Weitere Entscheidung unten: BGH, 22.04.1980

Rechtsprechung
   BGH, 08.07.1980 - VI ZR 176/78   

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https://dejure.org/1980,172
BGH, 08.07.1980 - VI ZR 176/78 (https://dejure.org/1980,172)
BGH, Entscheidung vom 08.07.1980 - VI ZR 176/78 (https://dejure.org/1980,172)
BGH, Entscheidung vom 08. Juli 1980 - VI ZR 176/78 (https://dejure.org/1980,172)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines Unternehmens auf Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz wegen Äußerungen in einem Buch - Voraussetzungen eines Berichtigungsbeschlusses - Beiträge aus Medizin und Pharmazie zu den nationalsozialistischen Euthanasieprogrammen und ...

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Das Medizin-Syndikat IV

    Art. 5 Abs. 1 GG

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Revisionszulassung im Berichtigungsbeschluß

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 78, 22
  • NJW 1980, 2813
  • ZIP 1980, 924
  • MDR 1981, 41
  • GRUR 1981, 80
 
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Wird zitiert von ... (66)Neu Zitiert selbst (25)

  • BGH, 03.06.1975 - VI ZR 123/74

    Voraussetzungen des zivilrechtlichen Anspruchs auf Unterlassung - Rufschädigung

    Auszug aus BGH, 08.07.1980 - VI ZR 176/78
    Nicht anders als Kapitalgesellschaften (Senatsurteile vom 18. Juni 1974 - VI ZR 16/73 = NJW 1974, 1762 und vom 3. Juni 1975 - VI ZR 123/74 = NJW 1975, 1882, 1883) genießen auch Personengesellschaften des Handelsrechts als solche zivilrechtlichen Ehrenschutz (RGZ 95, 339, 341; Helle, Der Schutz der Persönlichkeit, der Ehre und des wirtschaftlichen Rufs im Privatrecht, 2. Aufl. S. 95; vgl. auch Wenzel, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 2. Aufl. Rdz. 3.128 mit Nachw.), wenn und soweit ihr sozialer Geltungsanspruch in ihrem Aufgabenbereich betroffen wird.

    Zwar ist ihm darin zuzustimmen, daß dem Richter durch Art. 5 GG auch für die nähere Ausgestaltung eines Veröffentlichungsverbots aufgrund eines Unterlassungsanspruchs Grenzen gezogen sind, die sich an Wesen und Bedeutung der freien Meinungsäußerung ausrichten (vgl. BGHZ 57, 325, 331 [BGH 30.11.1971 - VI ZR 115/70] und Senatsurteil vom 3. Juni 1975 - VI ZR 123/74 - NJW 1975, 1882, 1885).

  • BGH, 22.12.1959 - VI ZR 175/58

    Burschenschaft - § 823 Abs. 1 BGB, Allgemeines Persönlichkeitsrecht,

    Auszug aus BGH, 08.07.1980 - VI ZR 176/78
    Ein Zusatz dieser Art nimmt den verzerrenden Akzenten der "unbereinigten" Fassung, mit denen, wie ausgeführt, auch die "bereinigte" Fassung belastet ist, ihr Gewicht; er rückt das durch die "unbereinigte" Fassung verzeichnete Bild über die subjektive Einstellung der Mitarbeiter der Klägerin gegenüber den Sterilisationsvorhaben sowohl für die Veröffentlichung der "Studien" als auch für die hieran anschließende Mitwirkung an Versuchen wieder zurecht (vgl. BGHZ 31, 308, 319).
  • BGH, 19.09.1961 - VI ZR 259/60

    Ginseng - Geldentschädigung für Persönlichkeitsrechtsverletzung

    Auszug aus BGH, 08.07.1980 - VI ZR 176/78
    Dies folgt bereits aus der Funktion dieser billigen Entschädigung, die in erster Linie der verletzten Persönlichkeit Genugtuung verschaffen soll (vgl. BGHZ 35, 363, 367 [BGH 19.09.1961 - VI ZR 259/60]; 39, 124, 133; Senatsurteil vom 4. Juni 1974 - VI ZR 68/73 = VersR 1974, 1080, 1082).
  • BGH, 05.03.1963 - VI ZR 55/62

    Fernsehansagerin - 'ausgemolkene Ziege' - §§ 823 Abs. 1, 847, 31 BGB, § 253 BGB,

    Auszug aus BGH, 08.07.1980 - VI ZR 176/78
    Dies folgt bereits aus der Funktion dieser billigen Entschädigung, die in erster Linie der verletzten Persönlichkeit Genugtuung verschaffen soll (vgl. BGHZ 35, 363, 367 [BGH 19.09.1961 - VI ZR 259/60]; 39, 124, 133; Senatsurteil vom 4. Juni 1974 - VI ZR 68/73 = VersR 1974, 1080, 1082).
  • BGH, 20.03.1968 - I ZR 44/66

    "Mephisto"; Grundlagen des Unterlassungsanspruchs wegen Verletzung des

    Auszug aus BGH, 08.07.1980 - VI ZR 176/78
    Sie fordert dem Autor auch keine Relativierung des schutzwürdigen Anliegens seiner Kritik ab, sondern nur eine vollständigere Sachaussage, die belegt ist, daher ihm in ihrer Fassung nicht vom Gericht vorgeschrieben wird (vgl. dazu das "Mephisto"-Urteil des BGH vom 20. März 1968 - I ZR 44/66 - NJW 1968, 1773, 1778 [BGH 20.03.1968 - I ZR 44/66] [insoweit nicht in BGHZ 50, 133]), und auch dies nicht, um der Klägerin in der Darstellung der "bereinigten" Fassung eine faire Behandlung durch ihren Kritiker zu verschaffen, was nicht zulässig wäre, sondern allein um deswillen, weil ohne solchen Zusatz das durch die "unbereinigte" Fassung verzerrte Bild über die Klägerin durch eine erneute Veröffentlichung wiederbelebt zu werden droht.
  • BGH, 24.06.1969 - VI ZR 45/67

    "Luftfrachtführer" beim Chartervertrag

    Auszug aus BGH, 08.07.1980 - VI ZR 176/78
    Soweit materielle Zukunftsschäden der Klägerin in Frage stehen, ist ihrer Revision freilich zuzugeben, daß ihr Feststellungsinteresse zwar die Wahrscheinlichkeit eines Schadenseintritts voraussetzt, daß aber an sie nicht zu hohe Anforderungen gestellt werden dürfen, um dem Betroffenen nicht vorschnell die Möglichkeiten zum Ersatz eines später wirklich entstehenden Schadens abzuschneiden (vgl. Senatsurteil vom 24. Juni 1969 - VI ZR 45/67 = VersR 1969, 942, 944 und BGH Urteil vom 10. Mai 1974 - I ZR 80/73 = LM § 16 UWG Nr. 69 m.w.Nachw.).
  • BGH, 26.01.1971 - VI ZR 95/70

    Persönlichkeitsrecht - Verletzung - Immaterieller Schaden - Genugtuung -

    Auszug aus BGH, 08.07.1980 - VI ZR 176/78
    Daran, den Entschädigungsanspruch des persönlich Betroffenen durch eigene Ansprüche der Gesellschaft zu verstärken oder gar auszuweiten, besteht kein unabweisbares Interesse, das nach gefestigten Rechtsprechungsgrundsätzen für eine Entschädigung aus Rufbeeinträchtigungen zu fordern ist (Senatsurteil vom 26. Januar 1971 - VI ZR 95/70 = NJW 1971, 698 mit Nachw.).
  • BGH, 30.11.1971 - VI ZR 115/70

    Pflicht eines Presseorgans zur Mitteilung über Freispruch

    Auszug aus BGH, 08.07.1980 - VI ZR 176/78
    Zwar ist ihm darin zuzustimmen, daß dem Richter durch Art. 5 GG auch für die nähere Ausgestaltung eines Veröffentlichungsverbots aufgrund eines Unterlassungsanspruchs Grenzen gezogen sind, die sich an Wesen und Bedeutung der freien Meinungsäußerung ausrichten (vgl. BGHZ 57, 325, 331 [BGH 30.11.1971 - VI ZR 115/70] und Senatsurteil vom 3. Juni 1975 - VI ZR 123/74 - NJW 1975, 1882, 1885).
  • BGH, 10.05.1974 - I ZR 80/73
    Auszug aus BGH, 08.07.1980 - VI ZR 176/78
    Soweit materielle Zukunftsschäden der Klägerin in Frage stehen, ist ihrer Revision freilich zuzugeben, daß ihr Feststellungsinteresse zwar die Wahrscheinlichkeit eines Schadenseintritts voraussetzt, daß aber an sie nicht zu hohe Anforderungen gestellt werden dürfen, um dem Betroffenen nicht vorschnell die Möglichkeiten zum Ersatz eines später wirklich entstehenden Schadens abzuschneiden (vgl. Senatsurteil vom 24. Juni 1969 - VI ZR 45/67 = VersR 1969, 942, 944 und BGH Urteil vom 10. Mai 1974 - I ZR 80/73 = LM § 16 UWG Nr. 69 m.w.Nachw.).
  • BGH, 04.06.1974 - VI ZR 68/73

    Persönlichkeitsschutz Verstorbener - Grobe Entstellung - Angehörige -

    Auszug aus BGH, 08.07.1980 - VI ZR 176/78
    Dies folgt bereits aus der Funktion dieser billigen Entschädigung, die in erster Linie der verletzten Persönlichkeit Genugtuung verschaffen soll (vgl. BGHZ 35, 363, 367 [BGH 19.09.1961 - VI ZR 259/60]; 39, 124, 133; Senatsurteil vom 4. Juni 1974 - VI ZR 68/73 = VersR 1974, 1080, 1082).
  • BGH, 08.07.1980 - VI ZR 158/78

    Entlastung eines Verlags von der Haftung für durch ein Buch bewirkte

  • BGH, 08.07.1980 - VI ZR 162/78

    Unterlassungsklage gegen grobe Entstellungen des Lebensbildes eines verstorbenen

  • RG, 12.05.1919 - VI 374/18

    Klageberechtigung des Teilhabers einer offenen Handelsgesellschaft ; Zulässigkeit

  • BGH, 08.07.1980 - VI ZR 159/78

    Ehrenscbutz gegen "verdeckte" Behauptungen

  • BGH, 08.03.1956 - III ZR 265/54

    Zulassung der Revision in Urteilsberichtigung

  • BGH, 25.09.1958 - VII ZR 104/57

    Rechtsmittel

  • BGH, 18.05.1971 - VI ZR 220/69

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer rechtswidrigen Ehrverletzung - Umfang der

  • BGH, 30.05.1974 - VI ZR 199/72

    Negatorisches Klagebegehren - Vermögensrechtliche Natur - Persönlichkeitsrecht

  • BGH, 18.06.1974 - VI ZR 16/73

    Ehrverletzende Werturteile - Presseveröffentlichung - Wertung - Unzulässigkeit

  • BGH, 01.02.1977 - VI ZR 204/74

    "Halsabschneider"

  • BGH, 30.05.1978 - VI ZR 117/76

    "Will Ulrike Gnade oder freies Geleit?" (Heinrich Böll; DER SPIEGEL 3/1972)

  • BGH, 30.11.1979 - I ZR 30/79

    Korrektur zur Annahme einer Revision durch das zuständige Gericht - Anforderungen

  • BVerfG, 07.12.1976 - 1 BvR 460/72

    Flugblatt

  • OLG Stuttgart, 11.06.1975 - 4 U 142/74

    Rechtsschutzinteresse bei weit zurückliegendem Sachverhalt; Einordnung eines

  • BAG, 04.06.1969 - 4 AZR 418/68

    Berichtigungsbeschluß - Zulassung eines Rechtsmittels - Bundungswirkung -

  • BFH, 28.09.2017 - IV R 50/15

    Überschreiten privater Vermögensverwaltung - Verklammerung auch bei unbeweglichen

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) und des Bundesgerichtshofs (BGH) darf eine im Urteil übersehene Revisionszulassung nur dann durch einen Berichtigungsbeschluss nach § 319 der Zivilprozessordnung (ZPO) nachgeholt werden, wenn die Tatsache, dass die Revisionszulassung beschlossen und nur versehentlich nicht im Urteil ausgesprochen worden war, aus dem Zusammenhang des Urteils selbst oder mindestens aus den Vorgängen bei seinem Erlass oder seiner Verkündung nach außen hervorgetreten ist (z.B. BAG-Urteil vom 23. Mai 1973  4 AZR 364/72, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1973, 556; BGH-Urteil vom 8. Juli 1980 VI ZR 176/78, BGHZ 78, 22).
  • BGH, 20.11.2018 - II ZR 12/17

    Legitimationswirkung auch bei eingezogenen Geschäftsanteilen; Darstellen der

    Dies ist etwa der Fall, wenn ohne die Voraussetzungen des § 319 ZPO nachträglich erstmals die Statthaftigkeit eines Rechtsmittels herbeigeführt wird (vgl. BGH, Urteil vom 8. März 1956 - III ZR 265/54, BGHZ 20, 188, 191 ff.; Urteil vom 8. Juli 1980 - VI ZR 176/78, BGHZ 78, 22, 23; Urteil vom 14. Juli 1994 - IX ZR 193/93, BGHZ 127, 74, 76 f.; Beschluss vom 11. Mai 2004 - VI ZB 19/04, NJW 2004, 2389) oder wenn der Beschluss tatsächlich keine Berichtigung nach § 319 ZPO zum Gegenstand hat, also ohne gesetzliche Grundlage ergangen ist (vgl. BGH, Urteil vom 12. Januar 1984 - III ZR 95/82, NJW 1985, 742).
  • BGH, 26.06.1981 - I ZR 73/79

    Carrera

    Wie der Bundesgerichtshof wiederholt entschieden hat, haben deshalb auch sie im Rahmen ihres Wesens und der ihnen vom Gesetz zugewiesenen Funktionen Anspruch auf Persönlichkeitsschutz (BGH LM Art. 5 GG Nr. 36 - NJW 1974, 1962 - GRUR 1975, 208 - Deutschland-Stiftung; LM § 1004 BGB Nr. 137 - NJW 1975, 1882 - GRUR 1976, 210 - Der Geist von Oberzell; GRUR 1981, 80, 83 - Das Medizin-Syndikat IV).
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Rechtsprechung
   BGH, 22.04.1980 - KZR 4/79   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1980,2424
BGH, 22.04.1980 - KZR 4/79 (https://dejure.org/1980,2424)
BGH, Entscheidung vom 22.04.1980 - KZR 4/79 (https://dejure.org/1980,2424)
BGH, Entscheidung vom 22. April 1980 - KZR 4/79 (https://dejure.org/1980,2424)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit eines Ausschlusses aus einer Vereinigung von Taxiunternehmen - Mitwirkung nicht stimmberechtigter Personen bei der Beschlussfassung - Verpflichtung zum Verzicht auf eine über die Wagenzahl von 73 Taxen hinausgehende Erteilung von Taxikonzessionen - Begriff ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1980, 2813
  • MDR 1980, 825
  • GRUR 1980, 940
  • DB 1980, 1934
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 09.11.1972 - II ZR 63/71

    Fehlerhafte Vereinswahlen

    Auszug aus BGH, 22.04.1980 - KZR 4/79
    Im allgemeinen ist das schon dann anzunehmen, wenn eine der Abstimmung vorausgehende Aussprache vorgesehen war und sich im Einzelfalle nicht ausschließen läßt, daß der unberechtigte Dritte die Stimmabgabe der Mitglieder und damit das Ergebnis der Beschlußfassung im Sinne seiner eigenen - unzulässigen - Stimmabgabe wesentlich beeinflußt hat (BGHZ 59, 369, 374 ff zum Fall, daß der Verein nicht erschienene Mitglieder nicht ordnungsgemäß geladen hatte).
  • BGH, 18.12.1967 - II ZR 211/65

    Teilnahme Dritter an Vereinsbeschlüssen

    Auszug aus BGH, 22.04.1980 - KZR 4/79
    Bei der erneuten Verhandlung wird zu beachten sein, daß die Beklagte insoweit darlegungs- und beweispflichtig ist (vgl. BGHZ 49, 209).
  • BGH, 08.10.1958 - KZR 1/58

    Vertikale Preisempfehlungen

    Auszug aus BGH, 22.04.1980 - KZR 4/79
    Denn § 1 GWB erfaßt nach Wortlaut, Sinn und Zweck in gleicher Weise wie § 15 GWB (vgl. hierzu BGHZ 28, 208, 217 f) auch solche Tatbestände, bei denen der einzelne in seiner Entschließungsfreiheit, bestimmte unternehmerische Markthandlungen vorzunehmen, im Rechtssinne frei ist, bei denen aber vertragliche oder satzungsmäßige Bindungen bestehen, die den Gebrauch dieser Freiheit mit bestimmten wirtschaftlichen Nachteilen verknüpfen.
  • BGH, 28.06.1977 - KVR 2/77

    Genossenschaft mit dem Ziel der Errichtung des Betriebes von Anlagen und

    Auszug aus BGH, 22.04.1980 - KZR 4/79
    Das Berufungsgericht beruft sich für seine gegenteilige Auffassung zu Unrecht auf die Entscheidung des erkennenden Senats vom 28. Juni 1977 (KVR 2/77, WuW/E 1495): In jenem Falle hat der Senat nicht - wie das Berufungsgericht offenbar meint - die Ausschließung als zulässig erachtet.
  • BGH, 01.10.1985 - KVR 2/84

    Ablehnung des Antrages auf Aufnahme als Mitglied in einer Züchterorganisation -

    Das Beschwerdegericht hat nicht übersehen, daß die Beschwerdeführerin auch Dienstleistungen gewerblicher Art für ihre Mitglieder erbringt und daß Vereinigungen, die nur derartige bestimmte Leistungen für ihre Mitglieder erbringen, nicht dieser Vorschrift unterfallen (BGHZ 33, 259, 260 - Molkereigenossenschaft; BGH, Urt. v. 22.4.1980 - KZR 4/79, WuW/E 1707, 1708 - Taxi-Besitzervereinigung).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (BGHZ 33, 259, 260 - Molkereigenossenschaft; Urt. v. 22.4.1980 - KZR 4/79, WuW/E 1707, 1708 - Taxi-Besitzervereinigung) unterfallen Verbände, die nicht die Aufgabe einer Wirtschafts- oder Berufsvereinigung haben, nämlich die umfassende Förderung der gemeinsamen wirtschaftlichen, berufsständischen und sozialen Interessen ihrer Mitglieder und ihre Vertretung nach außen, nicht der Vorschrift des § 27 GWB (BGH, Urt. v. 9.12.1969, KZR 4/69, WuW/E 1061, 1062 - Zeitungsgroßhandel II; Deutscher Landseer Club a.a.O.).

  • OLG Düsseldorf, 01.10.2014 - U (Kart) 6/14

    Anspruch eines Produzenten von Speichermedien auf Aufnahme in einen Verband

    Damit findet eine umfassende Vertretung der wirtschaftlichen (oder beruflichen) Interessen der Mitglieder in ihrer Gesamtheit (vgl. hierzu BGH, Beschluss v. 13.11.1979 -KVR 1/79, WuW/E BGH 1726, Rz. 11 bei juris - Deutscher Landseer-Club ; BGH, Urteil v. 22.4.1980 -KZR 4/79, WuW/E BGH 1707, Rz. 19 bei juris - Taxi-Besitzer-Vereinigung ) nicht statt.
  • LG Mannheim, 08.10.2010 - 7 O 20/10

    Kartellrecht: Wirksamkeit einer Endschaftsbestimmung in einem Konzessionsvertrag

    Die Bestimmung erfasst dabei auch solche Fälle, in denen der Einzelne zwar im Rechtssinne in seiner Entschließungsfreiheit, eine bestimmte unternehmerische Markthandlung vorzunehmen, frei ist, in denen aber vertragliche Bindungen bestehen, die den Gebrauch dieser Freiheit mit bestimmten wirtschaftlichen Nachteilen verknüpfen (BGH WuW/E 1707 ff. (1708) = GRUR 1980, 940 ff. - Taxi-Besitzer-Vereinigung ).
  • LG Frankfurt/Main, 24.09.2008 - 6 O 342/08

    Verstoß gegen das Verbot wettbewerbsbeschränkender Beschlüsse von

    Die Antragsgegnerin stellt sich als Unternehmensvereinigung im Sinne § 1 GWB dar (für Taxigenossenschaften vgl. BGH GRUR 1980, 940 - Taxi-Besitzer-Vereinigung).
  • BGH, 18.11.1986 - KVZ 1/86

    Rechtsmittel

    Der Senat hat bereits in denEntscheidungen vom 28.6.1977 - KVR 2/77 -, WuW/E BGH 1495 - Autoruf-Genossenschaft - undvom 22.4.1980 - KZR 4/79 -, WuW/E BGH 1707 - Taxi-Besitzervereinigung - ausgeführt, daß § 26 Abs. 2 GWB auf die Rechtsbeziehungen zwischen Taxiunternehmern und ihren genossenschaftlichen Zusammenschlüssen anzuwenden ist.
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