Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 23.04.1980 - 2 Ws 90/80   

Kurzfassungen/Presse (2)

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 1980, 2031
  • NStZ 1981, 114 (Ls.)



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Wird zitiert von ... (6)  

  • BGH, 05.11.1999 - StB 1/99  

    StPO § 304 Abs. 4 Satz 2, § 467 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2

    Vielmehr wird durch das Gericht damit nur abgelehnt, die notwendigen Auslagen zu Lasten der Allgemeinheit zu erstatten (vgl. EGMR NJW 1988, 3257, 3258; BVerfG NStZ-RR 1996, 45, 46; OLG Frankfurt NJW 1980, 2031; Hilger in Löwe/ Rosenberg, StPO 24. Aufl. § 467 Rdn. 55 m. w. Nachw.).
  • BGH, 05.11.1999 - 3 StE 7/94  

    Zulässigkeit einer Beschwerde gegen Beschlüsse des OLG; Sofortige Beschwerde

    Vielmehr wird durch das Gericht damit nur abgelehnt, die notwendigen Auslagen zu Lasten der Allgemeinheit zu erstatten (vgl. EGMR NJW 1988, 3257, 3258; BVerfG NStZ-RR 1996, 45, 46; OLG Frankfurt NJW 1980, 2031; Hilger in Löwe/Rosenberg, StPO 24. Aufl. § 467 Rdn. 55 m.w.Nachw.).
  • OLG Hamm, 26.10.2000 - 5 Ws 216/00  
    Demgegenüber können nach einer weiteren in Rechtsprechung und Literatur vertretenen Auffassung, die auch der erkennende Senat in seinem Beschluss vom 18.01.2000 - 5 Ws 6/00 - vertreten hat und an der er festhält, im Rahmen der gemäß § 467 Abs. 3 Nr. 2 StPO zu treffenden Ermessensentscheidung Verdachtsmomente, die nach dem letzten Verfahrensstand einen zumindest hinreichenden Tatverdacht gegen den Angeschuldigten fortbestehen lassen, einer Auslagenerstattung entgegen stehen (vgl. OLG München, NStZ 1989, 134; OLG Karlsruhe, JR 1981, 38; OLG Frankfurt, NJW 1980, 2031; LG Darmstadt; MDR 1988, 885; Kleinknecht/Meyer-Goßner, a.a.O., § 467 Rdnr. 16).
mehr
  • OLG Celle, 05.06.2007 - 1 Ws 191/07  

    Verfahrenshindernis: Einstellung des Strafverfahrens wegen Fehlens der deutschen

    Nach Auffassung des Thüringischen Oberlandesgerichts soll ein erheblicher Tatverdacht ausreichen, der anzunehmen sei bei einem ins Auge springenden, mehr als hinreichenden, nämlich massiven Tatverdacht, bei der eine Verurteilung auf der Hand liege (Beschluss vom 11.1.07, 1 Ws 195/05), während zum Teil ein zumindest hinreichender Tatverdacht für ausreichend erachtet wird, um von der Regelung der Ausnahmevorschrift des § 467 Abs. 3 Nr. 2 StPO Gebrauch machen zu können (OLG Hamm, NStZ-RR 01, 126; OLG München, NStZ 89, 134; OLG Frankfurt, NJW 80, 2031; Meyer-Goßner, 49. Aufl., § 467 StPO Rn. 16).
  • KG, 14.01.1998 - 3 AR 115/95  

    Voraussetzungen und Verdachtsgrad bei Anwendung von § 467 Abs. 3 Satz 2 Nr.

    Die einem Beschuldigten auferlegte Verpflichtung, die notwendigen Auslagen selbst zu tragen, hat keinen Strafcharakter (vgl. OLG Frankfurt NJW 1980, 2031 ; Hilger in Löwe- Rosenberg, StPO 24. Aufl., § 467 Rdn. 55).
  • OLG Hamm, 18.01.2000 - 5 Ws 6/00  
    Demgegenüber können nach einer weiteren in Rechtsprechung und Literatur vertretenen Auffassung, die auch der erkennende Senat in seinem Beschluss vom 18.01.2000 - 5 Ws 6/00 - vertreten hat und an der er festhält, im Rahmen der gemäß § 467 Abs. 3 Nr. 2 StPO zu treffenden Ermessensentscheidung Verdachtsmomente, die nach dem letzten Verfahrensstand einen zumindest hinreichenden Tatverdacht gegen den Angeschuldigten fortbestehen lassen, einer Auslagenerstattung entgegen stehen (vgl. OLG München, NStZ 1989, 134; OLG Karlsruhe, JR 1981, 38; OLG Frankfurt, NJW 1980, 2031; LG Darmstadt; MDR 1988, 885; Kleinknecht/Meyer-Goßner, a.a.O., § 467 Rdnr. 16).
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