Rechtsprechung
BGH, 22.04.1980 - VI ZR 37/79 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Verletzung ärztlicher Aufklärungspflichten - Zahlung von Schmerzensgeld sowie Feststellung einer Ersatzpflicht für Zukunftschäden - Möglichkeit der Schädigung des nervus facialis - Verletzung eines Nervs im Ohr - Unwirksamkeit einer Einwilligung in eine Operation
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 823
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verletzung ärztlicher Aufklärungspflichten; Zahlung von Schmerzensgeld sowie Feststellung einer Ersatzpflicht für Zukunftschäden; Möglichkeit der Schädigung des nervus facialis; Verletzung eines Nervs im Ohr; Unwirksamkeit einer Einwilligung in eine Operation
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1980, 1905
- NJW 1980, 2753 (Ls.)
- MDR 1980, 836
- VersR 1981, 456
Wird zitiert von ... (49) Neu Zitiert selbst (10)
- BGH, 23.10.1979 - VI ZR 197/78
Aufklärungspflicht eines Arztes im Vorfeld einer Blinddarmoperation - Umfang der …
Auszug aus BGH, 22.04.1980 - VI ZR 37/79
Dabei braucht hier nicht entschieden zu werden, ob das auch dann zu gelten hat, wenn ein Arzt, der dem Patienten zu einer Operation geraten und ihn deshalb in ein Krankenhaus eingewiesen hatte, auch die dafür notwendige Aufklärung übernommen hat, oder ob er im Einzelfall davon ausgehen darf, die Aufklärung werde im Krankenhaus von dem operierenden Arzt oder jedenfalls von einem zum Chirurgenteam des Krankenhauses gehörenden Arzt vorgenommen werden (vgl. dazu aber schon Senatsurteil vom 23. Oktober 1979 - VI ZR 197/78 - VersR 1980, 68, 69 unter I 2 a).Über solche typische, dem Patienten nicht erkennbare Risiken ist dieser grundsätzlich auch dann aufzuklären, wenn sie sehr selten sind (Senatsurteil vom 23. Oktober 1979 - VI ZR 197/78 - VersR 1980, 68); dies vor allem dann, wenn ihre Folgen bei Verwirklichung des Risikos schwerwiegend sind (vgl. Senatsurteil vom 4. November 1975 - VI ZR 226/73 - VersR 1976, 293 unter II 2 a).
- BGH, 13.12.1951 - III ZR 144/50
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 22.04.1980 - VI ZR 37/79
Die erstbeklagte Stadt ist dem Kläger als dem Begünstigten des von seiner Krankenkasse mit dem Krankenhaus abgeschlossenen "totalen Krankenhausvertrag" (BGHZ 1, 386 [BGH 11.04.1951 - II ZR 68/50]; 4, 138, 149; Daniels NJW 1972, 305) zum Schadensersatz verpflichtet, wenn der Viertbeklagte als ihr Erfüllungsgehilfe (§ 278 BGB) den Krankenhausvertrag dadurch verletzt haben sollte, daß er den Kläger pflichtwidrig nicht über Art und Umfang der Operation sowie deren Risiken vollständig aufgeklärt hat, so daß dessen Einwilligung in die Operation unwirksam war. - BGH, 26.09.1961 - VI ZR 225/60
Schutzbereich und Folgeschäden
Auszug aus BGH, 22.04.1980 - VI ZR 37/79
Dabei übersieht es nämlich, worauf übrigens der Kläger im Rechtsstreit mehrfach hingewiesen hat, daß der Umfang der Aufklärungspflicht von den konkreten Umständen des Falles abhängt, es mithin darauf ankommt, mit welcher Komplikationsdichte gerade in der Klinik der Erstbeklagten aufgrund des Könnens und der Erfahrung der dort tätigen und für die Operation des Klägers in Betracht kommenden Chirurgen zu rechnen war (Senatsurteil vom 26. September 1961 - VI ZR 225/60 - VersR 1961, 1039; vom 22. Juni 1971 - VI ZR 230/69 - VersR 1971, 929).
- BGH, 02.02.1968 - VI ZR 115/67
Schuldhafte Verletzung der Pflicht zur Aufklärung des Patienten über die Gefahren …
Auszug aus BGH, 22.04.1980 - VI ZR 37/79
Eine Entscheidung des Klägers gegen die Operation lag deshalb nicht ganz fern und hätte sich sogar auf nachvollziehbare Erwägungen stützen können, so daß er über nicht ganz seltene Risiken des Eingriffs hätte aufgeklärt werden müssen (vgl. dazu das oben angeführte Senatsurteil und das Urteil vom 2. Februar 1968 - VI ZR 115/67 - VersR 1968, 558 = Laryngologie, Rhinologie, Otologie 1968, 883 ff). - BGH, 22.06.1971 - VI ZR 230/69
Ärztliche Aufklärung - Patient - Gesetzlicher Vertreter - Diagnostischer Eingriff …
Auszug aus BGH, 22.04.1980 - VI ZR 37/79
Dabei übersieht es nämlich, worauf übrigens der Kläger im Rechtsstreit mehrfach hingewiesen hat, daß der Umfang der Aufklärungspflicht von den konkreten Umständen des Falles abhängt, es mithin darauf ankommt, mit welcher Komplikationsdichte gerade in der Klinik der Erstbeklagten aufgrund des Könnens und der Erfahrung der dort tätigen und für die Operation des Klägers in Betracht kommenden Chirurgen zu rechnen war (Senatsurteil vom 26. September 1961 - VI ZR 225/60 - VersR 1961, 1039; vom 22. Juni 1971 - VI ZR 230/69 - VersR 1971, 929). - BGH, 16.11.1971 - VI ZR 76/70
Aufklärungspflicht - Arzt - Schädliche Folgen - Gebotenheit - Eingriff - …
Auszug aus BGH, 22.04.1980 - VI ZR 37/79
Das Berufungsgericht erkennt an sich zutreffend, daß es für die Frage, ob der Patient über ein Risiko aufgeklärt werden muß, nicht allein auf die erfahrungsgemäß zu befürchtende Komplikationsdichte ankommt, sondern auch auf das Gewicht, das mögliche, nicht ganz außerhalb der Wahrscheinlichkeit liegende Risiken für den Entschluß des Patienten haben können, in die Operation einzuwilligen (Senatsurteil vom 16. November 1971 - VI ZR 76/70 - VersR 1972, 153). - BGH, 04.11.1975 - VI ZR 226/73
Ärztliche Aufklärung - Konsultationen - Patient - Verjährungsfrist - …
Auszug aus BGH, 22.04.1980 - VI ZR 37/79
Über solche typische, dem Patienten nicht erkennbare Risiken ist dieser grundsätzlich auch dann aufzuklären, wenn sie sehr selten sind (Senatsurteil vom 23. Oktober 1979 - VI ZR 197/78 - VersR 1980, 68); dies vor allem dann, wenn ihre Folgen bei Verwirklichung des Risikos schwerwiegend sind (vgl. Senatsurteil vom 4. November 1975 - VI ZR 226/73 - VersR 1976, 293 unter II 2 a). - BGH, 02.11.1976 - VI ZR 134/75
Anforderungen an die Aufklärung des Patienten bei interoperativ auftretendem …
Auszug aus BGH, 22.04.1980 - VI ZR 37/79
Dabei spielt es eine wesentliche Rolle, ob die Operation von vitaler Bedeutung für den Patienten ist oder ob, wenn der Eingriff letztlich nicht dringend geboten ist, ein verständiger Patient bei Abwägung des Für und Wider auch angesichts eines möglicherweise entfernten Risikos von der Durchführung der Operation Abstand nehmen würde (vgl. dazu das ebenfalls eine Tympanoplastik betreffende Senatsurteil vom 2. November 1976 - VI ZR 134/75 - VersR 1977, 255 m.w.Nachw.). - BGH, 20.02.1979 - VI ZR 48/78
Arzt - Behandlung - Kontrolle - Krankenbesuch
Auszug aus BGH, 22.04.1980 - VI ZR 37/79
Das begründet - wie auch sonst die Übernahme einer ärztlichen Behandlung - seine Garantenstellung gegenüber dem sich ihm anvertrauenden Patienten; von ihm hat er nun unter Einsatz seines Wissens und seiner Fähigkeiten im Rahmen der ärztlichen Behandlung Gesundheitsgefahren abzuwenden (vgl. Senatsurteil vom 20. Februar 1979 - VI ZR 48/78 - VersR 1979, 376). - BGH, 11.04.1951 - II ZR 68/50
Kassenpatient im Krankenhaus
Auszug aus BGH, 22.04.1980 - VI ZR 37/79
Die erstbeklagte Stadt ist dem Kläger als dem Begünstigten des von seiner Krankenkasse mit dem Krankenhaus abgeschlossenen "totalen Krankenhausvertrag" (BGHZ 1, 386 [BGH 11.04.1951 - II ZR 68/50]; 4, 138, 149; Daniels NJW 1972, 305) zum Schadensersatz verpflichtet, wenn der Viertbeklagte als ihr Erfüllungsgehilfe (§ 278 BGB) den Krankenhausvertrag dadurch verletzt haben sollte, daß er den Kläger pflichtwidrig nicht über Art und Umfang der Operation sowie deren Risiken vollständig aufgeklärt hat, so daß dessen Einwilligung in die Operation unwirksam war.
- BGH, 10.10.2006 - VI ZR 74/05
Wirksamkeit der Einwilligung der Sorgeberechtigten bei relativ indizierten …
Der Arzt, der seinem Patienten zur Operation rät und ihn über Art und Umfang sowie mögliche Risiken dieser Operation aufklärt, begründet dadurch eine Garantenstellung gegenüber dem sich ihm anvertrauenden Patienten (vgl. Senatsurteil vom 22. April 1980 - VI ZR 37/79 - VersR 1981, 456, 457). - BGH, 15.03.2005 - VI ZR 313/03
Anforderungen an die ärztliche Aufklärung über unterschiedliche …
Die Pflicht zur Selbstbestimmungsaufklärung ist in gleicher Weise Nebenpflicht des Behandlungsvertrags wie Ausfluß der Garantenstellung des Arztes (vgl. Senatsurteile vom 22. April 1980 - VI ZR 37/79 - VersR 1981, 456, 457; vom 8. Mai 1990 - VI ZR 227/89 - VersR 1990, 1010, 1011). - BGH, 15.02.2000 - VI ZR 48/99
Umfang der Aufklärung bei Schutzimpfung von Kindern
Soweit die Revisionserwiderung demgegenüber geltend macht, diese Werte seien unzutreffend, bei Erstimpfungen steige das Risiko nämlich auf 1: 750.000 Impfdosen, bedurfte es einer näheren Klärung der Schadenshäufigkeit nicht, da statistischen Risikowerten nur ein vergleichsweise geringer Wert zukommt (BGHZ 126, 386, 389; Senatsurteil vom 22. April 1980 - VI ZR 37/79 - VersR 1981, 456, 457).
- BGH, 30.09.2014 - VI ZR 443/13
Arzthaftungsprozess: Erneute persönliche Anhörung des Patienten zur Frage des …
Risikostatistiken sind für das Maß der Aufklärung von nur geringem Wert (vgl. Senatsurteile vom 15. Februar 2000 - VI ZR 48/99, BGHZ 144, 1, 5; vom 22. April 1980 - VI ZR 37/79, VersR 1981, 456, 457, und vom 21. November 1995 - VI ZR 341/94, VersR 1996, 330, 331; BGH, Urteil vom 7. Juli 1994 - III ZR 52/93, BGHZ 126, 386, 389). - BGH, 18.11.2008 - VI ZR 198/07
Umfang der Aufklärungspflicht über das Schlaganfallrisiko einer ärztlichen …
Die Aufklärung hat patientenbezogen und damit den Umständen des konkreten Falles entsprechend zu erfolgen (vgl. Senatsurteile vom 4. November 1975 - VI ZR 226/73 - VersR 1976, 293, 294; vom 22. April 1980 - VI ZR 37/79 - VersR 1981, 456, 457). - BGH, 29.09.2009 - VI ZR 251/08
Voraussetzung für die Annahme eines groben Behandlungsfehlers mit der Folge der …
Risikostatistiken sind für das Maß der Aufklärung von nur geringem Wert (vgl. Senatsurteile BGHZ 126, 386, 389; 144, 1, 5; vom 22. April 1980 - VI ZR 37/79 -VersR 1981, 456, 457 und vom 21. November 1995 - VI ZR 341/94 - VersR 1996, 330, 331).Dabei hat das Berufungsgericht offensichtlich übersehen, dass auch ein Arzt, der nur die Aufklärung des Patienten über die ihm angeratene Operation übernommen hat, diesem gemäß § 823 BGB zum Ersatz des durch die Operation entstandenen Körperschadens verpflichtet sein kann, wenn die Aufklärung unvollständig und die Einwilligung des Patienten deshalb unwirksam war (Senatsurteile vom 22. April 1980 - VI ZR 37/79 - VersR 1981, 456, 457 und vom 8. Mai 1990 - VI ZR 227/89 - VersR 1990, 1010, 1911; OLG Nürnberg, VersR 1992, 754, 756 mit NA-Beschluss des erkennenden Senats vom 3. Dezember 1991 - VI ZR 217/91).
- BGH, 21.10.2014 - VI ZR 14/14
Arzthaftung: Reichweite der Aufklärungspflichten und der Verantwortlichkeit des …
b) Im Einklang mit der Rechtsprechung des erkennenden Senats steht auch die weitere Annahme des Berufungsgerichts, ein Arzt, der nur die Aufklärung des Patienten über die ihm angeratene Operation übernommen habe, könne eine unerlaubte Handlung begehen (…vgl. Senatsurteile vom 29. September 2009 - VI ZR 251/08, VersR 2010, 115 Rn. 14; vom 8. Mai 1990 - VI ZR 227/89, VersR 1990, 1010, 1011; vom 22. April 1980 - VI ZR 37/79, VersR 1981, 456, 457).Denn mit der Aufklärung übernimmt der Arzt einen Teil der ärztlichen Behandlung, was - wie auch sonst die tatsächliche Übernahme einer ärztlichen Behandlung (vgl. Senatsurteil vom 20. Februar 1979 - VI ZR 48/78, VersR 1979, 376, 377) - seine Garantenstellung gegenüber dem sich ihm anvertrauenden Patienten begründet (Senatsurteil vom 22. April 1980 - VI ZR 37/79, aaO).
Zutreffend geht das Berufungsgericht davon aus, dass dies nicht nur dann gilt, wenn der aufklärende Arzt - wie in der Senatsentscheidung vom 22. April 1980 (VI ZR 37/79, aaO) zugrundeliegenden Fall - dem Patienten als zunächst behandelnder Arzt auch zur Operation geraten hat (so allerdings OLG Bamberg, GesR 2004, 135, 136;… anders aber bereits Senatsurteil vom 29. September 2009 - VI ZR 251/08, aaO;… Geiß/Greiner, Arzthaftpflichtrecht, 7. Aufl., C Rn. 108;… Martis/Winkhart, Arzthaftungsrecht, 4. Aufl., Rn. A 1764).
- BGH, 07.02.1984 - VI ZR 174/82
Rückenmarksschädigung - § 823 Abs. 1 BGB, Beweislastverteilung bei der Frage der …
Zwar mußten ihr nicht die Risiken in allen erdenkbaren Erscheinungsformen aufgezählt werden; aber ihr mußte eine allgemeine Vorstellung von der Schwere des Eingriffs und den spezifisch mit ihm verbundenen Risiken vermittelt werden, insbesondere soweit diese, wenn sie sich verwirklichten, ihre Lebensführung schwer belasten mußten und sie mit ihnen nach der Natur des Eingriffs nicht rechnen konnte (…vgl. Senatsurteile vom 23. Oktober 1979 - a.a.O. und vom 22. April 1980 - VI ZR 37/79 - NJW 1980, 1905, 1907 - VersR 1981, 456, 457 m.w.N.). - BSG, 07.11.2006 - B 1 KR 32/04 R
Vorlagebeschluss an den Großen Senat - Voraussetzung für Anspruch auf …
Das wirksame, einen Deliktstatbestand ausschließende Einverständnis des Patienten setzt nämlich eine umfassende, hinreichende Aufklärung des behandelnden Arztes bei allen ärztlichen Maßnahmen voraus (vgl BGH NJW 1980, 1905; BGH VersR 1990, 1010 f mwN). - OLG Nürnberg, 30.04.2015 - 5 U 2282/13
Arzt- und Krankenhaushaftung: Notwendige Risikoaufklärung über mögliche …
Zwar kommt es nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs für die Frage, ob ein Risiko überhaupt aufklärungspflichtig ist, "nicht allein" auf die erfahrungsgemäß zu befürchtende Komplikationsdichte an (beispielsweise BGH NJW 1980, 1905; NJW 1994, 793).Schließlich haftet auch der Beklagte zu 4) als aufklärender Arzt; da er die ärztliche Aufklärung vor der Operation übernommen hatte, ist er mitverantwortlich dafür, dass die Einwilligung des Patienten in den Eingriff nicht wirksam war (grundlegend BGH NJW 1980, 1905).
- BGH, 08.05.1990 - VI ZR 227/89
Aufklärungspflicht von Ärzten einer Spezialklinik
- OLG Jena, 23.07.2015 - 4 U 18/14
Taubheit im Bein nach Hüftprothesenoperation: 40.000 EUR Schmerzensgeld
- OLG Brandenburg, 01.09.1999 - 1 U 3/99
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Fehlerhafte Aufklärung, Chirurgie
- OLG Karlsruhe, 19.03.1997 - 13 U 42/96
Arzthaftung wegen mangelnder Aufklärung eines türkischen Patienten
- OLG Braunschweig, 18.01.2007 - 1 U 24/06
Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen eines ärztlichen …
- OLG Köln, 17.03.2010 - 5 U 51/09
Umfang der ärztlichen Aufklärungspflicht bei prophylaktischer Mastektomie
- BGH, 24.06.1980 - VI ZR 7/79
Umfang der Aufklärungspflicht über die Gefahr einer Operation; DM 50000 …
- OLG Karlsruhe, 24.05.2006 - 7 U 242/05
Arzthaftung: Reichweite einer Beweislastumkehr bei Vorliegen eines groben …
- OLG Frankfurt, 23.03.2010 - 8 U 238/08
Arzthaftung: Schmerzensgeld und Schadensersatz für fehlende Aufklärung über …
- OLG Bamberg, 15.09.2003 - 4 U 11/03
Zur Beweislast für eine genügende Aufklärung durch den Arzt
- OLG Karlsruhe, 02.03.1988 - 7 U 2/84
- OLG Karlsruhe, 08.12.2004 - 7 U 163/03
Arzthaftungsprozess: Zulässigkeit eines Teilurteils bei mehreren einfachen …
- OLG Hamm, 02.09.2013 - 3 U 54/12
Komplikationen nach Heparinbehandlung ohne Aufklärung - kein Schadensersatz bei …
- OLG Brandenburg, 08.11.2007 - 12 U 53/07
Keine Arzthaftung wegen seltener Komplikation bei einer Leistenhernienoperation - …
- BGH, 30.11.2004 - VI ZR 209/04
Umfang der Aufklärungspflicht vor einem ärztlichen Heileingriff
- OLG Koblenz, 08.01.2014 - 5 U 1011/13
- LG Karlsruhe, 06.05.2011 - 6 O 285/09
Arzthaftung: Nachweis der Aufklärung bei "Off-label-use" eines Medikaments
- OLG Köln, 27.04.2005 - 5 U 254/02
Arzthaftung - Operationsbericht durch mitwirkende Oberärztin - Umfang der …
- OLG Bamberg, 22.11.2004 - 4 U 39/03
Zur Zulässigkeit der Übertragung der Aufklärungspflicht auf mitbehandelnde Ärzte
- OLG Oldenburg, 30.03.1999 - 5 U 167/98
Schmerzensgeld; Schadensersatz; Behandlungsfehler; Arzthaftung; Arzt; Patient; …
- OLG München, 23.06.1994 - 24 U 961/92
Aufklärungspflicht des Zahlarztes - Durchtrennung des Nervus lingualis
- OLG Hamm, 20.05.2019 - 3 U 33/19
Arzthaftung; Aufklärung; relative Indikation; Vorbehandler
- OLG Oldenburg, 04.08.1998 - 5 U 66/98
Aufklärungsumfang bei Sympathicusblockade; Anforderungen an die …
- OLG Celle, 21.12.1988 - 1 U 29/88
Vorwurf der Verletzung einer vertraglichen Hinweispflicht oder Beratungspflicht ; …
- BGH, 26.02.1985 - VI ZR 124/83
Aufklärung über das Risiko einer Operation
- OLG Koblenz, 24.08.2011 - 5 U 370/11
Anforderungen an Patientenaufklärung vor Operation mit hohem Misserfolgsrisiko
- OLG Schleswig, 02.09.2005 - 4 U 185/04
- LG Köln, 06.09.2006 - 25 O 346/02
Anspruch auf Schmerzensgeld und Schadensersatz wegen einer fehlerhaft und ohne …
- OLG München, 09.03.2000 - 24 U 403/98
Umfang der Aufklärungspflicht bei Operation in Steinschnittlage
- OLG Koblenz, 11.06.1999 - 8 U 1495/98
Ärztliche Aufklärungspflicht bei operativer Entfernung eines Weisheitszahns - …
- OLG Oldenburg, 25.04.1995 - 5 U 186/94
Operationsempfehlung; Konsiliararzt; Arzt; Garantenstellung; …
- OLG Dresden, 21.05.2010 - 4 U 1545/09
Arzthaftung; Orbitalbodenfraktur; Visuskontrolle; Aufklärung
- OLG Oldenburg, 15.06.1993 - 5 U 10/93
Endonasale Kiefernhöhlenoperation; Aufklärung am Vortag; Überforderung des …
- OLG Stuttgart, 27.07.1999 - 14 U 65/97
Mitentscheidungsbefugnis eines Patienten über eine operative Behandlung eines …
- OLG München, 29.09.1994 - 24 U 116/94
- OLG Koblenz, 09.05.1989 - 3 U 1621/84
Schadensersatz wegen ärztlichem Behandlungsfehler; Kausalitätszusammenhang …
- OLG Köln, 25.11.1992 - 27 U 87/91
Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen eines ärztlichen …
- LG Berlin, 20.03.2020 - 13 O 5/16
Arzt- bzw. Krankenhaushaftung: Voraussetzungen Behandlungs-/Aufklärungsfehler
- LG Trier, 10.07.2013 - 4 O 165/11