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   OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 23.11.1979 - I OVG A 183/78   

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https://dejure.org/1979,2285
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 23.11.1979 - I OVG A 183/78 (https://dejure.org/1979,2285)
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 23.11.1979 - I OVG A 183/78 (https://dejure.org/1979,2285)
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 23. November 1979 - I OVG A 183/78 (https://dejure.org/1979,2285)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Versagung der Baugenehmigung für die Nutzungsänderung einer Doppelgarage zu einem Pferdestall; Viehhaltung in einem allgemeinen Wohngebiet im Sinne von § 4 BauNVO; Zulässigkeit eines Pferdestalls als Nebenanlage im Sinne des § 14 BauNVO; Gewährung einer Befreiung nach § 31 ...

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Befreiung von den Festsetzungen eines Bebauungsplanes; Pferdehaltung im allgemeinen Wohngebiet

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Versagung der Baugenehmigung für die Nutzungsänderung einer Doppelgarage zu einem Pferdestall; Viehhaltung in einem allgemeinen Wohngebiet im Sinne von § 4 BauNVO; Zulässigkeit eines Pferdestalls als Nebenanlage im Sinne des § 14 BauNVO; Gewährung einer Befreiung nach § 31 ...

  • Wolters Kluwer

    Versagung der Baugenehmigung für die Nutzungsänderung einer Doppelgarage zu einem Pferdestall; Viehhaltung in einem allgemeinen Wohngebiet im Sinne von § 4 BauNVO; Zulässigkeit eines Pferdestalls als Nebenanlage im Sinne des § 14 BauNVO; Gewährung einer Befreiung nach § 31 ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • VG Schleswig - 8 A 262/78
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 23.11.1979 - I OVG A 183/78

Papierfundstellen

  • NJW 1980, 1408
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 04.05.1979 - 4 C 54.76

    Verteilungsmaßstab bei Erschließungsbeiträgen; Tiefenbegrenzung für Grundstücke

    Auszug aus OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 23.11.1979 - I A 183/78
    Die Befreiung trägt der mit jeder Verallgemeinerung verbundenen Gefahr Rechnung, daß die Festsetzung eines Bebauungsplanes als Norm - in besonders gelagerten Fällen - Wirkungen zeitigt, die dem Ziel der Regelung nicht entsprechen (vgl. BVerwG, Urt. v. 14.07.1972 - IV C 69.70 -, BRS 25 Nr. 163; Urt. v. 09.06.1978 - 4 C 54.76 -, BRS 33 Nr. 150).

    Berücksichtigt man freilich, daß das Bundesverwaltungsgericht (Urt. v. 09.06.1978 aaO) das "Erfordern" im Sinne eines "vernünftigerweise Gebotensein" ausgelegt hat, bleibt die Frage, ob "rechtfertigen" im Sinne des § 31 Abs. 2 Nr. 2 BBauG 1979 etwas grundsätzlich Anderes meint.

    Auch der Zulässigkeitsmaßstab des § 34 Abs. 1 BBauG 1979, der für die weitere Voraussetzung des § 31 Abs. 2 Nr. 2, daß "die Grundzüge der Planung nicht berührt werden" , gewisse Bedeutung hat (vgl. BVerwG, Urt. v. 09.06.1978 aaO), rechtfertigt kein Abweichen von der Festsetzung eines Bebauungsplanes.

    Welche Fallgestaltungen danach für eine Befreiung nach § 31 Abs. 2 Nr. 2 BBauG 1979 in Betracht kommen, ob insbesondere diese Befreiungsalternative nur einen Unterfall der Befreiung aus Gründen des Wohls der Allgemeinheit (in der Auslegung des BVerwG im Urteil vom 09.06.1978 aaO) darstellt, bedarf hier keiner weiteren Erörterung, denn die einen Ponystall ausschließende Festsetzung eines allgemeinen Wohngebiets im Bebauungsplan Nr. 2 der Beigeladenen erscheint durchaus angemessen.

  • BVerwG, 14.07.1972 - IV C 69.70

    Prüfung der Möglichkeit einer späteren Befreiung nicht Gegenstand des

    Auszug aus OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 23.11.1979 - I A 183/78
    Ob die Änderung der bebaubaren Flächen auf den Grundstücken nördlich und östlich vom Grundstück des Klägers aufgrund der Auflage Nr. 2 in der Genehmigung des Innenministers vom 4. September 1975 ohne Verfahren nach § 13 BBauG zulässig war, bedarf keiner weiteren Erörterung, weil diese Änderung das Grundstück des Klägers nicht betrifft und der Bebauungsplan ggf. auch ohne seinen nördlichen, im wesentlichen bebauten Bereich seinen Sinn behalten würde (vgl. zur teilweisen Unwirksamkeit eines Bebauungsplanes: BVerwG, Urt. v. 14.07.1972 - IV C 69.70 - BRS 25 Nr. 163).

    Die Befreiung trägt der mit jeder Verallgemeinerung verbundenen Gefahr Rechnung, daß die Festsetzung eines Bebauungsplanes als Norm - in besonders gelagerten Fällen - Wirkungen zeitigt, die dem Ziel der Regelung nicht entsprechen (vgl. BVerwG, Urt. v. 14.07.1972 - IV C 69.70 -, BRS 25 Nr. 163; Urt. v. 09.06.1978 - 4 C 54.76 -, BRS 33 Nr. 150).

  • BVerwG, 17.12.1976 - 4 C 6.75

    Begriff der baulichen Anlage

    Auszug aus OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 23.11.1979 - I A 183/78
    Einem Stall mit einer Größe von 11, 7 m × 8,7 m fehlt in einem Wohngebiet die "räumlich gegenständliche Unterordnung" (vgl. BVerwG, Urt. v. 17.12.1976 - IV C 6.75 -, BRS 30 Nr. 117 für eine Schwimmhalle von 10, 5 m × 5,5 m Größe).
  • VG Gelsenkirchen, 26.09.2012 - 5 K 2137/11

    "Superposter" hat keine verunstaltende Wirkung!

    So noch als zwingend angesehen bei OVG Lüneburg, Urt. v. 23. November 1979, NJW 1980, 1408; vgl. weitergehend Söfker, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB Kommentar, Loseblatt, Bd. 2, § 31 Rn. 46.
  • VG Saarlouis, 10.10.2012 - 5 K 1829/11

    Verneinte Nachbarrechtswidrigkeit der Baugenehmigung für einen Stall für zwei

    Fickert/Fieseler, Baunutzungsverordnung, 12. Aufl. § 2 Rdnr. 5.4 und § 14 Rdnr. 7 und OVG Lüneburg, Urteil vom 23.11.1979 - 1 A 183/78 -, NJW 1980, 1408 = DÖV 1980, 523 = BRS 35 Nr. 37 = BRS 35 Nr. 163.
  • VG Saarlouis, 28.04.2010 - 5 K 922/09

    Nutzungsuntersagung gegen einen Schafstall

    Fickert/Fieseler, Baunutzungsverordnung, 10. Aufl. § 14 Rdnr. 7 und OVG Lüneburg, Urteil vom 23.11.1979 - I A 183/78 - NJW 1980, 1408 = DÖV 1980, 523 = BRS 35 Nr. 163; BayVGH, Urteil vom 05.10.2009 - 15 B 08.2380 -, BayVBl. 2010, 147.
  • OVG Saarland, 28.07.1986 - 2 R 191/86

    Anordnung der Beseitigung einer Teilaufstockung in einem Dachgeschoss;

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