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   OLG Köln, 13.06.1979 - 3 Ss 1069/78   

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OLG Köln, 13.06.1979 - 3 Ss 1069/78 (https://dejure.org/1979,4240)
OLG Köln, Entscheidung vom 13.06.1979 - 3 Ss 1069/78 (https://dejure.org/1979,4240)
OLG Köln, Entscheidung vom 13. Juni 1979 - 3 Ss 1069/78 (https://dejure.org/1979,4240)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1980, 302
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 01.08.2018 - 5 StR 228/18

    Keine unzulässige Beschränkung der Verteidigung bei fehlender frontaler Sicht des

    Dies gilt unabhängig von der Frage, ob die Rüge nach § 338 Nr. 8 StPO die Verletzung einer besonderen Verfahrensnorm voraussetzt (vgl. BGH, Urteil vom 26. Mai 1981 - 1 StR 48/81, BGHSt 30, 131, 137 mwN) oder gerade in Fällen wie dem vorliegenden eine Art "Auffangtatbestand' darstellt, auf den unmittelbar zurückgegriffen werden kann (vgl. nur OLG Köln, NJW 1980, 302; Dahs, Die Revision im Strafprozess, 9. Aufl. 2017, Rn. 216; umfassend Franke in Löwe/Rosenberg, 26. Aufl., § 338 Rn. 125 ff. mwN).
  • OLG Köln, 13.12.1985 - Ss 756/85

    Revisionsgründe; Absolute Revisionsgründe; Beweisantrag

    Eine unzulässige Beschränkung der Verteidigung kann auch vorliegen, wenn keine den Schutz des Angeklagten bezweckende besondere Norm des Strafverfahrensrechts verletzt wurde (OLG Köln NJW 1980, 302).
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