Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 12.03.1979

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   BVerfG, 22.05.1979 - 1 BvR 1077/77   

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BVerfG, 22.05.1979 - 1 BvR 1077/77 (https://dejure.org/1979,60)
BVerfG, Entscheidung vom 22.05.1979 - 1 BvR 1077/77 (https://dejure.org/1979,60)
BVerfG, Entscheidung vom 22. Mai 1979 - 1 BvR 1077/77 (https://dejure.org/1979,60)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 103 Abs. 1; ZPO a.F. § 529 Abs. 2 S. 1
    Anspruch auf rechtliches Gehör und Zurückweisung von Beweismitteln im Zivilprozeß

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 51, 188
  • NJW 1980, 277
  • MDR 1979, 728
 
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Wird zitiert von ... (89)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 01.02.1978 - 1 BvR 426/77

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung

    Auszug aus BVerfG, 22.05.1979 - 1 BvR 1077/77
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts verpflichtet die Garantie des rechtlichen Gehörs das Gericht, die Ausführungen der Prozeßbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (BVerfGE 42, 364 [367 f.] m.w.N.; 47, 182 [187]).
  • BVerfG, 02.12.1969 - 2 BvR 320/69

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerfG, 22.05.1979 - 1 BvR 1077/77
    Zwar gewährt Art. 103 Abs. 1 GG keinen Schutz gegen Entscheidungen, die den Sachvortrag eines Beteiligten aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts ganz oder teilweise außer Betracht lassen (BVerfGE 27, 248 [251]; 36, 92 [97]; 40, 101 [105]; 46, 315 [319] m.w.N.).
  • BVerfG, 24.03.1976 - 2 BvR 804/75

    Zwangsversteigerung I

    Auszug aus BVerfG, 22.05.1979 - 1 BvR 1077/77
    Es kommt somit nicht mehr darauf an, ob das Gericht nach § 139 ZPO verpflichtet war, bereits vor der mündlichen Verhandlung vom 28. September 1977 auf die nach seiner Ansicht fehlende notarielle Beurkundung der Vereinbarung vom 16. Mai 1974 hinzuweisen, und ob auch darin ein Grundrechtsverstoß zu erblicken wäre (vgl. BVerfGE 42, 64 [85 f.] - abw. Meinung).
  • BVerfG, 10.10.1973 - 2 BvR 574/71

    Versagung rechtlichen Gehörs

    Auszug aus BVerfG, 22.05.1979 - 1 BvR 1077/77
    Zwar gewährt Art. 103 Abs. 1 GG keinen Schutz gegen Entscheidungen, die den Sachvortrag eines Beteiligten aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts ganz oder teilweise außer Betracht lassen (BVerfGE 27, 248 [251]; 36, 92 [97]; 40, 101 [105]; 46, 315 [319] m.w.N.).
  • BVerfG, 05.10.1976 - 2 BvR 558/75

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Verkennung des Begriffs der

    Auszug aus BVerfG, 22.05.1979 - 1 BvR 1077/77
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts verpflichtet die Garantie des rechtlichen Gehörs das Gericht, die Ausführungen der Prozeßbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (BVerfGE 42, 364 [367 f.] m.w.N.; 47, 182 [187]).
  • BVerfG, 10.06.1975 - 2 BvR 1086/74

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerfG, 22.05.1979 - 1 BvR 1077/77
    Zwar gewährt Art. 103 Abs. 1 GG keinen Schutz gegen Entscheidungen, die den Sachvortrag eines Beteiligten aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts ganz oder teilweise außer Betracht lassen (BVerfGE 27, 248 [251]; 36, 92 [97]; 40, 101 [105]; 46, 315 [319] m.w.N.).
  • BVerfG, 23.11.1977 - 1 BvR 481/77

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Berufungsverfahren

    Auszug aus BVerfG, 22.05.1979 - 1 BvR 1077/77
    Zwar gewährt Art. 103 Abs. 1 GG keinen Schutz gegen Entscheidungen, die den Sachvortrag eines Beteiligten aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts ganz oder teilweise außer Betracht lassen (BVerfGE 27, 248 [251]; 36, 92 [97]; 40, 101 [105]; 46, 315 [319] m.w.N.).
  • BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79

    Präklusion I

    In diese Richtung wirkt einmal die Rechtsprechung, die sich mit der fehlerhaften Anwendung von Präklusionsvorschriften befaßt und die im Rahmen des § 528 Abs. 3 ZPO für die Prüfung von Bedeutung ist, ob das erstinstanzliche Gericht das Vorbringen "zu Recht" zurückgewiesen hat (vgl. BVerfGE 51, 188 ; Beschluß vom 29. April 1980 - 2 BvR 1441/79 - [EuGRZ 1980, S. 377]t; ferner BGH, NJW 1980, S. 1105 und S. 1167).

    Gleichwohl sind solche Präklusionsvorschriften, die auf eine Verfahrensbeschleunigung hinwirken sollen, in der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auch unter dem Blickpunkt des Art. 103 Abs. 1 GG als verfassungsmäßig beurteilt worden (vgl. BVerfGE 36, 92 [98]; 51, 188 [191] zu § 529 ZPO a.F. und Beschluß vom 29. April 1980 [a.a.O.] zu § 296 Abs. 1 ZPO n.F.).

  • BGH, 24.04.1985 - VIII ZR 95/84

    Leasingvertrag als verdecktes Abzahlungsgeschäft

    Zu einer Erklärung auf das gegnerische Vorbringen ist sie - bei Meidung der ansonsten drohenden Geständniswirkung (§ 138 Abs. 3 ZPO) - durch § 138 Abs. 2 ZPO gehalten (BVerfG NJW 1980, 277; KG NJW 1983, 580; Hensen NJW 1984, 1672).
  • BVerfG, 05.05.1987 - 1 BvR 903/85

    Präklusion II

    So ist eine Präklusion dann als ein Verstoß gegen den Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs beurteilt worden, wenn richterliches Fehlverhalten, namentlich eine unzulängliche Verfahrensleitung oder eine Verletzung der gerichtlichen Fürsorgepflicht, die Verzögerung mitverursacht hatte (BVerfGE 51, 188 [192]; 60, 1 [6]; Beschluß vom 14. April 1987 -- 1 BvR 162/84 --, Leitsatz 1 sowie Umdruck S. 10 f.).
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Rechtsprechung
   BVerfG, 12.03.1979 - 1 BvR 1034/78   

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https://dejure.org/1979,9387
BVerfG, 12.03.1979 - 1 BvR 1034/78 (https://dejure.org/1979,9387)
BVerfG, Entscheidung vom 12.03.1979 - 1 BvR 1034/78 (https://dejure.org/1979,9387)
BVerfG, Entscheidung vom 12. März 1979 - 1 BvR 1034/78 (https://dejure.org/1979,9387)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1980, 277
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