Rechtsprechung
   BFH, 17.07.1980 - V R 124/75   

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https://dejure.org/1980,201
BFH, 17.07.1980 - V R 124/75 (https://dejure.org/1980,201)
BFH, Entscheidung vom 17.07.1980 - V R 124/75 (https://dejure.org/1980,201)
BFH, Entscheidung vom 17. Juli 1980 - V R 124/75 (https://dejure.org/1980,201)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    UStG (1951) § 1 Nr. 1 Satz 1, § 3 Abs. 1

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Zwei Umsätze bei der Verwertung von Sicherungsgut im Auftrag und für Rechnung des Sicherungsgebers

Papierfundstellen

  • BFHE 131, 120
  • NJW 1980, 2728 (Ls.)
  • ZIP 1980, 791
  • BStBl II 1980, 673
 
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 20.07.1978 - V R 2/75

    Die Umsatzsteuer aus der Verwertung von Sicherungsgut durch den

    Auszug aus BFH, 17.07.1980 - V R 124/75
    Zur Lieferung wird der Übereignungsvorgang erst, wenn der Gläubiger das Sicherungsgut mit dem Ziel seiner Befriedigung im eigenen Namen an Dritte veräußert (Urteil vom 20. Juli 1978 V R 2/75 , BFHE 126, 84, BStBl II 1978, 684, Umsatzsteuer-Rundschau 1979 S. 7 -UStR 1979, 7-).

    Es liegt allein in der Entscheidungsbefugnis des Sicherungsnehmers, nach Eintritt der Verwertungsreife das Sicherungsgut in diesem Sinne an sich zu ziehen (vgl. BFHE 126, 84, Abschn. 2 c der Gründe mit Anm. Weiß, UStR 1979, 7, sowie Weiß, UStR 1980, 76).

  • BGH, 24.10.1979 - VIII ZR 298/78

    Anspruch auf Herausgabe von Mietzins im Falle des Konkurses - Anfechtbarkeit von

    Auszug aus BFH, 17.07.1980 - V R 124/75
    Es entsteht mit dem Eintritt der Verwertungsreife (vgl. Urteil des Bundesgerichtshofs vom 24. Oktober 1979 VIII ZR 298/78 , Wertpapier-Mitteilungen 1979 S. 1326).
  • OLG Celle, 09.10.2013 - 14 U 55/13

    Ersatzfähigkeit der Umsatzsteuer bei Ersatzbeschaffung nach Totalschaden eines

    Denn nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs vom 17. Juli 1980 (NJW 1980, 2728 - juris Rdnr. 13 ff.) kommt es zu einem umsatzsteuerpflichtigen Lieferungsvorgang im Rahmen eines Sicherungsübereignungsgeschäftes nur und erst dann, wenn der Gläubiger das Sicherungsgut nach Eintritt der Verwertungsreife an Dritte veräußert.
  • BFH, 09.03.1995 - V R 102/89

    1. Auswechslung des Sicherungsgebers vor der Verwertung des Sicherungsguts - 2.

    Dementsprechend lasse sich im vorliegenden Fall das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 17. Juli 1980 V R 124/75 (BFHE 131, 120, BStBl II 1980, 673) nicht anwenden, das von zivilrechtlicher Wirksamkeit der zugrundeliegenden Sicherungsübereignung ausgegangen sei.

    Eine Verwertung sicherungshalber übereigneter Sachen durch Veräußerung an Dritte sei auch dann als Lieferung des Sicherungsnehmers anzusehen, wenn sie im Namen des Sicherungsgebers geschehe (Hinweis auf das BFH-Urteil in BFHE 131, 120, BStBl II 1980, 673).

    Der Klageabweisung durch das FG liegt dessen Überlegung zugrunde, die Ausführung der zwischen der KG und der Klägerin unter Zustimmung von A geschlossenen Kaufverträge vom 11. März 1987 stelle eine Verwertung von Sicherungsgut durch A dar, so daß die ständige BFH-Rechtsprechung zum sog. Doppelumsatz anwendbar sei (Lieferung des Sicherungsgebers an den Sicherungsnehmer und Lieferung des Sicherungsnehmers an einen Dritten - vgl. BFH-Urteil in BFHE 131, 120, BStBl II 1980, 673, unter 1. m. w. N. -).

    Alle diese Fälle sind - was das Zustandekommen eines Doppelumsatzes und den Zeitpunkt der Umsatzausführung anbelangt - umsatzsteuerrechtlich einheitlich zu behandeln (vgl. BFH-Urteil in BFHE 131, 120, BStBl II 1980, 673, unter 1. m. w. N.).

    Der zeitliche Aufschub des Umsatzes des Sicherungsgebers an den Sicherungsnehmer bis zur Verwertung des Sicherungsgutes (Umsatz des Sicherungsnehmers an den Dritten) beruht auf der Beurteilung der Sicherungsübereignung im Umsatzsteuerrecht (vgl. BFH-Urteile vom 20. Juli 1978 V R 2/75, BFHE 126, 84, BStBl II 1978, 684, und in BFHE 131, 120, BStBl II 1980, 673, unter 1.).

    Mit der Verwertungsreife (vgl. BFH-Urteil in BFHE 131, 120, BStBl II 1980, 673, unter 1. a) bzw. mit dem Beginn der Verwertung (vgl. BFH-Urteil in BFHE 126, 84, BStBl II 1978, 684, unter 1.) wird die Sicherungsübereignung ohne weiteres Zutun des Sicherungsgebers zur Lieferung.

    Denn die Formulierung des FG hält sich sehr eng an Worte im BFH-Urteil in BFHE 131, 120, BStBl II 1980, 673, unter 1. b letzter Satz, und diese enthalten keine Feststellung, sondern sind Teil der Darlegung der Rechtsfolge.

  • BFH, 23.07.2009 - V R 27/07

    Umsatzsteuer bei Verwertung von Sicherungseigentum

    Verwertet der Sicherungsnehmer --oder für dessen Rechnung der Sicherungsgeber-- schließlich in Ausübung seines Veräußerungsrechts das Sicherungsgut, vollendet sich der mit der Sicherungsübereignung eingeleitete Liefervorgang (Senatsurteil vom 17. Juli 1980 V R 124/75, BFHE 131, 120, BStBl II 1980, 673).
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Rechtsprechung
   BFH, 27.03.1980 - IV R 48/75   

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https://dejure.org/1980,1157
BFH, 27.03.1980 - IV R 48/75 (https://dejure.org/1980,1157)
BFH, Entscheidung vom 27.03.1980 - IV R 48/75 (https://dejure.org/1980,1157)
BFH, Entscheidung vom 27. März 1980 - IV R 48/75 (https://dejure.org/1980,1157)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BFHE 130, 328
  • NJW 1980, 2728 (Ls.)
  • DB 1980, 2063
  • BStBl II 1980, 328
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 22.09.1976 - IV R 20/76

    Arzt - Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit - Erstellung selbständiger

    Auszug aus BFH, 27.03.1980 - IV R 48/75
    Die Steuervergünstigung ist dem Kläger auch deshalb zu versagen, weil die Beurteilung des FG, daß die Gutachtertätigkeit des Klägers eine wissenschaftliche Tätigkeit im Sinne des § 34 Abs. 4 EStG gewesen sei, mit den inzwischen ergangenen BFH-Entscheidungen vom 12. Dezember 1974 IV R 198/71 (BFHE 115, 33 , BStBl II 1975, 476 ) und vom 22. September 1976 IV R 20/76 (BFHE 120, 204 , BStBl II 1977, 31 ) nicht in Einklang zu bringen ist.

    In dem weiteren Urteil IV R 20/76 hat der BFH außerdem entschieden, daß ein Arzt, der neben seiner nichtselbständigen Arbeit selbständig laufend ärztliche Gutachten über den Gesundheitszustand der von ihm untersuchten Personen erstellt, damit eine nach § 34 Abs. 4 EStG nichtbegünstigte, typische praktische Berufsarbeit im Sinne des § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG auch dann ausübt, wenn er keine eigene eingerichtete Arztpraxis besitzt.

  • BFH, 28.01.1971 - IV R 194/70

    Hochschullehrer - Verfassungsrechtsstreit - Prozeßbevollmächtigter -

    Auszug aus BFH, 27.03.1980 - IV R 48/75
    Das FA führt zur Begründung seiner Revision u.a. aus, das FG-Urteil verletze § 34 Abs. 4 in Verbindung mit § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG , weiche von dem BFH-Urteil vom 28. Januar 1971 IV R 194/70 (BFHE 102, 367 , BStBl II 1971, 684 ) ab, verstoße gegen den Inhalt der Akten und sei wegen mangelnder Sachaufklärung zu rügen.

    Der Senat kann deshalb offenlassen, ob er an der in dem Urteil IV R 194/70 angedeuteten Auffassung, daß bei vorübergehender Tätigkeit die Wiederholungsabsicht erforderlich sei, auch im Falle einer Entscheidungserheblichkeit festhalten und damit die oben erwähnte Ansicht von Littmann bestätigen würde.

  • BFH, 16.01.1958 - IV 104/57 U

    Steuerrechtliche Einordnung der freiberuflichen Nebentätigkeit eines angestellten

    Auszug aus BFH, 27.03.1980 - IV R 48/75
    Der Kläger übersieht, daß zur Berufstätigkeit eines Arztes auch die Tätigkeit derjenigen Ärzte gehört, die in medizinischen Fachgebieten tätig sind, bei denen der Zweck der Untersuchung aber nicht unmittelbar auf die Heilbehandlung gerichtet ist, bei denen also zusätzliche besondere Fähigkeiten gefordert werden, die in einem untrennbaren Zusammenhang zur ärztlichen Tätigkeit stehen (so bereits das BFH-Urteil vom 16. Januar 1958 IV 104/57 U, BFHE 66, 535, BStBl III 1958, 205, über den Fall eines Bakteriologen und Serologen).
  • BFH, 12.12.1974 - IV R 198/71

    Nichtselbständige Tätigkeit - Arzt - Ärztliches Gutachten - Gutachtenerstattung -

    Auszug aus BFH, 27.03.1980 - IV R 48/75
    Die Steuervergünstigung ist dem Kläger auch deshalb zu versagen, weil die Beurteilung des FG, daß die Gutachtertätigkeit des Klägers eine wissenschaftliche Tätigkeit im Sinne des § 34 Abs. 4 EStG gewesen sei, mit den inzwischen ergangenen BFH-Entscheidungen vom 12. Dezember 1974 IV R 198/71 (BFHE 115, 33 , BStBl II 1975, 476 ) und vom 22. September 1976 IV R 20/76 (BFHE 120, 204 , BStBl II 1977, 31 ) nicht in Einklang zu bringen ist.
  • BFH, 24.05.1962 - IV 74/61 U

    Abgrenzbarkeit von Einkünften aus dieser Gutachtertätigkeit von den übrigen

    Auszug aus BFH, 27.03.1980 - IV R 48/75
    Das entspricht den Grundsätzen der Rechtsprechung des BFH (Urteil vom 21. Juni 1956 IV 245/56 U, BFHE 63, 130, BStBl III 1956, 247, und Vorbescheid und Urteil vom 14. Dezember 1961/24. Mai 1962 IV 74/61 U, BFHE 75, 400, BStBl III 1962, 414).
  • BFH, 21.06.1956 - IV 245/56 U

    Steuerrechtliche Regelung in einer freiberuflichen Betätigung - Wissenschaftliche

    Auszug aus BFH, 27.03.1980 - IV R 48/75
    Das entspricht den Grundsätzen der Rechtsprechung des BFH (Urteil vom 21. Juni 1956 IV 245/56 U, BFHE 63, 130, BStBl III 1956, 247, und Vorbescheid und Urteil vom 14. Dezember 1961/24. Mai 1962 IV 74/61 U, BFHE 75, 400, BStBl III 1962, 414).
  • BFH, 12.11.1981 - IV R 187/79

    Gutachten über Erwerbsunfähigkeit - Krankheitsbefund - Invalidität -

    Geht man aber davon aus, daß die Gutachtertätigkeit des Klägers den Aufgabenkreis umfaßte, wie ihn der Kläger selbst dargelegt hat, so muß man mit dem FG zu dem Ergebnis gelangen, daß der Kläger mit seiner Gutachtertätigkeit eine ärztliche Berufstätigkeit i. S. des § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG ausgeübt hat, wie sie der Senat in seiner ständigen Rechtsprechung (vgl. BFHE 120, 204, BStBl II 1977, 31 und Urteil vom 27. März 1980 IV R 48/75, BFHE 130, 328) versteht und oben dargelegt hat.
  • BFH, 18.07.1985 - IV R 59/83

    Wissenschaftliche Tätigkeit - Beratender Volkswirt - Abfassung von Gutachten -

    Er hat damit - trotz des möglicherweise erheblichen Umfangs seiner Darlegungen - den Rahmen der praktischen Berufstätigkeit nicht verlassen (zur Gutachtertätigkeit eines Arztes, die ebenfalls seiner praktischen Berufstätigkeit zugerechnet wird, vgl. BFH-Urteil vom 27. März 1980 IV R 48/75, BFHE 130, 328).
  • BFH, 08.10.1981 - IV R 202/79

    Einkünfte aus ärztlicher Tätigkeit - Verträglichkeit eines Präparats -

    Das gilt insbesondere auch für die praktische Berufstätigkeit der Ärzte, zu der jede Art von medizinischen Untersuchungen gehört, gleichgültig, ob sie zum Zweck der vorbeugenden Prüfung des Gesundheitszustandes, zur Vornahme einer Heilbehandlung bei einem Kranken oder zur medizinischen Untersuchung im Rentenfeststellungs- und ähnlichen Verfahren erfolgt (BFH-Urteil vom 27. März 1980 IV R 48/75, BFHE 130, 328, m. w. N.).
  • BFH, 17.10.1985 - IV R 51/82

    Einordnung einer Tätigkeit eines Arztes hinsichtlich einer Substanztestung zur

    Das gilt insbesondere auch für die praktische Berufstätigkeit der Ärzte, zu der jede Art von medizinischen Untersuchungen gehört, gleichgültig, ob sie zum Zweck der vorbeugenden Prüfung des Gesundheitszustands, zur Vornahme einer Heilbehandlung bei einem Kranken oder zur medizinischen Untersuchung im Rentenfeststellungs- und ähnlichen Verfahren erfolgt (BFH-Urteil vom 27. März 1980 IV R 48/75, BFHE 130, 328, m. w. N.).
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Rechtsprechung
   BGH, 08.07.1980 - VI ZR 31/79   

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https://dejure.org/1980,5270
BGH, 08.07.1980 - VI ZR 31/79 (https://dejure.org/1980,5270)
BGH, Entscheidung vom 08.07.1980 - VI ZR 31/79 (https://dejure.org/1980,5270)
BGH, Entscheidung vom 08. Juli 1980 - VI ZR 31/79 (https://dejure.org/1980,5270)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • NJW 1980, 2728 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 09.11.1976 - III ZR 168/75

    Kosten und Streitwert der Anschlußrevision

    Auszug aus BGH, 08.07.1980 - VI ZR 31/79
    Der III. Zivilsenat hat in seinem Beschluß vom 9. November 1976 (BGHZ 67, 305 [BGH 09.11.1976 - III ZR 168/75]) die Frage geprüft, ob der Revisionskläger, wenn das Gericht (in Revisionsverfahren über nicht vermögensrechtliche Ansprüche mit einem 40.000 DM übersteigenden Wert) die Annahme seiner Revision ablehnt, nicht nur (nach § 97 ZPO) die Kosten seiner Revision trägt, sondern auch die Kosten der vom Gegner (zulässigerweise) eingelegten unselbständigen Anschlußrevision.

    Der VI. Zivilsenat sieht sich an einer solchen Entscheidung jedoch durch den Beschluß des III. Zivilsenats (BGHZ 67, 305 [BGH 09.11.1976 - III ZR 168/75]), übrigens u.a. auch durch die aus BGHZ 72, 339 ersichtliche Kostenrechtsprechung des VIII. Zivilsenats, gehindert und hat daher seit BGHZ 72, 339 in allen derartigen Fällen (es handelt sich um 12) bisher die Kostenentscheidung vorbehalten.

    Auf Nachweise für diese Rechtslage wird angesichts der Darstellung in BGHZ 67, 305 [BGH 09.11.1976 - III ZR 168/75] verzichtet.

    Insoweit haben die Ausführungen des III. Zivilsenats BGHZ 67, 305, 307 ff [BGH 09.11.1976 - III ZR 168/75] nach Ansicht des Senats auch noch Bestand, nachdem das Annahmeermessen des Revisionsgerichts durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in der erwähnten Weise eingeengt worden ist.

    Wenn der III. Zivilsenat in BGHZ 67, 305 [BGH 09.11.1976 - III ZR 168/75] diese schwere Unbilligkeit für den Revisionskläger hingenommen hat, obwohl die Begründung kaum tragfähig war, dann wird das allenfalls verständlich, weil die gleichzeitige regelwidrige Streitwertfestsetzung, die der Große Senat für Zivilsachen BGHZ 72, 339 wohl zu recht mißbilligt hat, die dem Revisionskläger davon drohende Unbilligkeit praktisch wieder vollkommen aufhob, so daß der besondere kostenrechtliche Grundsatz eigentlich nur theoretische Bedeutung hatte.

    Hilfsweise nicht im Hinblick auf die Annahme der Hauptrevision (vgl. BGHZ 67, 310 [BGH 09.11.1976 - III ZR 168/75]), sondern im Hinblick auf deren sachlichen Erfolg.

  • BGH, 05.10.1978 - GSZ 1/78

    Kostenstreitwert bei unselbständiger Anschlußrevision

    Auszug aus BGH, 08.07.1980 - VI ZR 31/79
    Inzwischen hat aber der Große Senat für Zivilsachen in seinem Beschluß vom 5. Oktober 1978 (BGHZ 72, 339) entschieden, daß die Werte von Revision und Anschlußrevision zu addieren seien.

    Der VI. Zivilsenat sieht sich an einer solchen Entscheidung jedoch durch den Beschluß des III. Zivilsenats (BGHZ 67, 305 [BGH 09.11.1976 - III ZR 168/75]), übrigens u.a. auch durch die aus BGHZ 72, 339 ersichtliche Kostenrechtsprechung des VIII. Zivilsenats, gehindert und hat daher seit BGHZ 72, 339 in allen derartigen Fällen (es handelt sich um 12) bisher die Kostenentscheidung vorbehalten.

    Wenn der III. Zivilsenat in BGHZ 67, 305 [BGH 09.11.1976 - III ZR 168/75] diese schwere Unbilligkeit für den Revisionskläger hingenommen hat, obwohl die Begründung kaum tragfähig war, dann wird das allenfalls verständlich, weil die gleichzeitige regelwidrige Streitwertfestsetzung, die der Große Senat für Zivilsachen BGHZ 72, 339 wohl zu recht mißbilligt hat, die dem Revisionskläger davon drohende Unbilligkeit praktisch wieder vollkommen aufhob, so daß der besondere kostenrechtliche Grundsatz eigentlich nur theoretische Bedeutung hatte.

  • BGH, 17.12.1951 - GSZ 2/51

    Unselbständige Anschlußrevision. Kosten

    Auszug aus BGH, 08.07.1980 - VI ZR 31/79
    Dabei kann außer Betracht bleiben, daß die unselbständige Anschlußrevision ebenso wie die unselbständige Anschlußberufung dogmatisch nicht als Rechtsmittel eingeordnet zu werden pflegt (vgl. BGHZ 4, 229).

    Unzutreffend ist diese Betrachtungsweise deshalb, weil nach heutigem Recht (deshalb ist auch aus der alten Entscheidung BGHZ 4, 229 insoweit nichts mehr zu folgern) für jedes Revisionsbegehren die Hürde der Annahmeverweigerung (bzw. der Zulassung) besteht.

  • BGH, 11.03.1981 - GSZ 1/80

    Kosten der Anschlußrevision bei Nichtannahme

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  • OLG Rostock, 21.12.2018 - 1 U 25/17

    Anschlussberufung: Kostentragung bei unverzüglicher Zurückweisung der Berufung

    "Mit Beschluß vom 20. November 1979 (VI ZR 31/79) hat der VI. Zivilsenat die Annahme der Revision abgelehnt.
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Rechtsprechung
   AG Bielefeld, 10.06.1980 - 34 F 6/80   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1980,3399
AG Bielefeld, 10.06.1980 - 34 F 6/80 (https://dejure.org/1980,3399)
AG Bielefeld, Entscheidung vom 10.06.1980 - 34 F 6/80 (https://dejure.org/1980,3399)
AG Bielefeld, Entscheidung vom 10. Juni 1980 - 34 F 6/80 (https://dejure.org/1980,3399)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Durchführung eines Scheidungsverfahrens; Anforderungen an die Unwiderlegbarkeit der Vermutung des Scheiterns einer Ehe; Voraussetzungen für die Vergabe des Sorgerechts

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1980, 2728 (Ls.)
 
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 25.04.1980 - 19 UF 45/80   

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https://dejure.org/1980,5024
OLG Celle, 25.04.1980 - 19 UF 45/80 (https://dejure.org/1980,5024)
OLG Celle, Entscheidung vom 25.04.1980 - 19 UF 45/80 (https://dejure.org/1980,5024)
OLG Celle, Entscheidung vom 25. April 1980 - 19 UF 45/80 (https://dejure.org/1980,5024)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • familienrecht-deutschland.de PDF

    BGB § 1587b; GAL; GG Art. 3, Art. 6
    Versorgungsausgleich; Einbeziehung des Altersgeldes nach dem Gesetz über die Altershilfe für Landwirte in § 1587b Abs. 3 BGB; Verfassungswidrigkeit der Norm.

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1980, 2728 (Ls.)
  • FamRZ 1980, 809 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • AG Oberhausen, 25.10.1978 - 41 F 124/77
    Auszug aus OLG Celle, 25.04.1980 - 19 UF 45/80
    Die sich in dem vorliegenden Verfahren aus § 1587b Abs. 3 BGB ergebende Verpflichtung zur Beitragszahlung begegnet verfassungsrechtlichen Bedenken; dabei bedarf es keiner Entscheidung, ob dies ohne Einschränkung zutrifft (so AmtsG Bonn NJW 1979, 318; AmtsG Oberhausen NJW 1979, 321; Diederichsen in Palandt, BGB 39. Aufl. § 1587b Anm. 4; Bogs, FamRZ 1978, 89; Diederichsen, ZSozRef 1979, 333 unter Einschränkung für bestimmte Versorgungsarten; AmtsG Mannheim, Vorlagebeschluß vom 24. Oktober 1979 - FamRZ 1979, 1032; OLG Bremen FamRZ 1980, 265; OLG Celle NdsRpfl 1980, 27 f), denn jedenfalls ist die Vorschrift des § 1587b Abs. 3 BGB nach Auffassung des Senats insoweit verfassungswidrig, als sie das Altersgeld nach dem Gesetz über eine Altershilfe für Landwirte vom 14. September 1965 [GAL - BGBl I 1449] in ihre Regelung einbezieht.
  • OLG Celle, 10.10.1980 - 12 UF 65/80
    Die sich aus § 1587b Abs. 3 BGB ergebende Verpflichtung zur Beitragszahlung hat der 19. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Celle (Beschluß vom 25. April 1980 - NdsRpfl 1980, 129) insoweit als verfassungswidrig angesehen, als jene Vorschrift das Altersgeld nach dem Gesetz über die Altershilfe für Landwirte vom 14. September 1965 (BGBl I 1449 [GAL]) in ihre Regelung einbezieht.
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