Weitere Entscheidung unten: BGH, 25.01.1978

Rechtsprechung
   BGH, 30.08.1978 - 3 StR 255/78   

Volltextveröffentlichungen (2)

Zeitschriftenfundstellen

  • BGHSt 28, 122
  • NJW 1979, 2524 (Ls.)
  • NJW 1979, 990



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Wird zitiert von ... (22)  

  • BGH, 27.02.1992 - 5 StR 190/91  

    nemo tenetur se ipso accusare

    Andererseits ist zu bedenken, daß Verwertungsverbote die Möglichkeiten der Wahrheitserforschung beeinträchtigen (BGHSt 28, 122, 118; 37, 30, 32) und daß der Staat nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts von Verfassungs wegen eine funktionstüchtige Strafrechtspflege zu gewährleisten hat, ohne die Gerechtigkeit nicht verwirklicht werden kann ( BVerfGE 44, 353, 374; 46, 214, 222; 51, 324, 344; 74, 257, 262; vgl. auch BVerfGE 33, 367, 383; 34, 238, 248; 77, 65, 76).
  • BGH, 14.08.2009 - 3 StR 552/08  

    Akustische Wohnraumüberwachung (Verwertung von Erkenntnissen; verfassungswidrige

    In einer solchen Konstellation entspricht es bei Maßnahmen der Telekommunikationsüberwachung der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass die Erkenntnisse aus diesen Ermittlungsmaßnahmen auch zum Nachweis der mit der Katalogtat in Zusammenhang stehenden Nichtkatalogtat verwertet werden dürfen (BGHSt 28, 122, 127 f.; 30, 317, 320; BGH StV 1998, 247, 248).
  • BGH, 21.07.1994 - 1 StR 83/94  

    Zeugnisverweigerungsrecht und V-Mann

    ob und in welchem Umfang das Revisionsgericht überhaupt prüfen kann, ob die Telefonüberwachung insgesamt ordnungsgemäß angeordnet worden war und noch rechtmäßig bestand (vgl. hierzu BGHSt 28, 122, 124; 33, 217, 222; Schäfer in Löwe/Rosenberg, StPO 24. Aufl. § 100 b Rdn. 43);.
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Rechtsprechung
   BGH, 25.01.1978 - 3 StR 412/77   

Volltextveröffentlichungen (2)

Zeitschriftenfundstellen

  • BGHSt 27, 342
  • NJW 1978, 1013
  • NJW 1978, 2104 (Ls.)
  • NJW 1979, 990 (Ls.)



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Wird zitiert von ... (10)  

  • BGH, 21.05.1992 - 4 StR 577/91  

    StGB § 263

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  • BGH, 22.01.2004 - 5 StR 415/03  

    Betrug (Beendigung und Verjährung; Vorsatz); Verletzung der Buchführungspflichten

    Entsteht der Schaden erst durch verschiedene Ereignisse und vergrößert er sich durch sie nach und nach, dann ist der Zeitpunkt des letzten Ereignisses für die Beendigung maßgebend (vgl. BGHSt 27, 342, 343; BGHSt 46, 159, 166/167; BGH wistra 2001, 339).

    Entsteht der Schaden erst durch verschiedene Ereignisse und vergrößert er sich durch sie nach und nach, dann ist der Zeitpunkt des letzten Ereignisses für die Beendigung maßgebend (vgl. BGHSt 27, 342, 343; BGHSt 46, 159, 166/167; BGH NStE Nr. 4 zu § 78a StGB; BGH wistra 2001, 339; BGH NStZ 2000, 85; OLG Koblenz MDR 1993, 70; OLG Karlsruhe wistra 1995, 154).

  • BGH, 02.05.2001 - 2 StR 149/01  

    Urkundenfälschung durch Gebrauchen einer unechten Urkunde; Abgrenzung zur

    Bei einem Betrug der vorliegenden Art, der auf das Erlangen von laufenden Bafög-Leistungen gerichtet war, beginnt die Verjährung erst mit dem Erlangen des letzten Vermögensvorteils (BGHSt 27, 342 f.; Tröndle/Fischer, StGB 50. Aufl. § 78 a Rdn. 3 m.w.N.).
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