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   BVerwG, 02.10.1979 - 4 N 1.79   

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BVerwG, 02.10.1979 - 4 N 1.79 (https://dejure.org/1979,380)
BVerwG, Entscheidung vom 02.10.1979 - 4 N 1.79 (https://dejure.org/1979,380)
BVerwG, Entscheidung vom 02. Oktober 1979 - 4 N 1.79 (https://dejure.org/1979,380)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Normenkontrolle betreffend die Bayerische Verordnung über Zuständigkeiten im Planfeststellungsverfahren nach dem Luftverkehrsgesetz (LuftVG) - Übertragung der Zuständigkeit für Anhörung und Planfeststellung auf eine einzige Behörde - Luftverkehrsverwaltung als ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Normenkontrolle betreffend die Bayerische Verordnung über Zuständigkeiten im Planfeststellungsverfahren nach dem Luftverkehrsgesetz; Anhörungsbehörde und Planfeststellungsbehörde; Übertragung der Zuständigkeit für Anhörung und Planfeststellung auf eine einzige Behörde; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 58, 344
  • NJW 1980, 1706
  • MDR 1980, 256
  • DÖV 1980, 138
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 25.08.1971 - IV C 22.69

    Ausbau einer Ortsdurchfahrt zu einer Bundesstraße

    Auszug aus BVerwG, 02.10.1979 - 4 N 1.79
    Die bundesrechtliche Regelung beschränkt sich vielmehr darauf, Planfeststellungsbehörde und Anhörungsbehörde als Behörden allein von ihrer Funktion her zu umschreiben (vgl. - für die bundesfernstraßenrechtliche Auftragsverwaltung - Urteil vom 25. August 1971 - BVerwG IV C 22.69 - in Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 15 S. 15 [16]).

    In seinem schon zitierten Urteil vom 25. August 1971 - BVerwG IV C 22.69 - (a.a.O. S. 20) hat er dazu unter Hinweis auf frühere Rechtsprechung insbesondere ausgeführt, es könne keine Rede davon sein, daß die Länder - zumal die kleineren Länder und insbesondere die Stadtstaaten - bundesrechtlich gezwungen wären, für die nach ihrer unterschiedlichen Funktion im Bundesfernstraßengesetz angesprochenen Behörden jeweils besondere Organe zu schaffen, auch wenn dies dem Behördenaufbau des jeweiligen Landes zuwiderlaufen würde; erst recht gehe es nicht an, aus den verschiedenen Behördenfunktionsbezeichnungen im Bundesfernstraßengesetz eine Art bundesrechtlichen Gebots der Gewaltenteilung für die Behördenorganisation der Länder herzuleiten.

    Die Antragstellerin ist allerdings der Meinung, daß die vom beschließenden Senat in dem erwähnten Urteil vom 25. August 1971 - BVerwG IV C 22.69 - im Blick auf das Verwaltungsverfahren allgemein entwickelten Grundsätze zur Zulässigkeit der Konzentration mehrerer Verwaltungszuständigkeiten bei einer einzigen Landesbehörde jedenfalls nicht für das besondere Verwaltungsverfahren bei der Planfeststellung gelten könnten.

  • BVerwG, 21.06.1974 - IV C 17.72

    Unzulässige Klage einer Stadt gegen eigenes Organ

    Auszug aus BVerwG, 02.10.1979 - 4 N 1.79
    Geschieht dies nicht, so hat für die in § 10 Abs. 2 Satz 1 LuftVG vorgesehene Stellungnahme zu gelten, was nach der Rechtsprechung des beschließenden Senats unter vergleichbaren Voraussetzungen für ähnliche Mitwirkungsrechte zwischen verschiedenen Behörden gilt: Sie entfallen, wenn die für das behördliche Zusammenwirken vorausgesetzten mehreren Zuständigkeiten nach dem jeweiligen Organisationsrecht zulässigerweise bei einer einzigen Behörde zusammengefaßt werden (vgl. - zum Einvernehmen der Gemeinden mit der Baugenehmigungsbehörde gemäß § 36 Abs. 1 Satz 1 BBauG Urteil vom 6. Dezember 1967 - BVerwG IV C 94.66 - in BVerwGE 28, 268 [271]; Beschluß vom 16. Dezember 1969 - BVerwG IV B 121.69 - in Buchholz 406.11 § 2 BBauG Nr. 4 S. 1 [3]; Urteil vom 21. Juni 1974 - BVerwG IV C 17.72 -in BVerwGE 45, 207 [213]).
  • BVerwG, 06.12.1967 - IV C 94.66

    Abgrenzung zwischen Innen- und Außenbereich; Fehlende nachbarschützende Funktion

    Auszug aus BVerwG, 02.10.1979 - 4 N 1.79
    Geschieht dies nicht, so hat für die in § 10 Abs. 2 Satz 1 LuftVG vorgesehene Stellungnahme zu gelten, was nach der Rechtsprechung des beschließenden Senats unter vergleichbaren Voraussetzungen für ähnliche Mitwirkungsrechte zwischen verschiedenen Behörden gilt: Sie entfallen, wenn die für das behördliche Zusammenwirken vorausgesetzten mehreren Zuständigkeiten nach dem jeweiligen Organisationsrecht zulässigerweise bei einer einzigen Behörde zusammengefaßt werden (vgl. - zum Einvernehmen der Gemeinden mit der Baugenehmigungsbehörde gemäß § 36 Abs. 1 Satz 1 BBauG Urteil vom 6. Dezember 1967 - BVerwG IV C 94.66 - in BVerwGE 28, 268 [271]; Beschluß vom 16. Dezember 1969 - BVerwG IV B 121.69 - in Buchholz 406.11 § 2 BBauG Nr. 4 S. 1 [3]; Urteil vom 21. Juni 1974 - BVerwG IV C 17.72 -in BVerwGE 45, 207 [213]).
  • BVerwG, 16.12.1969 - IV B 121.69

    Beteiligung am Baugenehmigungsverfahren und Planungshoheit der Gemeinde

    Auszug aus BVerwG, 02.10.1979 - 4 N 1.79
    Geschieht dies nicht, so hat für die in § 10 Abs. 2 Satz 1 LuftVG vorgesehene Stellungnahme zu gelten, was nach der Rechtsprechung des beschließenden Senats unter vergleichbaren Voraussetzungen für ähnliche Mitwirkungsrechte zwischen verschiedenen Behörden gilt: Sie entfallen, wenn die für das behördliche Zusammenwirken vorausgesetzten mehreren Zuständigkeiten nach dem jeweiligen Organisationsrecht zulässigerweise bei einer einzigen Behörde zusammengefaßt werden (vgl. - zum Einvernehmen der Gemeinden mit der Baugenehmigungsbehörde gemäß § 36 Abs. 1 Satz 1 BBauG Urteil vom 6. Dezember 1967 - BVerwG IV C 94.66 - in BVerwGE 28, 268 [271]; Beschluß vom 16. Dezember 1969 - BVerwG IV B 121.69 - in Buchholz 406.11 § 2 BBauG Nr. 4 S. 1 [3]; Urteil vom 21. Juni 1974 - BVerwG IV C 17.72 -in BVerwGE 45, 207 [213]).
  • BVerwG, 14.07.1978 - 7 N 1.78

    Gerichtsbesetzung bei Vorlagen im Normenkontrollverfahren;

    Auszug aus BVerwG, 02.10.1979 - 4 N 1.79
    Über die Vorlegung hat der Senat in der Besetzung mit fünf Richtern durch Beschluß zu entscheiden (vgl. Beschluß vom 14. Juli 1978 - BVerwG 7 N 1.78 - in BVerwGE 56, 172).
  • BVerfG, 09.05.1973 - 2 BvL 43/71

    VwGO-Ausführungsgesetz II

    Auszug aus BVerwG, 02.10.1979 - 4 N 1.79
    Die durch Art. 20 Abs. 2 und 3 GG verfassungsrechtlich gesicherte Trennung der Gewalten betrifft allein das Verhältnis von Legislative, Exekutive und Justiz und enthält ebensowenig wie das allgemeine Rechtsstaatsprinzip das Gebot einer weiteren Gewaltenteilung innerhalb einer der drei Gewalten oder das Gebot einer Selbstkontrolle der Verwaltung (zu letzterem vgl. Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Mai 1973 - 2 BvL 43, 44/71 - in BVerfGE 35, 65 [73 ff.] zur Unbedenklichkeit des Wegfalls des Widerspruchsverfahrens).
  • BVerwG, 05.12.1986 - 4 C 13.85

    Flughafenplanung, Verkehrsflughafen München II

    Dies hat der erkennende Senat bereits mehrfach ausgesprochen (vgl. Beschluß vom 2. Oktober 1979 - BVerwG 4 N 1.79 - BVerwGE 58, 344 [347]; Beschluß vom 11. März 1981 - BVerwG 4 B 237, 238.80 - BVerwGE 62, 30 [31]; Urteil vom 27. Mai 1983 - BVerwG 4 C 40.81 - BVerwGE 67, 206).
  • BVerwG, 31.01.2002 - 4 A 15.01

    Verkehrsprojekt; Planfeststellung; anerkannter Naturschutzverein;

    Das Rechtsstaatsprinzip schränkt diese Wahlfreiheit nicht ein (vgl. BVerwG, Urteile vom 2. Oktober 1979 - BVerwG 4 N 1.79 - BVerwGE 58, 344 und vom 27. Juli 1990 - BVerwG 4 C 26.87 - Buchholz 442.08 § 36 BBahnG Nr. 18).
  • BVerwG, 27.05.1983 - 4 C 40.81

    Luftverkehrsrechtliche Planfeststellung - Öffentliche Bekanntmachung -

    Wie der Senat bereits entschieden hat, gehört zu den Aufgaben der Luftverkehrsverwaltung, die den Ländern als Auftragsverwaltung übertragen worden sind (vgl. Art. 87 d Abs. 2 GG) - abgesehen von den hier nicht näher interessierenden Aufgaben, die in dem Katalog des § 31 Abs. 2 des Luftverkehrsgesetzes, jetzt geltend in der Neufassung vom 14. Januar 1981 (BGBl. I S. 61) - LuftVG - im einzelnen aufgezählt sind -, auch die Planfeststellung (§ 10 LuftVG) für die nach § 8 LuftVG planfeststellungsbedürftigen Flugplätze (BVerwGE 58, 344 [347]).
  • BVerwG, 02.10.2002 - 9 VR 11.02

    Beiladung Landesbehörde; Planfeststellung Bundesstraße

    Danach bestehen erst recht keine durchgreifenden Bedenken, wenn der Landesgesetzgeber von der in § 22 Abs. 4 FStrG eingeräumten Delegationsmöglichkeit Gebrauch macht und die Aufgaben von Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde organisatorisch bei einer Behörde zusammenfasst (vgl. dazu auch BVerwGE 58, 344 ).
  • BVerwG, 31.01.2002 - 4 A 21.01

    Ostseeautobahn bei Lübeck darf gebaut werden

    Das Rechtsstaatsprinzip schränkt diese Wahlfreiheit nicht ein (vgl. BVerwG, Urteile vom 2. Oktober 1979 - BVerwG 4 N 1.79 - BVerwGE 58, 344 und vom 27. Juli 1990 - BVerwG 4 C 26.87 - Buchholz 442.08 § 36 BBahnG Nr. 18).
  • OVG Sachsen, 05.04.2006 - 5 BS 239/05

    Westtangente Wurzen kann gebaut werden

    Die durch Art. 20 Abs. 2 und 3 GG verfassungsrechtlich gesicherte Trennung der Gewalten betrifft allein das Verhältnis von Legislative, Exekutive und Justiz und enthält ebenso wenig wie das allgemeine Rechtsstaatsprinzip das Gebot einer weiteren Gewaltenteilung innerhalb einer der drei Gewalten oder das Gebot einer Selbstkontrolle der Verwaltung (vgl. BVerwG, Beschl. v. 2.10.1979 - 4 N 1/79 - zit. n. juris, m.w.N.).
  • BVerwG, 11.03.1981 - 4 B 237.80

    Unbegründete Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsätzliche Bedeutung -

    Seit dem Inkrafttreten des GG Art. 87d gehört die den Ländern durch LuftVG § 10 Abs. 1 S. 1 ursprünglich als eigene Verwaltungsangelegenheit übertragene luftverkehrsrechtliche Planfeststellung zur Auftragsverwaltung der Länder (Anschluß, BVerwG, 02.10.1979, 4 N 1/79, BVerwGE 58, 344 (347)).

    Seit dem Inkrafttreten des GG Art. 87d gehört die den Ländern durch LuftVG § 10 Abs. 1 Satz 1 ursprünglich als eigene Verwaltungsangelegenheit übertragene luftverkehrsrechtliche Planfeststellung zur Auftragsverwaltung der Länder (im Anschluß an BVerwGE 58, 344 (347) [BVerwG 02.10.1979 - 4 N 1/79]).

  • BVerwG, 12.12.1990 - 4 NB 14.88

    Verwaltungsprozeßrecht: Beschwerdeberechtigung im Normenkontrollverfahren

    Insoweit kann auch offenbleiben, ob die Beschwerdeführerin entgegen der bisherigen Rechtsprechung (vgl. BVerwG, Beschluß vom 2. Oktober 1979 - BVerwG 4 N 1.79 - BVerwGE 58, 344 [BVerwG 02.10.1979 - 4 N 1/79]; allgemein zur Beiladung im Normenkontrollverfahren ferner Beschluß vom 12. März 1982, a.a.O.) einen Anspruch auf Beiladung im Nichtvorlagebeschwerdeverfahren hat.
  • VGH Bayern, 15.11.2010 - 8 CS 10.2078

    Wasserrechtliche Planfeststellung; Abschnittsbildung; Identität zwischen dem

    Sie enthält kein Gebot, innerhalb von drei Gewalten eine weitere Gewaltenteilung oder sonstige Maßnahmen zur Selbstkontrolle der Verwaltung vorzunehmen (vgl. BVerwG vom 2.10.1979 BayVBl. 1980, 26).
  • BVerwG, 05.12.1980 - 4 C 28.77
    Sie enthält daher auch keine Einschränkung der Organisationsbefugnis der Länder in bezug auf die Frage, ob die Aufgaben der Planfeststellungsbehörde und diejenigen der Anhörungsbehörde zwei verschiedenen Landesbehörden übertragen oder ob sie bei einer einzigen Landesbehörde vereinigt werden sollen (vgl. Urteil vom 25. August 1971 - BVerwG IV C 22.69 - in Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 15 S. 15 [16]; ebenso - für das luftverkehrsrechtliche Planfeststellungsverfahren - Beschluß vom 2. Oktober 1979 - BVerwG 4 N 1.79 - in BVerwGE 58, 344).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.03.2010 - 3 R 284/09

    Vorläufiger Baustopp für Straßenbahnneubau in Halle abgelehnt

  • OVG Schleswig-Holstein, 14.03.2011 - 1 MR 19/10

    Streitwertbemessung bei einer nach § 2 UmwRG erhobenen (Verbands-) Klage nach

  • BVerwG, 28.08.1992 - 7 NB 6.92

    Rechtsmittel

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Rechtsprechung
   BVerwG, 30.01.1980 - 7 B 1.80   

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BVerwG, Entscheidung vom 30.01.1980 - 7 B 1.80 (https://dejure.org/1980,571)
BVerwG, Entscheidung vom 30. Januar 1980 - 7 B 1.80 (https://dejure.org/1980,571)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Verfassungsmäßigkeit des Anwaltszwangs bei einem Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht - Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1980, 1706
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 12.01.1960 - 1 BvL 17/59

    Verfasungsmäßigkeit der Vorschußplicht des Antragstellers im

    Auszug aus BVerwG, 30.01.1980 - 7 B 1.80
    Diese Vorschriften wären, wie das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluß vom 12. Januar 1960 (BVerfGE 10, 264 [BVerfG 12.01.1960 - 1 BvL 17/59] [268]) ausgesprochen hat, nur dann mit dem Grundgesetz unvereinbar, wenn sie den Weg zu den Gerichten in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschweren würden.
  • BGH, 07.06.1990 - III ZR 142/89

    Wahrung der Klagefrist durch einen nicht postulationsfähigen Rechtsanwalt;

    c) Die verfassungsrechtlichen Bedenken der Revision gegen den in § 78 Abs. 1 ZPO normierten Anwaltszwang und gegen das Prinzip der Lokalisierung (§ 18 BRAO) greifen 8 - nicht durch (zu § 78 ZPO: BVerfG Beschluß vom 10. November 1986 BRAK-Mitt. 1988, 214 und vom 14. Dezember 1989 1 BvR 151O/89, BGH Beschluß vom 8. Oktober 1986 IVb ZB 85/86 - FamRZ 1987, 57, 58; BVerwG NJW 1980, 1706; vgl. auch BGH Beschluß vom 18. September 1989 AnwZ (B) 24/89 - BGHR BRAO § 24 - Zweitzulassung 1 m.w.Nachw., zum Abdruck in BGHZ bestimmt; zu § 18 BRAO:.
  • BVerwG, 04.07.2006 - 10 B 39.06

    Soll Vorschriften - weitere Beschwerde - Rechtsanwalt - Gerichtskosten -

    Gegen die Verfassungsmäßigkeit des in dieser Vorschrift geregelten Vertretungszwangs bestehen keine Bedenken, weil nicht erkennbar ist, dass dadurch der Weg zu den Gerichten in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigenden Weise erschwert würde (vgl. BVerwG, Beschluss vom 30. Januar 1980 BVerwG 7 B 1.80 NJW 1980, 1706 unter Hinweis auf BVerfG, Beschluss vom 12. Januar 1960 1 BvL 17/59 BVerfGE 10, 264 = NJW 1960, 331; vgl. ferner BVerfG , Beschluss vom 9. Juli 1975 1 BvR 54/75 NJW 1975, 51).
  • BVerwG, 26.03.1997 - 5 A 1.97

    Verwaltungsprozeßrecht - Wiederaufnahme des rechtskräftig abgeschlossenen

    Die Vorschriften über die Bewilligung von Prozeßkostenhilfe stellen sicher, daß durch den Vertretungszwang Flechte der Verfahrensbeteiligten nicht unzumutbar eingeschränkt werden (BVerwG, Beschluß vom 30. Januar 1980 - BVerwG 7 B 1.80 - ).
  • BVerwG, 05.01.1993 - 11 B 51.92

    Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache -

    Damit ist die Regelung sachlich hinreichend gerechtfertigt (vgl. BVerfGE 74, 78 [BVerfG 03.12.1986 - 1 BvR 872/82]; BVerwG, Beschluß vom 30. Januar 1980 - BVerwG 7 B 1.80 - NJW 1980, 1706>).
  • BVerwG, 03.08.1983 - 9 C 1007.81

    Mündliche Verhandlung - Revisionsverfahren - Einfachrechtliche

    Das aber wäre unvereinbar nicht nur mit dem Wortlaut des § 137 Abs. 4 ZPO, sondern ebenso auch mit dem Zweck des Anwaltsprozesses, der mit dem Anwaltszwang sowohl dem allgemeinen Interesse an einer geordneten Rechtspflege als auch dem individuellen Rechtsschutzinteresse der rechtsunkundigen Partei dienen soll (vgl. Beschluß vom 30. Januar 1980 - BVerwG 7 B 1.80 - Buchholz 310 § 67 VwGO Nr. 51).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.06.2005 - 11 S 806/05

    Streitwert im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes gegen

    § 67 Abs. 1 VwGO ist vielmehr mit dem Grundgesetz vereinbar (vgl. BVerwG, Beschl. v. 30.01.1980 - 7 B 1.80 -, NJW 1980, 1706 und Beschl. v. 18.12.1987 - 4 CB 53.87 -, juris, jeweils unter Hinweis auf die Rechtsprechung des BVerfG, unter anderem: Beschl. v. 17.03.1959 - 1 BvL 5/57 -, BVerfGE 9, 194 und Beschl. v. 12.01.1960 - 1 BvL 17/59 -, BVerfGE 10, 264; s. auch BVerwG, Beschl. v. 28.06.1985 - 4 CB 17.85 - unter Hinweis auf den Beschluss des BVerfG vom 12.11.1984 - 1 BvR 1108/84 - vgl. im Einzelnen auch den den Beteiligten bekannte Beschluss des Senats vom 17.09.2004 im Verfahren 11 S 2119/04 m.w.N.).
  • BVerwG, 30.04.2007 - 10 B 15.07

    Verfassungsmäßigkeit des Vertretungszwangs in Verfahren vor den

    Gegen die Verfassungsmäßigkeit des in dieser Vorschrift geregelten Vertretungszwangs bestehen keine Bedenken, weil nicht erkennbar ist, dass dadurch der Weg zu den Gerichten in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert würde (vgl. Beschluss vom 30. Januar 1980 BVerwG 7 B 1.80 NJW 1980, 1706 unter Hinweis auf BVerfG, Beschluss vom 12. Januar 1960 1 BvL 17/59 BVerfGE 10, 264 = NJW 1960, 331; vgl. ferner BVerfG , Beschluss vom 9. Juli 1975 1 BvR 54/75 NJW 1975, 2340).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 12.05.2020 - VerfGH 52/20

    Verfassungsbeschwerde gegen die nordrhein-westfälische Coronaschutzverordnung

    Hierzu zählt auch der in § 67 Abs. 4 VwGO normierte und verfassungsrechtlich unbedenkliche Vertretungszwang (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 3. Dezember 1986 - 1 BvR 872/82, BVerfGE 74, 78 = juris, Rn. 40, und vom 18. Dezember 1991 - 1 BvR 1411/91, juris, Rn. 5 m. w. N.; aus der fachgerichtlichen Rechtsprechung etwa BVerwG, Beschlüsse vom 30. Januar 1980 - 7 B 1.80, NJW 1980, 1706 = juris, Rn. 2, und vom 4. Juli 2006 - 10 B 39.06, juris, Rn. 1; OVG NRW, Beschluss vom 18. März 2020 - 19 A 4082/19, juris, Rn. 2).
  • BVerwG, 25.07.1996 - 5 B 201.95

    Verwaltungsprozeßrecht: Rechtmäßigkeit des Vertretungszwangs vor dem BVerwG

    Die Vorschriften über die Bewilligung von Prozeßkostenhilfe stellen sicher, daß durch den Vertretungszwang Rechte der Verfahrensbeteiligten nicht unzumutbar eingeschränkt werden (vgl. zur Verfassungsmäßigkeit insgesamt BVerfGE 9, 194 [BVerfG 17.03.1959 - 1 BvL 5/57]; 10, 264 [BVerfG 12.01.1960 - 1 BvL 17/59]; 74, 78 [BVerfG 03.12.1986 - 1 BvR 872/82]; BVerwG, Beschlüsse vom 30. Januar 1980 - BVerwG 7 B 1.80 - sowie vom 5. Januar 1993 - BVerwG 11 B 51.92 - ).
  • BVerwG, 03.02.1997 - 5 B 51.95

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Beschwerde

    Die Vorschriften über die Bewilligung von Prozeßkostenhilfe stellen sicher, daß durch den Vertretungszwang Rechte der Verfahrensbeteiligten nicht unzumutbar eingeschränkt werden (BVerwG, Beschluß vom 30. Januar 1980 - BVerwG 7 B 1.80 - ).
  • BVerwG, 24.06.1997 - 9 B 381.97

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe unter Beiordnung eines Rechtsanwalts -

  • BGH, 08.10.1986 - IVb ZB 85/86

    Einlegung der sofortigen Beschwerde durch einen bei dem Oberlandesgericht

  • BVerwG, 26.03.1997 - 5 PKH 14.97

    Statthaftigkeit eines Antrags auf Wiederaufnahme des Verfahrens nach verworfener

  • BVerwG, 30.04.1998 - 3 B 63.98

    Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Prozessbevollmächtigten - Voraussetzungen

  • BVerwG, 30.04.1998 - 3 PKH 11.98

    Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Prozessbevollmächtigten - Voraussetzungen

  • BVerwG, 06.02.1998 - 3 B 266.97

    Beschränkung - Gegenstandswert - Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision

  • BVerwG, 12.07.1990 - 1 CB 26.90

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde mangels Vertretung durch einen

  • BVerwG, 14.09.1987 - 8 CB 62.87

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 04.02.1987 - 7 B 3.87

    Vertretungszwang vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVerwG)

  • BVerwG, 12.02.1981 - 7 B 19.81

    Nichtzulassung einer Revision

  • BVerwG, 19.12.1980 - 7 CB 129.80

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 11.08.1980 - 4 B 125.80

    Nichteinlegung der Beschwerde durch einen Rechtsanwalt oder einen Rechtslehrer an

  • BVerwG, 24.03.1987 - 7 B 4.87

    Vertretungszwang vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) - Verfassungsmäßigkeit

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