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   BGH, 19.12.1979 - 3 StR 427/79   

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BGH, 19.12.1979 - 3 StR 427/79 (https://dejure.org/1979,1194)
BGH, Entscheidung vom 19.12.1979 - 3 StR 427/79 (https://dejure.org/1979,1194)
BGH, Entscheidung vom 19. Dezember 1979 - 3 StR 427/79 (https://dejure.org/1979,1194)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Mordes - Abgrenzung des versuchten Totschlags vom Versuch des Mordes - Anforderungen an das Mordmerkmal der Heimtücke

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1980, 792
  • MDR 1980, 329
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 28.08.1979 - 1 StR 282/79
    Auszug aus BGH, 19.12.1979 - 3 StR 427/79
    Das gleiche gilt, wenn das Opfer zwar allgemein Aggressionen des Täters besorgt, sich ihrer aber gerade zur Zeit der Tat nicht versieht (Urteil vom 28. August 1979 - 1 StR 282/79 - mit weiteren Hinweisen).

    Ausreichend ist, daß das Opfer bei dem Beginn des auf seine Tötung zielenden Angriffs arg- und wehrlos war (BGH, Urteil vom 28. August 1979 - 1 StR 282/79; vgl. auch BGHSt 22, 77, 79; 23, 119, 121).

    Daran kann ihn eine starke Erregung hindern (BGHSt 11, 139, 144; BGH, Urteil vom 28. August 1979 - 1 StR 282/79 - mit weiteren Hinweisen).

  • BGH, 29.11.1978 - 2 StR 504/78

    Zum Begriff des heimtückischen Tötens

    Auszug aus BGH, 19.12.1979 - 3 StR 427/79
    Der 2. Strafsenat hat in der bezeichneten Entscheidung eine Ausnahme davon nur für den Fall für nötig gehalten, in dem derjenige, der dem Opfer in offener, auf eine bevorstehende Tätlichkeit hinweisender Feindseligkeit gegenübertritt und gar nicht damit rechnet, sein Gegenüber werde die Gefährlichkeit seines Angriffs verkennen, erst in letzter Sekunde erkennt, daß er vom Opfer in dieser Gefährlichkeit nicht ernst genommen wird und dennoch vor der Tat nicht mehr zurückschreckt (vgl. auch BGHSt 28, 210 ff [BGH 29.11.1978 - 2 StR 504/78], wo auf die Bedeutung des Umstandes, daß eine Tötungshandlung unmittelbar aus einer offenen feindseligen Auseinandersetzung hervorgeht, hingewiesen wird, sowie Willms in LM § 211 StGB 1975 Abs. 2 - heimtückisch - Nrn 1 und 2).

    Eine solche Einschränkung des Mordtatbestands greift jedenfalls dann nicht ein, wenn die heftige Auseinandersetzung zur Zeit der Tat bereits beendet war (BGH, Urteil vom 23. Mai 1978 - 5 StR 664/77 - sowie BGHSt 28, 210 [BGH 29.11.1978 - 2 StR 504/78]).

  • BGH, 08.10.1969 - 3 StR 90/69

    Heimtückisch handelt, wer jemanden im Schlaf tötet - Unmittelbares Erwachen kurz

    Auszug aus BGH, 19.12.1979 - 3 StR 427/79
    An einem Eindringen des Angeklagten mit offenem Messer auf Freu T. braucht die Feststellung heimtückischen Vorgehens dann nicht zu scheitern, wenn die von einem solchen Angriff überraschte Frau diesem nicht mehr ausweichen konnte (BGHSt 20, 301, 302; 23, 119, 121; Senatsbeschluß vom 10. Januar 1977 - 3 StR 472/76).

    Ausreichend ist, daß das Opfer bei dem Beginn des auf seine Tötung zielenden Angriffs arg- und wehrlos war (BGH, Urteil vom 28. August 1979 - 1 StR 282/79; vgl. auch BGHSt 22, 77, 79; 23, 119, 121).

  • BGH, 06.12.1965 - 4 StR 556/65

    Begriff der Heimtücke - Begriff der Arglosigkeit - Bedeutsamkeit von dem

    Auszug aus BGH, 19.12.1979 - 3 StR 427/79
    Dabei kommt es in einen solchen Falle auf die Arglosigkeit gegenüber eines Angriff auf Leben oder körperliche Unversehrtheit an (vgl. die im Urteil des 2. Strafsenats BGHSt 27, 322, 323 [BGH 21.12.1977 - 2 StR 452/77]/324 unter Hinweis auf BGHSt 20, 301 sowie BGH GA 1967, 244, 245 und Beschluß vom 10. Januar 1977 - 3 StR 472/76 - wiedergegebene Rechtsprechung; siehe auch Urteil vom 24. April 1979 - 1 StR 59/79).

    An einem Eindringen des Angeklagten mit offenem Messer auf Freu T. braucht die Feststellung heimtückischen Vorgehens dann nicht zu scheitern, wenn die von einem solchen Angriff überraschte Frau diesem nicht mehr ausweichen konnte (BGHSt 20, 301, 302; 23, 119, 121; Senatsbeschluß vom 10. Januar 1977 - 3 StR 472/76).

  • BGH, 10.01.1977 - 3 StR 472/76

    Mordmerkmal der heimtückischen Begehungsweise - Mordmerkmal der niederen

    Auszug aus BGH, 19.12.1979 - 3 StR 427/79
    Dabei kommt es in einen solchen Falle auf die Arglosigkeit gegenüber eines Angriff auf Leben oder körperliche Unversehrtheit an (vgl. die im Urteil des 2. Strafsenats BGHSt 27, 322, 323 [BGH 21.12.1977 - 2 StR 452/77]/324 unter Hinweis auf BGHSt 20, 301 sowie BGH GA 1967, 244, 245 und Beschluß vom 10. Januar 1977 - 3 StR 472/76 - wiedergegebene Rechtsprechung; siehe auch Urteil vom 24. April 1979 - 1 StR 59/79).

    An einem Eindringen des Angeklagten mit offenem Messer auf Freu T. braucht die Feststellung heimtückischen Vorgehens dann nicht zu scheitern, wenn die von einem solchen Angriff überraschte Frau diesem nicht mehr ausweichen konnte (BGHSt 20, 301, 302; 23, 119, 121; Senatsbeschluß vom 10. Januar 1977 - 3 StR 472/76).

  • BGH, 23.05.1978 - 5 StR 664/77

    Schuldspruch wegen Mordes bei heimtückisch begangener Tötung -

    Auszug aus BGH, 19.12.1979 - 3 StR 427/79
    Eine solche Einschränkung des Mordtatbestands greift jedenfalls dann nicht ein, wenn die heftige Auseinandersetzung zur Zeit der Tat bereits beendet war (BGH, Urteil vom 23. Mai 1978 - 5 StR 664/77 - sowie BGHSt 28, 210 [BGH 29.11.1978 - 2 StR 504/78]).
  • BGH, 17.01.1968 - 2 StR 523/67

    Verurteilung wegen Totschlags - Nachweis einer heimtückischen Tötung - Vorliegen

    Auszug aus BGH, 19.12.1979 - 3 StR 427/79
    Ausreichend ist, daß das Opfer bei dem Beginn des auf seine Tötung zielenden Angriffs arg- und wehrlos war (BGH, Urteil vom 28. August 1979 - 1 StR 282/79; vgl. auch BGHSt 22, 77, 79; 23, 119, 121).
  • BGH, 24.05.1978 - 2 StR 724/77

    Heimtücke ausschließende Feindseligkeit bei der Tötungshandlung vorangegangenen

    Auszug aus BGH, 19.12.1979 - 3 StR 427/79
    Im Beschluß vom 24. Mai 1978 - 2 StR 724/77 - hat derselbe Senat es für belanglos erklärt, daß das Opfer sich nicht gerade eines Angriffs auf sein Leben oder seine körperliche Unversehrtheit versah, und zwar für den dort gegebenen Fall, in dem eine kurz vorher ausgebrochene offene Feindseligkeit, die zunächst zu Tätlichkeiten zwischen den Beteiligten und anschließend zu einem Angriff der Täterin gegen das Besitztum des späteren Opfers geführt hatte, fortgesetzt worden war und in dem die Tötungshandlung einer erneuten massiven Feindseligkeit, die das Opfer fürchten ließ, die Täterin werde seine Tür einschlagen, in unmittelbarem Zusammenhang nachfolgte.
  • BGH, 16.05.1979 - 2 StR 65/79

    Ausschluss des Hauptschöffen von der Teilnahme an der Hauptverhandlung wegen

    Auszug aus BGH, 19.12.1979 - 3 StR 427/79
    In die gleiche Richtung weist das Urteil des 2. Strafsenats vom 16. Mai 1979 - 2 StR 65/79, in welchem dieser Senat Heimtücke des Täters gegenüber seinem polizeilichen Verfolger annahm, weil der Angeklagte diesem hinter einem Mauervorsprung versteckt aufgelauert und dem ahnungslos um die Ecke Biegenden die Klinge in die Brust gestoßen hatte.
  • BGH, 24.04.1979 - 1 StR 59/79

    Annahme feindseliger Willensrichtung bei schlichter Berührung des Opfers durch

    Auszug aus BGH, 19.12.1979 - 3 StR 427/79
    Dabei kommt es in einen solchen Falle auf die Arglosigkeit gegenüber eines Angriff auf Leben oder körperliche Unversehrtheit an (vgl. die im Urteil des 2. Strafsenats BGHSt 27, 322, 323 [BGH 21.12.1977 - 2 StR 452/77]/324 unter Hinweis auf BGHSt 20, 301 sowie BGH GA 1967, 244, 245 und Beschluß vom 10. Januar 1977 - 3 StR 472/76 - wiedergegebene Rechtsprechung; siehe auch Urteil vom 24. April 1979 - 1 StR 59/79).
  • BGH, 21.12.1977 - 2 StR 452/77

    Voraussetzungen der Heimtücke im Hinblick auf die Arglosigkeit des Opfers -

  • BGH, 13.02.1975 - 1 StR 629/74

    Anforderungen an die Begründung der Nichtberücksichtigung von

  • BGH, 02.12.1957 - GSSt 3/57

    Hoher Grad innerlicher Erregung als verschuldeter Täterbeitrag - Besondere

  • BGH, 05.05.1954 - 1 StR 626/53

    Erschiessung eines abgesprungenen, von Luftwaffen-Angehörigen bereits

  • BGH, 10.10.1979 - 3 StR 281/79

    Beweisverwertungsverbot

  • BGH, 14.07.1977 - 4 StR 291/77

    Wirksamkeit einer Rechtsmittelbeschränkung auf einzelne Beschwerdepunkte -

  • BGH, 30.10.1979 - 1 StR 575/79

    Voraussetzungen für die Annahme eines versuchten Heimtückemordes

  • BGH, 18.01.1979 - 4 StR 694/78

    Annahme von Heimtücke bei heftiger Gemütsbewegung - Tötung des Beifahrers bei dem

  • BGH, 19.05.1981 - GSSt 1/81

    Rache am Onkel - § 211 StGB, Heimtücke, Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, im Wege

    Es komme nicht darauf an, ob es nunmehr begründetermaßen arglos sein dar, sondern darauf, ob es in seinem Verhalten Arglosigkeit zeige (BGHSt 28, 210, 211; vgl. hierzu auch BGH NJW 1980, 792; BGH, Urteil vom 23. Mai 1978 - 5 StR 664/77; a. A. Arzt JR 1979, 7, 12).
  • BGH, 12.02.2003 - 1 StR 403/02

    Urteil wegen Heimtückemordes an Erpresser aufgehoben

    Daß er einen tätlichen Angriff (hier: Gegenangriff) in Rechnung gestellt hat, kann sich allein schon aus seinem eigenen vorausgegangenen Verhalten ergeben (BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 13; vgl. weiter BGHSt 20, 301, 302; 33, 363, 365; BGH NJW 1980, 792; StV 1985, 235).
  • BGH, 04.07.1984 - 3 StR 199/84

    Zeitpunkt der Arglosigkeit

    Das Opfer ist arglos, wenn es sich in der "unmittelbaren Tatsituation", d. h. bei Beginn des ersten mit Tötungsvorsatz geführten Angriffs (vgl. BGH GA 1967, 244, 245; 1971, 113, 114; BGH NJW 1980, 792, 793; NStZ 1983, 34, 35; BGH, Urteile vom 28. August 1979 - 1 StR 282/79 - und vom 1. Oktober 1980 - 2 StR 426/80; BGH, Beschluß vom 8. Juli 1982 - 4 StR 370/82) keines Angriffs von seiten des Täters versieht (BGHSt 18, 87, 88; 19, 321, 322).

    b) Bei der gegebenen Fallgestaltung kann es auf sich beruhen, ob die Arglosigkeit Z, die nach Beendigung der früheren Auseinandersetzungen während des gegenseitigen Austausches von Zärtlichkeiten und ersichtlich auch bei der Fesselung bestanden hatte (vgl. BGHSt 11, 139, 141; 28, 210, 211; BGH NJW 1980, 792), allein durch den nachfolgenden heftigen, nur mit Worten ausgetragenen Streit aufgehoben worden wäre.

    In der Rechtsprechung ist streitig (vgl. BGHSt 30, 105, 113 f.), ob Arglosigkeit lediglich ausgeschlossen wird, wenn das Opfer mit einem tätlichen Angriff auf das Leben (BGHSt 7, 218, 221; 23, 119, 120) oder wenigstens die körperliche Unversehrtheit rechnet (BGHSt 20, 301, 302; BGH GA 1967, 244, 245; NJW 1980, 792), oder ob es zu ihrem Ausschluß auch ausreicht, daß ihm der Täter bei einer nur verbalen Auseinandersetzung in offener Feindschaft gegenübertritt (BGHSt 27, 322, 324; BGH NStZ 1983, 34, 35).

  • BGH, 09.01.1991 - 3 StR 205/90

    Straftaten gegen das Leben: Mordmerkmal Heimtücke

    Arglos in dem bei heimtückischer Begehungsweise vorausgesetzten Sinn ist das Tatopfer dann, wenn es weder mit einem lebensbedrohlichen noch mit einem (nur) gegen seine körperliche Unversehrtheit gerichteten (erheblichen) Angriff rechnet (vgl. BGHSt 33, 363, 365; 20, 301, 302; BGHR StGB § 211 II Heimtücke 7; BGH NJW 1980, 792; NStZ 1981, 387; StV 1985, 235 ).

    Ursächlich dafür, daß sich der Betroffene eines Angriffs versieht, kann schon sein, daß der Täter ihm in einer, wenn auch nur mit Worten geführten Auseinandersetzung in so offener Feindseligkeit entgegentritt, daß er Tätlichkeiten befürchtet (vgl. BGH NJW 1980, 792).

  • BGH, 13.11.1985 - 3 StR 273/85

    Anforderungen an Mordmerkmal der Heimtücke - Voraussetzungen zum Ausschluss der

    Er ist - in Weiterführung der im Urteil vom 19. Dezember 1979 - 3 StR 427/79 (MDR 1980, 329 = NJW 1980, 792) vertretenen Rechtsauffassung - der Meinung, daß es bei einer vorangegangenen Feindseligkeit des Täters auf die Arglosigkeit des Opfers gegenüber einem Angriff auf Leben oder körperliche Unversehrtheit auch in den Fällen ankommt, in denen die Tötungshandlung der Feindseligkeit unmittelbar nachfolgt.
  • BGH, 09.12.1986 - 1 StR 596/86

    Aufhebung eines Urteils wegen fehlender Erörterung des Mordmerkmals - Mord in der

    Andererseits kann starke Erregung den Täter hindern, die Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers in ihrer Bedeutung für die Tat zu erfassen (BGHSt 11, 139, 144; BGH NJW 1980, 792, 793).
  • BGH, 27.05.1982 - 4 StR 128/82

    Art und Weise, in denen ein Angeklagter auf die Veränderung des rechtlichen

    Dies setzt voraus, daß er deren Vorliegen nicht nur in einer äußerlichen Weise wahrgenommen, sondern sie in ihrer Bedeutung für die Tat bewußt erfaßt hat (BGH NJW 1978, 709, 710; 1980, 792, 793; NStZ 1981, 140; BGH, Beschluß vom 16. Juni 1981 - 5 StR 143/81 - m. zahlr. w. Nachw.).

    Hinzu kommt folgendes: An dem für die Erfüllung einer heimtückischen Tötung notwendigen Sinnverständnis (vgl. BGHSt 30, 105, 117 f) kann es fehlen, wenn der Täter infolge einer hochgradigen Erregung oder einer heftigen Gemütsbewegung nicht in der Lage ist, die Vorstellung in sein Bewußtsein aufzunehmen, daß er die Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers ausnutzt (BGHSt 6, 329, 332; 11, 139, 144; BGH NJW 1980, 792, 793; NStZ 1981, 140; BGH, Urteil vom 17. November 1981 - 5 StR 579/81).

  • BGH, 14.12.1983 - 3 StR 367/83

    Annahme des Merkmals der Heimtücke bei einem versuchten Mord - Entfallen der

    Nach Entscheidungen des Bundesgerichtshofs entfallt die Arglosigkeit des Opfers, wenn die offene Begegnung zwischen ihm und dem Täter von vornherein deutlich im Zeichen feindseligen Verhaltens steht, selbst wenn sich das Opfer keines Angriffs auf sein Leben versieht (vgl. BGHSt 27, 322 [BGH 21.12.1977 - 2 StR 452/77]; BGH NStZ 1983, 34; vgl. hierzu auch BGHSt 30, 105, 113/114; BGH MDR 1980, 329).

    Hier war die vorangegangene offene Auseinandersetzung der beiden aber beendet (vgl. BGHSt 28, 210, 211 [BGH 29.11.1978 - 2 StR 504/78]; BGH MDR 1980, 329; BGH, Urteil vom 23. April 1980 - 3 StR 81/80).

    Der Fall ist vergleichbar mit dem vom 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofes durch Urteil vom 16. Mai 1979 - 2 StR 65/79 - entschiedenen, auf den der Senat in ähnlichem Zusammenhang bereits in seinem Urteil vom 19. Dezember 1979 - 3 StR 427/79 (MDR 1980, 329, 330) hingewiesen hat.

  • BGH, 30.05.1996 - 4 StR 150/96

    Opfer - Tötungsdelikt - Offene Auseinandersetzung - Arglosigkeit - Ende der

    Das Opfer versieht sich, wenn es den Streit für beigelegt hält, keines tätlichen Angriffs mehr (BGHSt 28, 210, 211 [BGH 29.11.1978 - 2 StR 504/78]; 39, 353, 367; BGH NJW 1980, 792).
  • BGH, 26.11.1986 - 3 StR 372/86

    Tatbestandsmerkmal der Heimtücke - Arglosigkeit des Tatopfers - Vorsatz

    Das Opfer muß in der unmittelbaren Tatsituation, d.h. bei Beginn des ersten mit Tötungsvorsatz geführten Angriffs arglos gewesen sein (BGHSt 23, 119, 121; 32, 382, 384 [BGH 04.07.1984 - 3 StR 199/84]; BGH NJW 1980, 792, 793; NStZ 1983, 34, 35; vgl. auch BGH NJW 1986, 1502 [BGH 13.11.1985 - 3 StR 273/85]), und der Täter muß die sich ihm darbietende arg- und wehrlose Lage des Opfers ausgenutzt haben.
  • BGH, 25.09.2001 - 1 StR 264/01

    Aufklärungspflicht; Beweisantrag (Unzulässigkeit); Verlesung des Protokolls über

  • BGH, 05.04.2001 - 5 StR 495/00

    Lebenslange Freiheitsstrafe; Besondere Schwere der Schuld; Verfahrensrügen anhand

  • LG Hamburg, 14.02.2020 - 621 Ks 8/19

    Rechtsfolgenlösung beim heimtückischen Mord

  • BGH, 10.12.1980 - 3 StR 423/80

    Ablehnung der Annahme von Heimtücke trotz Arglosigkeit und Wehrlosigkeit eines

  • BGH, 16.06.1981 - 5 StR 143/81

    Annahme des Mordmerkmals der Heimtücke - Arglosigkeit und Wehrlosigkeit eines

  • BGH, 25.09.2001 - 1 StR 264/01
  • BGH, 11.11.1981 - 3 StR 342/81

    Umfassende Begründung eines Strafausspruchs durch das Gericht - Berücksichtigung

  • BGH, 23.04.1980 - 3 StR 81/80

    Begriff der Arglosigkeit - Arglosigkeit des Opfers allgemein mit einem Angriff

  • BGH, 05.02.1980 - 1 StR 750/79

    Wehrlosigkeit und Arglosigkeit eines getöteten Opfers - Vorraussetzungen einer

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