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   BGH, 05.03.1980 - IV ARZ 5/80   

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https://dejure.org/1980,3473
BGH, 05.03.1980 - IV ARZ 5/80 (https://dejure.org/1980,3473)
BGH, Entscheidung vom 05.03.1980 - IV ARZ 5/80 (https://dejure.org/1980,3473)
BGH, Entscheidung vom 05. März 1980 - IV ARZ 5/80 (https://dejure.org/1980,3473)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Durchentscheidungskompetenz des für die Entscheidung über den Hauptsachanspruch zuständigen Gerichts - Gerichtliche Annexkompetenz bei gleichzeitiger Anhängigkeit einer Familienrechtssache und einer Nichtfamilienrechtssache - Statthaftigkeit eines gerichtlichen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1980, 1283
  • MDR 1980, 565
  • FamRZ 1980, 554
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 03.05.1978 - IV ARZ 26/78

    Bindungswirkung der Abgabe oder Verweisung zwischen Familiengericht und einem

    Auszug aus BGH, 05.03.1980 - IV ARZ 5/80
    An dem Erlaß dieses Beschlusses war er durch die vorausgegangene Abgabe der Sache an das Familiengericht nicht gehindert, da § 281 ZPO auf eine derartige Abgabe zwischen Abteilungen desselben Gerichts nicht anwendbar ist und der Beschluß Über die Abgabe damit - im Gegensatz zu Beschlüssen über die Verweisung an ein anderes Gericht (vgl. BGH LM § 36 Ziff. 6 ZPO Nr. 4 Bl. 2 Rs.) - für die abgebende Abteilung aufhebbar und abänderlich ist (vgl. BGH NJW 1978, 1531, 1532 f.).
  • BGH, 08.11.1978 - IV ARZ 73/78

    Verbindung von Familien- und Nichtfamiliensachen in einer Klage

    Auszug aus BGH, 05.03.1980 - IV ARZ 5/80
    Eine Verweisung (Abgabe) des Rechtsstreits wegen des Hilfsanspruchs, über den dieses Gericht nicht entscheiden kann (vgl. BGH FamRZ 1979, 215), ist in diesem Stadium nicht möglich; sie kann erst nach abweisender Entscheidung über den Hauptanspruch erfolgen (vgl. BGH LM § 51 SGG Nr. 2).
  • BGH, 28.06.1978 - IV ARZ 47/78

    Gerichtliche Zuständigkeit für Ansprüche aus dem ehelichen Güterrecht;

    Auszug aus BGH, 05.03.1980 - IV ARZ 5/80
    Insbesondere handelt es sich nicht um einen Anspruch aus dem ehelichen Güterrecht (§ 23 b Abs. 1 Nr. 9 GVG), da er sich weder aus den Vorschriften über das eheliche Güterrecht (§§ 1363 ff. BGB) noch aus einer Vereinbarung ergibt, durch die güterrechtliche Verhältnisse geregelt, güterrechtliche Ansprüche modifiziert oder güterrechtliche Beziehungen auseinandergesetzt worden wären (vgl. BGH NJW 1978, 1923).
  • OLG Köln, 13.07.2018 - 6 U 180/17

    Teilerfolg für Deutschen Wetterdienst im Streit um WarnWetter-App

    Daher kann erst nach Abweisung des Hauptantrages die Sache zur Entscheidung über den Hilfsantrag an das für ihn zuständige Gericht verwiesen werden (vgl. BGH, Beschluss vom 05.03.1980 - IV ARZ 5/80, NJW 1980, 1283; Beschluss vom 08.07.1981 - IVb ARZ 532/81, NJW 1981, 2417; Becker-Eberhard in MünchKomm/ZPO, 5. Aufl., § 260 Rn. 38).
  • OLG Brandenburg, 24.06.2020 - 4 U 215/19
    Der Hilfsantrag darf daher nicht abgetrennt und verwiesen werden, bevor diejenige Entscheidung über den Hauptantrag ergangen ist, die der Kläger zur Bedingung für die Entscheidung über den Hilfsantrag gemacht hat (vgl. zum echten Hilfsantrag BGH, Beschluss vom 5.03.1980 - IV ARZ 5/80 -, zitiert nach juris Rn. 6; Becker-Eberhard, a. a. O., § 260 Rn. 38; Assmann, a. a. O., § 260 Rn. 86).
  • KG, 21.01.2021 - 4 U 1033/20

    Verbraucherkreditvertrag: Örtliche Zuständigkeit bei negativer

    Ist das angerufene Gericht zur Entscheidung über den (echten) Hilfsantrag örtlich nicht zuständig, kommt insoweit nach Entscheidung über den Hauptantrag eine Abtrennung und Verweisung oder, wenn kein Verweisungsantrag unter Verzicht auf die innerprozessuale Bedingung gestellt worden ist, die Abweisung der Klage wegen des Hilfsantrages als unzulässig in Betracht (vgl. BGH, Urteil vom 5. März 1980 - IV ARZ 5/80, NJW 1980, 1283; Musielak/Voit/Foerste, 17. Aufl. 2020 Rn. 10, ZPO § 260 Rn. 10).
  • BGH, 26.10.2009 - NotZ 19/08

    Mitteilung der Notaraufsichtsbehörde an die Registerbehörde (Bundesamt der

    In dieser Konstellation ist nicht über den für den Hilfsantrag zulässigen Rechtsweg zu entscheiden, sondern der Hilfsantrag ist gemeinsam mit dem verbleibenden Hauptantrag an das zur Entscheidung über den Hauptantrag zuständige Gericht zu verweisen, wobei die Bindungswirkung des § 17a Abs. 2 Satz 3 GVG nur den Hauptantrag erfasst, dessentwegen verwiesen wird (BGH, Beschlüsse vom 15. Januar 1998 - I ZB 20/97 - NJW 1998, 2743, 2744; vom 5. März 1980 - IV ARZ 5/80 - NJW 1980, 1283, 1284; Kissel/Mayer aaO § 17 Rn. 49; Zöller/Lückemann aaO § 17a GVG Rn. 13a).
  • BayObLG, 05.03.2024 - 101 AR 246/23

    Verweisungsbeschluß, Bayerisches Oberstes Landesgericht, Gewährung von

    Eine Verweisung (wie auch eine Abgabe) des Rechtsstreits wegen eines Antrags, der hilfsweise so mit dem Klageantrag verknüpft ist, dass über ihn nur dann mitentschieden werden soll, wenn der Klageantrag zurückgewiesen wird, ist vor einer Entscheidung über den Hauptantrag nicht möglich (vgl. BGH, Beschluss vom 5. März 1980, IV ARZ 5/80, NJW 1980, 1283 [juris Rn. 6]; BayObLG, Beschluss vom 15. Dezember 2022, 102 AR 84/22, juris Rn. 20 f.; OLG Frankfurt, Beschluss vom 21. Februar 2018, 11 SV 2/18, juris Rn. 15).
  • OLG Zweibrücken, 03.08.2004 - 3 W 60/04

    Aktienrechtliches Spruchverfahren: Beginn der Antragsfrist im Falle des Delisting

    Eine - nach Abweisung des Hauptantrages grundsätzlich zulässige - Verweisung an das zuständige Gericht zur Entscheidung über den Hilfsantrag (BGH NJW 1980, 1283) kommt hier nicht in Betracht.
  • LAG Hessen, 29.01.2015 - 5 Sa 922/14

    Schadensersatzanspruch wegen der Belastung mit einer Verbindlichkeit i.R.d.

    Werden mehrere prozessuale Ansprüche als Haupt- und Hilfsanträge rechtshängig gemacht, bestimmt sich der Rechtsweg zunächst nach dem Hauptantrag (vgl. BGH, 05.03.1980 - IV ARZ 5/80 - Rn. 6, zitiert nach [...]).

    Wegen des Eventualverhältnisses darf auf den Hilfsantrag erst eingegangen werden, wenn eine abweisende Entscheidung über den Hauptantrag erfolgt ist (BGH, 05.03.1980 - IV ARZ 5/80 - Rn. 6, zitiert nach [...]).

  • LAG Hessen, 29.01.2015 - 5 Sa 924/14

    Ansprüche einer Vermögensberatungsgesellschaft gegen einen angestellten Berater

    Werden mehrere prozessuale Ansprüche als Haupt- und Hilfsanträge rechtshängig gemacht, bestimmt sich der Rechtsweg zunächst nach dem Hauptantrag (vgl. BGH, 05.03.1980 - IV ARZ 5/80 - Rn. 6, zitiert nach [...]).

    Wegen des Eventualverhältnisses darf auf den Hilfsantrag erst eingegangen werden, wenn eine abweisende Entscheidung über den Hauptantrag erfolgt ist (BGH, 05.03.1980 - IV ARZ 5/80 - Rn. 6, zitiert nach [...]).

  • LAG Hessen, 29.01.2015 - 5 Sa 926/14

    Ansprüche einer Vermögensberatungsgesellschaft gegen einen angestellten Berater

    Werden mehrere prozessuale Ansprüche als Haupt- und Hilfsanträge rechtshängig gemacht, bestimmt sich der Rechtsweg zunächst nach dem Hauptantrag (vgl. BGH, 05.03.1980 - IV ARZ 5/80 - Rn. 6, zitiert nach [...]).

    Wegen des Eventualverhältnisses darf auf den Hilfsantrag erst eingegangen werden, wenn eine abweisende Entscheidung über den Hauptantrag erfolgt ist (BGH, 05.03.1980 - IV ARZ 5/80 - Rn. 6, zitiert nach [...]).

  • LAG Hessen, 29.01.2015 - 5 Sa 925/14

    Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen wegen der Belastung mit einer

    Werden mehrere prozessuale Ansprüche als Haupt- und Hilfsanträge rechtshängig gemacht, bestimmt sich der Rechtsweg zunächst nach dem Hauptantrag (vgl. BGH, 05.03.1980 - IV ARZ 5/80 - Rn. 6, zitiert nach [...]).

    Wegen des Eventualverhältnisses darf auf den Hilfsantrag erst eingegangen werden, wenn eine abweisende Entscheidung über den Hauptantrag erfolgt ist (BGH, 05.03.1980 - IV ARZ 5/80 - Rn. 6, zitiert nach [...]).

  • LAG Hessen, 29.01.2015 - 5 Sa 927/14

    Ansprüche einer Vermögensberatungsgesellschaft gegen einen angestellten Berater

  • OLG Frankfurt, 21.02.2018 - 11 SV 2/18

    Dinglicher Gerichtsstand für eine schuldrechtliche begründete Klage wegen

  • BGH, 09.07.1980 - IVb ARZ 527/80

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer Familiensache; Bestimmung des zuständigen

  • KG, 17.03.2020 - 2 AR 5/20

    Sonderzuständigkeit bei Feststellungsklage auf Nichtbestehen eines Anspruchs aus

  • OLG Brandenburg, 09.12.2020 - 4 U 76/20

    Wirksamkeit des Widerrufs eines Verbraucherkreditvertrages; Hinreichende

  • BayObLG, 15.12.2022 - 102 AR 84/22

    Negativer Kompetenzkonflikt zwischen Amtsgericht und Landgericht

  • OLG Jena, 30.10.2020 - 4 U 196/20

    Direktklage aus abgetretenem Recht gegen die

  • OVG Hamburg, 08.10.2014 - 4 So 62/14

    Verwaltungsrechtsweg für Kontrahierungszwang der Rundfunkanstalten mit

  • BGH, 08.07.1981 - IVb ARZ 532/81

    Geltendmachung einer Nichtfamiliensache und einer Familiensache im Verhältnis von

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.11.1992 - 23 A 1471/90

    Unzumutbarkeit; Öffentlich-rechtlicher Folgenbeseitigungsanspruch; Umstände des

  • OLG Karlsruhe, 27.07.2001 - 18 UF 16/01

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung

  • OLG Bamberg, 03.06.2009 - 2 WF 114/09

    Fehlender gemeinsamer Gerichtsstand für Vollstreckungsabwehrklage und hilfsweise

  • OLG Bamberg, 09.05.1985 - 2 UF 343/84
  • BGH, 09.03.1982 - IVb ARZ 8/82

    Zuständigkeit für das Berufungsverfahren in einer Familiensache - Einordnung

  • BGH, 04.03.1981 - IVb ARZ 502/81

    Folgen eines negativen Zuständigkeitsstreites bei Verfahren die sowohl eine

  • OLG Schleswig, 28.01.1982 - 8 WF 12/82
  • OLG Nürnberg, 26.08.1980 - 7 UF 761/80

    Unterhaltsanspruch während des laufenden Scheidungsverfahrens; Verbindung von

  • BGH, 27.06.1984 - IVb ARZ 24/84

    Abgrenzung der Rechtsmittelzuständigkeit zwischen dem Senat für allgemeine

  • OLG Zweibrücken, 28.12.1982 - 2 WF 98/82
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