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   BGH, 07.05.1980 - 2 StR 10/80   

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BGH, 07.05.1980 - 2 StR 10/80 (https://dejure.org/1980,314)
BGH, Entscheidung vom 07.05.1980 - 2 StR 10/80 (https://dejure.org/1980,314)
BGH, Entscheidung vom 07. Mai 1980 - 2 StR 10/80 (https://dejure.org/1980,314)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Verhängung einer Freiheitsstrafe anstelle und in Höhe der im ersten Urteil ausgesprochenen Jugendstrafe als Verstoß gegen das Verbot der Schlechterstellung - Annahme der Beeinträchtigung des mit dem Verschlechterungsverbot verfolgten Zwecks durch die Änderung des ...

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Reformatio in peius bei Verhängung von Freiheitsstrafe statt gleich hoher Jugendstrafe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 358 Abs. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 29, 269
  • NJW 1980, 1967
  • MDR 1980, 769
  • JR 1980, 659
 
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 23.02.1954 - 1 StR 723/53
    Auszug aus BGH, 07.05.1980 - 2 StR 10/80
    Der erkennende Senat hat im Anschluß an BGHSt 5, 366 [BGH 23.02.1954 - 1 StR 723/53] in seinem Urteil vom 29. Februar 1956 - 2 StR 25/56 - entschieden, daß die Verhängung einer höheren Jugendstrafe anstelle einer niedrigeren Gefängnisstrafe gegen das Verschlechterungsverbot des § 358 Abs. 2 StPO verstößt, da Jugendstrafe jedenfalls hinsichtlich der Auswirkungen während der Zeit der Vollstreckung nicht milder sei als Gefängnisstrafe (BGHSt 10, 100, 103).

    Der 1. Strafsenat hatte in seiner Entscheidung vom 23. Februar 1954 (BGHSt 5, 366, 370) [BGH 23.02.1954 - 1 StR 723/53] ausgeführt, daß Jugendstrafe und Gefängnisstrafe an "Strenge" einander gleichstehen und deshalb Jugendstrafe von unbestimmter Dauer dann nicht verhängt werden darf, wenn sich nicht klären läßt, ob der Angeklagte eine Straftat vor oder nach dem Zeitpunkt begangen hat, von dem ab er dem Erwachsenenstrafrecht untersteht.

  • BGH, 21.12.1960 - VIII ZR 214/59
    Auszug aus BGH, 07.05.1980 - 2 StR 10/80
    Zur Begründung wird insbesondere angeführt, daß die Voraussetzungen für die Aussetzung einer Jugendreststrafe zur Bewährung weit weniger streng seien als bei einer Freiheitsstrafe und daß die Rechtsfolgen, die nach dem Gesetz über das Zentralregister und das Erziehungsregister (BZRG) an strafgerichtliche Verurteilungen geknüpft sind, dem zu einer Jugendstrafe Verurteilten nicht so nachteilig sind (vgl. Brunner, Jugendgerichtsgesetz 5. Aufl. § 55 Rdn. 39; Schaffstein, Jugendstrafrecht 6. Aufl. S. 38; Petersen in NJW 1961, 348, 349 [BGH 21.12.1960 - VIII ZR 214/59]; Kretschmann, Das Verbot der reformatio in peius im Jugendstrafrecht, Dissertation 1968 Saarbrücken S. 133).
  • BGH, 18.07.1956 - 6 StR 28/56
    Auszug aus BGH, 07.05.1980 - 2 StR 10/80
    Bei dem Verbot der reformatio in peius handelt es sich um eine dem Angeklagten durch den Gesetzgeber gewährte Rechtswohltat (BGHSt 9, 324, 332).
  • BGH, 14.10.1959 - 2 StR 291/59
    Auszug aus BGH, 07.05.1980 - 2 StR 10/80
    Das Revisionsgericht hat jedoch diese Rechtsverletzung von Amts wegen zu beachten (BGH LM StPO § 358 Nr. 21; BGHSt 14, 5, 7).
  • BGH, 08.03.1955 - 5 StR 49/55

    Notwendigkeit der Widergabe von Ausführungen eines Sachverständigen im Urteil -

    Auszug aus BGH, 07.05.1980 - 2 StR 10/80
    Das gilt nicht allein für die sog. Anknüpfungs tat Sachen, sondern auch für die Befundtatsachen (BGHSt 7, 238 f).
  • BGH, 11.11.1970 - 4 StR 66/70

    Sinngemäße Geltung des Verschlechterungsverbotes auch im Bußgeldverfahren -

    Auszug aus BGH, 07.05.1980 - 2 StR 10/80
    Gegen das Verschlechterungsverbot wird dann nicht verstoßen, wenn die Gesamtschau der verhängten Ahndungsmaßnahmen keine Veränderung zum Nachteil des Betroffenen erkennen läßt (BGHSt 24, 11, 14) [BGH 11.11.1970 - 4 StR 66/70].
  • BGH, 29.02.1956 - 2 StR 25/56
    Auszug aus BGH, 07.05.1980 - 2 StR 10/80
    Der erkennende Senat hat im Anschluß an BGHSt 5, 366 [BGH 23.02.1954 - 1 StR 723/53] in seinem Urteil vom 29. Februar 1956 - 2 StR 25/56 - entschieden, daß die Verhängung einer höheren Jugendstrafe anstelle einer niedrigeren Gefängnisstrafe gegen das Verschlechterungsverbot des § 358 Abs. 2 StPO verstößt, da Jugendstrafe jedenfalls hinsichtlich der Auswirkungen während der Zeit der Vollstreckung nicht milder sei als Gefängnisstrafe (BGHSt 10, 100, 103).
  • BGH, 04.05.1977 - 2 StR 9/77

    Geldstrafe von weniger als fünf Tagessätzen - Geldstrafen im Sinne des

    Auszug aus BGH, 07.05.1980 - 2 StR 10/80
    Der Angeklagte soll bei seiner Entscheidung darüber, ob er von einem ihm zustehenden Rechtsmittel Gebrauch machen will, nicht durch die Besorgnis beeinträchtigt werden, es könne ihm durch die Einlegung des Rechtsmittels ein Nachteil in Gestalt härterer Bestrafung entstehen (BGHSt 27, 176, 178 m.w.N.).
  • BGH, 28.04.2021 - 2 StR 47/20

    Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Schriften (Anderer:

    Auch das Verbot der Schlechterstellung steht der Schuldspruchänderung nicht entgegen (vgl. BGH, Urteil vom 7. Januar 1955 - 5 StR 638/54, BGHSt 7, 86, 87; Senat, Urteil vom 7. Mai 1980 - 2 StR 10/80, BGHSt 29, 269, 270; BGH, Urteil vom 10. November 1999 - 3 StR 361/99, BGHSt 45, 308, 310; KK-StPO/Paul, 8. Aufl., § 331 Rn. 2; Meyer-Goßner/ Schmitt, StPO, 63. Aufl., § 331 Rn. 8).
  • BGH, 04.02.2020 - StB 2/20

    Entscheidung über die die Aussetzung der Vollstreckung einer Restjugendstrafe bei

    (3) Hinzu kommt, dass § 88 JGG den zu einer Jugendstrafe Verurteilten - wie der Bundesgerichtshof in anderen Zusammenhängen bereits ausgeführt hat (vgl. BGH, Urteile vom 7. Mai 1980 - 2 StR 10/80, BGHSt 29, 269, 272; vom 12. Oktober 1989 - 4 StR 445/89, BGHSt 36, 270, 274) - bezüglich des frühestmöglichen Zeitpunkts der Prüfung der Aussetzung einer Reststrafe zur Bewährung "ungleich besser' stellt.
  • BGH, 18.07.2018 - 2 StR 416/16

    Tatbestandsirrtum (Irrtum über normative Tatbestandsmerkmal; Maßstab der sog.

    Nach herrschender Meinung und ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs verbietet das Verbot der Schlechterstellung nicht die Umstellung des Schuldspruchs (RG, Urteil vom 9. Juni 1921 - 1767/20, RGSt 56, 119, 121; Urteil vom 25. Juni 1925 - II 166/25, RGSt 59, 291, 292; BGH, Urteil vom 7. Januar 1955 - 5 StR 638/54, BGHSt 7, 86, 87; Urteil vom 29. April 1958 - 1 StR 68/58, BGHSt 11, 319, 323; Senat, Beschluss vom 4. Mai 1977 - 2 StR 9/77, BGHSt 27, 176, 178; Urteil vom 7. Mai 1980 - 2 StR 10/80, BGHSt 29, 269, 270; BGH, Urteil vom 10. November 1999 - 3 StR 361/99, BGHSt 45, 308, 310; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 61. Aufl., § 331 Rn. 8; KK-StPO/Paul, 7. Aufl. § 331 Rn. 2).

    § 358 Abs. 2 Satz 1 StPO soll bewirken, dass der Angeklagte bei seiner Entscheidung darüber, ob er von einem ihm zustehenden Rechtsmittel Gebrauch machen will, nicht durch die Besorgnis beeinträchtigt wird, es könne ihm durch die Einlegung des Rechtsmittels ein Nachteil in Gestalt härterer Bestrafung entstehen (BGH, Urteile vom 7. Januar 1955 - 5 StR 638/54, BGHSt 7, 86, 87; vom 29. April 1958 - 1 StR 68/58, BGHSt 11, 319, 323; Senat, Beschluss vom 4. Mai 1977 - 2 StR 9/77, BGHSt 27, 176, 178; Urteil vom 7. Mai 1980 - 2 StR 10/80, BGHSt 29, 269, 270; BGH, Urteil vom 10. November 1999 - 3 StR 361/99, BGHSt 45, 308, 310).

  • BGH, 09.11.1984 - 2 StR 257/84

    Leichtfertige Verursachung des Todes; Ermessung bei Unterbringung in einer

    Was den Angeklagten betrifft, so wird bei Verhängung einer Freiheitsstrafe die in BGHSt 29, 269 näher erläuterte Auswirkung des Verschlechterungsverbots zu beachten sein.
  • BGH, 12.10.1989 - 4 StR 445/89

    Bildung einer Gesamtstrafe aus einer Jugendstrafe und einer Freiheitsstrafe bei

    Es kann dabei dahinstehen, ob Jugend- und Freiheitsstrafe "ihrem Wesen nach völlig verschiedene Strafübel sind", wie in den früheren Entscheidungen des Bundesgerichtshofs angenommen worden ist (vgl. demgegenüber BGHSt 29, 269, 272, wo darauf hingewiesen wird, daß im Vollzug zwischen den beiden Strafmitteln nach der Bewertung des Gesetzgebers kein Unterschied besteht).

    Eine Einheits jugendstrafe von - wie hier - drei Jahren und neun Monaten kann nicht einfach in eine gleich hohe Freiheitsstrafe umgewandelt werden, denn das verstieße gegen das Verbot der Schlechterstellung (BGHSt 29, 269).

    Auch eine Umwandlung der Jugendstrafe in eine entsprechend niedrigere Freiheitsstrafe (vgl. BGHSt 29, 269, 274) ist im Verfahren nach § 55 StGB ausgeschlossen.

  • BGH, 10.01.2019 - 5 StR 387/18

    Anwendbarkeit des Verschlechterungsverbots im Fall der unterbliebenen

    a) Das in § 331 Abs. 1, § 358 Abs. 2 Satz 1 StPO für das Rechtsmittelverfahren und in § 373 Abs. 2 Satz 1 StPO für die Wiederaufnahme normierte Verbot der Verschlechterung gewährleistet, dass der Angeklagte bei seiner Entscheidung, ob er von einem ihm zustehenden Rechtsmittel bzw. einem Wiederaufnahmeantrag Gebrauch machen will, nicht durch die Besorgnis beeinträchtigt wird, es könne ihm durch die Einlegung ein Nachteil erwachsen (vgl. BGH, Urteile vom 7. Januar 1955 - 5 StR 638/54, BGHSt 7, 86, 87; vom 7. Mai 1980 - 2 StR 10/80, BGHSt 29, 269, 270; Meyer-Goßner/Schmitt, aaO, § 331 Rn. 1 mwN).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.11.2019 - 4 S 51.19

    Aufnahme in den juristischen Vorbereitungsdienst; Versagungsgrund wegen

    Die vom Antragsgegner betonte Gleichwertigkeit von Jugendstrafe und Gefängnisstrafe (Freiheitsstrafe) hinsichtlich des Vollzugs (so schon der BGH, Urteil vom 7. Mai 1980 - 2 StR 10/80 - juris Rn. 10 und 12) ist für die Bestimmung von Sinn und Zweck des § 20 Abs. 3 Nr. 2 JAO unergiebig, da diese Ermessensvorschrift erst eingreift, sobald die Strafe nicht mehr vollzogen wird.
  • BGH, 10.11.1999 - 3 StR 361/99

    Verschlechterungsverbot; Beschleunigungsgebot

    Denn der Angeklagte soll bei seiner Entscheidung darüber, ob er von einem ihm zustehenden Rechtsmittel Gebrauch machen will, nicht durch die Besorgnis beeinträchtigt werden, es könne ihm durch die Einlegung eines Rechtsmittels ein Nachteil in Gestalt härterer Bestrafung entstehen (st. Rspr., vgl. BGHSt 7, 86, 87; 27, 176, 178; 29, 269, 270).
  • BGH, 23.11.1993 - 5 StR 573/93

    Anwendung von Jugendstrafrecht oder allgemeinem Strafrecht bei der Strafbildung

    Jedoch ist für die Bemessung der Strafe das Verschlechterungsverbot gemäß § 358 Abs. 2 StPO zu beachten, im Fall der Verhängung einer Freiheitsstrafe nach den Maßstäben von BGHSt 29, 269.
  • BGH, 08.10.2019 - 4 StR 421/19

    Urteilsgründe (Feststellung der für erwiesen erachteten Tatsachen); Bildung der

    Da eine Einbeziehung unter den hier gegebenen Umständen nicht notwendig zu einer Erhöhung der Gesamtfreiheitsstrafe führen muss und es im Übrigen auf eine Gesamtschau der Ahndungsmaßnahmen ankommt (vgl. BGH, Urteil vom 7. Mai 1980 - 2 StR 10/80, BGHSt 29, 269, 270 mwN), steht hier auch das Schlechterstellungsverbot der Nachholung einer Einbeziehung nicht grundsätzlich entgegen (vgl. BGH, Beschluss vom 1. Dezember 2009 - 3 StR 463/09 mwN).
  • BGH, 15.01.1998 - 1 StR 725/97

    Fehlerhafte Einbeziehung einer Jugendstrafe in die Gesamtstrafe

  • OLG München, 12.11.2008 - 2 Ws 986/08

    Strafvollstreckung: Anwendung von Erwachsenenrecht bei Vollstreckung von

  • OLG Bremen, 14.02.1992 - Ws 6/92

    Voraussetzungen für die Bildung einer nachträglichen Gesamtstrafe; Möglichkeit

  • OLG Hamm, 01.04.2008 - 3 Ss 43/08

    Härteausgleich; Verschlechterungsverbot

  • BGH, 23.03.2000 - 4 StR 502/99

    Teilanfechtung im Jugendstrafverfahren; Schwergewicht bei gleichzeitiger

  • OLG Brandenburg, 16.09.2008 - 1 Ss 60/08

    Jugendstrafrecht: Verbot der reformatio in peius; Nichteinbeziehung früherer

  • OLG Düsseldorf, 07.09.2000 - 2b Ss 253/00

    Verschlechterung durch nachträgliche Bildung einer Gesamtstrafe

  • OLG Hamm, 02.02.1996 - 3 Ws 40/96

    Bedingte Entlassung, Erstverbüßer, Jugendstrafe, Vollzug im Erwachsenenvollzug,

  • BVerwG, 28.08.2001 - 1 D 57.00

    Innerdienstliches Dienstvergehen eines Bahnbeamten - Verrichten des Dienstes

  • LG Köln, 19.06.2020 - 322 Ns 17/20

    Jugendstrafe statt Unterbringung nach §63 StGB in Berufung

  • OLG Jena, 03.01.2012 - 1 Ws 566/11

    Strafvollstreckung: Anwendbares Recht bei Reststrafenaussetzung einer nach den

  • OLG Hamm, 22.10.2007 - 3 Ss 437/07

    Verschlechterungsverbot, Geldstrafe statt Freiheitsstrafe

  • BGH, 15.05.1997 - 4 StR 89/97

    Reichweite des Verschlechterungsverbotes bei Änderung der Strafart - Erhöhung

  • OLG Düsseldorf, 05.03.2012 - 1 Ws 62/12

    Maßgebliches Recht für die Entscheidung über die Reststrafenaussetzung bei

  • OLG Karlsruhe, 11.05.2016 - 2 (10) Ss 138/16

    Revision im Strafverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung: Ausnahme der

  • KG, 17.06.2005 - 5 Ws 453/04

    Bewährungsbeschluss: Erteilung ergänzender Auflagen und Weisungen durch das

  • OLG Celle, 13.09.2000 - 33 Ss 73/00

    Verschlechterungsverbot; Jugendstrafrecht ; Sanktion; Erledigung; Umwandlung;

  • OLG Düsseldorf, 08.05.2000 - 2a Ss 114/00

    Betrug; Üble Nachrede; Urkundenfälschung ; Nachholung der Gesamtstrafenbildung ;

  • OLG Brandenburg, 23.03.2009 - 1 Ss 14/09

    Strafzumessung: Berücksichtigung von Verfahrensverzögerungen; Bestimmung der

  • OLG Koblenz, 13.06.2023 - 5 ORs 4 Ss 23/23
  • OVG Hamburg, 21.10.1992 - Bs V 175/92

    Ausländerrecht: Ausweisung wegen einer längeren Freiheitsstrafe, Jugendstrafe

  • BGH, 16.07.1980 - 3 StR 229/80

    Fehlende Mitteilung der dem Vorbringen des Sachverständigen zugrunde liegenden

  • OLG Düsseldorf, 29.09.1986 - 5 Ss 197/86
  • OLG Hamm, 22.10.2007 - 3 Ss 473/07

    Verstoß gegen das Verschlechterungsverbot bei Änderung einer Freiheitsstrafe in

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