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   BGH, 08.11.1979 - III ZR 115/78   

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https://dejure.org/1979,2057
BGH, 08.11.1979 - III ZR 115/78 (https://dejure.org/1979,2057)
BGH, Entscheidung vom 08.11.1979 - III ZR 115/78 (https://dejure.org/1979,2057)
BGH, Entscheidung vom 08. November 1979 - III ZR 115/78 (https://dejure.org/1979,2057)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Bewertung von Teilstücken eines finanzierten Abzahlungsgeschäfts - Voraussetzungen für das Vorliegen eines finanzierten Abzahlungsgeschäfts - Anforderungen an die Auslegung eines Darlehensvertrages

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1980, 782
  • MDR 1980, 288
  • DB 1980, 298
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 21.06.1979 - III ZR 62/78

    Klage auf Zahlung rückständiger Darlehensraten - Einheit zwischen Kaufvertrag und

    Auszug aus BGH, 08.11.1979 - III ZR 115/78
    Daher kann ein Käufer unter besonderen Umständen dem Kreditgeber nach den Grundsätzen von Treu und Glauben (§ 242 BGB) bestimmte Einwendungen aus dem Kaufvertrag entgegensetzen, wenn sonst die Risiken der an einem solchen Geschäft Beteiligten nicht angemessen verteilt wären (vgl. zuletzt Senatsurteil vom 21. Juni 1979 - III ZR 62/78 = WM 1979, 1180 m.w. Nachw.).

    Der Hinweis der Klägerin in Nr. 2 ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf die Unabhängigkeit des Kaufvertrages von dem Darlehensvertrag und der Ausschluß von Einwendungen aus dem Kaufvertrag, unterrichtete einen Durchschnittsleser, auf den hier abzustellen ist, nicht ausreichend deutlich über die Risiken, die ihm aus der rechtlichen Selbständigkeit der beiden miteinander verbundenen Verträge erwuchsen (Senatsurteil vom 21. Juni 1979 a.a.O.).

    Insoweit gleicht der vorliegende Sachverhalt dem im Senatsurteil vom 21. Juni 1979 (a.a.O.) beurteilten, der ein inhaltsgleiches und drucktechnisch gleich ausgestattetes Formular der Klägerin betraf.

    Die Klägerin hat daher ihrer Pflicht nicht genügt, den Käufer und Darlehensnehmer beim Abschluß des Darlehensvertrags eindeutig, klar und unübersehbar darauf hinzuweisen, daß das Darlehen zurückgezahlt werden müsse, selbst wenn der Kaufvertrag gelöst oder die Ware nicht oder schlecht geliefert werde (Senatsurteil vom 21. Juni 1979 a.a.O. m.w. Nachw.).

    Die Klägerin muß sich unter diesen Umständen eine "Identifizierung" mit der Verkauferseite gefallen lassen (vgl. Senatsurteil vom 21. Juni 1979 a.a.O. m.w. Nachw.).

  • BGH, 05.07.1971 - III ZR 108/68

    Voraussetzungen für einen finanzierten Abzahlungskauf - Anfechtung des

    Auszug aus BGH, 08.11.1979 - III ZR 115/78
    Das Berufungsgericht geht weiter zutreffend davon aus, daß die Aufspaltung des wirtschaftlich einheitlichen Abzahlungsgeschäfts in zwei rechtlich selbständige Verträge nicht dazu führen darf, den Käufer bei Mängeln der Kaufsache rechtlos oder schlechter zu stellen, als er ohne die Aufspaltung stehen würde (Senatsurteil vom 5. Juli 1971 - III ZR 108/68 = NJW 1971, 2303, 2306).

    So wird dem Käufer insbesondere gestattet, die Rückzahlung des Darlehens zu verweigern, wenn er vom Verkäufer Gewährleistung für Mängel der Kaufsache nicht zu erlangen vermag (Senatsurteil vom 5. Juli 1971 a.a.O.).

    Denn der hier in Betracht kommende Schutz wäre ihm nur als "Vollkaufmann" zu versagen, der er unstreitig nicht ist (Senatsurteil vom 5. Juli 1971 a.a.O.).

    Die Frage, ob das Fehlen einer Aufklärung über das "Aufspaltungsrisiko" allgemeine, zwingende Voraussetzung für den Einwendungsdurchgriff ist, ein solcher also immer dann versagt werden muß, wenn die Bank den Abzahlungskäufer hinreichend und klar über dieses Risiko belehrt hat, kann hier dahinstehen (vgl. Senatsurteile BGHZ 47, 233, 239 und vom 5. Juli 1971 a.a.O.).

  • BGH, 18.01.1979 - III ZR 129/77

    Der finanzierte Abzahlungskauf - Verknüpfung eines Kaufvertrages mit einem

    Auszug aus BGH, 08.11.1979 - III ZR 115/78
    Dieses Ziel verband die beiden rechtlich selbständigen Verträge derart miteinander, daß die jeweils Beteiligten den einen Vertrag nicht ohne den anderen abgeschlossen hätten (vgl. Senatsurteil vom 18. Januar 1979 - III ZR 129/77 = NJW 1979, 2194 = WM 1979, 489; ferner Senatsurteile BGHZ 47, 241 ff. und 47, 253, 255).

    Daher ist der Käufer dann verpflichtet, den Kaufpreis in Form der Darlehensraten zu zahlen (Senatsurteil vom 18. Januar 1979 a.a.O.).

    Bei ordnungsmäßiger Erfüllung kann der Käufer nicht geltend machen, er sei durch die mangelnde Aufklärung besonderen Gefahren ausgesetzt worden; das Aufspaltungsrisiko wäre in diesem Fall nicht eingetreten (vgl. Senatsurteil vom 18. Januar 1979 a.a.O.).

  • BGH, 20.02.1967 - III ZR 260/64

    Normales Bankkreditgeschäft finanziertes Abzahlungsgeschäft

    Auszug aus BGH, 08.11.1979 - III ZR 115/78
    Dieses Ziel verband die beiden rechtlich selbständigen Verträge derart miteinander, daß die jeweils Beteiligten den einen Vertrag nicht ohne den anderen abgeschlossen hätten (vgl. Senatsurteil vom 18. Januar 1979 - III ZR 129/77 = NJW 1979, 2194 = WM 1979, 489; ferner Senatsurteile BGHZ 47, 241 ff. und 47, 253, 255).

    Die Klägerin gewährte mithin dem Beklagten einen Kredit, der in Raten zurückzuzahlen war, für den Kauf eines bestimmten Gegenstandes (Heißgetränke-Münzautomat) in Kenntnis dessen, daß der Kauf dieses Gegenstands den Kredit notwendig voraussetzte (vgl. dazu: Senatsurteil in BGHZ 47, 253, 256/257).

  • BGH, 20.02.1967 - III ZR 243/64

    Finanzierter Abzahlungskauf. Rückabwicklung

    Auszug aus BGH, 08.11.1979 - III ZR 115/78
    Dieses Ziel verband die beiden rechtlich selbständigen Verträge derart miteinander, daß die jeweils Beteiligten den einen Vertrag nicht ohne den anderen abgeschlossen hätten (vgl. Senatsurteil vom 18. Januar 1979 - III ZR 129/77 = NJW 1979, 2194 = WM 1979, 489; ferner Senatsurteile BGHZ 47, 241 ff. und 47, 253, 255).
  • BGH, 20.02.1967 - III ZR 128/65

    Finanzierung eines Gebrauchtwagenkaufes

    Auszug aus BGH, 08.11.1979 - III ZR 115/78
    Die Frage, ob das Fehlen einer Aufklärung über das "Aufspaltungsrisiko" allgemeine, zwingende Voraussetzung für den Einwendungsdurchgriff ist, ein solcher also immer dann versagt werden muß, wenn die Bank den Abzahlungskäufer hinreichend und klar über dieses Risiko belehrt hat, kann hier dahinstehen (vgl. Senatsurteile BGHZ 47, 233, 239 und vom 5. Juli 1971 a.a.O.).
  • OLG Hamm, 10.12.2019 - 13 U 86/18

    Abgasskandal: Schadensersatzanspruch gegen VW auch bei Leasing

    Da das Gesetz die Fiktion der Genehmigung unmittelbar an die unterlassene oder verspätete Rüge knüpft, tritt diese Rechtsfolge - anders als bei der Einrede der Verjährung - unabhängig davon ein, ob sich der Berechtigte darauf beruft (BGH, Urteil vom 8. November 1979 - III ZR 115/78, juris Rn. 37; MünchKommHGB/Grunewald, 4. Aufl., § 377 Rn. 97; Hopt in Baumbach/Hopt, HGB, 38. Aufl., § 377 Rn. 46).
  • OLG Karlsruhe, 19.07.2016 - 12 U 31/16

    Gewährleistung beim Handelskauf: Anforderungen an die Untersuchungs- und

    Da das Gesetz die Fiktion der Genehmigung unmittelbar an die unterlassene oder verspätete Rüge knüpft, tritt diese Rechtsfolge unabhängig davon ein, ob sich der Verkäufer darauf beruft (BGH NJW 1980, 782, 784).
  • BGH, 08.02.1985 - VIII ZR 238/83

    Sandentwässerungssilos - § 477 BGB <Fassung bis 31.12.01>, § 377 HGB,

    Die Beklagte hätte vielmehr bei Beachtung der gebotenen Sorgfalt die Mängelrüge bei der Klägerin schriftlich erheben müssen (vgl. BGH Urteil vom 8. November 1979 - III ZR 115/78 = LM HGB § 377 Nr. 22 = NJW 1980, 782).

    War der Beklagten hingegen im Juni 1981 noch nicht bekannt, daß die Klägerin unter ihrer Anschrift nicht mehr erreichbar war, so wäre es eine mit den Grundsätzen von Treu und Glauben (§ 242 BGB) nicht zu vereinbarende und daher unzulässige Rechtsausübung, wenn die Klägerin der Beklagten entgegenhalten würde, sie habe die aus der damaligen Sicht der Beklagten zwar gebotene, objektiv aber zwecklose schriftliche Mängelrüge unterlassen (vgl. BGH Urteil vom 8. November 1979 - III ZR 115/78 = LM HGB § 377 Nr. 22 Bl. 4 = NJW 1980, 782, 783; Schlegelberger/Hefermehl § 377 Rdn. 22).

  • BGH, 16.11.2022 - VIII ZR 383/20

    Dieselabgasskandal: Verzicht des Verkäufers auf Verspätungseinwand gegenüber

    Rechtsfolge einer verspäteten Mängelanzeige ist die gesetzliche Fiktion, dass die Ware trotz des ihr anhaftenden Sachmangels als vertragsgerecht anzusehen ist (vgl. BGH, Urteile vom 8. November 1979 - III ZR 115/78, NJW 1980, 782 unter I 3 c; vom 16. September 1987 - VIII ZR 334/86, BGHZ 101, 337, 348; siehe zur Genehmigungsfiktion auch Senatsurteile vom 24. Februar 2016 - VIII ZR 38/15, NJW 2016, 2645 Rn. 33; vom 5. Dezember 2012 - VIII ZR 74/12, NJW 2013, 1299 Rn. 33).

    In einem solchen Fall gilt die gelieferte Ware trotz Versäumung der Rügefrist nicht als genehmigt (BGH, Urteil vom 8. November 1979 - III ZR 115/78, NJW 1980, 782 unter II).

  • BGH, 10.07.1980 - III ZR 177/78

    Sittenwidrigkeit eines Darlehensvertrages zur Finanzierung des Kaufs eines PKW -

    Sofern das Berufungsgericht zu dem Ergebnis kommt, daß die Verletzung der Aufklärungspflicht für den Abschluß des Darlehensvertrages ursächlich geworden ist und dem Beklagten ein Schaden entstanden ist (vgl. dazu Senatsurteile vom 18. Januar 1979 - III ZR 129/77 = NJW 1979, 2194 = WM 1979, 489; vom 8. November 1979 - III ZR 115/78 = WM 1980, 80, 83 = DB 1980, 298), wird es schließlich zu prüfen haben, inwieweit der Beklagte seinen Schaden selbst verursacht hat und ob ihm zugewachsene Vermögenswerte auf den Schadensersatzanspruch unter dem Gesichtspunkt der Vorteilsausgleichung angerechnet werden müssen.
  • OLG Brandenburg, 19.07.2006 - 7 U 194/05

    Anforderungen an die Mängelanzeige beim Handelskauf

    Die Genehmigungsfiktion wirkt allseitig, also nicht nur im Verhältnis zwischen Verkäufer und Käufer (BGH NJW 1980, 782, 784 im Bezug auf das Rechtsverhältnis zwischen dem Käufer und dem Finanzierungsinstitut bei einem finanzierten Kauf).
  • OLG Stuttgart, 25.09.2003 - 2 U 3/03

    Kaufmännische Untersuchungs- und Rügepflicht bei einer Telekommunikationsanlage;

    Denn die Genehmigungsfiktion des § 377 Abs. 2 HGB ist von Amts wegen zu berücksichtigen (BGH NJW 80, 782 [l, 3 c]; Wagner in Röhricht/Graf von Westphalen, HGB, 2. Aufl., § 377, 59).
  • BGH, 07.02.1980 - III ZR 141/78
    Dieser allgemeine Hinweis unterrichtet einen Durchschnittsleser, auf den hier abzustellen ist, aber nicht ausreichend über die Risiken, die ihm aus der rechtlichen Selbständigkeit der miteinander verbundenen Verträge im Rahmen eines wirtschaftlich einheitlichen finanzierten Abzahlungskaufs erwachsen, wie der Senat in ständiger Rechtsprechung ausgeführt hat (vgl. BGHZ 47, 207, 211; ferner zuletzt Senatsurteile vom 21. Juni 1979 a.a.O. und vom 8. November 1979 - III ZR 115/78, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • LG Bückeburg, 01.03.1990 - 1 S 260/88

    Kaufmann oder Nicht-Kaufmann

    Diese Rechtsfolge tritt unabhängig davon ein, ob sich die Beklagte darauf berufen hat oder nicht (vgl. BGH NJW 80, 782, 784 zu 3 c).
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