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   BGH, 25.06.1980 - IVb ZR 530/80   

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https://dejure.org/1980,147
BGH, 25.06.1980 - IVb ZR 530/80 (https://dejure.org/1980,147)
BGH, Entscheidung vom 25.06.1980 - IVb ZR 530/80 (https://dejure.org/1980,147)
BGH, Entscheidung vom 25. Juni 1980 - IVb ZR 530/80 (https://dejure.org/1980,147)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Streitigkeit um nachehelichen Unterhalt - Ermittlung der Leistungsfähigkeit des Unterhaltsverpflichteten - Zurechnung von Überstundenvergütung und Arbeitnehmer-Sparzulage zum unterhaltspflichtigen Einkommen - Auswirkungen einer Wiederverheiratung auf die von den ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 1577, § 1581
    Berücksichtigung von Überstundenvergütungen bei der Unterhaltsbemessung; Berücksichtigung von Veränderungen in der Steuerhöhe; Berücksichtigung von über den üblichen Rahmen hinausgehender Mehrarbeit

Papierfundstellen

  • NJW 1980, 2251
  • MDR 1980, 1009
  • FamRZ 1980, 984
 
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Wird zitiert von ... (121)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 23.07.1976 - 5 AZR 474/75

    Pfändbarkeit der Arbeitnehmersparzulage - Pfändungs- und Überweisungsbeschluß -

    Auszug aus BGH, 25.06.1980 - IVb ZR 530/80
    Ihre Auszahlung durch den Arbeitgeber (§ 12 Abs. 4 des 3. VermBG) bedeutet nur, daß dieser damit treuhänderisch Aufgaben des Finanzamtes übernimmt (vgl. BAG NJW 1977, 75, 76).
  • BGH, 29.11.1978 - IV ZR 8/78

    Rechtsfolgen einer vertraglichen Unterhaltsregelung; Abänderung einer vor Gericht

    Auszug aus BGH, 25.06.1980 - IVb ZR 530/80
    Hinsichtlich derartiger Einkünfte hat der Bundesgerichtshof entschieden, daß die Anrechenbarkeit unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles nach Treu und Glauben zu beurteilen ist (BGH FamRZ 1979, 210, 211).
  • BGH, 26.09.1979 - IVb ZR 87/79

    Berücksichtigung von Leistungen aufgrund einer sittlichen Pflicht bei der

    Auszug aus BGH, 25.06.1980 - IVb ZR 530/80
    Vielmehr ist nach ähnlichen Grundsätzen zu verfahren, wie sie etwa im Falle verschleierter Einkünfte (§ 850 h ZPO) zur Anwendung gelangen (vgl. hierzu BGH FamRZ 1980, 40, 41 f.; Senatsurteil vom 23. April 1980 - IV b ZR 527/80 -, zur Veröffentlichung vorgesehen; Brühl/Göppinger/Mutschler, a.a.O. Rdn. 659; Köhler, a.a.O. Rdn. 88).
  • BGH, 16.01.1980 - IV ZR 115/78

    Gültigkeit einer Vereinbarung der Eltern über den Unterhalt der gemeinsamen

    Auszug aus BGH, 25.06.1980 - IVb ZR 530/80
    Wie der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 16. Januar 1980 (IV ZR 115/78 - FamRZ 1980, 342, 343 f.) entschieden hat, sind bei der Ermittlung der Leistungsfähigkeit des Unterhaltsverpflichteten zur Feststellung seines Einkommens grundsätzlich alle Einkünfte heranzuziehen, die ihm zufließen.
  • BGH, 23.01.1980 - IV ZR 2/78

    Ermittlung des unterhaltsrelevanten Einkommens; Rang des Unterhaltsanspruchs des

    Auszug aus BGH, 25.06.1980 - IVb ZR 530/80
    Demgemäß hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 23. Januar 1980 (IV ZR 2/78 - FamRZ 1980, 555, 556) entschieden, daß Urlaubs- und Weihnachtsgeld dem unterhaltspflichtigen Einkommen zuzurechnen sind.
  • BGH, 23.04.1980 - IVb ZR 527/80

    Grobe Unbilligkeit des Trennungsunterhalts wegen Ausbrechens eines Partners aus

    Auszug aus BGH, 25.06.1980 - IVb ZR 530/80
    Vielmehr ist nach ähnlichen Grundsätzen zu verfahren, wie sie etwa im Falle verschleierter Einkünfte (§ 850 h ZPO) zur Anwendung gelangen (vgl. hierzu BGH FamRZ 1980, 40, 41 f.; Senatsurteil vom 23. April 1980 - IV b ZR 527/80 -, zur Veröffentlichung vorgesehen; Brühl/Göppinger/Mutschler, a.a.O. Rdn. 659; Köhler, a.a.O. Rdn. 88).
  • BGH, 21.05.1980 - IVb ZR 522/80

    Minderung oder Aufhebung der Bedürftigkeit aufgrund eigenen Einkommens;

    Auszug aus BGH, 25.06.1980 - IVb ZR 530/80
    Wie der Senat in seiner zur Veröffentlichung bestimmten Entscheidung vom 21. Mai 1980 - IV b ZR 522/80 - zur Anrechnung von Sozialleistungen als unterhaltspflichtiges Einkommen ausgeführt hat, erscheint es zweifelhaft, ob es im privaten Unterhaltsrecht generell auf die konkrete Zweckbestimmung der betreffenden öffentlichen Mittel ankommt.
  • BVerfG, 17.01.1957 - 1 BvL 4/54

    Steuersplitting

    Auszug aus BGH, 25.06.1980 - IVb ZR 530/80
    Das Berufungsgericht weist selbst darauf hin, daß der fragliche Steuervorteil, dessen jetzige gesetzliche Grundlage nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Januar 1957 (BVerfGE 6, 55) zur verfassungskonformen Neuregelung der Ehegattenbesteuerung geschaffen worden ist, ebenso der Pfändung und damit dem Zugriff nicht nur des Unterhaltsberechtigten, sondern auch sonstiger Gläubiger unterliegt wie das übrige Einkommen.
  • BGH, 27.10.1970 - VI ZR 64/69

    Haftungsverteilung bei Überfahren zweier Fußgänger außerorts bei Dunkelheit; Höhe

    Auszug aus BGH, 25.06.1980 - IVb ZR 530/80
    Dasselbe hat auch für die dem Beklagten gewährte Prämie zu gelten (vgl. BGH NJW 1971, 137; Köhler, Handbuch des Unterhaltsrechts 5. Aufl. Rdn. 98; einschränkend Kalthoener/Haase-Becher/Büttner, Rechtsprechung zur Höhe des Unterhaltsrechts 2. Aufl. Rdn. 331 ff.).
  • OLG Köln, 12.12.1977 - 21 WF 302/77
    Auszug aus BGH, 25.06.1980 - IVb ZR 530/80
    Das gilt jedenfalls dann, wenn sie nur in geringem Umfang anfällt oder wenn die Ableistung von Überstunden im fraglichen Ausmaß in dem vom Unterhaltsschuldner ausgeübten Beruf üblich ist (vgl. OLG Köln FamRZ 1979, 133, 135; OLG Schleswig SchlHA 1980, 44; Kalthoener/Haase-Becher/Büttner, a.a.O. Rdn. 338; für die generelle Anrechnung OLG Stuttgart FamRZ 1978, 681, 682; Köhler, a.a.O. Rdn. 98; Brühl/Göppinger/Mutschler, Unterhaltsrecht 3. Aufl. Teil I Rdn. 650).
  • BGH, 23.03.1983 - IVb ZR 369/81

    Pflicht des unterhaltsberechtigten Ehegatten zur Mitwirkung beim begrenzten

    Soweit sich der Abzug der Unterhaltsleistungen auf Seiten des Unterhaltsschuldners als Steuerersparnis auswirkt (vgl. dazu Tipke, ZRP 1983, 25 ff) und damit das ihm zur Verfügung stehende Einkommen erhöht, ist dieser Umstand - nachdem die Steuerersparnis eingetreten ist - gegebenenfalls im Rahmen einer Unterhaltsneubemessung zu berücksichtigen (vgl. Senatsurteilevom 25. Juni 1980 - IVb ZR 530/80 = FamRZ 1980, 984, 985 undvom 12. Januar 1983 - IVb ZR 348/81).
  • BVerwG, 11.10.2012 - 5 C 22.11

    Aufklärungspflicht; kostenbeitragsrechtliche -; Durchschnittseinkommen;

    Hiervon ist jedoch ein Abschlag zu machen, wenn der Unterhaltsschuldner zumutbare Steuervorteile nicht nutzt oder - wie hier - durch Wahl einer wirtschaftlich ungünstigen Steuerklasse - unnötig hohe Steuerabzüge bewusst in Kauf nimmt (BGH, Urteile vom 25. Juni 1980 - IVb ZR 530/80 - FamRZ 1980, 984 und vom 14. Januar 2004 - XII ZR 69/01 - NJW 2004, 769).
  • BGH, 14.01.2004 - XII ZR 69/01

    Zur Unterhaltspflicht von Kindern gegenüber ihren Eltern

    a) Hat ein seinem Elternteil Unterhaltspflichtiger im Verhältnis zu seinem Ehegatten die ungünstigere Steuerklasse (hier: V) gewählt, ist diese Verschiebung der Steuerbelastung durch einen tatrichterlich zu schätzenden Abschlag zu korrigieren (im Anschluß an Senatsurteil vom 25. Juni 1980 - IVb ZR 530/80 - FamRZ 1980, 984, 985).

    Diesen Abschlag hat das Gericht in tatrichterlicher Verantwortung und unter Berücksichtigung der Einkommen beider Ehegatten zu bemessen (vgl. Senatsurteil vom 25. Juni 1980 - IVb ZR 530/80 - FamRZ 1980, 984, 985).

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