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   BGH, 07.07.1980 - II ZR 199/79   

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https://dejure.org/1980,1418
BGH, 07.07.1980 - II ZR 199/79 (https://dejure.org/1980,1418)
BGH, Entscheidung vom 07.07.1980 - II ZR 199/79 (https://dejure.org/1980,1418)
BGH, Entscheidung vom 07. Juli 1980 - II ZR 199/79 (https://dejure.org/1980,1418)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 276, 426
    Zu den Pflichten, die einem Eigentümer beim Verkauf gegenüber anderen Miteigentümern zukommen

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Gemeinschaftlicher Verkauf einer Sache - Sorgfalts- und Rücksichtspflichten bei gemeinschaftlichem Verkauf einer Sache durch mehrere Personen - Verschulden von Vertragspartnern bei Vertragsschluss - Grundstücksverkauf, bei dem auf der Verkäuferseite mehrere Personen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1980, 2464
  • MDR 1981, 27
  • DNotZ 1981, 236 (Ls.)
  • DB 1980, 2440
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • OLG Hamm, 03.07.2017 - 5 U 104/16

    Gemeinsame Grenzwand vor Nässe schützen - Eigentümer haftet für Versäumnisse

    Aber wenn selbst schon die gemeinschaftliche Anbahnung eines Rechtsverhältnisses Sorgfalts- und Rücksichtspflichten begründen kann, wie es der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 07.07.1980 - II ZR 199/79 (NJW 1980, 2464) angenommen hat, wird für die Gemeinschaft nicht grundsätzlich etwas anderes gelten können (so auch MüKoBGB/Karsten Schmidt BGB § 741 Rn. 35, § 743 Rn. 13, beck-online).
  • BGH, 01.06.1989 - III ZR 261/87

    Zurechnung von Kenntnissen des Filialleiters einer Bank; Rechtsfolgen arglistiger

    Bei der Bestimmung der nach § 276 Abs. 1 Satz 2 BGB erforderlichen Sorgfalt ist kein individueller, sondern ein auf die allgemeinen Verkehrsbedürfnisse ausgerichteter objektiver Maßstab anzulegen (vgl. BGH Urteil vom 7. Juli 1980 - II ZR 199/79 = NJW 1980, 2464, 2465) [BGH 07.07.1980 - II ZR 199/79].
  • BGH, 13.02.1989 - II ZR 110/88

    Zulässigkeit einer Revision bei vertraglicher Verpflichtung zur Rücknahme des

    Der Beklagte hat nicht dargelegt, inwieweit er über die finanzielle Situation seiner geschiedenen Ehefrau unterrichtet war und welche Anstrengungen er angesichts seiner Verpflichtung, an der Erfüllung des Vergleichs als Gesamtschuldner mitzuwirken (vgl. hierzu Sen. Urt. v. 7. Juli 1980 - II ZR 199/79, WM 1980, 1194, 1195), unternommen hat, um seiner geschiedenen Ehefrau den erstrebten Kredit zu verschaffen.
  • OLG Saarbrücken, 06.08.2002 - 4 U 536/01

    Zur Haftung des Rechtsanwalts wegen fehlerhafter Prozessführung

    Hierbei kommt es auf die berechtigten Verkehrserwartungen an, welche an die Berufsgruppe der Anwälte zu stellen sind, wobei sich diese nach dem Maß an Fähigkeiten, Umsicht und Sorgfalt richten, das von den Angehörigen dieses Standes bei Erledigung des entsprechenden Geschäfts typischerweise verlangt werden kann (vgl. BGHZ 80, 186 (193); BGH, NJW 1980, 2464 (2465); 1988, 909; 1994, 2232 (2233); Zugehör-Fischer, aaO., Rdnr. 1014).
  • OLG Braunschweig, 12.12.1996 - 1 U 49/96

    Anspruch des Käufers eines Grundstücks gegen den Verkäufer auf Freistellung von

    So liege zum Beispiel eine gemeinschaftliche Schuld vor, wenn mehrere Miteigentümergemeinsam eine Sache verkaufen, etwa ein Grundstück (BGH NJW 1980, 2464 [BGH 07.07.1980 - II ZR 199/79] ; Palandt-Heinrichs, BGB, 55. Aufl., vor § 420, Rdn. 9; Soergel-Wolff, a.a.O., Rdn, 13; Venrooy, JuS 1982, 93, 95; auch MüKo-Seib, a.a.O., § 420 Rdn. 1).

    Insoweit werden in der Literatur wiederum zwei Ansichten vertreten: Zunächst wird allgemein darauf hingewiesen, daß bei einer gemeinschaftlich geschuldeten Leistung, die nur unter Mitwirkung aller erbracht werden könne, ein Gesamtschuldverhältnis bestehe (BGH NJW 1980, 2464 [BGH 07.07.1980 - II ZR 199/79] ).

  • OLG Bamberg, 20.02.1992 - 1 U 139/89
    Im Rechtsverkehr muß jeder grundsätzlich darauf vertrauen dürfen, daß die anderen die für die Erfüllung ihrer Pflichten erforderlichen Kenntnisse besitzen und die typischen Fähigkeiten dessen haben, der sich an solchen Geschäften beteiligt (vgl. BGH NJW 1980, 2464(2465) [BGH 07.07.1980 - II ZR 199/79]).
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