafen zu erkennen, wie es nach früherem Recht erforderlich war (vgl. BGH bei Dallinger MDR 1957, 526; BayObLG …
  • BGH, 30.11.1976 - 1 StR 319/76

    Voraussetzungen einer wirksamen Rechtsmittelbeschränkung - Beschränkung der

    Auszug aus BGH, 06.12.1978 - 3 StR 437/78
    Denn trotz der Berufungsbeschränkung wurde der unvollständige Einzelstrafausspruch im Verfahren des Oberlandesgerichts Hamm - jedenfalls hinsichtlich der (unterlassenen) Bemessung der Tagessatzhöhe (vgl. BGHSt 27, 70) - von der Anfechtung miterfaßt, so daß er insoweit nicht in Rechtskraft erwachsen ist.
  • BGH, 29.04.1958 - 1 StR 68/58
    Auszug aus BGH, 06.12.1978 - 3 StR 437/78
    Da diese Vorschriften eine zugunsten des Angeklagten wirksame beschränkte Rechtskraft anordnen, die von den für die Rechtskraft überhaupt maßgebenden Grundsätzen beherrscht wird (RGSt 67, 63, 64; BGHSt 11, 319, 322; BGH GA 1970, 84, 85; BGH LM Nr. 21 zu § 358 StPO), rechtfertigt es sich aber, dem Gesichtspunkt der Teilrechtskraft in diesem Zusammenhang keine weitergehende Bedeutung beizumessen als dem Verbot der Schlechterstellung.
  • BGH, 30.05.1978 - 4 StR 50/78

    Beweiswürdigung: Widerruf einer belastenden Aussage

    Auszug aus BGH, 06.12.1978 - 3 StR 437/78
    Die Zustellung an den Verteidiger ist in der Tat unwirksam, weil sich dessen Vollmacht nicht bei den Akten befindet (vgl. BGH, Beschluß vom 30. Mai 1978 - 4 StR 50/78).
  • RG, 22.12.1932 - II 1276/32

    Gilt das in § 358 Abs. 2 StPO. ausgesprochene Verbot der Strafschärfung auch,

    Auszug aus BGH, 06.12.1978 - 3 StR 437/78
    Da diese Vorschriften eine zugunsten des Angeklagten wirksame beschränkte Rechtskraft anordnen, die von den für die Rechtskraft überhaupt maßgebenden Grundsätzen beherrscht wird (RGSt 67, 63, 64; BGHSt 11, 319, 322; BGH GA 1970, 84, 85; BGH LM Nr. 21 zu § 358 StPO), rechtfertigt es sich aber, dem Gesichtspunkt der Teilrechtskraft in diesem Zusammenhang keine weitergehende Bedeutung beizumessen als dem Verbot der Schlechterstellung.
  • RG, 21.05.1889 - 1166/89

    1. Ist ein Angeklagter, wenn ihm die Anklage mehrere selbständige Strafthaten zur

    Auszug aus BGH, 06.12.1978 - 3 StR 437/78
    Denn während im ersten Fall das Verfahren unerledigt in erster Instanz anhängig bleibt (vgl. RGSt 19, 227, 229), gelangt es im zweiten durch die Einlegung des Rechtsmittels gegen die ergangene, wenn auch unvollständige Sachentscheidung des Amtsgerichts in vollem Umfang in die Berufungsinstanz.
  • BGH, 01.09.1992 - 1 StR 487/92

    Mordmerkmal des "gemeingefährlichen Mittels"; Pistole als gemeingefährliches

    Die grundsätzlich zulässige Beschränkung des Rechtsmittels auf den Ausspruch über die Gesamtstrafe ist hier insoweit nicht wirksam, als im Fall II 5 die Festsetzung der Einzelstrafe fehlt (vgl. BGH NJW 1979, 936; Ruß in KK 2. Aufl. § 318 Rdn. 8).
  • BGH, 26.02.1993 - 3 StR 207/92

    Demonstranten - Präzisionsschleuder - Stahlkugelgeschosse - Zeugenvereidigung -

    Das Verschlechterungsverbot (§ 358 Abs. 2 StPO) steht nicht entgegen (BGHSt 4, 345, 346; vgl. ferner BGHSt 30, 93; BGH NJW 1979, 936; Ruß und Pikart, jeweils in KK-StPO 2. Aufl. § 331 Rdn. 3 und § 358 Rdn. 19).
  • BGH, 14.05.1981 - 4 StR 599/80

    Diebstahl, vorsätzliche Körperverletzung und unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

    Die unvollständige Geldstrafe kann nicht in Rechtskraft erwachsen (BGH NJW 1979, 936).
  • BGH, 17.03.1988 - 1 StR 361/87

    Überprüfung der Anrechnung von Bewährungsleistungen im Revisionsverfahren

    Der Senat gibt die Sache an das Bayerische Oberste Landesgericht zurück, weil er dessen Auffassung zu einer revisionsrechtlichen Vortrage für unvertretbar hält (vgl. BGHSt 22, 94, 100; BGH NJW 1979, 936).
  • BGH, 11.01.1989 - 2 StR 461/88

    Anforderungen an die unerlaubte Veranstaltung eines Glücksspiels - Rechtliche

    Selbst im Falle einer fehlerhaften Zustellung würde insoweit lediglich ein vorläufiges Hindernis bestehen, das jederzeit durch deren formgerechte Wiederholung behoben werden könnte (BGH NJW 1979, 936).
  • OLG Frankfurt, 02.06.2014 - 3 Ws 68/14

    Beschränkung des Rechtsmittels auf den Gesamtstrafenausspruch

    Fehler bei der Bemessung der Einzelstrafen, welche die Generalstaatsanwaltschaft in ihrer Stellungnahme vom 25.04.2014 gerügt hat, stehen der Beschränkung ebenfalls nicht entgegen (BGH, NStZ-RR 2012, 288 = juris Rn 7; NJW 1979, 936; BGH, Urt. v. 13.11.1997 - 4 StR 432/97 = BGHR StPO § 318 Strafausspruch 2 = juris = Nack).
  • OLG Hamm, 02.02.1996 - 3 Ws 40/96

    Bedingte Entlassung, Erstverbüßer, Jugendstrafe, Vollzug im Erwachsenenvollzug,

    Die bereits vor Rechtskraft des Strafurteils nach dem Verschlechterungsverbot unzulässige Schlechterstellung ist nach Rechtskraft des Strafurteils aber erst recht untersagt, zumal nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs das Schlechterstellungsverbot eine einseitige, nur zu Gunsten des Angeklagten wirksame Rechtskraft begründet, die von den für die Rechtskraft überhaupt maßgebenden Grundsätzen beherrscht wird (BGHSt 11, 319, 322; NJW 1979, 936; GA 1970, 84).
  • BGH, 21.03.2005 - 1 StR 299/04

    Unterlassene Festsetzung von Einzelstrafen (Nachholung; Verschlechterungsverbot)

    Das Verschlechterungsverbot (§ 358 Abs. 2 StPO) steht dem nicht entgegen (BGHSt 4, 345, 346; vgl. ferner BGHSt 30, 93; BGH NJW 1979, 936).
  • BGH, 05.11.1998 - 4 StR 348/98

    Nachholung einer in der Vorinstanz unterbliebenen Festsetzung der Tagessatzhöhe;

    An die dort (S. 96 unter III.) in Bezug genommene Entscheidung BGH NJW 1979, 936 ist der Senat nicht gebunden, da sich die diesbezüglichen Erörterungen nur bei der Prüfung der Vorlegungsvoraussetzungen finden und zudem über die Vorlegungsfrage eine Sachentscheidung nicht getroffen worden ist.
  • BGH, 13.11.1997 - 4 StR 432/97

    Verurteilung wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern - Aussetzung der

    In Rechtsprechung und Literatur ist anerkannt, daß eine Rechtsmittelbeschränkung auf den Ausspruch über die Gesamtstrafe grundsätzlich zulässig ist, es sei denn, daß die Festsetzung einer Einzelstrafe unterblieben ist; darauf, daß dem Tatrichter bei der Bemessung der Einzelstrafen möglicherweise Fehler unterlaufen sind, kommt es dagegen nicht an (BGH NJW 1979, 936 [BGH 06.12.1978 - 3 StR 437/78]; 1993, 210 [BGH 01.09.1992 - 1 StR 487/92]; Gollwitzer in Löwe/Rosenberg StPO 24. Aufl. § 318 Rdn. 79; Ruß in KK-StPO 3. Aufl. § 318 Rdn. 8 a).
  • OLG Stuttgart, 08.12.1987 - 3 Ss 599/87

    Gemeinsames Auftreten des Betroffenen und seines Verteidigers in der

  • BGH, 29.08.1986 - 3 StR 279/86

    Neu ergangene Gesamtfreiheitsstrafe unter Berücksichtigung des Verbots der

  • BGH, 21.08.1981 - 2 StR 342/81

    Erfordernis der Bestimmung der Tagessatzhöhe für Einzelgeldstrafen, wenn eine

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