Weitere Entscheidung unten: BGH, 17.04.1980

Rechtsprechung
   EuGH, 21.05.1980 - 125/79   

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https://dejure.org/1980,176
EuGH, 21.05.1980 - 125/79 (https://dejure.org/1980,176)
EuGH, Entscheidung vom 21.05.1980 - 125/79 (https://dejure.org/1980,176)
EuGH, Entscheidung vom 21. Mai 1980 - 125/79 (https://dejure.org/1980,176)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    Denilauler / Couchet

    1 . ÜBEREINKOMMEN ÜBER DIE GERICHTLICHE ZUSTÄNDIGKEIT UND DIE VOLLSTRECKUNG GERICHTLICHER ENTSCHEIDUNGEN - VORSCHRIFTEN DER TITEL II ( ZUSTÄNDIGKEIT ) UND III ( ANERKENNUNG UND VOLLSTRECKUNG ) - WAHRUNG DES RECHTLICHEN GEHÖRS - FOLGEN - VOM ÜBEREINKOMMEN ERFASSTE ...

  • EU-Kommission

    Denilauler / Couchet

  • Wolters Kluwer

    Vorlagefragen im Rahmen eines Rechtsstreits über die Vollstreckbarkeit einer im Mitgliedstaat der Entscheidung ohne Ladung der Gegenpartei und ohne Zustellung an den Vollstreckungsschuldner erlassenen einstweiligen Sicherungspfändung in einem anderen Mitgliedstaat; ...

  • Judicialis

    EuGVÜ Art. 24; ; EuGVÜ Art. 27 Nr. 2; ; EuGVÜ Art. 46 Nr. 2; ; EuGVÜ Art. 47 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. ÜBEREINKOMMEN ÜBER DIE GERICHTLICHE ZUSTÄNDIGKEIT UND DIE VOLLSTRECKUNG GERICHTLICHER ENTSCHEIDUNGEN - VORSCHRIFTEN DER TITEL II [ZUSTÄNDIGKEIT] UND III [ANERKENNUNG UND VOLLSTRECKUNG] - WAHRUNG DES RECHTLICHEN GEHÖRS - FOLGEN - VOM ÜBEREINKOMMEN ERFASSTE ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Brüsseler Übereinkommen - Ohne Anhörung der Gegenpartei erlassene einstweilige Maßnahmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1980, 2016 (Ls.)
  • GRUR Int. 1980, 512
 
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Wird zitiert von ... (55)

  • BGH, 12.10.2023 - IX ZB 60/21

    Der in einem anderen EU-Staat erlassene Arrestbefehl - und die versäumte

    In der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union ist hierzu geklärt, dass es für die Anerkennungsfähigkeit einer ohne vorausgegangenes kontradiktorisches Verfahren erlassenen einstweiligen Maßnahme (vgl. hierzu grundlegend EuGH, Urteil vom 21. Mai 1980 - C-125/79, Denilauler, GRUR Int 1980, 512 Rn. 4, 7 ff, 13, 17 f; vom 2. April 2009 - C-394/07, Gambazzi, EuZW 2009, 422 Rn. 23) erforderlich, aber auch ausreichend ist, dass die Maßnahme auf einen Rechtsbehelf des Betroffenen hin noch Gegenstand einer kontradiktorischen Überprüfung sein kann, bevor sich die Frage ihrer Anerkennung und Vollstreckung stellt (vgl. EuGH, Urteil vom 13. Juli 1995 - C-474/93, Hengst Import, EuZW 1995, 803 Rn. 14 f; vom 14. Oktober 2004 - C-39/02, Mærsk Olie & Gas A/S, IPRax 2006, 262 Rn. 50 f; vom 18. Oktober 2011 - C-406/09, Realchemie Nederland, EuZW 2012, 157 Rn. 38; vom 15. November 2012 - C-456/11, Gothaer Allgemeine Versicherung AG, EuZW 2013, 60 Rn. 24; siehe auch BGH, Beschluss vom 21. Dezember 2006 - IX ZB 150/05, NJW-RR 2007, 1573 Rn. 18; Rauscher/Leible, EuZPR/EuIPR, 5. Aufl., Bd. I, Art. 2 Brüssel Ia-VO Rn. 14).

    Die Frage, ob dieser Versagungsgrund im Geltungsbereich der Brüssel Ia-VO überhaupt auf einstweilige Maßnahmen anwendbar ist (vgl. noch zu Art. 27 Nr. 2 EuGVÜ: EuGH, Urteil vom 21. Mai 1980 - C-125/79, Denilauler, GRUR Int 1980, 512 Rn. 8, 10; siehe auch Rauscher/Leible, EuZPR/EuIPR, 5. Aufl., Bd. I, Art. 45 Brüssel Ia-VO Rn. 38), kann im Streitfall dahinstehen, weil Art. 45 Abs. 1 Buchst. b Brüssel Ia-VO jedenfalls keine über Art. 2 Buchst. a Unterabs. 2 Brüssel Ia-VO hinausgehenden Anforderungen an die Gewährleistung rechtlichen Gehörs stellt.

  • BGH, 21.12.2006 - IX ZB 150/05

    Voraussetzungen der Anerkennung und Vollstreckbarerklärung ausländischer Titel

    Zu den - soweit hier von Interesse - gleich lautenden Vorgängerregelungen der Art. 25, 27 Nr. 2 EuGVÜ hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass gerichtliche Entscheidungen, durch die einstweilige oder auf eine Sicherung gerichtete Maßnahmen angeordnet werden und die ohne Ladung der Gegenpartei ergangen sind oder ohne vorherige Zustellung vollstreckt werden sollen, nicht nach Titel III des EuGVÜ anerkannt und vollstreckt werden können (EuGHE 1980, 1553, 1565 ff).

    In dem zitierten Urteil vom 21. Mai 1980 (EuGHE 1980, 1553, 1565 ff) hat der Europäische Gerichtshof die Frage für die Vorgängerregelung in Art. 25, 27 Nr. 2 EuGVÜ geklärt.

  • EuGH, 17.11.2011 - C-327/10

    Ist der aktuelle Wohnsitz eines Verbrauchers unbekannt, können die Gerichte des

    Nach diesen Ausführungen ist in Bezug auf die Erfordernisse, die im weiteren Verfahren zu beachten sind, darauf hinzuweisen, dass die Bestimmungen der Verordnung Nr. 44/2001 insgesamt das Bestreben zum Ausdruck bringen, sicherzustellen, dass im Rahmen der Ziele der Verordnung die Verfahren, die zum Erlass gerichtlicher Entscheidungen führen, unter Wahrung der Verteidigungsrechte durchgeführt werden (vgl. Urteile vom 21. Mai 1980, Denilauler, 125/79, Slg. 1980, 1553, Randnr. 13, und vom 2. April 2009, Gambazzi, C-394/07, Slg. 2009, I-2563, Randnr. 23).
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Rechtsprechung
   BGH, 17.04.1980 - IVa ZR 8/80   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1980,1311
BGH, 17.04.1980 - IVa ZR 8/80 (https://dejure.org/1980,1311)
BGH, Entscheidung vom 17.04.1980 - IVa ZR 8/80 (https://dejure.org/1980,1311)
BGH, Entscheidung vom 17. April 1980 - IVa ZR 8/80 (https://dejure.org/1980,1311)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anknüpfung an die Staatsangehörigkeit im deutschen internationalen Privatrecht bei Personen mit doppelter Staatsangehörigkeit - Zahlung einer Entschädigung an den Erben bei vorangegangener Enterbung - Erbfolge nach dem österreichischen Recht

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1980, 2016
  • NJW 1980, 2645 (Ls.)
  • MDR 1980, 916
  • FamRZ 1980, 673
  • WM 1980, 1295
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 20.06.1979 - IV ZR 106/78

    Anfechtung der Ehelichkeit und internationales Privatrecht; effektive

    Auszug aus BGH, 17.04.1980 - IVa ZR 8/80
    Es wird daran festgehalten, daß für die Anknüpfung an die Staatsangehörigkeit im deutschen internationalen Privatrecht bei Personen, die neben einer ausländischen auch die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, nicht stets die letztere maßgebend ist; wenn die Beziehung des Mehrstaaters zu seinem ausländischen Heimatstaat wesentlich enger ist als die zum Inland, ist vielmehr an die ausländische Staatsangehörigkeit anzuknüpfen (Urt. des früheren IV. Zivilsenats BGHZ 75, 32).

    Nach der in Rechtsprechung und Schrifttum herrschenden Auffassung ist in den Fällen, in denen der Mehrstaater nicht auch die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, an die Zugehörigkeit zu dem Staat anzuknüpfen, zu dem die betreffende Person die engste persönliche Beziehung hat (Grundsatz der effektiven Staatsangehörigkeit), wobei in aller Regel in erster Linie auf den gewöhnlichen Aufenthalt abgestellt wird (vgl. BGHZ 75, 32).

    Der Bundesgerichtshof hat diese Meinung inzwischen aber aufgegeben; er hat sich den vornehmlich im Schrifttum gewonnenen neueren Einsichten nicht verschlossen und hat durch das genannte Urteil (für Art. 18 Abs. 1 EGBGB) nunmehr dahin entschieden, daß bei Mehrstaatern mit auch deutscher Staatsangehörigkeit im deutschen internationalen Privatrecht ebenfalls an die (effektive) Auslands-Staatsangehörigkeit anzuknüpfen und das ausländische Heimatrecht anzuwenden ist, sofern die Beziehung des Mehrstaaters zu seinem ausländischen Heimatstaat wesentlich enger ist (BGHZ 75, 32, 41).

    Diese Entscheidung hat im Schrifttum Zustimmung gefunden (Kropholler, NJW 1979, 2468; Heldrich, FamRZ 1979, 1006; vgl. auch Palandt/Heldrich, 39. Auflage, Vorbem. vor Art. 7 EGBGB Anm. 7 a bb); der Senat hält an ihr fest.

  • BGH, 02.05.1966 - III ZR 92/64

    Revisibilität ausländischer Kollisionsnormen

    Auszug aus BGH, 17.04.1980 - IVa ZR 8/80
    Hieraus folgt nach allgemeiner Meinung der Grundsatz, daß die Erbfolge sich nach dem Heimatrecht des Erblassers richtet (vgl. z.B. BGHZ 45, 351 [BGH 02.05.1966 - III ZR 92/64]; BGH WM 1969, 72; Kegel in Soergel/Siebert 10. Aufl. Vorbemerkung vor Art. 24 EGBGB, Bern. 3).
  • BGH, 29.10.1980 - IVb ZB 586/80

    Begriff des gewöhnlichen Aufenthalts

    Der Bundesgerichtshof erachtet unter Berücksichtigung des Grundsatzes der effektiven Staatsangehörigkeit in solchen Fällen die ausländische Staatsangehörigkeit für maßgebend, wenn die Beziehung des Mehrstaaters zu seinem ausländischen Heimatstaat wesentlich enger ist als die zum Inland (BGHZ a.a.O. S. 40 ff.; BGH NJW 1980, 2016).
  • BayObLG, 02.06.1982 - BReg. 1 Z 45/81

    Zum Erbrecht bei Ausländergrundstücken in Österreich

    Danach muß die deutsche Staatsangehörigkeit der Erblasserin auch als ihre effektive angesehen werden (vgl. BGH FamRZ 1980, 673 /674 = IPRAX 1981, 25 f. mit Anm. Firsching S. 14 ff.); einer Auseinandersetzung mit der Frage des grundsätzlichen Vorrangs der Inlandsstaatsangehörigkeit (vgl. dazu Firsching aaO S. 15 mit weit. Nachw. Fn. 19-22), bedarf es daher nicht.

    Die Feststellung einer effektiven Staatsangehörigkeit kann nur dem Zweck dienen, eine einheitliche Anknüpfung an ein Heimatrecht zu gewährleisten (vgl. BGH FamRZ 1981; 651/652 [= MittBayNot 1981, 144 ]; 1980, 673/674 und 1979, 696/698 f.).

    Für die Beerbung deutscher, vor dem 1.1.1979 (= Inkrafttreten des österreichischen IPRG) verstorbener Erblasser mit Grundvermögen in Österreich haben dies - gestützt auf Art. 28 EGBGB i.V.m. § 300 ABGB - Rechtsprechung und die Rechtslehre (soweit übersehbar) ganz überwiegend angenommen (BGHZ 50, 63/64 [= DNotZ 1968, 662 ]; BayObLGZ 1959, 390 /399 ff.; vgl. BGHZ 45, 351 /352; BGH FamRZ 1980, 673 /674; BayObLGZ 1980, 276/282; Firsching IPRAX 1981, 86/87; je mit Nachw.).

    belegenen Nachlasses äußerte sich der Bundesgerichtshof im Urteil vom 17.4.1980 (= FamRZ 1980, 673 /674) in einem obiter dictum unter Hinweis auf Palandt/Heldrich ( BGB 39. Aufl. Art. 24 EGBGB Anm. 1) dahingehend, daß der Grundsatz der Nachlaßspaltung wohl für die Zukunft durch das österreichische IPRG überholt sei.

  • BGH, 28.09.1994 - IV ZR 95/93

    Rechtsnatur eines Vindikationslegats hinsichtlich eines in Deutschland belegenen

    Da der am 24. November 1980 gestorbene Erblasser die kolumbianische Staatsangehörigkeit hatte, beurteilt sich seine Rechtsnachfolge von Todes wegen gemäß Art. 24, 25 EGBGB a.F., die nach Art. 220 Abs. 1 EGBGB für Erbfälle vor dem 1. September 1986 anwendbar bleiben, nach kolumbianischem Recht (zu Art. 24, 25 EGBGB a.F. vgl. BGH, Urteil vom 17. April 1980 - IVa ZR 8/80 - NJW 1980, 2016).
  • BGH, 19.11.1985 - IVa ZR 145/84

    Erbrecht eines deutschen nichtehelichen Kindes nach seinem ausländischen Vater;

    Die Revision, die hier das Erbstatut für maßgeblich erachtet, hält dem zu Unrecht den an sich zutreffenden Grundsatz (BGHZ 45, 351 [BGH 02.05.1966 - III ZR 92/64]; Senatsurteil vom 17. April 1980 - IV a ZR 8/80 - NJW 1980, 2016) entgegen, daß das deutsche internationale Privatrecht mit Art. 24, 25 EGBGB auf den Zeitpunkt des Erbfalls abstellt.
  • BayObLG, 16.08.1982 - BReg. 1 Z 73/82

    Testamentarische Erbfolge mit Auslandsberührung im Falle des teilweisen Widerrufs

    Danach muß die deutsche Staatsangehörigkeit als ihre effektive angesehen werden (vgl. BGH FamRZ 1980, 673/674 = NJW 1980, 2016 = IPRAX 1981, 25 f. mit Anm. Firsching S. 14 ff.; Senatsbeschluß vom 2.6.1982 - BReg. 1 Z 45/81 = BayObLGZ 1982 Nr. 35 = RPfleger 1982, 266 LS.).

    Das trifft hier für den in Frankreich belegenen unbeweglichen Nachlaß zu; insoweit muß das als Gesamtstatut an sich anwendbare deutsche Recht vor dem französischen Recht (als Einzelstatut) zurückweichen; es tritt also eine Nachlaßspaltung ein, weil nach französischem internationalen Erbrecht für Grundstücke stets die lex rei sitae gilt, während sich Mobilien nach dem am letzten Wohnsitz des Erblassers geltenden Recht vererben (Ferid/Firsching Internationales Erbrecht 3. Aufl. Stichwort "Frankreich" Grdz. D I RdNrn. 6, 7, 8, 11, 12 und Stichwort "Deutschland" Grdz. C III RdNrn. 20, 21; vgl. BGHZ 24, 352/355; 50, 63/64; BGH NJW 1980, 2016; BayObLGZ 1967, 1/7; 1982 Nr. 35; Palandt Art. 28 EGBGB Anm. 3).

  • OLG Frankfurt, 03.06.1986 - 2 WF 58/86

    Trennungsunterhalt; Doppelte Staatsangehörigkeit; Gemeinsames Heimatrecht;

    Eine Ausnahme hiervon ist nach herrschender Meinung, die auch von dem Senat vertreten wird, jedoch dann zu machen, wenn bei einem der Ehegatten eine doppelte Staatsangehörigkeit vorliegt, wie es hier auf seiten der Klägerin zu 1) der Fall ist: In einem solchen Falle beurteilt sich der Unterhaltsanspruch nur dann nach dem gemeinsamen Heimatrecht, wenn die gemeinsame Staatsangehörigkeit auch die sog. effektive Staatsangehörigkeit ist; ist das nicht der Fall, dann gilt die Regel, wonach an den gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthalt anzuknüpfen ist, bzw. daran, zu welchem Staat die engeren Beziehungen bestehen (vgl. BGHZ 75, 32, 38 ff = FamRZ 1979, 696 = BGHF 1, 518; BGH NJW 1976, 1028; 1980, 2016 = BGHF 2, 108; Heldrich in Palandt, BGB 45. Aufl. Art. 14 EGBGB Anm. 2b und Vorbem. 7a bb vor Art. 7 EGBGB, jeweils mN).

    Die belgische Staatsangehörigkeit ginge hier der deutschen nur dann vor, wenn ihr nach den Umständen des Falles ein deutliches Übergewicht zukäme (vgl. BGH NJW 1980, 2016 = BGHF 2, 108, sowie Heldrich, aaO Vorbem. Art. 7 EGBGB Anm. 7a bb mwN; so im übrigen auch der von dem Amtsgericht zitierte Aufsatz von Taupitz, NJW 1986, 616 ff, 618 unter bb); der Aufsatz bezieht sich im übrigen an sich nur auf das Ehegüterrecht).

  • BGH, 08.02.1984 - IVb ZR 42/82

    Prüfung der Zuständigkeit des Familiengerichts in Revisionsverfahren;

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist indes bei mehrfacher Staatsangehörigkeit kollisionsrechtlich die effektive maßgeblich (BGHZ 75, 32, 38 ff.; Urteil vom 17. April 1980 - IVa ZR 8/80 - NJW 1980, 2016 f.; Senatsurteil vom 14. Dezember 1983 - IVb ZR 26/82 - zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BayObLG, 02.09.1982 - 1 BReg Z 101/81

    Zulässigkeit eines Vorbescheides zur Vermeidung der Erteilung eines unrichtigen

    Mit den Vorinstanzen muß mithin die deutsche Staatsangehörigkeit des Erblassers als die effektive angesehen werden (vgl. BGH FamRZ 1980, 673/674 = NJW 1980, 2016 = IPRAX 1981, 25 f. m.Anm. Firsching S. 14 ff.; …

    Denn die Feststellung einer effektiven Staatsangehörigkeit dient nur dem Zweck, eine einheitliche Anknüpfung an ein Heimatrecht zu gewährleisten (vgl. BGH FamRZ 1981, 651/652; 1980, 673/674 und 1979, 696/698 f.; BayObLGZ 1982, 236/241).

  • OLG Nürnberg, 15.02.2011 - 11 W 1974/10

    Personenstandsverfahren: Änderung des Geburtsnamens eines 1937 in Peru geborenen

    Er hat sich auch nicht dadurch geändert, dass die neuere Lehre des deutschen Kollisionsrechts beim Konflikt zwischen der inländischen und einer ausländischen Staatsangehörigkeit der sog. effektiven, meist anhand des Wohnsitzes oder des gewöhnlichen Aufenthalts bestimmten Staatsangehörigkeit den Vorzug gab (zu dieser Entwicklung: Staudinger/Blumenwitz a. a. O. Rdnr. 412 m. w. Nachw.; BGH NJW 1980, 2016).
  • BayObLG, 07.02.2000 - 1Z BR 9/99

    Berichtigung des Familienbuchs

    1b Z 6/63">BayObLGZ 1964, 385/388 f.; Palandt/Heldrich BGB 38. Aufl. (1979) Vorbem. Art. 7 EGBGB Anm. 7a m.w.N.), hatte im Lauf der Zeit ein Wandel zu einer differenzierenden Rechtsauffassung stattgefunden, die bei einer wesentlich engeren Beziehung des Mehrstaaters zu seinem ausländischen Heimatrecht - auch bei deutscher und ausländischer Staatsangehörigkeit - kollisionsrechtlich an die "effektive" ausländische Staatsangehörigkeit anknüpfte (vgl. BGHZ 60 (1973), 68/82 [MSA]; BGHZ 75 (1980), 32/40 ff; BGH NJW 1980, 2016 und NJW 1981, 520; Samtleben RabelsZ 1978, 470 ff; Palandt/Heldrich BGB 39 bis 43. Aufl. Vorbem. vor Art. 7 EGBGB Rn. 7 a bb); Soergel/Kegel BGB 11. Aufl. (1983) Art. 22 EGBGB Rn. 56).
  • KG, 05.11.1997 - 3 UF 5133/97

    Antrag auf Übertragung der alleinigen elterlichen Sorge; Elterliche Sorge für ein

  • OLG Bremen, 25.10.1984 - 3 UF 51/84

    Anwendbarkeit des Rechts desjenigen Staates in dem das Kind seinen gewöhnlichen

  • BayObLG, 29.01.1996 - 1Z BR 47/95

    Gerichtliche Anweisung an einen Amtspfleger

  • BayObLG, 03.06.1982 - BReg. 1 Z 43/82

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer weiteren Beschwerde; Anforderungen an

  • OLG Bamberg, 01.07.1981 - 2 UF 75/81

    Rechtsmittel der befristeten Beschwerde; Antrag auf Übertragung der elterlichen

  • LG Stuttgart, 08.02.1994 - 2 T 1047/93

    Eintragung als eheliches Kind in das Familienbuch; Vorliegen eines wirksamen

  • OLG Karlsruhe, 29.08.1983 - 4 W 43/83

    Internationales Ehegüterrecht (Schweiz)

  • OLG Stuttgart, 22.02.1983 - 17 WF 284/82

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Beschwerde; Voraussetzungen für die

  • KG, 23.09.1986 - 1 W 3677/85

    Bestimmung der Beschwerdeberechtigung eines auf Berichtigung des

  • OLG Bremen, 12.07.1985 - 1 W 52/85

    Anspruch auf Änderung eines polnischen Familiennamens

  • OLG Frankfurt, 02.10.1981 - 3 UF 278/80
  • KG, 22.05.1984 - 1 W 5196/83

    Erteilung eines Erbscheins nach einem deutschen Erblasser mit Grundstück in

  • OLG Frankfurt, 04.05.1981 - 4 WF 46/81
  • OLG Nürnberg, 13.04.1981 - 11 UF 3104/80

    Streit türkischer Ehegatten um die Übertragung der elterlichen Sorge für ihr Kind

  • OLG Hamm, 08.02.1983 - 15 W 341/82
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