Weitere Entscheidung unten: VerfGH Bayern, 26.01.1979

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   BVerfG, 03.04.1979 - 1 BvR 733/78   

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BVerfG, 03.04.1979 - 1 BvR 733/78 (https://dejure.org/1979,34)
BVerfG, Entscheidung vom 03.04.1979 - 1 BvR 733/78 (https://dejure.org/1979,34)
BVerfG, Entscheidung vom 03. April 1979 - 1 BvR 733/78 (https://dejure.org/1979,34)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1361; GG Art. 103 Abs. 1
    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen unstreitigen Sachvortrags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 31, 126
  • BVerfGE 51, 126
  • NJW 1980, 278
  • Rpfleger 1979, 298
 
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Wird zitiert von ... (110)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 01.02.1978 - 1 BvR 426/77

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung

    Auszug aus BVerfG, 03.04.1979 - 1 BvR 733/78
    Zwar sind die Gerichte nicht verpflichtet, sich mit jedem Vorbringen in den Entscheidungsgründen ausdrücklich zu befassen (BVerfGE 13, 132 (149); 42, 364 (368); 47, 182 (187)).

    Das Bundesverfassungsgericht kann vielmehr grundsätzlich davon ausgehen, daß die Gerichte das entgegengenommene Parteivorbringen auch zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen haben (BVerfGE 40, 101 (104f); 47, 182 (187)).

    Ergibt sich aber aus den Umständen des Einzelfalles, daß tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei der Entscheidung ersichtlich nicht erwogen wurde, so wird dadurch der Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt (BVerfGE 27, 248 (251f); 47, 182 (187f)).

  • BVerfG, 05.10.1976 - 2 BvR 558/75

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Verkennung des Begriffs der

    Auszug aus BVerfG, 03.04.1979 - 1 BvR 733/78
    Zwar sind die Gerichte nicht verpflichtet, sich mit jedem Vorbringen in den Entscheidungsgründen ausdrücklich zu befassen (BVerfGE 13, 132 (149); 42, 364 (368); 47, 182 (187)).
  • BVerfG, 10.06.1975 - 2 BvR 1086/74

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerfG, 03.04.1979 - 1 BvR 733/78
    Das Bundesverfassungsgericht kann vielmehr grundsätzlich davon ausgehen, daß die Gerichte das entgegengenommene Parteivorbringen auch zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen haben (BVerfGE 40, 101 (104f); 47, 182 (187)).
  • BVerfG, 02.12.1969 - 2 BvR 320/69

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerfG, 03.04.1979 - 1 BvR 733/78
    Ergibt sich aber aus den Umständen des Einzelfalles, daß tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei der Entscheidung ersichtlich nicht erwogen wurde, so wird dadurch der Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt (BVerfGE 27, 248 (251f); 47, 182 (187f)).
  • BVerfG, 23.11.1977 - 1 BvR 481/77

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Berufungsverfahren

    Auszug aus BVerfG, 03.04.1979 - 1 BvR 733/78
    In seiner den Anforderungen des § 519 Abs. 3 ZPO genügenden Berufungsbegründung hat der Beschwerdeführer auch auf das Wohnrecht hingewiesen, indem er rügt, das Amtsgericht sei auf zahlreiche von ihm vorgetragene Einzelheiten über die Bedürftigkeit der Klägerin nicht eingegangen (vgl BVerfGE 36, 92 (99f); 46, 315 (320)).
  • BVerfG, 10.10.1973 - 2 BvR 574/71

    Versagung rechtlichen Gehörs

    Auszug aus BVerfG, 03.04.1979 - 1 BvR 733/78
    In seiner den Anforderungen des § 519 Abs. 3 ZPO genügenden Berufungsbegründung hat der Beschwerdeführer auch auf das Wohnrecht hingewiesen, indem er rügt, das Amtsgericht sei auf zahlreiche von ihm vorgetragene Einzelheiten über die Bedürftigkeit der Klägerin nicht eingegangen (vgl BVerfGE 36, 92 (99f); 46, 315 (320)).
  • BVerfG, 03.10.1961 - 2 BvR 4/60

    Bayerische Feiertage

    Auszug aus BVerfG, 03.04.1979 - 1 BvR 733/78
    Zwar sind die Gerichte nicht verpflichtet, sich mit jedem Vorbringen in den Entscheidungsgründen ausdrücklich zu befassen (BVerfGE 13, 132 (149); 42, 364 (368); 47, 182 (187)).
  • BVerfG, 22.10.1986 - 2 BvR 197/83

    Solange II

    Zwar verpflichteten die genannten verfassungsrechtlichen Grundsätze den Europäischen Gerichtshof nicht, jedes Vorbringen der am Vorabentscheidungsverfahren Beteiligten in den Gründen ausdrücklich zu bescheiden; jedoch müßten die wesentlichen, der Rechtsverfolgung dienenden Tatsachenbehauptungen in den schriftlichen Entscheidungsgründen verarbeitet werden (unter Hinweis auf BVerfGE 51, 126 (129) und 54, 86 (91 f.)), da sich andernfalls der Eindruck einer Rechtsverweigerung aufdränge.
  • BVerfG, 23.05.2018 - 1 BvR 97/14

    Vorschriften über die Pflicht zur Abgabe landwirtschaftlicher Höfe als

    Auch wenn die schriftlichen Entscheidungsgründe zu einem bestimmten Beteiligtenvortrag nichts enthalten, ist in der Regel davon auszugehen, dass die Gerichte dieses Vorbringen pflichtgemäß zur Kenntnis genommen und bei der Entscheidung berücksichtigt haben (vgl. BVerfGE 28, 378 ; 51, 126 ; 86, 133 ; 96, 205 ).
  • BVerfG, 30.06.2014 - 2 BvR 792/11

    Verwerfung der Revision in Strafsachen auch ohne mündliche Verhandlung möglich

    aa) Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass die Gerichte das von ihnen entgegengenommene Beteiligtenvorbringen zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen haben (vgl. BVerfGE 51, 126 ; 54, 43 ; 86, 133 ; 87, 363 ; 96, 205 ).
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Rechtsprechung
   VerfGH Bayern, 26.01.1979 - 94-VI-77   

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https://dejure.org/1979,10368
VerfGH Bayern, 26.01.1979 - 94-VI-77 (https://dejure.org/1979,10368)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 26.01.1979 - 94-VI-77 (https://dejure.org/1979,10368)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 26. Januar 1979 - 94-VI-77 (https://dejure.org/1979,10368)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1980, 278
 
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Wird zitiert von ...

  • BGH, 13.02.1980 - VIII ZR 61/79

    Zurückweisung eines Vortrags einer Partei als verspätet; Geltung des gesetzliches

    § 528 ZPO n.F. gibt keinen Anhaltspunkt für eine andere Beurteilung (vgl. BayVerfGH, Beschluß vom 26. Januar 1979 - Vf 94 - VI 77 = NJW 1980, 278).
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