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   BGH, 24.03.1980 - II ZR 191/79   

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https://dejure.org/1980,84
BGH, 24.03.1980 - II ZR 191/79 (https://dejure.org/1980,84)
BGH, Entscheidung vom 24.03.1980 - II ZR 191/79 (https://dejure.org/1980,84)
BGH, Entscheidung vom 24. März 1980 - II ZR 191/79 (https://dejure.org/1980,84)
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Kredittilung für Lebenspartner I

Nichteheliche Lebensgemeinschaft, zur (verneinten) Frage einer Ausgleichspflicht (gegenüber den Erben) hinsichtlich der Tilgung einer gemeinsamen Kreditschuld nach Tod eines Partners;

keine Innengesellschaft;

kein Ausgleich nach § 426 Abs. 1 Satz 1 BGB, 'ein anderes bestimmt': auch aus der Natur der Sache oder dem Zweck des Rechtsverhältnisses

Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Ablösung einer gemeinsamen Kreditschuld nach Auflösung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft - Gemeinschaftliche Schulden, die im Interesse des Zusammenlebens eingegangen wurden - Auslegung des Begriffs "anderweite Bestimmung" - Sittenwidrigkeit von Zuwendungen in ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 77, 55
  • NJW 1980, 1520
  • MDR 1980, 736
  • DNotZ 1981, 32 (Ls.)
  • FamRZ 1980, 664
  • DB 1980, 1738
  • JR 1980, 455
 
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Wird zitiert von ... (94)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 01.04.1965 - II ZR 182/62

    Gründung einer Innengesellschaft bürgerlichen Rechts - Verpflichtung zur

    Auszug aus BGH, 24.03.1980 - II ZR 191/79
    Die Möglichkeit, in diesem Bereich unter Umständen gesellschaftsrechtliche Grundsätze anzuwenden, hat der erkennende Senat zwar in seinem Urteil vom 1. April 1965 - II ZR 182/62 = FamRZ 1965, 368 = WM 1965, 793) bereits für den Fall bejaht, daß beide Partner in jahrelanger nichtehelicher Lebensgemeinschaft durch gemeinsame Arbeit, Bereitstellung von Geldmitteln und anderen Leistungen zum Bau und zur Erhaltung eines zwar auf den Namen des Mannes eingetragenen, aber als gemeinsames Vermögen betrachteten Wohnhauses beigetragen hatten.

    Davon ist der Senat bereits in dem Urteil vom 1. April 1965 (aaO) ausgegangen.

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