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   BVerwG, 13.10.1978 - VII C 77.74   

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BVerwG, 13.10.1978 - VII C 77.74 (https://dejure.org/1978,104)
BVerwG, Entscheidung vom 13.10.1978 - VII C 77.74 (https://dejure.org/1978,104)
BVerwG, Entscheidung vom 13. Oktober 1978 - VII C 77.74 (https://dejure.org/1978,104)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Fahrtenbuchauflage aufgrund dreimaliger Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit - Verwertbarkeit von Verstößen gegen die Höchstgeschwindigkeit im Hinblick auf ihre Eintragungsfähigkeit im Verkehrszentralregister - Unmöglichkeit der Feststellung des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1979, 1054
  • MDR 1979, 431
  • DÖV 1979, 408
 
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Wird zitiert von ... (217)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 28.02.1964 - VII C 91.61

    Grundgesetzverstoß und Widerspruch zu den Vorschriften über ein

    Auszug aus BVerwG, 13.10.1978 - VII C 77.74
    Der erkennende Senat hat bereite zu § 7 Abs. 2 der Straßenverkehrs-Ordnung in der Fassung vom 29. März 1956 (BGBl. I S. 327) - StVO -, mit dem § 31 a StVZO inhaltlich im wesentlichen übereinstimmt, entschieden, daß diese Vorschrift sowohl mit dem Grundgesetz als auch mit den Bestimmungen über das prozessuale Zeugnisverweigerungsrecht vereinbar ist und sich auch im Rahmen der Ermächtigungsnorm des § 6 Abs. 1 Nr. 3 des Straßenverkehrsgesetzes - StVG - hält, die ihrerseits mit Art. 80 GGübereinstimmt (Urteil vom 28. Februar 1964 - BVerwG 7 C 91.61 - in BVerwGE 18, 107 ff.; ferner Urteil vom 23. April 1971 - BVerwG 7 C 66.70 - in Buchholz 442.15 § 7 StVO Nr. 7 = DAR 1972, 26 = VRS 42, 61).

    Dazu gehört die Fahrtenbuchauflage, obwohl sie - in Ergänzung der Pflicht zur Kennzeichnung des Kraftfahrzeugs - eine die Identifizierung des Kraftfahrers bezweckende Maßnahme der Verkehrssicherheit ist (vgl. Urteil vom 28. Februar 1964 a.a.O. S. 109), ebensowenig wie die Gefahrenabwehrmaßnahme der Fahrerlaubnisentziehung, auch wenn diese Entziehung aufgrund von Vorgängen geschieht, die sich im Straßenverkehr ereignet haben.

    Zwar rechtfertigen einmalige unwesentliche verkehrsrechtliche Verstöße, die als Einzelfälle nicht geeignet sind, Bedecken gegen die charakterliche Zuverlässigkeit des Kraftfahrers zu begründen, die Auflage, ein Fahrtenbuch zu führen, nicht (Urteil vom 28. Februar 1964 a.a.O. S. 111; Urteil vom 5. März 1965 - BVerwG 7 C 23.64 - in Buchholz 442.15 § 7 StVO Nr. 4 = VRS 28, 470 = DAR 1965, 167).

    Die in § 31 a StVZO geforderte Unmöglichkeit der Feststellung des Fahrzeugführers liegt vor, wenn die Behörde nach den Umständen des Einzelfalles nicht in der Lage gewesen ist, den Täter zu ermitteln, obwohl sie alle angemessenen und zumutbaren Maßnahmen ergriffen hat (Urteil vom 28. Februar 1964 a.a.O. S. 111).

    Für einen solchen Fall hält der Senat an seinem Urteil vom 28. Februar 1964 (a.a.O. S. 112) fest, wonach eine objektiv unrichtige Aussage des Fahrzeughalters, die geeignet ist, den Sachverhalt zu verschleiern und die Ermittlung des Täters zu verhindern, genügt, um die Anordnung, ein Fahrtenbuch zu führen, zu rechtfertigen.

  • BVerwG, 23.04.1971 - VII C 66.70

    Einschränkung der Ermittlungstätigkeit durch Auflage eines Fahrtenbuches -

    Auszug aus BVerwG, 13.10.1978 - VII C 77.74
    Der erkennende Senat hat bereite zu § 7 Abs. 2 der Straßenverkehrs-Ordnung in der Fassung vom 29. März 1956 (BGBl. I S. 327) - StVO -, mit dem § 31 a StVZO inhaltlich im wesentlichen übereinstimmt, entschieden, daß diese Vorschrift sowohl mit dem Grundgesetz als auch mit den Bestimmungen über das prozessuale Zeugnisverweigerungsrecht vereinbar ist und sich auch im Rahmen der Ermächtigungsnorm des § 6 Abs. 1 Nr. 3 des Straßenverkehrsgesetzes - StVG - hält, die ihrerseits mit Art. 80 GGübereinstimmt (Urteil vom 28. Februar 1964 - BVerwG 7 C 91.61 - in BVerwGE 18, 107 ff.; ferner Urteil vom 23. April 1971 - BVerwG 7 C 66.70 - in Buchholz 442.15 § 7 StVO Nr. 7 = DAR 1972, 26 = VRS 42, 61).

    Zwar hat der Senat in seinem Urteil vom 23. April 1971 a.a.O. ausgesprochen, die Polizei werde in der Regel von der Möglichkeit Gebrauch zu machen haben, die bei einer Zuwiderhandlung gegen die Verkehrsvorschriften beobachteten Kraftfahrzeuge anzuhalten, um den Täter festzustellen.

    Auf das Vorliegen dieser Voraussetzung hat der Senat auch sein Urteil vom 23. April 1971 a.a.O. gestützt.

    Auch das Urteil des Senats vom 23. April 1971 a.a.O. hat die Fahrtenbuchauflage lediglich für solche Fälle ausgeschlossen, in denen der nicht rechtzeitig benachrichtigte Halter sich darauf berufen hatte, sich an den Fahrer nicht mehr erinnern zu können, nicht hingegen für solche Fälle, in denen der Halter den Fahrzeugführer nicht benennt, obwohl er sich an ihn erinnern kann.

  • BVerwG, 05.03.1965 - VII C 23.64

    Auflage - Fahrtenbuch - Verkehrsrechtlicher Verstoß - Charakterliche

    Auszug aus BVerwG, 13.10.1978 - VII C 77.74
    Zwar rechtfertigen einmalige unwesentliche verkehrsrechtliche Verstöße, die als Einzelfälle nicht geeignet sind, Bedecken gegen die charakterliche Zuverlässigkeit des Kraftfahrers zu begründen, die Auflage, ein Fahrtenbuch zu führen, nicht (Urteil vom 28. Februar 1964 a.a.O. S. 111; Urteil vom 5. März 1965 - BVerwG 7 C 23.64 - in Buchholz 442.15 § 7 StVO Nr. 4 = VRS 28, 470 = DAR 1965, 167).
  • BVerwG, 21.06.1961 - VIII C 398.59
    Auszug aus BVerwG, 13.10.1978 - VII C 77.74
    Für diese Bedeutung der Fristbestimmung ist die Streitfrage unerheblich, ob der Suspensiveffekt des § 80 Abs. 1 VwGO allein die Vollziehbarkeit des angefochtenen Verwaltungsakts hemmt (so BVerwGE 13, 1 [BVerwG 21.06.1961 - VIII C 398/59] [8]; 24, 92 [98, 99]) oder ob der Suspensiveffekt auch, ohne nach Erledigung des Klageverfahrens rückwirkend wegzufallen, die Wirksamkeit des angefochtenen Verwaltungsakts hindert (so Eyermann-Fröhler, VwGO, 7. Aufl. 1977, § 80 RdNr. 4 und 7; neuestens auch Erichsen-Klenke, DÖV 1976, 833 ff.).
  • BVerwG, 12.05.1966 - II C 197.62
    Auszug aus BVerwG, 13.10.1978 - VII C 77.74
    Für diese Bedeutung der Fristbestimmung ist die Streitfrage unerheblich, ob der Suspensiveffekt des § 80 Abs. 1 VwGO allein die Vollziehbarkeit des angefochtenen Verwaltungsakts hemmt (so BVerwGE 13, 1 [BVerwG 21.06.1961 - VIII C 398/59] [8]; 24, 92 [98, 99]) oder ob der Suspensiveffekt auch, ohne nach Erledigung des Klageverfahrens rückwirkend wegzufallen, die Wirksamkeit des angefochtenen Verwaltungsakts hindert (so Eyermann-Fröhler, VwGO, 7. Aufl. 1977, § 80 RdNr. 4 und 7; neuestens auch Erichsen-Klenke, DÖV 1976, 833 ff.).
  • BVerwG, 07.11.1977 - 7 B 135.77

    Parken im eingeschränkten Halteverbot - Abschleppen, § 80 Abs. 2 Nr. 2 VwGO

    Auszug aus BVerwG, 13.10.1978 - VII C 77.74
    § 80 Abs. 2 Nr. 2 VwGO erfaßt Verwaltungsakte, die durch tatsächliches Handeln oder Vollzugsmaßnahmen ergehen, wie dies z.B. für die unmittelbare Regelung des Straßenverkehrs - durch Polizeibeamte einerseits und durch Verkehrszeichen andererseits - notwendig ist (vgl. hierzu auch Beschluß vom 7. November 1977 - BVerwG 7 B 135.77 - in NJW 1978, 656 = VRS 54, 235; ferner Redeker/v.Oertzen, 6. Aufl. 1978, RdNr. 20 zu § 80).
  • BVerwG, 17.12.1976 - VII C 28.74

    Anlaufhemmung

    Auszug aus BVerwG, 13.10.1978 - VII C 77.74
    Weiterhin hat der Senat - allerdings für den Bereich der Fahrerlaubnis - entschieden, daß Verkehrsordnungswidrigkeiten, die vom Verkehrszentralregister nicht erfaßt sind, für Verwaltungsmaßnahmen aufgrund des Straßenverkehrsgesetzes nicht verwertet werden dürfen (Urteil vom 18. Mai 1973 - BVerwG 7 C 12.71 - in BVerwGE 42, 206 [209] und Urteil vom 17. Dezember 1976 - BVerwG 7 C 28.74 - in BVerwGE 51, 359 [BVerwG 17.12.1976 - VII C 28/74] [366, 367]).
  • BVerwG, 18.05.1973 - VII C 12.71

    Voraussetzungen der Entziehung der Fahrerlaubnis bei fortgesetzter Missachtung

    Auszug aus BVerwG, 13.10.1978 - VII C 77.74
    Weiterhin hat der Senat - allerdings für den Bereich der Fahrerlaubnis - entschieden, daß Verkehrsordnungswidrigkeiten, die vom Verkehrszentralregister nicht erfaßt sind, für Verwaltungsmaßnahmen aufgrund des Straßenverkehrsgesetzes nicht verwertet werden dürfen (Urteil vom 18. Mai 1973 - BVerwG 7 C 12.71 - in BVerwGE 42, 206 [209] und Urteil vom 17. Dezember 1976 - BVerwG 7 C 28.74 - in BVerwGE 51, 359 [BVerwG 17.12.1976 - VII C 28/74] [366, 367]).
  • BVerwG, 27.07.1970 - VII B 19.70

    Verpflichtung zur Führung von Fahrtenbüchern - Voraussetzungen der Anordnung

    Auszug aus BVerwG, 13.10.1978 - VII C 77.74
    Er kann mit Rücksicht darauf, daß die Fahrtenbuchauflage ein Dauerverwaltungsakt ist, allenfalls bewirken, daß nach späterem Wegfall der aufschiebenden Wirkung die Voraussetzungen für die Aufrechterhaltung der Auflage entfallen sind und der Betroffene deshalb einen Anspruch auf Aufhebung der Auflage hat (vgl. Beschluß vom 27. Juli 1970 - BVerwG 7 B 19.70 - in Buchholz 442.15 § 7 StVO Nr. 6 - VerkMitt. 1971, 57).
  • BVerwG, 25.06.1987 - 7 B 139.87

    Fahrtenbuchauflage - Verspätete Anhörung

    Eine verspätete Anhörung schließt die Fahrtenbuchauflage dann nicht aus, wenn feststeht, daß die Verzögerung für die unterbliebene Ermittlung des Täters nicht ursächlich gewesen ist (im Anschluß an Urteil vom 13. Oktober 1978 - BVerwG 7 C 77.74 - NJW 1979, 1054 = Buchholz 442.16 § 31 a StVZO Nr. 5).

    Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts weicht nicht vom Urteil des Senats vom 13. Oktober 1978 - BVerwG 7 C 77.74 - (NJW 1979, 1054 = Buchholz 442.16 § 31 a StVZO Nr. 5) ab.

    Weiter ist in dem Urteil vom 13. Oktober 1978, a.a.O., ausgeführt, daß zu einem angemessenen Ermittlungsaufwand grundsätzlich die unverzügliche, d.h. regelmäßig innerhalb von zwei Wochen erfolgende Benachrichtigung des Fahrzeughalters von der mit seinem Kraftfahrzeug begangenen Zuwiderhandlung gehört.

  • BVerwG, 17.05.1995 - 11 C 12.94

    Fahrtenbuchauflage - Fahrtenbuchauflage auch schon nach einmaligem Verstoß

    Wird nur ein einmaliger, unwesentlicher Verstoß festgestellt, der sich weder verkehrsgefährdend auswirken kann, noch Rückschlüsse auf die charakterliche Unzuverlässigkeit des Kraftfahrers zuläßt, ist die Fahrtenbuchauflage nicht gerechtfertigt (vgl. BVerwG, Urt. v. 13.10.1978 - BVerwG 7 C 77.74 - (Buchholz 442.16 § 31 a StVZO Nr. 5, S. 7) und vom 17.12.1982 - BVerwG 7 C 3.80 - (Buchholz 442.16 § 31 a StVZO Nr. 12, S. 9); Beschl. v. 17.07.1986 - BVerwG 7 B 234.85 - (Buchholz 442.16 § 31 a StVZO Nr. 15); ferner BVerfG, Beschl. v. 07.12.1981 - 2 BvR 1172/81 - (NJW 1982, 568)).
  • OVG Hamburg, 23.09.2021 - 4 Bs 140/21

    Fahrtenbuchauflage; Einwand des Fahrzeughalters, er habe die Anhörungsbögen nicht

    Zu den angemessenen Ermittlungsmaßnahmen gehört grundsätzlich, dass der Halter möglichst umgehend (d.h. regelmäßig innerhalb von zwei Wochen) von dem mit seinem Fahrzeug begangenen Verkehrsverstoß benachrichtigt wird, damit er die Frage, wer zur Tatzeit sein Fahrzeug geführt hat, noch zuverlässig beantworten kann und der Täter Entlastungsgründe vorbringen kann (vgl. BVerwG, Urt. v. 13.10.1978, VII C 77.74, juris Rn. 16; Beschl. v. 25.6.1987, 7 B 139.87, juris Rn. 2).

    Dies hätte jedenfalls vorausgesetzt, dass er sich nach Ablauf der Zweiwochenfrist nicht mehr daran erinnern konnte und auch nicht mehr zu rekonstruieren war, wer zum fraglichen Zeitpunkt das Kraftfahrzeug geführt hat (vgl. BVerwG, Beschl. v. 25.6.1987, 7 B 139.87, Buchholz 442.16 § 31a StVZO Nr. 17, juris Rn. 3; vgl. BVerwG, Urt. v. 13.10.1978, VII C 77.74, Buchholz 442.16 § 31a StVZO Nr. 5, juris Rn. 19).

    Die Zweiwochenfrist beruht auf dem Erfahrungssatz, dass eine Person sich an Vorgänge nur für einen begrenzten Zeitraum zu erinnern vermag oder noch in der Lage ist, diese zu rekonstruieren (OVG Hamburg, Beschl. v. 12.11.2015, 4 Bf 117/13.Z m.w. N., n.v.; vgl. BVerwG Urt. v. 13.10.1978, VII C 77.74, Buchholz 442.16 § 31a StVZO Nr. 5, juris Rn. 18).

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   BayObLG, 15.02.1979 - 3 ObOWi 207/78   

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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Polizist; Verkehr; Ordnungswidrigkeit; Beruf; Angabe; Identität; Feststellung

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    OWiG § 111 Abs. 1

Papierfundstellen

  • NJW 1979, 1054 (Ls.)
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