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   BayObLG, 13.03.1980 - RReg. 1 St 535/79   

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https://dejure.org/1980,1551
BayObLG, 13.03.1980 - RReg. 1 St 535/79 (https://dejure.org/1980,1551)
BayObLG, Entscheidung vom 13.03.1980 - RReg. 1 St 535/79 (https://dejure.org/1980,1551)
BayObLG, Entscheidung vom 13. März 1980 - RReg. 1 St 535/79 (https://dejure.org/1980,1551)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Kein schwerer Diebstahlsversuch bei nur versuchtem Öffnen mit einem Werkzeug

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StGB § 243 Abs. 1 S. 2 Nr. 1
    Voraussetzungen des besonders schwerer Falls des (versuchten) Diebstahls

Papierfundstellen

  • NJW 1980, 2207
  • JR 1981, 118
  • BayObLGSt 1980, 26
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 18.11.1985 - 3 StR 291/85

    Verwirklichung eines versuchten Einbruchsdiebstahls

    Er ist aber im Anschluß an frühere eigene Entscheidungen (NJW 1983, 2712; Vorlegungsbeschluß vom 18. April 1984 - 2 Ss 39/84 - 45/84 II; vgl. auch OLG Düsseldorf - 5. Strafsenat - MDR 1985, 160) mit dem Bayerischen Obersten Landesgericht (NJW 1980, 2207 = JR 1981, 118 mit ablehnender Anmerkung Zipf) und dem Oberlandesgericht Stuttgart (NStZ 1981, 222; OLGSt § 243 StGB S. 21) der auch im Schrifttum vertretenen Meinung, daß das Regelbeispiel "Einbrechen" (§ 243 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 StGB) auch beim versuchten Diebstahl nur eingreife, wenn das qualifizierende Merkmal im Sinne einer Vollendung des Einbruchs erfüllt sei (vgl. z.B. Lackner StGB 16. Aufl. § 46 Anm. 2 b dd; Eser in Schönke/Schröder StGB 21. Aufl. § 243 Rdn 44; Lieben NStZ 1984, 538).
  • BayObLG, 13.05.1997 - 2St RR 52/97

    Versuchter schwerer Diebstahl - Regelbeispiel des Entwendens einer durch

    Der BGH hat in dieser Entscheidung und seiner früheren Entscheidung (NStZ 1984, 262, 263) nur ausgesprochen, daß das Regelbeispiel des § 243 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 StGB - Einbruch - beim versuchten Diebstahl bereits durch den Beginn der Ausführung des Erschwerungsgrundes verwirklicht ist (anders früher BayObLGSt 1980, 26 ff.).
  • BGH, 13.10.1981 - 1 StR 471/81

    Verpflichtung des Tatrichters zur Darstellung der eigenverantwortlich getroffenen

    Wie das Landgericht zutreffend ausführt, kann auch der Versuch des Diebstahls der Strafschärfung des § 243 StGB unterliegen, wenn der Täter einen der dort angeführten Erschwerungsgründe verwirklicht hat (ebenso BayObLG NJW 1980, 2207 = …
  • BGH, 08.02.1984 - 3 StR 414/83

    "Einbrechen" als Tatbestandsmerkmal eines qualifizierten Sondertatbestands des

    Diese Auffassung wird in der Tat neuerdings von einigen Oberlandesgerichten vertreten (BayObLG NJW 1980, 2207 - …
  • BGH, 07.05.1985 - 2 StR 48/85

    Unmittelbares Ansetzen zur Verwirklichung eines Erschwerungsgrundes des

    Entgegen der Auffassung einiger Oberlandesgerichte (BayObLGSt 1980, 26; OLG Stuttgart NStZ 1981, 222 und OLG Düsseldorf NJW 1983, 2712 [OLG Düsseldorf 07.07.1983 - 2 Ss 254/83]) ist nicht notwendig, daß er sich bereits den Zugang in den umschlossenen Raum verschafft hat.
  • OLG Köln, 31.03.1981 - 1 Ss 122/81
    Hingegen hat die Strafkammer, wie geboten, eigenständig die zum Strafmaß gehörende Frage geprüft (vgl. BGHSt 23, 254 ; BayObLG JR 1981, 118 m. Anm. Zipf; Lackner, 13. Aufl., § 46 StGB , Anm. 2 b) dd); Eser in Schönke-Schröder, § 243 StGB , Rdn. 2), ob jeweils ein besonders schwerer Fall vorliegt.
  • OLG Stuttgart, 23.01.1981 - 1 Ss (25) 866/80
    "Ein Regelbeispiel des (versuchten) Diebstahls in einem besonders schweren Fall (§ 243 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 StGB ) liegt nicht vor, wenn der Täter lediglich versucht, in einen umschlossenen Raum einzubrechen, um dort zu stehlen (im Anschluß an BayObLG, NJW 1980, 2207).«.
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