Weitere Entscheidung unten: OLG Frankfurt, 23.04.1980

Rechtsprechung
   BGH, 05.08.1980 - 1 StR 376/80   

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BGH, 05.08.1980 - 1 StR 376/80 (https://dejure.org/1980,355)
BGH, Entscheidung vom 05.08.1980 - 1 StR 376/80 (https://dejure.org/1980,355)
BGH, Entscheidung vom 05. August 1980 - 1 StR 376/80 (https://dejure.org/1980,355)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Inverkehrbringen gefälschter Wertpapiere - Abschieben an einen Eingeweihten

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur Frage des Inverkehrbringens gefälschter Wertpapiere

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB (1975) § 147, § 151

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 29, 311
  • NJW 1980, 2535
  • MDR 1980, 946
  • JR 1981, 81
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 26.10.1978 - 4 StR 429/78

    Unmittelbares Ansetzen bei einem Kraftfahrzeugdiebstahl - Beschaffen eines

    Auszug aus BGH, 05.08.1980 - 1 StR 376/80
    Das Versuchsstadium erstreckt sich dementsprechend auf Handlungen, die in ungestörtem Fortgang unmittelbar zur Tatbestandserfüllung führen sollen oder die im unmittelbaren räumlichen oder zeitlichen Zusammenhang mit ihr stehen (BGHSt 22, 80, 82; 28, 162, 163).

    Dies ist dann der Fall, wenn der Täter subjektiv die Schwelle zum "jetzt geht es los" überschreitet und objektiv zur tatbestandsmäßigen Angriffshandlung ansetzt, so daß sein Tun ohne Zwischenakte in die Tatbestandserfüllung übergeht (BGHSt 26, 201 ff; 28, 162, 163).

  • RG, 07.01.1911 - IV 1257/10

    Ist es rechtlich denkbar, daß eine und dieselbe Handlung im Sinne des § 73

    Auszug aus BGH, 05.08.1980 - 1 StR 376/80
    Wenn somit die beiden Taten auch einen historischen Vorgang im prozessualen Sinne darstellen, so fehlt es doch an den für die Annahme einer natürlichen Handlungseinheit erforderlichen Voraussetzungen; weder ist ein unmittelbarer räumlicher und zeitlicher Zusammenhang zwischen den beiden strafrechtlichen erheblichen Verhaltensweisen gegeben (vgl. BGHSt 4, 219, 220; 10, 230, 231, BGH, Urteil vom 3. November 1977 - 1 StR 570/77), noch liegt eine einzige Entschließung vor (BGH, Urteil vom 3. November 1977 - 1 StR 570/77; RGSt 44, 223, 227).
  • BGH, 16.09.1975 - 1 StR 264/75

    Tankstelle - Abgrenzung Vorbereitung/Versuch

    Auszug aus BGH, 05.08.1980 - 1 StR 376/80
    Dies ist dann der Fall, wenn der Täter subjektiv die Schwelle zum "jetzt geht es los" überschreitet und objektiv zur tatbestandsmäßigen Angriffshandlung ansetzt, so daß sein Tun ohne Zwischenakte in die Tatbestandserfüllung übergeht (BGHSt 26, 201 ff; 28, 162, 163).
  • BGH, 27.09.1977 - 1 StR 374/77

    Ohne Prägeauftrag geprägte Münzen als Falschgeld - In den Verkehr bringen von

    Auszug aus BGH, 05.08.1980 - 1 StR 376/80
    Der Senat teilt bei der Beurteilung der bisher vom Bundesgerichtshof offengelassenen Rechtsfrage (BGHSt 27, 255, 260; Urteil vom 20. Juni 1978 - 1 StR 156/78) diese Einwände gegen die Anwendung des § 147 StGB auf den Fall des Inverkehrbringens gefälschten Geldes oder gefälschter Wertpapiere durch einen eingeweihten Mittelsmann nicht (ebenso: Herdegen in LK StGB 10. Aufl. § 147 Rdn. 5; Lackner StGB 13. Aufl., § 147 Rdn. 2; Stree in Schönke- Schröder StGB 20. Aufl. § 147 Rdn. 5 und in JuS 1978, 239; Wessels, Festschrift für Bockelmann, 1979, S. 669 ff).
  • BGH, 17.04.1951 - 1 StR 99/51
    Auszug aus BGH, 05.08.1980 - 1 StR 376/80
    Angesichts des nach der Neufassung der §§ 146, 147 StGB - vor allem im Vergleich zu § 146 Abs. 1 Nr. 1 StGB, wo als besonderes Merkmal das Ermöglichen des Inverkehrbringens angeführt wird, - nunmehr eindeutigen Wortlauts sei die Auffassung, auch die Weitergabe unechten Geldes an Eingeweihte könne ein Inverkehrbringen als echt darstellen, nicht mehr zu halten (Rudolphi SK StGB § 147 Rdn. 6; § 146 Rdn. 12; Dreher-Tröndle StGB 39. Aufl. § 147 Rdn. 2; LG Kempten NJW 1979, 225 mit im Ergebnis zustimmender Anmerkung Otto NJW 1979, 226; vgl. auch zu § 147 StGB a.F.: BGHSt 1, 143; RGSt 69, 3, 8).
  • BGH, 23.01.1957 - 2 StR 565/56

    Einheitliche Handlung im natürlichen Sinn durch die gesamte auf Diebstahl

    Auszug aus BGH, 05.08.1980 - 1 StR 376/80
    Wenn somit die beiden Taten auch einen historischen Vorgang im prozessualen Sinne darstellen, so fehlt es doch an den für die Annahme einer natürlichen Handlungseinheit erforderlichen Voraussetzungen; weder ist ein unmittelbarer räumlicher und zeitlicher Zusammenhang zwischen den beiden strafrechtlichen erheblichen Verhaltensweisen gegeben (vgl. BGHSt 4, 219, 220; 10, 230, 231, BGH, Urteil vom 3. November 1977 - 1 StR 570/77), noch liegt eine einzige Entschließung vor (BGH, Urteil vom 3. November 1977 - 1 StR 570/77; RGSt 44, 223, 227).
  • BGH, 03.11.1977 - 1 StR 570/77

    Abgabe von gezielten Schüssen in Verletzungsabsicht zur Verpassung eines

    Auszug aus BGH, 05.08.1980 - 1 StR 376/80
    Wenn somit die beiden Taten auch einen historischen Vorgang im prozessualen Sinne darstellen, so fehlt es doch an den für die Annahme einer natürlichen Handlungseinheit erforderlichen Voraussetzungen; weder ist ein unmittelbarer räumlicher und zeitlicher Zusammenhang zwischen den beiden strafrechtlichen erheblichen Verhaltensweisen gegeben (vgl. BGHSt 4, 219, 220; 10, 230, 231, BGH, Urteil vom 3. November 1977 - 1 StR 570/77), noch liegt eine einzige Entschließung vor (BGH, Urteil vom 3. November 1977 - 1 StR 570/77; RGSt 44, 223, 227).
  • BGH, 20.06.1978 - 1 StR 156/78

    "Sichverschaffen" von Falschgeld schon bei Annahme des Geldes in Kenntnis der

    Auszug aus BGH, 05.08.1980 - 1 StR 376/80
    Der Senat teilt bei der Beurteilung der bisher vom Bundesgerichtshof offengelassenen Rechtsfrage (BGHSt 27, 255, 260; Urteil vom 20. Juni 1978 - 1 StR 156/78) diese Einwände gegen die Anwendung des § 147 StGB auf den Fall des Inverkehrbringens gefälschten Geldes oder gefälschter Wertpapiere durch einen eingeweihten Mittelsmann nicht (ebenso: Herdegen in LK StGB 10. Aufl. § 147 Rdn. 5; Lackner StGB 13. Aufl., § 147 Rdn. 2; Stree in Schönke- Schröder StGB 20. Aufl. § 147 Rdn. 5 und in JuS 1978, 239; Wessels, Festschrift für Bockelmann, 1979, S. 669 ff).
  • BGH, 19.01.1968 - 4 StR 559/67

    Versuch eines Diebstahls - Erkundung der Tauglichkeit - Inbesitznahme der Sache

    Auszug aus BGH, 05.08.1980 - 1 StR 376/80
    Das Versuchsstadium erstreckt sich dementsprechend auf Handlungen, die in ungestörtem Fortgang unmittelbar zur Tatbestandserfüllung führen sollen oder die im unmittelbaren räumlichen oder zeitlichen Zusammenhang mit ihr stehen (BGHSt 22, 80, 82; 28, 162, 163).
  • BGH, 27.03.1953 - 2 StR 801/52

    Verkaufsbude II - § 52 StGB, natürliche Handlungseinheit: enger

    Auszug aus BGH, 05.08.1980 - 1 StR 376/80
    Wenn somit die beiden Taten auch einen historischen Vorgang im prozessualen Sinne darstellen, so fehlt es doch an den für die Annahme einer natürlichen Handlungseinheit erforderlichen Voraussetzungen; weder ist ein unmittelbarer räumlicher und zeitlicher Zusammenhang zwischen den beiden strafrechtlichen erheblichen Verhaltensweisen gegeben (vgl. BGHSt 4, 219, 220; 10, 230, 231, BGH, Urteil vom 3. November 1977 - 1 StR 570/77), noch liegt eine einzige Entschließung vor (BGH, Urteil vom 3. November 1977 - 1 StR 570/77; RGSt 44, 223, 227).
  • RG, 15.02.1932 - II 1381/31

    Unter welchen Voraussetzungen kann in der Belastung eines Grundstücks mit

  • RG, 26.10.1934 - 1 D 1033/34

    1. Muß bei dem Münzverbrechen nach § 146 StGB. der Täter erkannt haben, daß ihm

  • BGH, 04.08.1987 - 1 StR 2/87

    Wegwerfen von Falschgeld

    Der Gesetzgeber wollte bei der Neufassung des § 146 im StGB 1975, wie aus der Gesetzesgeschichte hervorgeht, an dieser Begriffsbestimmung nichts ändern, insbesondere den Begriff des Inverkehrbringens nicht einschränken (BTDrucks. 7/1246 S. 13; vgl. BGHSt 29, 311, 313 f.).

    Demgemäß hat der Senat auch unter der Geltung des neuen § 146 Abs. 1 Nr. 3 StGB ein Inverkehrbringen als echt darin gesehen, daß der Täter falsche Wertpapiere an einen eingeweihten Mittelsmann abschiebt (BGHSt 29, 311).

    Der Senat hat die Frage im Zusammenhang mit der Weitergabe von Falschgeld an eingeweihte Abnehmer bejaht und insoweit mit Rücksicht auf die Entstehungsgeschichte keine Bedenken aus dem Gesichtspunkt des Analogieverbotes gehabt (BGHSt 29, 311; 32, 68, 78) [BGH 24.08.1983 - 3 StR 136/83].

    Möglicherweise stellt sich die Frage nur als Scheinproblem dar, weil die Aufnahme der auf die Ermöglichung des Inverkehrbringens gerichtete Absicht in § 146 Abs. 1 Nr. 1 StGB lediglich der Klarstellung diente, um Fehlinterpretationen des Begriffes "Inverkehrbringen" entgegenzuwirken (vgl. BGHSt 29, 311, 314).

  • BGH, 24.08.1983 - 3 StR 136/83

    Verwertung der Ergebnisse einer unzulässigen Telefonüberwachung; Verlesung einer

    Das Merkmal wird auch dann erfüllt, wenn die Wertzeichen an einen Eingeweihten weitergegeben werden, der sie seinerseits als echt in den Verkehr bringen soll (BGHSt 29, 311).
  • KG, 23.05.2017 - 161 Ss 81/17

    Strafverfahren wegen Inverkehrbringens von Falschgeld: Verfahrenshindernis

    Ein Versuch des Inverkehrbringens kommt daher erst dann in Betracht, wenn der Täter Handlungen vornimmt, die nach seiner Vorstellung unmittelbar in eine derartige Gewahrsamsaufgabe einmünden sollen (vgl. BGH a. a. O.; Urteil vom 5. August 1980 - 1 StR 376/80 -, juris Rn. 10 f.; Ruß in LK-StGB, 12. Auflage, § 146 Rn. 27).
  • BGH, 19.09.2007 - 3 StR 359/07

    Geldfälschung (eigenständige Verfügung; eigenständiges Inverkehrbringen als echt)

    Darüber hinaus versuchte er diese Absicht umzusetzen, indem er die Falsifikate dem in amtlicher Eigenschaft tätigen verdeckten Ermittler übergab (§ 146 Abs. 1 Nr. 3, §§ 22, 23 StGB; s. BGHSt 29, 311, 313 ff.; 34, 108, 109; 35, 21, 23; 42, 162, 168; BGH NStZ-RR 2002, 302, 303).
  • BGH, 17.05.1996 - 3 StR 631/95

    Keine Tateinheit von Einfuhr und Abgabe von Betäubungsmitteln in nicht geringer

    Das war mit der Übergabe des Falschgeldes an I. geschehen; denn für das Inverkehrbringen der insoweit gleich zu behandelnden Begehungsdelikte des § 146 Abs. 1 Nr. 3 StGB und § 147 StGB reicht es aus, wenn das Falschgeld an einen Eingeweihten zur freien Verfügung überlassen wird (BGHSt 29, 311, 313 f; 32, 68, 78; 35, 21, 23; BGH bei Holtz MDR 1982, 101 f; Herdegen in LK 10. Aufl. § 146 Rdn. 23; Stree in Schönke/Schröder 24. Aufl. § 146 Rdn. 22; a.A. Rudolphi SK § 146 Rdn. 12 f).
  • BGH, 28.01.2003 - 3 StR 471/02

    Inverkehrbringen von Falschgeld (Versuch; unmittelbares Ansetzen; eigener

    Befindet sich das Falschgeld dagegen im Gewahrsam eines Dritten, von dem es erst zur Übergabe an den Abnehmer beschafft werden müßte, oder soll der Dritte die Gewahrsamsübertragung selbst durchführen, liegt in dem Angebot an den bzw. in den Verhandlungen mit dem potentiellen Abnehmer noch kein Versuch des Inverkehrbringens von Falschgeld (BGH aaO; vgl. auch BGH, Urt. vom 5. August 1980 - 1 StR 376/80 -, insoweit in BGHSt 29, 311 nicht abgedruckt: Versuch nach erfolgreichen Verhandlungen - erst - dann, wenn die Fahrt mit den gefälschten Wertpapieren - § 151 StGB - zum vereinbarten Übergabeort angetreten wird).
  • BGH, 16.05.1984 - 2 StR 525/83

    Rückbeziehung einer Gewinnbeteiligung und Verlustbeteiligung

    Die Wirkung der Unterbrechungshandlung erstreckt sich auf die gesamte Tat (§ 264 StPO), hinsichtlich derer das Verfahren durch die Handlung gefördert werden soll (BGH, Urteil vom 25. September 1979 - 1 StR 702/78; vgl. BGHSt 22, 105; 29, 315) [BGH 05.08.1980 - 1 StR 376/80].
  • BGH, 10.05.1983 - 1 StR 98/83

    Wertzeichenfälschung - Betrug - Tateinheit - Gesetzeseinheit

    Ihre Begründung beruht zudem auf der nach der Rechtsprechung des BGH (BGHSt 29, 311 [312 f.]) unzutreffenden Prämisse, das "Inverkehrbringen als echt" setze einen gutgläubigen Abnehmer voraus.
  • BGH, 08.05.2002 - 2 StR 138/02

    Beihilfe; Geldfälschung; Inverkehrbringen von Falschgeld (Vollendung bei Abgabe

    Zwar kann dieser Tatbestand auch durch die Weitergabe des Falschgelds an einen Eingeweihten verwirklicht werden (BGHSt 29, 311, 313 ff.; 35, 21, 23 f.; 42, 162, 168).
  • BGH, 16.05.2002 - 1 StR 96/02

    Inverkehrbringen von Falschgeld als echt (sich verschaffen; Rückerwerb; Rückgabe)

    Dazu reicht es auch aus, wenn das Falschgeld einem Eingeweihten zur freien Verfügung überlassen wird (vgl. BGHSt 29, 311, 313 f.; 42, 162, 167/168 m. w. N.).
  • BGH, 23.09.1981 - 5 StR 135/81
  • BGH, 29.03.1989 - 2 StR 55/89

    Förmliche Wiedereinbeziehung - Täuschung über die Beschaffung von

  • BGH, 06.11.1986 - 4 StR 580/86

    Vollendetes Inverkehrbringen von Falschgeld durch die Übergabe des Geldes an

  • BGH, 13.01.1983 - 1 StR 762/82

    Vorbereitungshandlungen beim Verbringen von Betäubungsmitteln über die Grenze -

  • BGH, 29.08.1984 - 3 StR 336/84

    Beihilfe zur Geldfälschung durch Unterstützung des Aushändigens von Falschgeld an

  • BGH, 28.02.1984 - 1 StR 822/83

    Ablehnung einer Revision der Staatsanwaltschaft mangels Rechtsfehlers -

  • BGH, 22.11.1984 - 1 StR 684/84

    Beihilfe zu einem Verbrechen des versuchten Inverkehrbringens falschen Geldes

  • OLG Düsseldorf, 25.11.1997 - 2 Ss 350/97
  • OLG Düsseldorf, 05.12.1985 - 5 Ss 227/85
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 23.04.1980 - 3 Ws 226/80   

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OLG Frankfurt, 23.04.1980 - 3 Ws 226/80 (https://dejure.org/1980,1361)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 23.04.1980 - 3 Ws 226/80 (https://dejure.org/1980,1361)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 23. April 1980 - 3 Ws 226/80 (https://dejure.org/1980,1361)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1980, 2535
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • OLG Nürnberg, 05.05.2014 - 2 Ws 704/13

    Strafrestaussetzung unter Auflagen: Unwirksamkeit eines Rechtsmittelverzichts

    Für die Teilanfechtung von Beschlüssen mit der Beschwerde gelten die gleichen Grundsätze wie für die Rechtsmittelbeschränkung bei Berufung und Revision (vgl. OLG Frankfurt NJW 1980, 2535; OLG Koblenz NStZ 1987, 24, 25; aA für die vorliegenden Fallkonstellation OLG Schleswig SchlHA 1991, 118).
  • OLG Frankfurt, 27.08.2004 - 3 Ws 845/04

    Verlegung eines Strafgefangenen in eine sozialtherapeutische Anstalt:

    Zum 2/3 Zeitpunkt ist nämlich gemeinsam sowohl über die Aussetzung der Strafe (§ 57 I StGB) als auch über die Aussetzung der Sicherungsverwahrung (§ 67c I StGB) zu entscheiden, § 67 V StGB steht dem nicht entgegen (vgl. Senat, NJW 1980, 2535 Beschl. v. 19.8.2004 - 3 Ws 892/04 - st. Rspr.; OLG Stuttgart, MDr1975, 241; Tröndle Fischer, § 57 Rn 5c; Müller-Metz, StV 2003, 42, 45f).
  • OLG Frankfurt, 08.03.2012 - 3 Ws 101/12

    Voraussetzungen von Art. 316e III EStGB

    Aus diesem Grunde kann auch jedenfalls für die Übergangszeit nicht daran festgehalten werden, dass über die Aussetzung der Maßregel und der Strafe einheitlich und gemeinsam zum Zwei-Drittelzeitpunkt zu entscheiden ist (vgl. hierzu Senat, NStZ-RR 1999, 348 [OLG Frankfurt am Main 20.07.1999 - 3 Ws 662/99] ; NJW 1980, 2535; KG, NStZ 1990, 54 [KG Berlin 15.09.1989 - 5 Ws 386/89] ; Beschl. v. 13.01.1998 - 5 Ws 635-636/97 - juris; OLG Hamm, Beschl. v. 06.11.2002 - 2 Ws 196/02 und v. 07.12.1999 - 4 Ws 454/99 - jew. juris; Veh, in: MüKo-StGB § 67c Rn 10 mwN).
  • OLG Frankfurt, 06.06.2013 - 3 Ws 343/13

    Strafvollstreckung: Zulässigkeit bindender Weisungen der

    Dies wurde z.B. dann angenommen, wenn eine Restfreiheitstrafe nach 2/3 Verbüßung und eine Maßregel ausgesetzt und lediglich die Aussetzung der Unterbringung zur Bewährung in einer Entziehungsanstalt isoliert angefochten wurde, weil beide Entscheidungen nur einheitlich ausfallen können (vgl. hierzu OLG Frankfurt MDR 1980, 777-778; Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Entscheidung vom 13. September 1982 - 1 Ws 254/82) oder in ein Fall, in dem eine prinzipiell isoliert anfechtbare Weisung, in einem Pflegeheim Wohnsitz zu nehmen, tragende und daher ausschlaggebende Grundlage für die Entscheidung der Aussetzung einer Maßregel war (so LG Stralsund NStZ-RR 2008, 58-59).
  • OLG Hamburg, 06.11.2002 - 2 Ws 196/02

    Zuständigkeit für die Aussetzung der Vollstreckung des Restes einer zeitigen

    Schließen sich an die Strafvollstreckung freiheitsentziehende Maßregeln der Besserung und (hier:) Sicherung an, so kommt die Aussetzung des Strafrestes nicht in Frage, es sei denn, dass zugleich gemäß § 67 c Abs. 1 StGB die Aussetzung des Maßregelvollzugs angeordnet wird (Schönke/Schröder-Stree, StGB, 26. Aufl., § 57 Rdn. 19; Tröndle/Fischer, StGB, 50. Aufl., § 57 Rdn. 11, § 67 c Rdn. 3 a; OLG Stuttgart MDR 1975, 241 ausdrücklich für die Sicherungsverwahrung, OLG Frankfurt, NJW 1980, 2535, 2536; jedenfalls für die Sicherungsverwahrung auch Leipziger Kommentar-Gribbohm, StGB, 11. Aufl., § 57 Rdn. 22; ferner Mrozynski, JR 1983, 183, 138 f).
  • OLG Koblenz, 07.01.1985 - 1 Ws 862/84
    Für die Teilanfechtung von Beschlüssen mit der Beschwerde geltend die gleichen Grundsätze wie für die Rechtsmittelbeschränkung bei der Berufung (§ 318 StPO ) und der Revision (vgl. OLG Frankfurt, NJW 1980, 2535).
  • KG, 28.04.2000 - 5 Ws 754/99

    Verlegung eines Gefangenen in eine sozialtherapeutische Anstalt zur

    Die Anforderungen an eine günstige Prognose sind aber bei der Entscheidung nach § 67 c Abs. 1 StGB nicht höher als bei derjenigen über eine Aussetzung der Vollstreckung der Strafe zum Zweidrittelzeitpunkt nach § 57 Abs. 1 StGB (vgl. OLG Frankfurt NJW 1980, 2535; OLG Stuttgart MDR 1975, 241; Tröndle/ Fischer, § 57 StGB Rdn. 5 c) .
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