Rechtsprechung
   KG, 29.01.1980 - 1 W 61/80   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1980,2056
KG, 29.01.1980 - 1 W 61/80 (https://dejure.org/1980,2056)
KG, Entscheidung vom 29.01.1980 - 1 W 61/80 (https://dejure.org/1980,2056)
KG, Entscheidung vom 29. Januar 1980 - 1 W 61/80 (https://dejure.org/1980,2056)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1980,2056) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pfändung eines auf Unterhaltsrecht beruhenden Schuldbefreiungsanspruchs; Prüfungskompetenz des Vollstreckungsgerichts hinsichtlich des Bestands der zu pfändenden Forderung; Nichtanhörung des Schuldners im Beschwerdeverfahren vor einer Pfändungsanordnung; Ablehnung der ...

  • familienrecht-deutschland.de PDF

    BGB §§ 399, 1357, 1360a; ZPO §§ 568, 829, 834, 850b, 851
    Unterhaltsrecht; Familienunterhalt; Geschäfte zur Deckung des Lebensbedarfs; Pfändung eines auf Unterhaltsrecht beruhendem Schuldbefreiungsanspruchs; Prüfungskompetenz des Vollstreckungsgerichts hinsichtlich des Bestands der zu pfändenden Forderung; Nichtanhörung des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1980, 1341
  • MDR 1980, 676
  • FamRZ 1980, 614
  • VersR 1980, 931 (Ls.)
  • Rpfleger 1980, 197
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Stuttgart, 29.08.1969 - 2 U 51/69
    Auszug aus KG, 29.01.1980 - 1 W 61/80
    Dasselbe gilt auch dann, wenn (wie hier) derjenige Gläubiger, dessen Forderung nach dem Inhalt des Schuldbefreiungsanspruchs zu tilgen ist, den Anspruch im Wege der Zwangsvollstreckung pfändet und sich zur Einziehung überweisen läßt (vgl. BGHZ 7, 244, 246; OLG Stuttgart VersR 1970, 170; Heinrichs in Palandt, BGB 39. Aufl. § 399 Anm. 2 a); Münzberg in Stein/Jonas, ZPO 19. Aufl. § 851 Anm. III 4).
  • BGH, 22.01.1954 - I ZR 34/53

    Abtretung eines Befreiungsanspruchs

    Auszug aus KG, 29.01.1980 - 1 W 61/80
    Darüber hinaus handelt es sich in dem vorliegenden Fall um die Pfändung einer Geldforderung iSd § 829 BGB, denn wenn die Schuldbefreiungsforderung an den Gläubiger abgetreten wird, dessen Forderung nach dem Inhalt des Anspruchs zu tilgen ist, verwandelt sich nach ständiger Rechtsprechung die abgetretene Forderung in eine solche auf die dem erwähnten Gläubiger geschuldete Leistung, in dem vorliegenden Fall also auf Zahlung (vgl. RGZ 140, 373, 378; 158, 6, 12; BGHZ 12, 136, 141).
  • BGH, 08.10.1952 - II ZR 309/51

    Sozialversicherung und § 159c VersVertrG

    Auszug aus KG, 29.01.1980 - 1 W 61/80
    Dasselbe gilt auch dann, wenn (wie hier) derjenige Gläubiger, dessen Forderung nach dem Inhalt des Schuldbefreiungsanspruchs zu tilgen ist, den Anspruch im Wege der Zwangsvollstreckung pfändet und sich zur Einziehung überweisen läßt (vgl. BGHZ 7, 244, 246; OLG Stuttgart VersR 1970, 170; Heinrichs in Palandt, BGB 39. Aufl. § 399 Anm. 2 a); Münzberg in Stein/Jonas, ZPO 19. Aufl. § 851 Anm. III 4).
  • BGH, 03.02.1967 - VI ZR 114/65

    Arzt-Patientenvertrag. Auslegung

    Auszug aus KG, 29.01.1980 - 1 W 61/80
    Der Gläubiger - vertreten durch einen Rechtsanwalt - hat den Erlaß eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses beantragt, durch den folgende angebliche Forderung der Schuldnerin gegen ihren Ehemann gepfändet, und dem Gläubiger zur Einziehung überwiesen werden sollte: " Aus Geschäft zur Deckung des Lebensbedarfs aus sog. 'häuslicher Schlüsselgewalt' wegen Inanspruchnahme ärztlicher Leistungen des Gläubigers, weil nach Auffassung des Bundesgerichtshofes eine Ehefrau, die sich von einem niedergelassenen Arzt ärztlich behandeln läßt, im Rahmen der Schlüsselgewalt handelt, und damit ihren Ehemann verpflichtet, für das Arzthonorar aufzukommen (vgl. BGHZ 47, 75 ff, 81), insbesondere dann, wenn diese - wie aus den beigefügten Vollstreckungsunterlagen ersichtlich - zahlungsunfähig ist.
  • RG, 22.05.1933 - VIII 70/33

    Kann ein württembergischer Staats- oder Gemeindebeamter bei einer

    Auszug aus KG, 29.01.1980 - 1 W 61/80
    Darüber hinaus handelt es sich in dem vorliegenden Fall um die Pfändung einer Geldforderung iSd § 829 BGB, denn wenn die Schuldbefreiungsforderung an den Gläubiger abgetreten wird, dessen Forderung nach dem Inhalt des Anspruchs zu tilgen ist, verwandelt sich nach ständiger Rechtsprechung die abgetretene Forderung in eine solche auf die dem erwähnten Gläubiger geschuldete Leistung, in dem vorliegenden Fall also auf Zahlung (vgl. RGZ 140, 373, 378; 158, 6, 12; BGHZ 12, 136, 141).
  • RG, 27.05.1938 - VII 16/38

    1. Kann bei der Haftpflichtversicherung der Versicherer gegenüber dem Verletzten,

    Auszug aus KG, 29.01.1980 - 1 W 61/80
    Darüber hinaus handelt es sich in dem vorliegenden Fall um die Pfändung einer Geldforderung iSd § 829 BGB, denn wenn die Schuldbefreiungsforderung an den Gläubiger abgetreten wird, dessen Forderung nach dem Inhalt des Anspruchs zu tilgen ist, verwandelt sich nach ständiger Rechtsprechung die abgetretene Forderung in eine solche auf die dem erwähnten Gläubiger geschuldete Leistung, in dem vorliegenden Fall also auf Zahlung (vgl. RGZ 140, 373, 378; 158, 6, 12; BGHZ 12, 136, 141).
  • OLG Saarbrücken, 08.04.2003 - 3 U 159/02

    Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen nach einem (behaupteten)

    Der Anspruch wandelt sich hierdurch in einen reinen Zahlungsanspruch um (vgl. KG, NJW 1980, 1341 f; Prölss/Martin-Voit, aaO., § 149 VVG, Rdnr. 3; Geigel-Schlegelmilch, aaO., 13. Kap., Rdnr. 36).

    Da auch die Befreiung des Zedenten durch Zahlung an den Gläubiger (Zessionar) hätte erfolgen müssen (vgl. BGHZ 7, 244 (247 ff); 15, 154 (157); Prölss/Martin-Voit, aaO., § 149 VVG, Rdnr. 2), tritt durch die Abtretung keine Änderung des Leistungsinhalts ein (vgl. BGH, NJW 1993, 2232 (2233); KG, NJW 1980, 1341 f; Bruck/Möller/Johannsen-Johannsen, aaO., Bd. IV, Anm. B 53).

    Der Pfändung steht gemäß § 851 Abs. 2 ZPO die Unübertragbarkeit des Anspruchs gemäß § 3 Abs. 4 AKB nicht entgegen, da der auf Grund des Deckungsanspruchs geschuldete Gegenstand der Pfändung unterworfen ist und durch diese keine inhaltliche Änderung erfährt (vgl. KG, NJW 1980, 1341 f; Prölss/Martin-Knappmann, aaO., § 3 Nr. 8 PflVersG, Rdnr. 5; Stiefel/Hofmann, aaO., § 3 AKB, Rdnr. 73; Stiefel/Hofmann, aaO., § 3 AKB, Rdnr. 101; Feyock/Jacobsen/Lemor-Jacobsen, aaO., § 3 AKB, Rdnr. 8).

  • BGH, 29.01.1997 - XII ZR 221/95

    Zulässigkeit der Aufrechnung gegen den Anspruch des unterhaltsberechtigten

    Auch diese sind dazu bestimmt, dem Berechtigten die zu seinem Lebensunterhalt bestimmten Mittel - unverkürzt und rechtzeitig - zukommen zu lassen (vgl. Göppinger/Wax, Unterhaltsrecht 6. Aufl. Rdn. 2636, 2637, Schwab/Borth, Handbuch des Scheidungsrechts, 3. Aufl. V 15 und 16; Zöller/Stöber ZPO 20. Aufl. § 850 b Rdn. 3; Thomas/Putzo ZPO 19. Aufl. § 850 b Rdn. 8; BGHZ 31, 210, 218 für Unterhaltsrückstände; a.A. Stein/Jonas/Brehm ZPO 21. Aufl. § 850 b Rdn. 13 und MünchKomm/Smid ZPO § 850 b Rdn. 8, beide unter Bezugnahme auf KG NJW 1980, 1341 = FamRZ 1980, 614 betreffend eine Freistellungsforderung einer Ehefrau aus Schlüsselgewalt gegenüber dem Ehemann).
  • LG Karlsruhe, 11.01.2012 - 2 O 370/11

    Betriebshaftpflichtversicherung eines Vereins zur Vermittlung von

    Ein derartiger Freistellungsanspruch wandelt sich hierdurch in einen reinen Zahlungsanspruch um (vgl. KG, NJW 1980, 1341 f; Prölss/Martin-Voit, VVG, 26. Auflage, § 149, Rdnr. 3; Geigel-Schlegelmilch, Der Haftpflichtprozess, 23. Auflage, 13. Kap., Rdnr. 36).

    Da auch die Befreiung des Versicherten durch Zahlung an den Geschädigten hätte erfolgen müssen (vgl. BGHZ 7, 244; 15, 154; Prölss/Martin-Voit, aaO., § 149 VVG, Rdnr. 2), tritt durch die Pfändung keine Änderung des Leistungsinhalts ein (vgl. BGH, NJW 1993, 2232; KG, NJW 1980, 1341 f.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.10.2012 - 14 B 948/12

    Vorliegen der besonderen Vollstreckungsvoraussetzungen einer Pfändungsverfügung

    vgl. KG, Beschluss vom 29.1.1980 - 1 W 61/80 -, NJW 1980, 1341 (1342); BGH, Urteil vom 22.3.2011 - II ZR 100/09 -, juris, Rn. 16 und vom 12.11.2009 III ZR 113/09 -, MDR 2010, 192.
  • OLG Köln, 17.09.1986 - 2 W 230/86

    Pfändung angeblicher Forderungen des Schuldners auf Auszahlung derzeitiger und

    Nur dann, wenn nach allen in Betracht kommenden vertretbaren Rechtsansichten der Bestand der Forderung ausgeschlossen erscheint, ist der Erlaß eines Pfändungsbeschlusses abzulehnen (KG Rpfleger 1980, 197; Stöber, Forderungspfändung 7. Aufl. 1984, Rn. 485).
  • OLG Karlsruhe, 16.11.1987 - 15 W 39/87

    Aufsichtsmaßnahmen des Konkursgerichts gegen den Konkursverwalter und die

    Die Beschwerdeführerin ist hierdurch erneuter Beschwer im Sinne des § 568 Abs. 2 ZPO ausgesetzt (KG OLGZ 1980, 332; Baumbach/Lauterbach/Albers, ZPO, 44. Auflage, § 568 Anmerkung Bb; Zöller/Schneider, ZPO, 15. Auflage, §§ 568 Randnummer 12).
  • LG Frankenthal, 29.08.1989 - 1 T 333/89
    Wenngleich deshalb auf den ersten Blick zu vermuten wäre, daß solche einmaligen Unterhaltsansprüche nach § 399 BGB nicht abtretbar und damit gemäß § 851 ZPO auch nicht pfändbar seien, ist es aber anerkannten Rechts, daß eine Abtretung und eine Pfändung eines zweckgebundenen Anspruchs im Rahmen der Zweckbindung dennoch möglich ist (vgl. KG, NJW 1980, 1341; OLG Düsseldorf, NJW 1988, 1676 ..).
  • OLG Bamberg, 20.10.1982 - 1 W 89/82

    Feststellung der Unwirksamkeit von Folgen einer Zwangsvollstreckung;

    Durch das Vorgehen des Beschwerdegerichts ist der vom Amtsgericht beschrittene Weg der vollen sachlichen Überprüfung der angefochtenen Maßnahme verkürzt und damit die Rechtsstellung des Beschwerdeführers beeinträchtigt worden (KG OLGZ 80, 332).
  • OLG Düsseldorf, 30.10.1981 - 3 UF 35/81
    b) Ob unter dem Begriff "Unterhaltsrenten« außer laufenden, periodisch wiederkehrenden auch einmalige Unterhaltsforderungen (hier: Sonderbedarf) zu verstehen sind, ist streitig (verneinend KG FamRZ 1980, 614 ff - unterhaltsrechtlicher Befreiungsanspruch hinsichtlich ärztlicher Behandlungskosten; Stöber, Forderungspfändung 5. Aufl. Rdn. 1012 - Prozeßkostenvorschuß, vgl. aber unten; bejahend Hübner in Staudinger, BGB 10./11. Aufl. [1975] § 1360 Rdn. 15; Berner, Rpfleger 1966, 82 f; Mutschler in Brühl/Göppinger, Unterhaltsrecht 1. Teil [1973] Rdn. 145 und Fn. 56 - Sonderbedarf; wohl auch Stöber, aaO Rdn. 1005 iVm Rdn. 1076 - Sonderbedarf).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht