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   BGH, 30.11.1979 - I ZR 30/79   

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BGH, 30.11.1979 - I ZR 30/79 (https://dejure.org/1979,1692)
BGH, Entscheidung vom 30.11.1979 - I ZR 30/79 (https://dejure.org/1979,1692)
BGH, Entscheidung vom 30. November 1979 - I ZR 30/79 (https://dejure.org/1979,1692)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Korrektur zur Annahme einer Revision durch das zuständige Gericht - Anforderungen an Zulassung der Revision durch ein Oberlandesgericht - Zulassung der Revision aufgrund rechtlicher Fehlanwendung einer Norm

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1980, 786
  • MDR 1980, 381
  • DB 1980, 1395
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 02.06.1977 - X ZR 58/76

    Teilannahme der Revision

    Auszug aus BGH, 30.11.1979 - I ZR 30/79
    Zweck war aber nicht, eine gesetzlich nicht vorgesehene Befugnis zu begründen (vgl. Begr. in BT-Drucks. 7/444 Seite 32; zur Zulassungsbefugnis in anderem Zusammenhang BGHZ 69, 93, 94) [BGH 02.06.1977 - X ZR 58/76] .
  • OLG Oldenburg, 02.11.1978 - 1 U 71/78
    Auszug aus BGH, 30.11.1979 - I ZR 30/79
    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des 1. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Oldenburg vom 2. November 1978 - 1 U 71/78 - wird angenommen.
  • Drs-Bund, 04.04.1973 - BT-Drs 7/444
    Auszug aus BGH, 30.11.1979 - I ZR 30/79
    Zweck war aber nicht, eine gesetzlich nicht vorgesehene Befugnis zu begründen (vgl. Begr. in BT-Drucks. 7/444 Seite 32; zur Zulassungsbefugnis in anderem Zusammenhang BGHZ 69, 93, 94) [BGH 02.06.1977 - X ZR 58/76] .
  • BGH, 13.03.2003 - IX ZB 134/02

    Zulassung der Rechtsbeschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung durch den

    Dies gilt auch dann, wenn gegen die Entscheidung das zugelassene Rechtsmittel vom Gesetz nicht vorgesehen (vgl. BGH, Urt. v. 24. Juni 1987 - IVb ZR 5/86, NJW 1988, 49, 50 f - unwirksame Revisionszulassung bei allein statthafter, jedoch nach § 567 Abs. 3 Satz 1 ZPO a.F. unzulässiger weiterer Beschwerde), eine Zulassung nicht mehr möglich (BGHZ 44, 395 ff - Ergänzungsurteil) oder die Zulassung bzw. Annahme des Rechtsmittels dem Rechtsmittelgericht vorbehalten ist (BGH, Beschl. v. 30. November 1979 - I ZR 30/79, NJW 1980, 786 - Beschwer oberhalb der Revisionssumme des § 546 Abs. 1 Satz 1 ZPO a.F.).
  • BGH, 03.06.1987 - IVa ZR 292/85

    Rechtzeitigkeit der Einlegung eines Rechtsmittels per Telex; Beendigung der

    Da jedoch, wie oben dargelegt, auch dieser Punkt von der zulassungsfreien Revision erfaßt wird, geht die Revisionszulassung ins Leere; sie gibt keine Anfechtungsmöglichkeit, die den Beteiligten nicht schon aufgrund Gesetzes zugestanden hätte (BGHZ 69, 93, 95 [BGH 02.06.1977 - X ZR 58/76]; BGH Beschlüsse vom 23. Juni 1983 - IVa ZR 136/82 - und vom 30. November 1979 - I ZR 30/79 - NJW 1984, 927; 1980, 786).
  • BGH, 08.07.1980 - VI ZR 177/78

    Ausgleich von Persönlichkeitsrechtsverletzungen einer Personengesellschaft

    Daher war das Berufungsgericht nicht zuständig, über die Zulassung der Revision der Klägerin zu entscheiden, falls es dies auch für dieses Rechtsmittel hat aussprechen wollen; diese Entscheidung steht allein dem Bundesgerichtshof zu (BGH Beschl. v. 30. November 1979 - I ZR 30/79 = NJW 1980, 786).
  • BVerwG, 27.07.1990 - 4 C 26.87

    Bindungswirkung der Revisionszulassung - Verfassungsmäßigkeit des § 36 BBahnG -

    Dies ist z.B. dann der Fall, wenn das Berufungsgericht die Zulassung mit gesetzlich nicht vorgesehenen Gründen ausgesprochen hat oder wenn die Zulassung schon nach den für sie angegebenen Gründen ins Leere geht (vgl. die Beschlüsse des Bundesgerichtshofs vom 23. Juni 1983 - IV a ZR 136/82 - NJW 1984, 927 und vom 30. November 1979 - I ZR 30/79 - NJW 1980, 786).
  • BGH, 08.07.1980 - VI ZR 176/78

    Revisionszulassung durch Berichtigungsbeschluß

    Daher war das Berufungsgericht nicht zuständig, über die Zulassung der Revision der Klägerin zu entscheiden, falls es dies auch für dieses Rechtsmittel hat aussprechen wollen; diese Entscheidung steht allein dem Bundesgerichtshof zu (BGH Beschl. v. 30. November 1979 - I ZR 30/79 = NJW 1980, 786).
  • BGH, 20.02.2003 - V ZB 59/02

    Bindung des Rechtsbeschwerdegerichts an die Zulassung einer bereits kraft

    Eine Entscheidung des Berufungsgerichts in der dem Revisionsgericht vorbehaltenen Materie war nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ohne Wirkung (BGHZ 69, 93, 95; Beschl. v. 30. November 1979, I ZR 30/79, NJW 1980, 786; v. 23. Juni 1983, IVa ZR 136/82, NJW 1984, 927).
  • BGH, 23.06.1983 - IVa ZR 136/82

    Wirkungslose Revisionszulassung - §§ 546, 554b ZPO <Fassung bis 31.12.01>,

    Greift das Oberlandesgericht in den dem Bundesgerichtshöfe verbehaltenen Bereich über und läßt es die Revision zu, obwohl die se bereits kraft Gesetzes zulässig ist, dann geht die Zulassung ins Leere; sie ist ohne Wirkung, daher unschädlich und für den Bundesgerichtshof unbeachtlich (vgl. BGHZ 69, 93, 95; BGH, Beschluß vom 30.11.1979 - I ZR 30/79 - LM ZPO § 546 Nr. 95; BGHZ 83, 106, 109).
  • OLG Hamm, 31.03.1981 - 4 REMiet 3/81
    Er wollte damit aber die einem Obergericht grundsätzlich zukommende Korrekturmöglichkeit (vergl. dazu BGH, NJW 1980, 786) nicht einengen.
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Rechtsprechung
   OLG München, 31.01.1980 - 19 U 2485/79   

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https://dejure.org/1980,2944
OLG München, 31.01.1980 - 19 U 2485/79 (https://dejure.org/1980,2944)
OLG München, Entscheidung vom 31.01.1980 - 19 U 2485/79 (https://dejure.org/1980,2944)
OLG München, Entscheidung vom 31. Januar 1980 - 19 U 2485/79 (https://dejure.org/1980,2944)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadenersatzanspruch wegen Verletzung vorvertraglicher Aufklärungspflichten bei Vertragsabschluß ; Offenbarungspflicht eines Anlageberaters über die Höhe der Provision, wenn sie die Hälfte des angelegten Kapitals ausmacht; Unterlassener Hinweis auf den eigenen ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1980, 786
  • NJW 1981, 1288 (Ls.)
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