Weitere Entscheidung unten: OLG München, 30.10.1979

Rechtsprechung
   KG, 05.07.1979 - 12 U 1277/79   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1979,1415
KG, 05.07.1979 - 12 U 1277/79 (https://dejure.org/1979,1415)
KG, Entscheidung vom 05.07.1979 - 12 U 1277/79 (https://dejure.org/1979,1415)
KG, Entscheidung vom 05. Juli 1979 - 12 U 1277/79 (https://dejure.org/1979,1415)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verletzung; Persönlichkeitsrecht; Kind; Foto; Beweismittel; Prozess

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Spielendes Kind

    §§ 823 Abs. 1, 1004 BGB

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Lichtbildaufnahme eines spielenden Kindes und Persönlichkeitsrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Fotografieren von Personen zu Beweiszwecken

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Das Fotografieren einer Person in der Öffentlichkeit kann zu Beweiszwecken erlaubt sein - Kernbereich des Persönlichkeitsrechts wird nicht verletzt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 823 Abs. 1

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1980, 894
  • MDR 1980, 311
  • VersR 1980, 333
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Hamm, 02.04.1987 - 4 U 296/86

    Anspruch auf Unterlassung von Fotografien ohne ausdrückliche Zustimmung;

    Es kann hier auch dahingestellt bleiben, inwieweit es im Einzelfall erlaubt sein kann, zum Zwecke der späteren Identifizierung eines Täters Aufnahmen von diesem zu machen (vgl. KG NJW 1980, 894; zustimmend Erman-Weitnauer, BGB 7. Auflage Anhang zu § 12 Rn. 28; ablehnend Schwerdtner in Münchener Kommentar BGB 2. Auflage § 12 Rn. 173; unentschieden Soergel-Zeuner BGB 12. Auflage § 823 Rn. 70).
  • LG Frankenthal, 30.12.2015 - 4 O 358/15

    Zur Aufklärung eines Verkehrsunfalls durch Dashcam-Aufnahmen

    Dies hat das Kammergericht bereits mit einer Entscheidung im Jahr 1979 (KG NJW 1980, 894) für die Konstellation verneint, dass eine Lichtbildaufnahme eines spielenden Kindes zu Beweiszwecken erfolgt war.
  • KG, 28.04.2021 - 16 WF 27/21

    Ordnungsgeldverhängung gegen ein Stalking-Opfer wegen Zuwiderhandlung gegen einen

    Die Antragstellerin weist insoweit zutreffend daraufhin, dass das Kammergericht bereits im Jahr 1979 das Interesse, sich in erlaubter Weise ein Beweismittel für ein späteres Gerichtsverfahren zu verschaffen, jedenfalls dann höher als die Gegenrechte der fotografierten Person bewertet hat, solange nicht der Kernbereich des Persönlichkeitsrechts berührt ist (vgl. KG, Urteil vom 5. Juli 1979 - 12 U 1277/79, NJW 1980, 894).
  • AG Offenbach, 17.08.2015 - 38 C 150/15

    Verkündet am: 17.08.2015

    Die Lichtbildaufnahme spielender Kinder stellt nämlich noch keinen Eingriff in deren Persönlichkeitsrecht dar, wenn sie als Beweismittel für zivilrechtliche Ansprüche benötigt wird (KG NJW 1980, 894).
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Rechtsprechung
   OLG München, 30.10.1979 - 25 W 1400/79   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1979,2821
OLG München, 30.10.1979 - 25 W 1400/79 (https://dejure.org/1979,2821)
OLG München, Entscheidung vom 30.10.1979 - 25 W 1400/79 (https://dejure.org/1979,2821)
OLG München, Entscheidung vom 30. Oktober 1979 - 25 W 1400/79 (https://dejure.org/1979,2821)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    SGB Art. I § 54 Abs. 3 Nr. 1; SGB Art. II § 1 Nr. 13; BKGG § 1 ff.; ZPO § 850 c ff.

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Kindergeldanspruch; Pfändbarkeit; Zählkind; Gleichbehandlung; Zahlkind

Papierfundstellen

  • NJW 1980, 894
  • MDR 1980, 236
  • VersR 1980, 146
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Hamm, 12.12.1983 - 14 W 21/83
    Der erkennende Senat hält an seiner ständigen Rechtsprechung fest, daß auch nichteheliche Zählkinder, für die der Schuldner selbst kein Kindergeld erhält, wegen ihrer gesetzlichen Unterhaltsansprüche das Kindergeld, welches der Schuldner für seine ehelichen Kinder bezieht, grundsätzlich wie Arbeitseinkommen gemäß § 54 Abs. 3 Nr. 1 SGB I, §§ 850 ff ZPO pfänden können (Senatsbeschlüsse JurBüro 1980, 466, und vom 16. Juli 1981 - 14 W 118/80 - n.v.; OLG Stuttgart Rpfleger 1979, 222; 1979, 223; OLG München Rpfleger 1979, 223; NJW 1980, 894; OLG Düsseldorf Rpfleger 1979, 223; DAVorm 1983, 403 f; OLG Oldenburg DAVorm 1979, 307; OLG Schleswig DAVorm 1979, 1080 f; OLG Köln Rpfleger 1980, 74 f; KG Rpfleger 1980, 159 f; OLG Karlsruhe DAVorm 1983, 406 f; LG Freiburg DAVorm 1983, 408 f).

    Es entspricht insoweit inzwischen ganz herrschender Meinung in Rechtsprechung und Literatur (BFH NJW 1983, 415; BSG DAVorm 1982, 977; Senat JurBüro 1980, 466; 1981, 288, und Beschluß vom 16. Juli 1981 - 14 W 118/80 - n.v.; OLG Schleswig DAVorm 1979, 380; OLG München NJW 1980, 894; Stöber, Forderungspfändung 6. Aufl. Rdn. 1387c mwN), daß aus der Fortgeltung des § 12 Abs. 4 BKGG nicht geschlossen werden kann, daß hier- in eine eigenständige Pfändungsregelung enthalten ist, durch die über § 37 SGB I § 54 SGB I eingeschränkt wird; die Fortgeltung des § 12 Abs. 4 BKGG über den 1. Januar 1976 hinaus beruht vielmehr lediglich auf redaktionellen Gründen.

  • OLG Hamm, 22.12.1983 - 14 W 67/83
    Der erkennende Senat hält an seiner ständigen Rechtsprechung fest, daß auch nichteheliche Zählkinder, für die der Schuldner selbst kein Kindergeld erhält, wegen ihrer gesetzlichen Unterhaltsansprüche das Kindergeld, welches der Schuldner für seine ehelichen Kinder bezieht, grundsätzlich wie Arbeitseinkommen gemäß § 54 Abs. 3 Nr. 1 SGB I, §§ 850 ff ZPO pfänden können (Senatsbeschlüsse vom 4. Oktober 1979 - DAVorm 1980, 109 [14 W 32/79]; 1980, 964 [14 W 40/80], und vom 16. Juli 1981 - 14 W 118/80 - n.v.; OLG Stuttgart Rpfleger 1979, 222; 1979, 223; OLG München Rpfleger 1979, 223; NJW 1980, 894; OLG Düsseldorf Rpfleger 1979, 223; DAVorm 1983, 403 f; OLG Oldenburg DAVorm 1979, 307; OLG Schleswig DAVorm 1979, 1080 f; OLG Köln Rpfleger 1980, 74 f; KG Rpfleger 1980, 159 f; OLG Karlsruhe DAVorm 1983, 406 f; LG Freiburg DAVorm 1983, 408 f).

    Es entspricht insoweit inzwischen ganz herrschender Meinung in Rechtsprechung und Literatur (BFH NJW 1983, 415; BSG DAVorm 1982, 977; Senatsbeschlüsse vom 4. Oktober 1979 - DAVorm 1980, 109 [14 W 32/79]; 1980, 964 [14 W 40/80], und vom 16. Juli 1981 - 14 W 118/80 - n.v.; OLG München NJW 1980, 894; OLG Schleswig DAVorm 1979, 380; Stöber, Forderungspfändung 6. Aufl. Rdn. 1387c mwN), daß aus der Fortgeltung des § 12 Abs. 4 BKGG nicht geschlossen werden kann, daß hierin eine eigenständige Pfändungsregelung enthalten ist, durch die über § 37 SGB I der § 54 SGB I eingeschränkt wird; die Fortgeltung des § 12 Abs. 4 BKGG über den 1. Januar 1976 hinaus beruht vielmehr lediglich auf redaktionellen Gründen.

  • BFH, 18.05.1982 - VII R 98/80

    Kindergeld - Pfändung - Zweckbestimmungsfreiheit

    Auch wenn der Unterhaltspflichtige das ihm gezahlte Kindergeld zur Bestreitung des Unterhalts für das Kind verwendet, bleibt das, was dem Kind zukommt, nur eine Leistung des Unterhaltspflichtigen (vgl. BSG-Urteil in NJW 1974, 2152; Beschluß des Oberlandesgerichts - OLG - München vom 30. Oktober 1979 25 W 1400/79, NJW 1980, 894; Aye/Bley/Göbelsmann/Gurgel/Müller/Schroeter, Sozialversicherung, I § 25 SGB - Kindergeld - Bauer, NJW 1978, 871; Roberz, NJW 1978, 2086).
  • LG Osnabrück, 07.02.1984 - 3 T 3/84
    Zur Frage der Pfändbarkeit von Kindergeldansprüchen für sogenannte "Zählkinder" und zur Berechnung der Höhe des pfändbaren Betrages (Vergleiche OLG München, 1979-10-30, 25 W 1400/79, NJW 1980, 894).
  • LG Duisburg, 02.02.1983 - 4 T 371/82
    Die Kammer verbleibt bei ihrer schon in den Beschlüssen - 4 T 53/81, 4 T 163/81, 4 T 309/81, 4 T 312/82 und 4 T 320/82 - vertretenen Auffassung, daß dem Schuldner so viel zu belassen ist als er zur gleichmäßigen Befriedigung aller gleichrangig berechtigten Gläubiger benötigt (vgl. OLG München NJW 1980, 894 f. mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen).
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